stagflation Posted June 9 · Edited June 9 by stagflation vor 47 Minuten von Rosebud: Das was mich wurmt ist, dass denen keiner einen Riegel vorschiebt Du selbst könntest den Riegel vorschieben. Wenn es so ist, das Du das Geld nicht bekommen hast, weil Dein Arbeitgeber kein Geld mehr hat, kannst Du zum Insolvenzgericht gehen und Insolvenzantrag für ihn stellen. Du könntest auch vorher Deinen Arbeitgeber kontaktieren und ihm mitteilen, dass Du vorhast, Insolvenzantrag stellen - aber davon absehen würdest, wenn das Geld innerhalb von 10 Tagen auf Deinem Konto wäre. Vielleicht überweist er es dann noch. Share this post Link to post
Turmalin Posted June 10 vor 21 Stunden von Rosebud: @TurmalinWo kann ich mir das erlesen, bzgl. "Für die Sozialversicherung reicht die Entstehung des Anspruchs,..."? Ein Strafantrag gemäß §266a StGB ist ja erstmal perse eher Strafrecht oder? Soweit mit Zivilrecht und dergleichen bin ich noch nicht. Also meine Anwältin hat natürlich in die Lohnklage alle Bruttogehälter und auch nochmal separat die Forderung der Krankenkasse geltend gemacht. Such mal z.B. bei Haufe ( Fachverlag für solche Themen) : Jansen, SGB IV § 22 Entstehen der Beitragsansprüche, Zus ... / 2.1 Entstehen des Beitragsanspruchs Wenn dein Anwalt die Sozialversicherungsbeiträge betragsmäßig mit in die Forderung gegen den Arbeitgeber aufgenommen hat, ist das doch schon mal gut, er braucht dich nicht im Sozialversicherungsrecht beraten oder vertreten, wenn die Forderung der Sozialversicherung berechtigt ist. Allerdings wenn der Arbeitgeber insolvent ist, wirst du wohl dennoch auf diesem Wege kein Geld bekommen. Aber früher oder später wir bestimmt das Finanzamt oder die Sozialversicherung einen Insolvenzantrag stellen, ich denke nicht, dass die sich lange hinhalten lassen. Und ja, StGB ist Strafrecht, das bringt dir eigentlich wenig. Share this post Link to post
calandor Posted June 10 · Edited June 10 by calandor Typo + Ergänzung Am 9.6.2025 um 12:57 von Holgerli: Wenn der AG nicht insolvent ist aber die Sozialabgaben nicht bezahlt: Warum setzt Du Dich nicht mit der/den Krankenkasse(n) in Verbindung? Viele Insolvenzanträge werden in Deutschland aufgrund nicht gezahlter Sozialabgaben von den Sozialversicherungsträgern (inkl. Krankenkassen) gestellt? Prinzpiell richtig. Aber wie vorab geschrieben wurde, ist der TO freiwillig versichert. Daher ist der Ansprechpartner für die KK der AN als Versicherungsnehmer. Ob es bei dieser KK noch andere Versicherte gibt (und vor allem Pflicht-Versicherte!) wissen wir ja nicht. Deswegen hat die KK -bezogen auf den TO- von einem Insolvenzverfahren des AG erstmal keinen Vorteil und somit vermutlich auch kein Interesse. Am 9.6.2025 um 20:13 von Rosebud: ... Mein Anwalt berät mich zum Arbeitsrecht, jedoch nicht zum Sozialrecht wozu der Verhältnis mit der KK zählt. ... Das ist auch so ne Sache... zur Not erwirkt der Anwalt ein Versäumnisurteil und versucht eine Vollstreckung. Die kann fruchtlos bleiben und dann heisst's: Hat leider "nichts" gebracht, aber hier ist meine Rechnung dafür. Recht haben, Recht erwirken und Recht in bare Münze umwandeln sind drei Paar Schuhe... Deswegen finde ich das fixe Arbeitsende zum 30.04.2025 gut, denn damit ist (zufällig) der Zeitraum des offenen Geldes ab 01.02. prinzipiell über Insolvenzgeld abgedeckt. Am 9.6.2025 um 20:53 von stagflation: Du selbst könntest den Riegel vorschieben. Wenn es so ist, das Du das Geld nicht bekommen hast, weil Dein Arbeitgeber kein Geld mehr hat, kannst Du zum Insolvenzgericht gehen und Insolvenzantrag für ihn stellen. Du könntest auch vorher Deinen Arbeitgeber kontaktieren und ihm mitteilen, dass Du vorhast, Insolvenzantrag stellen - aber davon absehen würdest, wenn das Geld innerhalb von 10 Tagen auf Deinem Konto wäre. Vielleicht überweist er es dann noch. Auch richtig! Prinzpiell... Jeder Gläubiger kann zu Gericht gehen und ein Insolvenzverfahren beantragen. Der Haken: Er wird die Gerichtskosten vorstrecken müssen. Vermutlich Euro - vierstellig... Deswegen warten Gläubiger vermutlich "oft", das ein anderer (Finanzamt, andere KK) diesen Weg geht... "Vlt. überweist er es dann noch." Und vlt. holt sich dann ein zukünftiger Insolvenzverwalter diese Zahlung per Anfechtung zurück zur Insolvenzmasse, weil der AG sich nicht aussuchen darf, welchen Gläubiger er mit einer Zahlung besser stellen kann. (Wenn klar ist das er alle nicht mehr bedienen kann.) Share this post Link to post