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orschiro

Was genau passiert bei Übertreten des Freistellungsauftrags?

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orschiro
· bearbeitet von orschiro

Hallo zusammen, 

 

kurz zur Situation. Wir sind verheiratet, haben also einen gemeinsamen Freistellungsauftrag von 2000 EUR pro Jahr.

 

Jetzt ist es allerdings so, dass, historisch gewachsen, wir dutzende Freistellungsaufträge (teils individuell, teils gemeinsam) auf verschiedensten Plattformen (Banken, Crowdinvesting, Genossenschaften) hinterlegt haben. 

 

Wir können uns gar nicht mehr genau erinnern, wo überall. Blöd natürlich, haben wir schlecht dokumentiert. Manchmal sind das auch wirklich nur kleine Beträge, aber die Summe machts eben. 

 

Ich kann mir gut vorstellen, dass alle unsere erteilten Aufträge insgesamt die 2000 EUR sogar überschreiten. 

 

Frage 1: Ist das bereits ein Problem?

 

Frage 2: Nehmen wir an, 1. ist kein Problem, was passiert genau, sobald wir mit den tatsächlichen Erträgen über 2000 EUR kommen?

 

Sagen wir also, Stand heute haben wir 2500 EUR an Aufträgen über alle Plattformen hinweg erteilt (was natürlich nicht korrekt ist), aber bisher nur 1500 EUR Ausschüttungen realisiert. Das sollte ja hoffentlich kein Problem sein.

 

Was aber, wenn morgen die überraschende Dividende von 510 EUR kommt, die uns insgesamt auf 2010 EUR bringt. 

 

Was droht uns dann?

 

Wie gesagt, ich bin bereits dabei, Ordnung zu schaffen, weiß nur nicht genau, bei wie viel Erträgen wir kumuliert überhaupt stehen und welchen Auftrag ich wo genau abändern muss. 

 

Hatte jemand schon mal eine ähnliche Geschichte?

 

Wie seid ihr vorgegangen?

 

Danke euch!

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Noch_Neu_Hier

Die Kreditinstitute melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge.

Sobald ihr hier die Grenze von 2 T€ überschreitet, wird sich das FA - spätestens bei eurer Steuererklärung - mit euch in Verbindung setzen.....

 

Mache eine Abfrage an alle Banken, mit denen ihr in Verbindung steht und regle das vorher......

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SlowHand7

Das wird im Einkommensteuerbescheid berichtigt.

Wenn du keine Erklärung abgibst bekommst du eine entsprechende Aufforderung vom FA.

 

Ein strenger Beamter könnte das als Versuch der Steuerverkürzung auslegen.

Aber wenn du das nicht jedes Jahr machst geht ein Versehen schon mal durch.

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callwin
· bearbeitet von callwin
Zitat

Seit 1999 hat das Bundeszentralamt für Steuern also keine Informationen mehr über die Gesamtsumme aller gestellten Freistellungsaufträge, dafür ist ihm aber die Summe der tatsächlich in Anspruch genommenen Freibeträge bekannt.

Überschreitet nun die Summe aller in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge den tatsächlich zur Verfügung stehenden Sparerpauschbetrag (bis Ende 2008: Sparerfreibetrag), gibt das Bundeszentralamt für Steuern den Fall an das zuständige Finanzamt ab.

Dieses wird den Steuerpflichtigen umgehend zur Abgabe der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung auffordern.

Somit gibt es für all diejenigen "Entwarnung", welche zwar Freistellungsaufträge über den ihnen zustehenden Sparerpauschbetrag hinaus gestellt haben, deren tatsächliche Kapitalerträge jedoch die Summe des Freibetrages nicht überschritten haben.

https://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/kontrollverfahren-bei-freistellungsauftraegen.html

 

Also solltest du zumindest die Institute, bei denen du Erträge erwartest "abklappern" und dort dann korrekt verteilen. (die sollten dir ja noch bekannt sein :P )

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Beginner81

zu Frage 1: Nein
zu Frage 2: Siehe die anderen Antworten

Würde auch versuchen, möglichst viele der "dutzenden" FSAs in Erfahrung zu bringen.

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paradox82

Das führt auf jeden Fall dazu, dass eine etwaige Steuererstattung länger in Anspruch nimmt, weil der Vorgang manuell geprüft wird. 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 2 Stunden von orschiro:

Wir können uns gar nicht mehr genau erinnern, wo überall. Blöd natürlich, haben wir schlecht dokumentiert. Manchmal sind das auch wirklich nur kleine Beträge, aber die Summe machts eben. 

 

Ich kann mir gut vorstellen, dass alle unsere erteilten Aufträge insgesamt die 2000 EUR sogar überschreiten.

Die Daten - also jeweilige Höhe und das meldende Kreditinstitut kann man über Elster abrufen -sowohl für Steuerjahr 2022, als auch für 2021.

Entweder direkt oder über eine Steuersoftware, wie Wiso.Sofern man einen Elsterzugang und den Abruf von vorliegenden Bescheinigungen mal beantragt hat.

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chirlu
vor 2 Stunden von B.Axelrod:

Die Daten - also jeweilige Höhe und das meldende Kreditinstitut kann man über Elster abrufen -sowohl für Steuerjahr 2022, als auch für 2021.

 

Aber nur die tatsächlichen Erträge. Die Freistellungsvolumina erscheinen nicht, da sie – wie andere schon gesagt haben – nicht (mehr) gemeldet werden.

 

Bei mir hat eine Genossenschaft heuer auch einfach nicht gemeldet. Letztes Jahr hat sie es noch getan.

 

vor 4 Stunden von orschiro:

Ich kann mir gut vorstellen, dass alle unsere erteilten Aufträge insgesamt die 2000 EUR sogar überschreiten. 

 

Frage 1: Ist das bereits ein Problem?

 

Theoretisch ja (weil ihr mit jedem Freistellungsauftrag versichert, dass die Höchstgrenze eingehalten ist), praktisch nein, da das Finanzamt es nicht mitbekommt und es ihm andernfalls auch relativ egal wäre.

 

vor 4 Stunden von orschiro:

Was aber, wenn morgen die überraschende Dividende von 510 EUR kommt, die uns insgesamt auf 2010 EUR bringt. 

 

Was droht uns dann?

 

Da ihr natürlich unaufgefordert eine Anlage KAP abgegeben habt, in der alle Kapitalerträge angegeben waren und auch ein ausgenutzter Freibetrag von 2010 Euro, droht euch ein Satz im Hinweisteil des Steuerbescheids (Formulierung länderabhängig):

Zitat

Der von Ihnen in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag für Ihre Kapitalerträge übersteigt das gesetzlich zulässige Freistellungsvolumen. Die Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, habe ich nachträglich besteuert. Bitte passen Sie Ihre Freistellungsaufträge auf die gesetzliche Höhe von 1000 € bei Einzelveranlagung oder 2000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten an.

 

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Sapine

Seht zu, dass ihr ab 2024 euren Pauschbetrag korrekt aufteilt. Wenn es nur um einen sehr niedrigen Betrag geht, der zu viel freigestellt wurde, kann man es vermutlich mit einer zügigen Steuererklärung (inkl. Anlage KAP) korrigieren ohne Nachteile. Hängt natürlich immer auch vom Sachbearbeiter ab. 

 

Je nach Bank, kann man die Freistellungsaufträge übrigens im Online Banking sehen. Sowohl die Höhe als auch den in Anspruch genommenen Betrag. Daher würde ich es vorziehen den Freistellungsauftrag bei ein oder zwei Bankinstituten, wo nennenswert Erträge anfallen, auf den in Anspruch genommenen Betrag zu verkürzen, um das Überschreiten im laufenden Jahr einzuschränken. Eventuell zu viel gezahlte Steuern bekommt ihr über die Anlage KAP wieder zurück. 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 6 Stunden von chirlu:

Aber nur die tatsächlichen Erträge. Die Freistellungsvolumina erscheinen nicht, da sie – wie andere schon gesagt haben – nicht (mehr) gemeldet werden.

 

Bei mir hat eine Genossenschaft heuer auch einfach nicht gemeldet. Letztes Jahr hat sie es noch getan.

Man wüsste aber, wo die genutzten FSA sind und muss nicht zig Banken kontrollieren.

Das Finanzamt hat ja auch nur diese Infos.

Bei vielen Konten vielleicht die FSA immer zeitlich begrenzen auf das aktuelle Jahr-dann muss man sich keinen Kopf machen.

Oder man lässt das mit den FSA sein und holt sich das Geld über die Steuererklärung, sofern man eh eine abgeben sollte.

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orschiro
· bearbeitet von orschiro

Vielen Dank für eure zahlreichen Anregungen!

 

Was haltet ihr nun von folgendem Vorgehen:

 

1. Freistellungsaufträge auf 1-2 Institute verteilen, auf denen die meisten Erträge zu erwarten sind.

2. Bei allen anderen Plattformen die Aufträge aufheben. Geht das überhaupt? Nehmen wir an, ich habe bei einem Institut einen Auftrag von 100 EUR erteilt und 10 EUR verbraucht. Dann kann ich den Auftrag maximal auf 10 EUR reduzieren, aber nicht komplett auf 0 setzen, richtig? Ergo könnte ich für Punkt 1 dann nur noch 1990 EUR auf die 1-2 Institute verteilen, richtig?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Minute von orschiro:

Nehmen wir an, ich habe bei einem Institut einen Auftrag von 100 EUR erteilt und 10 EUR verbraucht. Dann kann ich den Auftrag maximal auf 10 EUR reduzieren, aber nicht komplett auf 0 setzen, richtig?

 

Ja, das geht dann erst für 2024.

 

Der Hauptpunkt ist, denke ich, den Überblick zu behalten. Ich habe auch viele Freistellungsaufträge, aber ich führe eine Liste darüber (wo, wie viel).

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 13 Minuten von chirlu:

Der Hauptpunkt ist, denke ich, den Überblick zu behalten

Oder es einfach zu lassen und dafür in der Steuererklärung die Anlage KAP auszufüllen, das dürfte fast weniger Aufwand sein als jedes Jahr 10 Freistellungsaufträge anpassen (und es dann sowieso nicht 100% passend zu verteilen) :narr:

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Sapine
vor 3 Minuten von slowandsteady:

Oder es einfach zu lassen und dafür in der Steuererklärung die Anlage KAP auszufüllen, das dürfte fast weniger Aufwand sein als jedes Jahr 10 Freistellungsaufträge anpassen :narr:

Ich mache mittlerweile nur noch einen einzigen Freistellungsauftrag bei der Bank, wo ich den Pauschbetrag sicher ausschöpfe. Die Anlage KAP mache ich natürlich trotzdem, um zu viel gezahlte Steuern zurück zu holen. Wer natürlich zwanzig Tages-/Festgeldkonten und Broker unterhält, muss wissen was er tut. Möglicherweise wäre es nicht nur mit Blick auf die Freistellungsaufträge vorteilhaft, ein wenig Ordnung zu schaffen im Sinne von KISS. 

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Also ich würde erstmal eine Liste machen wo du überall Geld angelegt hast .... ist auch praktisch, wenn man das Geld vielleicht irgendwann mal wieder braucht. ;)

 

Dann die Freistellungaufträge ggf. aufteilen .... auf wie viele Banken ist Geschmackssache und ggf. noch existierende weitere Freistellungsaufträge widerrufen. Ggf. "zu viel" gezahlte Steuern bekommst du eh über die jährliche Einkommensteuererklärung zurück.

 

Ich mache es wie Sapine und habe den kompletten Freistellungsauftrag bei einer Bank .... alles andere läuft dann über die Steuererklärung, um ggf. den Steuerabzug zurück zu holen.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 44 Minuten von Sapine:

Ich mache mittlerweile nur noch einen einzigen Freistellungsauftrag bei der Bank, wo ich den Pauschbetrag sicher ausschöpfe.

 

Zu diesem Modell bin ich mittlerweile auch übergegangen und würde dies dem OP ebenso empfehlen. Früher habe ich das über die Steuererklärung geregelt, aber der Freistellungsauftrag hat hier m.M.n. zwei kleinere Vorteile:

  1. Die entsprechenden Erträge bleiben unterjährig direkt unversteuert und können direkt wieder investiert werden.
  2. Da ich keine Anlage KAP mehr abgeben muss, muss ich zur Abgabe der Steuererklärung nicht mehr auf die Bescheinungen von Banken/Brokern warten, kann 2-3 Monate früher abgeben und habe auch dementsprechend früher meine Steuererstattung, die direkt wieder investiert werden kann.

(... und bevor mich jemand einen Pfennigfuchser nennt: ja, dieses 1 Promille Rendite bringt auf ~30 Anlagejahre auch ein paar Tausend Euro. :P)

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Stunde von Malvolio:

Also ich würde erstmal eine Liste machen wo du überall Geld angelegt hast .... ist auch praktisch, wenn man das Geld vielleicht irgendwann mal wieder braucht. ;)

 

Oder die Erben. :-*

 

vor einer Stunde von s1lv3r:
vor 2 Stunden von Sapine:

Ich mache mittlerweile nur noch einen einzigen Freistellungsauftrag bei der Bank, wo ich den Pauschbetrag sicher ausschöpfe.

Zu diesem Modell bin ich mittlerweile auch übergegangen und würde dies dem OP ebenso empfehlen.

 

Setzt allerdings voraus, dass man so eine Bank hat. Da ich relativ erfolgreich versuche, (fast) genau Einkünfte in Höhe des Sparer-Pauschbetrags zu erzielen, gibt es keine einzelne Adresse für mich.

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stagflation

Oder man erteilt gar keine Freistellungsaufträge - und holt sich den Freibetrag über die Steuererklärung.

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MeinNameIstHase
vor 3 Stunden von orschiro:

1. Freistellungsaufträge auf 1-2 Institute verteilen, auf denen die meisten Erträge zu erwarten sind.

2. Bei allen anderen Plattformen die Aufträge aufheben. Geht das überhaupt? Nehmen wir an, ich habe bei einem Institut einen Auftrag von 100 EUR erteilt und 10 EUR verbraucht.

Ich frage mich, ob man überhaupt so viele Bankverbindungen braucht. 

Wer keinen Überblick über seine erteilten FSA hat, der hat auch keinen Überblick, was auf seinen Konten passiert. 

 

Mein Eindruck hier vom Mitlesen ist, dass das alles aussieht, wie die Spielsachen im Kinderzimmer eines/r Fünfjährigen. Die Schränke sind voll mit Zeugs, womit gerade mal 20 Minuten gespielt wurden. Im Schuppen steht noch das Rad mit Hilfsrädern aus vorletztem Sommer und in der Ecke die Plastikeimer/Schaufeln/Formen für den Sandkasten.

 

Ist das so ein Aktionismus, überall noch 5 bis 10 Euro an Erträgen optimieren zu wollen? Hier Handel auf Plattform X, dort auf Plattform Y, da mal was von Optimierung via FSA gehört und dort, wie man optimal anlegt ... und nichts wird wirklich laufend überwacht?

Meine Empfehlung: Hinterfragt euren Eifer bei der eigenen Überwachung eurer Finanzgeschäfte, reduziert die Plattformen und schafft euch einen Überblick. Ob der FSA bei einer Bank oder getrennt für die Ehepartner auf zwei Banken verteilt ist, müsst ihr selbst wissen. Hängt davon ab, ob ihr gemeinsam Kapitalvermögen anlegt oder jeder getrennt, ob Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung besteht. ... und wie stabil die Ehe und die Einkommenssituation ist.

 

vor 16 Stunden von orschiro:

Ich kann mir gut vorstellen, dass alle unsere erteilten Aufträge insgesamt die 2000 EUR sogar überschreiten. 

 

Frage 1: Ist das bereits ein Problem?

Ja, wenn die Summe aller FSA die zulässigen Grenzen überschreitet, ist das ein Versuch der Steuerhinterziehung/-verkürzung. Werden sie tatsächlich über die max. Grenze ausgeschöpft, wird daraus eine vollendete Tat. Das zur rechtlichen Einsortierung. Ob man dabei erwischt wird, ist ein anderes Thema. Aufgrund der FSA-Formularinhalte darf man durchaus von bedingtem Vorsatz sprechen.

 

Maßnahme: unverzüglich Berichtigen! 

 

Wie? ...

Durch Ändern/Kürzen der FSA, um unter die Marke zu kommen. Das geht nur, soweit die FSA noch nicht ausgeschöpft sind. Ergebnis: Man tritt vom "Versuch" zurück und alles ist gut.

 

Sind die Beträge in Summe bereits über die 2000 Euro (Ehe zusammen) ausgeschöpft, wird es komplizierter und ich empfehle einen Gang zum StB, der eine Berichtigung durchführt. Für den ist das ein Schreiben ans FA und er weiß, was da reingehört, damit der Fall nicht an die BuStra im FA weitergeleitet wird. Denn landet der Fall erst einmal dort, ist Ärger vorprogrammiert. Auch das FA hat kein Interesse, wegen 20 Euro ein Verfahren zu eröffnen, aber dazu muss man wissen, wie man berichtigt und was man dabei nicht tut. Z.B. schreibt man nie "Selbstanzeige" in das Schreiben, sondern überlässt es dem FA zu beurteilen, ob eine Berichtigung eine strafbefreiende (oder auch nicht) Selbstanzeige ist.

Generell: Über Wahrscheinlichkeiten, ob man erwischt wird, ob alles gut geht usw. lässt sich nur wenig sagen. Das ist wie in Haus in der Wüste, dass dennoch bei einem Gewitter unter Wasser stehen kann.
 

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chirlu
vor 5 Minuten von MeinNameIstHase:

Ändern/Kürzen der FSA, um unter die Marke zu kommen. Das geht nur, soweit die FSA noch nicht ausgeschöpft sind.

 

Man hat noch die Möglichkeit, Verluste zu realisieren und dadurch das bereits ausgeschöpfte Volumen wieder zu reduzieren.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 21 Minuten von chirlu:

Man hat noch die Möglichkeit, Verluste zu realisieren und dadurch das bereits ausgeschöpfte Volumen wieder zu reduzieren.

Ändert aber nichts daran, dass die Tat bis dahin erst mal "vollendet" ist, weil Steuern nicht in voller Höhe bzw. nicht rechtzeitig abgeführt wurden. Das zur rechtlichen Situation. Meine Empfehlung: StB kontaktieren. Hört sich umständlich an, ich weiß. Aber ich kenne hier weder die Hintergründe, noch das Ausmaß. Deshalb meine "Safety-Empfehlung".

 

Alles andere sind Tipps, wie ein Dieb das geklaute Besteck aus der Mensa unerkannt zurück gibt, in der Hoffnung, niemand merkt es. Anstelle, dass er den Mut hat und reuevoll zum Chef der Mensa geht und ihm die Story beichtet. Beides funktioniert ja ... meistens.

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kleinerfisch

Ich kenne jemanden, der seit Jahren (Jahrzehnten?) zu viele Freibeträge hat und diese auch ausnutzt.

Das Paar gibt aber auch regelmäßig sämtliche Kapitalerträge an.

Einzige Konsequenz, und auch das seit Jahren: Der immer gleiche Passus in den Erläuterungen zum Bescheid, den Chirlu schon in #8 zitiert hat.

Zumindest automatisiert passiert also gar nichts (vorausgesetzt alle Bundesländer verwenden die gleichen Automatismen).

 

Also lasst die Kirche mal im Dorf, was die großen Hämmer mit Steuerhinterziehung und -verkürzung betrifft.

 

vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Mein Eindruck hier vom Mitlesen ist, dass das alles aussieht, wie die Spielsachen im Kinderzimmer eines/r Fünfjährigen.

...

...und nichts wird wirklich laufend überwacht?

Bei allem Respekt: Diesen ad hominem Teil Deines Beitrags kannst Du ruhig wieder löschen. Das hilft niemandem und schreckt höchstens andere ab, hier Fragen zu posten.

Nicht jeder hat alle Teile seines Lebens voll im Griff, das macht Erwachsene aber noch nicht zu Kindern.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Ich glaube man kommt nicht sofort lebenslänglich ins Gefängnis, wenn man den Höchstbetrag bei den FSA überschreitet. ;)

 

Ich würde es dennoch in Ordnung bringen, um potentielle Schwierigkeiten zu vermeiden.

 

Wenn man nebenbei wieder einen Überblick über seine Geldanlagen bekommt, ist das ja sogar noch ein positiver Nebeneffekt. ;)

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eugenkss

Wenn ihr zukünftig eure FSA auf 1-2 "Haupt-" Banken konzentrieren wollt, aber bei den Nebenbanken dieses Jahr schon Erträge hattet, dann könnt ihr die neuen FSA bei diesen Nebenbanken auch befristet erteilen, in Höhe der bereits erzielten Erträge.

Durch die Befristung würden dann diese FSA nächstes wegfallen. Und ihr müsstet für 2024 nur noch die FSA für die Hauptbanken hochsetzen (unbefristet).

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MeinNameIstHase
vor 22 Stunden von kleinerfisch:

Also lasst die Kirche mal im Dorf, was die großen Hämmer mit Steuerhinterziehung und -verkürzung betrifft.

Ich nenne das Kind beim Namen, wie es in § 370 AO steht.

 

Wie man so ein Problem löst, haben ich und andere durchaus aufgezeigt. Ich sehe allerdings das Problem, dass jemand, der schon über seine Freistellungsaufträge (FSA) den Überblick verloren hat, sich vermutlich schwer tut, das sauber zu lösen, wenn es über die Trivialsituation hinaus geht. Trivialsituation = FSA sind nicht ausgeschöpft und lassen sich online anpassen.


Jemand, der keinen Überblick über seine erteilten FSA hat, wird typischer Weise auch nicht wissen, in wie weit diese bereits ausgeschöpft sind bzw. was da in den Vorjahren gelaufen ist. Und hinsichtlich § 370 AO heißt Vorjahre, dass man bis zu 13 Jahre in die Vergangenheit schauen sollte (§ 169 Absatz 2 Satz 2 AO = 10 Jahre plus § 170 AO (bis zu 3 Jahre bis die 10 Jahre beginnen). Das heißt, dass man beim Berichtigen viel falsch machen kann, wenn man das übersieht und das FA quasi mit der Nase drauf stößt.
Auf jeden Fall ist erst mal Fleißarbeit angesagt, dass man sich einen Überblick verschafft. Selbst ohne Hinterziehungsvorwurf muss man 4 Jahre zurück schauen.

 

Und deshalb meine Empfehlung, dass man da besser einen StB kontaktiert. Dessen erste Frage ist dann: Wie lange existieren die überhöhten FSA eigentlich und wurde der Sparer-Pauschbetrag in der Vergangenheit überhöht in Anspruch genommen? Bei der nächsten Frage geht's dann darum, ob überhaupt Steuererklärungen mit Anlage KAP abgegeben wurden. (Ich vermute eher nicht.)

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