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Gabriele

Steuererklärung immer möglichst früh abgeben bei potenzieller Rückzahlung?

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Gabriele

 

Sollte man die Steuererklärung bei einer zu erwartenden Rückzahlung immer möglichst früh über Elster abgeben, auch wenn z.B. die Vermögensbildungsbescheinigung (VWL) noch nicht über Elster abrufbar ist?

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chirlu

Kannst du machen. Die Finanzämter fangen mit der Bearbeitung sowieso erst im März an, wenn alle Meldungen vorliegen.

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Holgerli

Wenn man alles komplett hat, ist es aber nicht von Nachteil, wenn man möglichst früh abgibt. Ich habe die letzten Jahre immer im April abgegeben und das Finanzamt war immer sehr fix (unter 2 Monate Bearbeitungsdauer).

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s1lv3r

Ich gebe normalerweise auch schon immer im Februar ab, da selbst wenn die Bearbeitung erst ab dem 15. März startet, dann trotzdem nach Eingangsreihenfolge abgearbeitet wird.

Zumindest theoretisch kriegt also derjenige der am 1.1 seine Erklärung abgibt auch als Erster seine Erstattung. Etwaige Rückfragen verzögern den Prozess natürlich - daher würde ich auch nicht abgeben, wenn noch etwas fehlt, denn der schnellste Weg zum Geld ist natürlich die vollmaschinelle Bearbeitung, die wohl nur erfolgt wenn alles komplett stimmig ist. o:)

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Caveman8

Habe (z.B. als Student) häufig die Steuer schon Anfang Januar abgegeben (1x sogar am 31.12. :narr:) und dann immer ewig warten müssen. Mittlerweile habe ich etwa 10k Steuerfreibetrag eintragen lassen und bekomme daher auch kaum mehr etwas raus. Daher starte ich nun gemütlich im Sommer des Folgejahres mit der Steuererklärung, habe dann aber auch in kürzester Zeit den Bescheid zuhause. 

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stagflation
vor 2 Stunden von s1lv3r:

Zumindest theoretisch kriegt also derjenige der am 1.1 seine Erklärung abgibt auch als Erster seine Erstattung. 

 

Wenn es keine unterschiedlichen Nummernkreise gäbe (z. B. für Gewerbetreibende, Freiberufler, Fälle mit Vermietung und Verpachtung) wäre es möglicherweise so.

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