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Neverdo

Anlage KAP Schweizer Verrechnungssteuer

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Neverdo
· bearbeitet von Neverdo
Rechtschreibung

Das lässt mich nicht los und ich habe absolut kontroverse Einschätzungen dazu gehört, daher meine Frage hier.

 

Alle drei Jahre stelle ich einen Antrag auf Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer und muss dazu auch das Finanzamt bitten, abzustempeln und Wohnsitz und Steuernummer zu bestätigen, dadurch weiß das Finanzamt natürlich , dass ich einen Antrag gestellt habe.

 

Nach meiner anschließenden Einkommensteuererklärung in der ich auch immer KAP wegen Günstigerprüfung einreiche und natürlich die Bescheinigung der Bank dazu lege, bekam ich eine Nachricht vom Finanzamt mit dem Hinweis, dass ich Schweizerische Verrechnungssteuer beantragt habe und die Rückerstattung in der Einkommensteuererklärung ebenfalls anzugeben ist.

 

Habe ich gemacht und auch kontrolliert und siehe da, die Dame hat die Rückerstattung tatsächlich unter KAP Zeile 7 dazu gerechnet

 

Das hat zu unterschiedlichsten Antworten geführt, die bei mir fast den Eindruck hinterlassen, dass ich der Einzigste bin, bei dem so etwas gemacht wird.

 

Da ich weiß, dass hier auch andere die Schweizer Verrechnungssteuer zurückerstatten lassen, die Frage ...gebt ihr sie an , müsst ihr sie angeben oder lasst ihr das ?

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Frank S.

So etwas habe ich in den acht Jahren, in denen ich mir die 20% Schweizer Quellensteuer erstatten ließ, noch nie gehört. Ergibt auch keinen Sinn. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@Neverdo: schau Dir Deine Dividendenabrechnung an. Dann kannst Du Dir die Antwort selbst herleiten.

 

Es gibt eine Bruttodividende. Davon zieht die Schweiz Quellensteuer ab. Der Rest wird an Deinen Broker überweisen.

 

Die Frage ist, auf welchen Betrag Dein Broker deutsche Steuern berechnet und abführt:

  1. auf die volle Bruttodividende?
  2. auf die volle Bruttodividende, aber 15% der schweizer Quellensteuer wird bei der Steuer angerechnet?
  3. auf die volle Bruttodividende, aber 35% der schweizer Quellensteuer wird bei der Steuer angerechnet?
  4. auf die Bruttodividende abzüglich 15%?
  5. auf die Bruttodividende abzüglich 35%?

Wenn Du das herausgefunden hast, weißt Du auch, ob der Erstattungsbetrag aus der Schweiz bei Zahlungseingang noch versteuert werden muss. Oder ob Du auf den Erstattungsbetrag bereits bei der Dividendenzahlung deutsche Steuern bezahlt hast - und zwar unabhängig davon, ob Du ihn Dir zurückholst oder nicht.

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MeinNameIstHase
vor 13 Stunden von Neverdo:

... bekam ich eine Nachricht vom Finanzamt mit dem Hinweis, dass ich Schweizerische Verrechnungssteuer beantragt habe und die Rückerstattung in der Einkommensteuererklärung ebenfalls anzugeben ist.

Steuerpflichtiger Kapitalertrag ist immer der Bruttobetrag der Dividende, noch vor Abzug von Steuern. Auch ist der erstattungsfähige Anteil der CH-Verrechnungssteuer nicht anrechnungsfähig. Das macht somit auch keine dt. Bank bei der Berechnung der Abgeltungsteuer auf CH-Dividenden.

 

Die Erstattung der zuvor einbehaltenen CH-Verrechnungssteuer ist kein eigenständiger Kapitalertrag. Du bekommst aus CH nur zurück, was du schon als Dividendenertrag erklärt hast (bzw. die Bank erfasst hat).

 

Das FA liegt da falsch. Möglicherweise war Deine ursprüngliche selbstgerechnete Steuererklärung falsch, weil du nur Netto-Dividenden erklärt hast. War's ein Depot bei einer Bank mit Abgeltungssteuer kann man das aber ausschließen, sofern du einfach die Werte der Jahressteuerbescheinigung übernommen hast.

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Neverdo

Moin zusammen...

Ich habe gerade mal die Abrechnung der Bank genommen und werde schreiben, was da steht.

 

Ausschüttung  xxx                                             

Davon steuerfreier Anteil wg.Teilfreistellung xxx

Einbehaltene Quellensteuer 35% auf xxx

Anrechenbare Quellensteuer pro Stück xxx

Kapitalertragsteuerpfl.Ertrag nach Teilfreistellung xxx

 

Umgerechnet in Euro xxx

Verrechnete anrechenbare ausländische Quellensteuer

(Verhältnis 100/25) auf xxx

Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer xxx

 

Kapitalertragsteuer 25% auf xxx

Solidaritätszuschlag 5,5% auf xxx

 

Ausmachender Betrag

 

20% rückforderbare Quellensteuer xxx

 

 

Der ausmachende betrag ist natürlich Bestandteil der Bankbescheinigung mit allen anderen Einnahmen, die ich in Anlage KAP angegeben habe unabhängig davon habe ich die rückforderbare Quellensteuern für drei Jahre gesammelt und aus der Schweiz zurückgeholt und genau die anzugeben wurde ich im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung vom Finanzamt aufgefordert und genau die Summe, also die rückforderbare Quellensteuern hat die Lady dann der Zeile 7 KAP hinzugerechnet.

 

Ich muss dazu sagen, habe Jahre zuvor so etwas noch nicht erlebt, erst als ich auf Elster die Steuererklärung gemacht habe,habe ich die Aufforderung erhalten, früher nie und ich hole in dem Fall bei BB Biotech schon seit 2000 die Quellensteuer zurück.

 

Meine Recherchen haben nicht einen gefunden, dem es passiert ist und in dem Anschreiben des Finanzamtes bekam ich den Hinweis , wie ich oben schon geschrieben habe, dass ich Schweizerische Verrechnungssteuer beantragt habe und die Rückerstattung in der Einkommensteuererklärung ebenfalls anzugeben ist.

 

 

 

 

 

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Minuten von Neverdo:

Der ausmachende betrag ist natürlich Bestandteil der Bankbescheinigung

 

Das wäre dann natürlich falsch. (Glaube ich aber auch nicht.) Angegeben sein muss der kapitalertragsteuerpflichtige Ertrag nach Teilfreistellung, deshalb heißt er ja auch so („kapitalertragsteuerpflichtig“).

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Schlumich

@Neverdo, bei welcher Bank bist Du denn und wie nennt sich das "Dokument", dass Du verwendet hast, um die Daten dem FA zu melden?

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Neverdo
vor einer Stunde von Schlumich:

@Neverdo, bei welcher Bank bist Du denn und wie nennt sich das "Dokument", dass Du verwendet hast, um die Daten dem FA zu melden?

Örtliche Hausbank und das ist die normale Steuerbescheinigung, welche die Bank jedes Jahr ausstellt also Steuerbescheinigung für alle Privatkonten und/oder Depots...so steht es dort geschrieben und Jahrelang war das ja auch in Ordnung, da steht dann, was wo in KAP einzutragen ist, also Zeile 7 die Höhe der Kapitalerträge, war all die Jahre in Ordnung nur vor drei Jahren hat das Finanzamt geschrieben.." sie haben in 2022 einen Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer gestellt.Die in dem Antrag bezeichneten Kapitalerträge sind in der Einkommensteuer anzugeben."

Und die hat dann tatsächlich die rückerstattete Steuer in Zeile 7 KAP aufaddiert.

 

Jetzt, in diesem Jahr habe ich wieder die Steuer zurückerholt und müsste sie eigentlich in der nächsten Einkommensteuererklärung für 2025 angeben, da ich aber scheinbar der Einzige zu sein scheine, frage ich noch einmal nach.

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Neverdo
vor 2 Stunden von chirlu:

 

Das wäre dann natürlich falsch. (Glaube ich aber auch nicht.) Angegeben sein muss der kapitalertragsteuerpflichtige Ertrag nach Teilfreistellung, deshalb heißt er ja auch so („kapitalertragsteuerpflichtig“).

Ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet, habe noch einmal die Erträgnisaufstellung angesehen, da wird der Ausmachende Betrag, also was ich an Divi Zahlung von der Bank erhalte, nicht der Kapitalsteuerpflichtige Betrag , angegeben, sondern das, was auf mein Konto überwiesen wird.

Das wird dann mit allen anderen Einnahmen gelistet und als Summe "Höhe der Kapitalerträge" ausgewiesen und dann noch mit dem Hinweis zum Eintrag in Zeile 7 KAP versehen.

 

 

 

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MeinNameIstHase
vor 4 Minuten von Neverdo:

sie haben in 2022 einen Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer gestellt.Die in dem Antrag bezeichneten Kapitalerträge sind in der Einkommensteuer anzugeben."

 

... und müsste sie eigentlich in der nächsten Einkommensteuererklärung für 2025 angeben

Deine Schlussfolgerung ist falsch, denn das FA schreibt nicht, dass du die Steuererstattung als Ertrag erfassen musst. Aber das FA ist nicht ganz unschuldig an dem Verwirrspiel. Der Hinweis vom FA ist allg. Natur, der dich einfach darauf aufmerksam machen soll, dass die entsprechenden Kapitalerträge als Kapitalerträge zu erfassen sind. Das FA kann nicht womöglich sehen, ob Du die Kapitalerträge bereits "versteuert" hast oder nicht.

 

Aber der Hinweis ist insoweit falsch, als das Depot bei einer Bank liegt, welche Abgeltungssteuer einbehält. Genau hier muss man nämlich die Kapitalerträge gar nicht mehr in einer Steuererklärung angeben, weil sie ja bereits abgegolten sind. Wäre das Depot bei einer ausl. Bank, macht der Hinweis allerdings Sinn.

 

Man könnte dem FA deshalb einfach schreiben, dass die betreffenden Kapitalerträge per Abgeltungssteuer bereits erfasst sind und ihr Hinweis "überflüssig, sogar verwirrend ist".

Ob aus den abzustempelten Belege für die Rückforderung der CH-Verrechnungssteuer selbst hervor geht, dass das Depot bei einer Bank mit Sitz in D geführt wird und dieses Finanzinstitut via Abgeltungssteuer die Erträge erfasst und in die Jahressteuerbescheinigung aufgenommen hat, kann ich an dieser Stelle nicht sagen. Dann könnte man auch sagen: Eine Hand beim FA weiß nicht, was die andere tut.

 

vor 1 Minute von Neverdo:

Das wird dann mit allen anderen Einnahmen gelistet und als Summe "Höhe der Kapitalerträge" ausgewiesen und dann noch mit dem Hinweis zum Eintrag in Zeile 7 KAP versehen.

Naja, so wie du das liest, ist es nicht. In der Jahressteuerbescheinigung steht genau, welcher Betrag in Anlage KAP Zeile 7 einzutragen ist. Und das ist garantiert nicht der ausmachende Betrag, denn dieser Wert taucht in der Jahressteuerbescheinigung gar nicht auf.

 

Du verwechselst hier den Abrechnungsbeleg der Dividende (bzw. weiter oben einer Investmentausschüttung) mit der Jahressteuerbescheinigung.

Die Tatsache, dass auf dem von dir zitierten Zettel "Teilfreistellung" erwähnt wird (nach § 20 InvStG), ist ein Indiz dafür, dass es eine Investmentfondsausschüttung ist, die hier einzeln abgerechnet wurde. An anderer Stelle erzählst du was von Dividende von BB Biotech ... Du trägst schon ordentlich zum Verwirrspiel selbst bei.

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Churgast
· bearbeitet von Churgast
vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

Die Tatsache, dass auf dem von dir zitierten Zettel "Teilfreistellung" erwähnt wird (nach § 20 InvStG), ist ein Indiz dafür, dass es eine Investmentfondsausschüttung ist, die hier einzeln abgerechnet wurde. An anderer Stelle erzählst du was von Dividende von BB Biotech ... Du trägst schon ordentlich zum Verwirrspiel selbst bei.

BB Biotech ist ein Sonderfall. Die Schweizer Steuerbehörden behandeln es als Aktie. Die Deutschen Steuerbehörden behandeln es Anlagefonds.

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Neverdo
· bearbeitet von Neverdo

@Hase...danke für die Erläuterungen und vielleicht sollte ich nochmal darauf hinweisen...es handelt sich ausschliesslich um die Aktien BB-Biotech und auf der Abrechnung der Bank szeht, was mir bisher noch nicht aufgefallen ist "Ausschüttung Investmentfonds"

Das muss man sich mal vorstellen, ich habe im Lafe der 20 Jahre erlebt, dass BB-Biotech auch mal als Fonds geführt wurde, dann aber wieder als Aktien. In der Aufstellung der Kundenfinanzinstrumente, also der Listung meiner Werte im Depot taucht BB-Biotech unter AKTIEN auf in der Bescheinigung der Bank über gezahlte Dividenden mit der oben gelisteten Abrechnung steht aber wie gesagt und was du angeführt hast...Ausschüttung Investmentfonds...

Jetzt bin ich verwirrt und überlege wie ich das klären soll.

Auf dem Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer steht nichts von Investmentfonds oder Aktien, da steht nur

 

Antrag für die Jahre XXX

Total beantragte Rückerstattung

Verzeichnis der vermögenswerte

 

Und das Finanzamt bestätigt auf dem Blatt lediglich Wohnsitz und Heranziehen zur Einkommensteuer in Deutschland.

 

Aber das da immer noch Ausschüttung Investmentfonds auf der Bankbescheinigung steht, irritiert mich schon, sollte ich der Bank melden, oder...vielleicht ist das ja des Pudels Kern ?

 

vor 11 Minuten von Churgast:

BB Biotech ist ein Sonderfall. Die Schweizer Steuerbehörden behandeln es als Aktie. Die Deutschen Steuerbehörden behandeln es Anlagefonds. Auf der deutschen Jahressteuerbescheinigung würde ich es also unter "Ausschüttungen aus Investmentfonds" suchen. 

Habe gerade nochmal nachgesehen...gibt es nicht auf der Jahressteuerbescheinigung, da ist die Ausschüttung der die Zahlung der Dividenden Bestandteil der Position " Höhe der Kapitalerträge" als Eintragung für Zeile 7.

 

Aber was du schreibst ist interessant, wenn es so ist wie du schreibst dann wissen die vom Finanzamt natürlich, dass ich Rückerstattung bei BB-Biotech beantrage, das steht da so und wenn es wirklich so gehandhabt wird, wie du schreibst, als Sonderfall, dann macht der PC die Dame vermutlich darauf aufmerksam...?.. ich komme da langsam nicht mehr durch, aber was mich irritiert, warum nur ich ??:rolleyes:

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich

Irgendetwas läuft hier gerade schief oder klingt zumindest seltsam. Es sollte eigentlich nichts mit der Einstufung von BB Biotech (AKtie / Fonds) zu tun haben.

 

Auf dem Formular "Antrag auf Rückerstattung der schweizer Verrechnungssteuer" steht zwar die ISIN der Bank, wo die Rückerstattung hingehen soll. Das muss aber nicht zwangsweise die Bank sein, wo Deine schweizer Aktien lagern. Ergo weiß das FA nicht unbedingt, ob in DE auf Deine schweizer AKtien bereits Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Reicht man aber beim Abstempeln des Rückforderungsantrags auch die Dividendenbelege beim deutschen FA ein, wird sofort klar, dass die AKtien bei einer deutschen Bank liegen und dass AGS gezahlt wurde.

 

Ich gehe davon aus, dass Du zum Ausfüllen des Rückforderungsantragsantrags auch die Dividendenbelege Deiner Bank verwendet hast und auch die korrekten Zahlen eingetragen hast. 

 

Ich würde vermutlich beim FA anrufen (oder noch sicherer einen freundlichen Brief schreiben) und fragen, wie das Schreiben zu verstehen ist und den Sachverhalt schildern, dass in DE bereits AGS abgeführt wurde. Dann müsste die Sache eigentlich vom Tisch sein, wenn Du, wie Du schreibst, überall die richtigen Formulare verwendet hast (Für den Antrag die Dividendenbescheinigungen und für Deine Steuererklärung  die Jahressteuerbescheinigung).

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Neverdo

Schlumich, ich habe..., als der Hinweis vom Finanzamt gekommen ist, dass die rückerstatteten Verrechnungssteuern in der Einkommensteuererklärung anzugeben ist, der Dame geschrieben und die Steuerbescheinigung der Bank nocheinmal beigelegt.Ich habe geschrieben...

 

"Die Kapitalerträge wurden alle in den Steuerbescheinigungen der Bank für die jeweiligen Jahre (es waren ja drei) erfasst und abgerechnet, ich gehe also davon aus,dass Sie die Rückerstattung sehen wollen, ich lege die entsprechende Antwort der Schweiz bei, der darin angekündigte Betrag von 1085 CHF wurde auf mein Konto am... überwiesen.

 

Und trotzdem habe ich den Steuerbescheid so bekommen, dass dieser erstattete Steuerbetrag nochmal auf die  Höhe der Kapitalerträge in der Anlage KAP obendrauf gerechnet wurde, ich habe sie definitiv nochmal mitversteuert.

 

Das mit dem Anrufen hatte zuvor nicht geklappt bei uns landest du im Service Center, aber das Schreiben war so eindeutig, da kann man von Missverständnis nicht ausgehen.

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west263
vor 4 Minuten von Neverdo:

ich habe sie definitiv nochmal mitversteuert.

Das heißt also, Du hast deine Ausschüttung versteuert und dir dann die zuviel gezahlte Quellensteuer zurückgeholt und dann auf diesen Betrag nochmal Abgeltungssteuer bezahlt.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 15 Minuten von Neverdo:

Und trotzdem habe ich den Steuerbescheid so bekommen, dass dieser erstattete Steuerbetrag nochmal auf die  Höhe der Kapitalerträge in der Anlage KAP obendrauf gerechnet wurde, ich habe sie definitiv nochmal mitversteuert.

Dann musst du Einspruch (binnen Monatsfrist) einlegen. Geht schriftlich aber formlos.

Begründung: Der Steuerbescheid xxx ist fehlerhaft. Die mir aus CH erstattete CH-Verrechnungssteuer ist kein Kapitalertrag. Die der CH-Verrechnungssteuer (ausl. QSt) betreffenden Kapitalerträge unterlagen ausweislich der Jahressteuerbescheinigungen der betreffenden Jahre meiner Depotbank bereits der dt. KESt. Ich bitte um Änderung.

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chirlu
vor 21 Minuten von MeinNameIstHase:

Einspruch (binnen Monatsfrist) einlegen. Geht schriftlich aber formlos.

 

Es gibt auch in Elster ein Formular dafür.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Leider haben wir die Zahlen nicht gesehen, da @Neverdo oben nur "xxx" gepostet hat. Insofern wissen wir nicht, was wirklich auf der Abrechnung stand und berechnet wurde.

 

Ich empfehle noch einmal, vor einem Einspruch zuerst nachzurechnen und herauszufinden, was und wie dort wirklich abgerechnet wurde. Der Teufel steckt oft im Detail!

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Neverdo
vor einer Stunde von west263:

Das heißt also, Du hast deine Ausschüttung versteuert und dir dann die zuviel gezahlte Quellensteuer zurückgeholt und dann auf diesen Betrag nochmal Abgeltungssteuer bezahlt.

Genau so und ich muss mich bedanken für alle Beiträge, die hier als Antwort erschienen sind und zugleich zugeben...ich verstehe es nicht, allenfalls irritiert mich die Tatsache, dass auf der Bankbescheinigung der Abrechnung der Dividendenzahlung "Ausschüttung aus Investmentfonds" als Überschrift steht, während die Listung meiner Anlagepositionen im Depot BB-Biotech unter Aktien führt ebenso der Hinweis von Churgast... "BB Biotech ist ein Sonderfall. Die Schweizer Steuerbehörden behandeln es als Aktie. Die Deutschen Steuerbehörden behandeln es Anlagefonds."..aber dann müssten ja andere so etwas auch erleben und hat das dann tatsächlich diese Konsequenzen ?

 

Wie auch immer ich habe jetzt , in diesem Jahr wieder für drei Jahre die Steuern aus der Schweiz zurückgeholt,ging Ratz Fatz, keine zwei Wochen, einfach nur topp die Schweizer... ich müsste das dann in der nächsten Einkommensteuererklärung erneut zusätzlich angeben, damit es wieder zu dieser Aktion kommt.

 

Werde ich nicht machen, weil ich scheinbar allein bin mit dieser Aktion, das lässt mich natürlich vermuten, dass die Sachbearbeiterin einen Fehler gemacht hat.

 

Es sei denn, da kommen jetzt noch einige Leidensgenossen, glaube ich aber nicht, denn ich mache das ja seit 2000 mit der Schweizer Steuer so und noch nie bin ich aufgefordert worden, den Betrag anzugeben, damit die Steuern nochmal besteuert werden können.

 

Sollte ich wieder so ein Schreiben bekommen, werde ich Bezug nehmen auf meine Bemühungen zur Ergründung und sie bitten, mir den Gesetzestext anzugeben, nach dem sie arbeitet.

 

Das ist irre ebenso wie das Wetter derzeit, trotzdem habe ich immer wieder geschaut ob sich hier einer meldet, hätte ja sein können...also wie gesagt..danke an alle Teilnehmer !

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chirlu
vor 18 Minuten von Neverdo:

"BB Biotech ist ein Sonderfall. Die Schweizer Steuerbehörden behandeln es als Aktie. Die Deutschen Steuerbehörden behandeln es Anlagefonds."..aber dann müssten ja andere so etwas auch erleben

 

Natürlich, BB Biotech ist für alle nach deutschem Steuerrecht ein Investmentfonds. Das wurde auch schon seitenweise besprochen, u.a. ab hier:

 

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Neverdo
vor 15 Stunden von chirlu:

 

Natürlich, BB Biotech ist für alle nach deutschem Steuerrecht ein Investmentfonds. Das wurde auch schon seitenweise besprochen, u.a. ab hier:

 

Danke Chirlu, macht die Besteuerungsproblematik tatsächlich etwas klarer, das ist aber auch ein Konstrukt...

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 17 Stunden von Neverdo:

Sollte ich wieder so ein Schreiben bekommen, werde ich Bezug nehmen auf meine Bemühungen zur Ergründung und sie bitten, mir den Gesetzestext anzugeben, nach dem sie arbeitet.

Besser einfach um Klärung bitten. Angesichts Deiner eigenen Verunsicherung bin ich mir nicht sicher, wer hier den Fehler gemacht hat. Aber dennoch täte ich Einspruch einlegen, einfach um den Fall klären zu können. Verweise dann auf die abgeltende Besteuerung durch die Bank per Nachweis durch die entsprechenden Jahressteuerbescheinigungen, die hoffentlich von Dir eins-zu-eins in deine Steuererklärungen übernommen wurden.

Zwecks Klärung kann das FA vielleicht die alten Steuerbescheide ändern, sofern sie eine passende Änderungsnorm finden (->Berichtigung nach § 153 AO, falls der Fehler bei Dir lag), aber sie können nicht die Rückzahlung der CH-Verrechnungssteuer als eigenständigen Kapitalertrag erfassen.

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