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Redfield

Verständnisfrage zu Freistellungsaufträgen & Verlustverrechnung 2024

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Redfield
· bearbeitet von Redfield
Formatierung angepasst

Hallo zusammen,  


ich bin etwas überfordert mit meinen Unterlagen für 2024 und hoffe auf eure Hilfe / Erfahrungen. Kurz zur Ausgangslage: ich bin verheiratet, werde gemeinsam mit meiner Ehefrau veranlagt — der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag beträgt damit **2.000 EUR**.

 

Nachfolgend die relevanten Fakten (alles aus den Jahres-/Verrechnungsbelegen 2024):

 

Freistellungsaufträge (2024)
- ING Diba : 2.000 EUR  
- Trade Republic : 1.000 EUR  
(=> insgesamt zugeteilt: 3.000 EUR, tatsächlich verfügbar: 2.000 EUR)

 

ING Diba — Jahressteuerbescheinigung
- Höhe der Kapitalerträge: 1.717,10 EUR (Zeile 7 Anlage KAP)  
- davon Gewinn aus Aktienveräußerungen: 0,00 EUR  
- Höhe des Verlustes i.S.d. § 20 Abs. 6 S. 5/6 EStG: 0,00 EUR
- Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages: 1.717,10 EUR (Zeile 16/17 Anlage KAP)

 

ING Diba — Verlustverrechnung (Beleg)
- Erstattung/Belastung: 0,00 EUR
- Nicht verrechnete Verluste Aktien: 1.245,89 EUR  
- Nicht verbrauchter Sparer-Pauschbetrag: 282,90 EUR

 

Zusatzbeleg zur Verlustverrechnung (als Tabelle im Beleg):  


                                   | Gewinn Aktien       | Verlust Aktien
                                   | Ertrag Allgemein    | Verlust Allgemein
---------------------------------------------------------------------------------
Summen nach            | 3.996,37                  |5.242,26

Verlustverrechnung    | 1.717,10                  |         
   


Trade Republic — Jahressteuerbescheinigung
- Höhe der Kapitalerträge: 7.159,94 EUR (Zeile 7 Anlage KAP)  
- davon Gewinn aus Aktienveräußerungen: 7.159,94 EUR 
- In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag: 1.000,00 EUR (Zeile 16/17 Anlage KAP)  
- Kapitalertragsteuer (KESt) abgeführt: 1.532,25 EUR (Zeile 37 Anlage KAP)  
- nur nachrichtlich: Gewinn aus Aktienveräußerungen vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten: 8.117,49 EUR

---

Meine konkreten Fragen


1. Wie wirken sich die unterschiedlichen Freistellungsaufträge aus (ING Diba 2.000 + Trade Republic 1.000), obwohl wir als Ehepaar nur 2.000 EUR haben?

Wie kann ich diese Information in der Steuererklärung angeben? Muss ich den in Ansprich genommenen Sparer-Pauschalbetrag aus beiden Jahressteuerbescheinigungen addieren und dann in Zeile 16/17 der Steuererklärung angeben, oder wie könnte das behandelt werden?

 

2. Behandlung der Verlustverrechnung von der ING Diba:

Was genau geschieht mit den nicht verrechneten Verlusten aus Aktien (1.245,89 EUR) und dem nicht verbrauchten Sparer-Pauschalbetrag (282,90 EUR) bei der Ing Diba? Ist es sinnvoll diesen in der Steuererklärung anzugeben?

 

3. Trade Republic — Verlustbescheinigung verpasst:
Ich habe bei TR keine Verlustbescheinigung beantragt. Kann man die für 2024 noch nachträglich anfordern? Falls nicht: welche Konsequenzen hat das für die Verrechnung von Verlusten/Gewinnen in der Steuererklärung?
 

 

Ich freue mich über jede hilfreiche Einschätzung.
Vielen Dank schon mal für eure Zeit und Tipps!  

 

Gruß
Redfield

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

a) kannst Du den Beitrag bitte nochmal besser formatieren, damit es lesbarer wird?!

 

b) Verlustbescheinigung miss bis 15.12  des LAUFENDEN Jahres beantragt werden, für 2024 geht das nicht mehr.

 

c) sind die zu hoch hinterlegten Freistellungsaufträge für 2025 schon korrigiert?

 

d) Du solltest in Deiner Steuererklärung 2024 ALLE Kapitalerträge angeben, damit Du Dich mit dem Fehler nicht erst in ein paar Jahren (wenn keine Erinnerung/Unterlagen mehr da sind) rumschlagen musst.

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Redfield
· bearbeitet von Redfield
vor 40 Minuten von Allesverwerter:

a) kannst Du den Beitrag bitte nochmal besser formatieren, damit es lesbarer wird?!

Ich hoffe, dass er jetzt besser dargestellt wird. Ich hatte ihn in Markdown formatiert, aber das wird hier im Forum nicht interpretiert.

Zitat

b) Verlustbescheinigung miss bis 15.12  des LAUFENDEN Jahres beantragt werden, für 2024 geht das nicht mehr.

Welche Konsequenzen hat das denn, wenn ich keine Verlustbescheinigung habe? 

Zitat

c) sind die zu hoch hinterlegten Freistellungsaufträge für 2025 schon korrigiert?

Nein noch nicht. Ich wollte bei Trade Republic einen Freistellungsauftrag in Höhe von 2000 EUR einrichten. Das war nicht möglich. Bei TR gehen nur 1000 EUR. Im Moment habe ich noch keine Lösung für dieses Problem. Ich wollte eigentlich aufgrund der guten Konditionen weiterhin über TR handeln.

Zitat

d) Du solltest in Deiner Steuererklärung 2024 ALLE Kapitalerträge angeben, damit Du Dich mit dem Fehler nicht erst in ein paar Jahren (wenn keine Erinnerung/Unterlagen mehr da sind) rumschlagen musst.

Damit habe ich Schwierigkeiten. Ich habe auf meiner Jahressteuerbescheinigung von TR diese drei Posten:

A Gewinn aus Aktienveräußerungen vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten: 8.117,49. EUR

B Gewinn aus Aktienveräußerungen: 7.159,94 EUR

C Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages: 1.000,00 EUR

Kapitalertragsteuer: 1.532,25 EUR

 

Kann ich davon ausgehen, dass die Differenz aus A und B mein Verlust aus Aktienveräußerungen ist? Außerdem finde ich den Begriff Gewinn in Posten A irreführend. Bei meinem Verständnis von Gewinn sind die Verluste/Kosten schon abgezogen. Was bedeutet es aber, wenn dort steht Gewinn vor Verrechnung von Verlusten. Sind damit die Erträge gemeint und nicht der Gewinn? Würdest du A oder B in der Steuererklärung angeben?

 

 

 

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Allesverwerter
vor 18 Minuten von Redfield:

Welche Konsequenzen hat das denn, wenn ich keine Verlustbescheinigung habe? 

Verlust bleibt bei der Bank für Folgejahre liegen.

 

Die Freistellungsaufträge sind asap auf max. 2000 zu senken!! Das Finanzamt wird sonst in einigen Jahren auf Dich zukommen!

 

Bei TR kann bestimmt jemand besser helfen, der dort auch Kunde ist.

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mique
· bearbeitet von mique

Hi @Redfield,

 

offensichtlich ist die Besteuerung von Kapitalerträgen etwas Neues für Dich. Ohne Grundlagenwissen kann das mitunter ein rechtes Unterfangen werden. Hier von Finanztip eine allgemein bekannte, anerkannte und gut verständliche Einführung.

Wissenswertes zur Verlustverrechnung findest Du in diesem Kapitel …

 

    Gruß, mique

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reckoner

Hallo,

 

ich kann hier auch nur raten, alle Kapitalerträge zu erklären. Dazu nimmst du einfach die Steuerbescheinigungen (sind ja zum deinem Glück nur deutsche Banken), und addierst die einzelnen Zeilen (und dann nur Zeile 16, Zeile 17 bleibt leer bzw. Null). Wie es dann verrechnet wird und was am Ende an Steuern herauskommt solltest du dem Finanzamt überlassen (oder zumindest der Steuersoftware mit der du arbeitest).

In diesem Fall darfst du sogar die Günstigerprüfung beantragen (Zeile 4 der Anlage KAP).

 

Zu den Fragen:

 

1. Natürlich musst (!) du den zu hohen Sparer-Pauschbetrag erklären. Und es wirkt sich derart aus, dass eventuell zu unrecht freigstellte Erträge nachversteuert werden.

Vom Finanzamt wirst du einen mahnenden Kommentar in den Erläuterungen bekommen, mehr aber nicht (insbesonder keine Strafe oder so).

 

Ich hoffe dir ist klar, dass Sparer-Pauschbetrag nicht unbedingt gleich Freistellungsauftrag ist (vergiss den Freistellungsauftrag einfach, in der Steuererklärung hat der nichts zu suchen).

 

2. Natürlich erklärst du auch den Verlust, nur dann wird er verrechnet. Falls keine Verrechnung möglich ist so wird der Verlust vorgetragen, es geht also nichts verloren (außer, wenn der Verlust den Gewinn nur unter die 2.000 Euro drückt, dann geht wirklich etwas verloren, deshalb sollte man die Verlustbescheinigung auch nur beantragen wenn man weiß was man tut, und im Zweifel lieber - vorher - irgendwo fragen, z.B. hier im Forum).

 

3. Wie schon gesagt geht da für 2024 nichts mehr.

Der Verlust steht immer noch bei TR, und wartet dort auf Gewinne (oder ist schon verbraucht).

Du könntest aber ggf. für dieses Jahr wieder eine Verlustbescheinigung beantragen (wieder bis zum 15.12.) - aber wie gesagt, besser nur wenn du auch die Nachteile kennst.

 

Stefan

 

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mique
· bearbeitet von mique

@Redfield:  Wesentliche Infos + Erläuterungen hast Du an die Hand bekommen. Wie @Allesverwerter hier schon erwähnte: Das Wichtigste dürfte momentan sein, für das laufende Jahr 2025 zu überprüfen, ob Eure Freistellungsaufträge bei sämtlichen Bankverbindungen insgesamt den Maximalbetrag von 2.000 Euro nicht mehr überschreiten. Sowohl bei der ING-DiBa als auch bei TR lassen sich Freistellungsaufträge ändern, bzw löschen - vorausgesetzt, sie sind noch nicht übermäßig beansprucht worden. Was bereits verbraucht ist, wird auf jeden Fall von den Banken ans Finanzamt gemeldet (dazu sind sie verpflichtet) und bleibt so bestehen.

 

Falls es aber dafür tatsächlich zu spät sein sollte und Ihr bereits, wie schon in 2024, wieder mehr als 2.000 Euro freigestellte Erträge beieinander habt, wird Euch nichts anderes übrig bleiben, als auch für das jetzige Veranlagungsjahr die Prozedur einer Nachversteuerung zu durchlaufen. Es könnte vorteilhaft sein, das Finanzamt (–> die oder den zuständigen Beamten) vorab zu informieren, daß wirklich nur ein aus Unwissenheit entstandenes Versehen vorliegt und Ihr erst jetzt dabei seid, die Sache richtig aufzufassen (so würde ich vorgehen) - das entspannt auf beiden Seiten und stellt die Lage ins rechte Licht. Wichtig ist für das FA, daß unterm Strich nichts ”hinterzogen” oder ”verkürzt” wird.

 

Wenn noch nicht bekannt, hier aus dem Forum:  Was genau passiert bei Übertreten des Freistellungsauftrags?

 

vor 21 Stunden von Redfield:

Kann ich davon ausgehen, dass die Differenz aus A und B mein Verlust aus Aktienveräußerungen ist?

Ja, was sollte es sonst sein?  Diese -957,55 EUR können aus dem laufenden Jahr (2024) oder/und Verlustvorträgen vergangener Jahre stammen. Dabei könnte es sich sowohl um Aktienverluste, als auch allgemeine/sonstige Verluste handeln. Jedenfalls hat sie Dein vierstelliger Gewinn bei TR vollständig aufgezehrt…

 

vor 21 Stunden von Redfield:

Bei meinem Verständnis von Gewinn sind die Verluste/Kosten schon abgezogen.

Nein - lediglich die Anschaffungs- und Veräußerungskosten etc. werden von der Bank intern gleich verrechnet. Was dabei herauskommt = Gewinn, wenn etwas übrig bleibt - und wenn es ein Minus-Geschäft war = Verlust.  Erst danach werden Gewinne gegen Verluste entsprechend den Steuerregeln aufgewogen.

 

vor 21 Stunden von Redfield:

Was bedeutet es aber, wenn dort steht Gewinn vor Verrechnung von Verlusten. Sind damit die Erträge gemeint und nicht der Gewinn?

Die Antwort zu dieser Frage sollte sich für Dich jetzt geklärt haben. Diese Aufgliederung in der Steuerbescheinigung dient u.a. der Kontrolle und dem durchdringenden Verständnis der Steuersache und ist in manchen Fällen nicht nur hilfreich, sondern auch notwendig - sowohl für den Anleger, als auch fürs Finanzamt.

 

Was ich nicht verstehe ist, mit welcher Absicht Du eine Verlustbescheinigung bei TR beantragen wolltest. Wozu sollte die dienen? Oder lag es einfach an mangelndem Verständnis, was Verluste betrifft? - Wenn, dann hätte meiner Ansicht nach eine VB der ING-DiBa Sinn gemacht: Mit dem Überhang an Aktienverlusten (1.245,89 EUR) hättest Du in der Steuererklärung die Aktiengewinne bei TR reduzieren- und so die KESt weiter herunterschrauben können…

 

 

Und was mich stutzig werden lässt bei den Angaben zu Trade Republic:

 

Die Höhe der Kapitalerträge bildet sich offenbar ausschließlich aus dem Aktiengewinn - keine sonstigen Einnahmen, Zinsen etc…

Wenn ich von diesen 7.159,94 EUR den Pauschbetrag (1.000 EUR) abziehe, bleiben 6.159,94 EUR.

 

        25 %  Abgeltungssteuer =  1.539,99 EUR

                       +     5,5 %  Soli  =  1.624,68 EUR

 

TR führt allerdings nur 1.532,25 EUR ans FA ab, also die Kapitalertragsteuer ohne Soli (wusste bisher nicht, daß so etwas überhaupt zulässig ist). Aber warum dann brokerseitig auch noch ein ”Steuerrabatt” von ziemlich genau 0,5 % ”gewährt” wird – sie rechnen nicht mit 25%, sondern ’nen Ticken weniger – das übersteigt mein Verstehenwollen nun endgültig:

 

Undurchschaubar und mysteriös die Vorgänge der Neobroker sind…  B-)

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

TR führt allerdings nur 1.532,25 EUR ans FA ab, also die Kapitalertragsteuer ohne Soli (wusste bisher nicht, daß so etwas überhaupt zulässig ist).

Nein, das ist nicht zulässig, der Soli und ggf. auch die Kirchensteuer muss abgeführt werden.

 

Die Abweichung muss andere Gründe haben.

Offenbar gab es ja bei TR noch sonstige Verluste, und vielleicht ja auch sonstige Gewinne (die direkt mit den sonstigen Verlusten verrechnet wurden). Daher tippe ich mal auf ausländische Dividenden, und dann auf angerechnete Quellensteuern (ist aber nur ein Schuss ins Blaue).

 

Zitat

Undurchschaubar und mysteriös die Vorgänge der Neobroker sind…

Ich denke das sind sie eher nicht. Denn die Neobroker werden von allen anderen Banken regelrecht überwacht, und der kleinste Fehler wird direkt zu einem riesigen Problem aufgebauscht. Sprich: Die Neo's wissen schon worauf es ankommt.

 

Stefan

 

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mique
vor 7 Stunden von mique:

Undurchschaubar und mysteriös…

= Sommerloch-induzierte Humoreinlage mit der (ernsthaften) Botschaft: Freunde, ich blick da nicht mehr durch! :lol:

 

vor 1 Stunde von reckoner:

Die Abweichung muss andere Gründe haben. Offenbar gab es ja bei TR noch sonstige Verluste ...

na ja, wenn @Redfield bei seinen Angaben den halben Batzen einfach unterschlägt, ist’s natürlich müßig, sich weiter Gedanken zu machen… Aber vielen Dank für die Klarstellung wegen dem Soli ……seltsam, daß der nicht auftaucht…

 

Ich hab das nur ganz einfach und direkt betrachtet: Die sonstigen Verluste, die den Aktiengewinn etwas geschmälert haben. Eine nicht sichtbar im Hintergrund ”agierende” ausländische Einkunftsquelle wäre mir nie in den Sinn gekommen, habe auch keine Erfahrung damit.

 

Er selber schreibt ja hier von ”Aktienverlusten”: 

Am 28.8.2025 um 11:00 von Redfield:

Kann ich davon ausgehen, dass die Differenz aus A und B mein Verlust aus Aktienveräußerungen ist?

 

Wäre schön, wenn der TO da etwas Licht ins Dunkel bringen könnte, obwohl… wäre vielleicht schon zuviel erhofft, so wie er selber im Nebel steht…(?) - Aber wenigstens irgendein Hinweis auf eventuelle nicht aufgeführte Erträge könnte die Ungereimtheiten nicht gar so ”mysteriös” aussehen lassen ;)

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 8 Stunden von mique:

...sie rechnen nicht mit 25%, sondern ’nen Ticken weniger – das übersteigt mein Verstehenwollen nun endgültig

 

Undurchschaubar und mysteriös die Vorgänge der Neobroker sind…  B-)

In Frage kommen angerechnete ausl. Steuern auf Dividenden (QSt-Anrechnung) und eine mögliche Kürzung wg. Kirchensteuer.

 

Das ist halt das Problem, wenn der Themenstarter einige Zahlen nennt, aber nicht alle Angaben seiner Steuerbescheinigung. Einfacher wär's, wenn einfach eine Kopie als Bild eingehängt würde. Name und Konto/Depotnummer kann man schwärzen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Er selber schreibt ja hier von ”Aktienverlusten”

Ja, hatte ich auch gesehen.

Manche meinen aber, dass auch Dividenden zu den Aktiengewinnen zählen, oder Aktienfonds u.s.w. (steuerrechtlich tun sie das aber alle nicht, Aktien sind Aktien, nur Aktien). Daher hab' ich es mir abgewöhnt, solche Aussagen zu genau zu nehmen.

 

Zitat

In Frage kommen angerechnete ausl. Steuern auf Dividenden (QSt-Anrechnung) und eine mögliche Kürzung wg. Kirchensteuer.

Das mit der Kirchensteuer hatte ich grob durchgerechnet, und bin auf andere Zahlen gekommen. Muss aber nicht stimmen, wir kennen ja nicht einmal das Bundesland (wer sich jetzt fragt was das für eine Rolle spielt: In den beiden südlichsten Bundesländern zahlt man nur 8% Kirchensteuer).

 

Letztendlich ist das aber auch egal, der TS wollte ja etwas anderes wissen.

 

Stefan

 

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