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Fasteindialog

Zurück ins Angestelltenverhältnis, Umstellung des Depot notwendig.

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dev
· bearbeitet von dev
vor 16 Minuten von wpapifo:

Das ist nicht richtig. Den Kinderbonus bekommen hier beide Elternteile gleichermaßen ohne weitere Bedingungen.

Ja.

Quellen?

 

P.S. https://www.ihre-vorsorge.de/

Zitat

Kinderregelung bringt Extrajahre

Seit dem 1. August 2017 gibt es jedoch eine zusätzliche Regelung, die Versicherte mit Kindern nutzen können. Bei Versicherten mit Kindern werden zusätzliche Jahre mit gesetzlichem Versicherungsschutz zugeschlagen.

In Paragraf 5 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches V heißt es: Auf „die erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind ... eine Zeit von drei Jahren angerechnet“. 

Die drei Jahre werden beiden Elternteilen jeweils zuerkannt, also nicht aufgeteilt.

Es spielt keine Rolle, ob ein Kind in der ersten oder zweiten Hälfte des Arbeitslebens geboren wurde.

Die drei Zusatzjahre werden auch anerkannt, wenn ein Kind vor Erreichen des dritten Geburtstags verstorben ist.


 

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wpapifo
vor 9 Minuten von dev:

Quellen?

 

§5, Abs. 2 SGB 5:

Zitat

(2) Der nach Absatz 1 Nr. 11 erforderlichen Mitgliedszeit steht bis zum 31. Dezember 1988 die Zeit der Ehe mit einem Mitglied gleich, wenn die mit dem Mitglied verheiratete Person nicht mehr als nur geringfügig beschäftigt oder geringfügig selbständig tätig war. Bei Personen, die ihren Rentenanspruch aus der Versicherung einer anderen Person ableiten, gelten die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 11 oder 12 als erfüllt, wenn die andere Person diese Voraussetzungen erfüllt hatte. Auf die nach Absatz 1 Nummer 11 erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind (§ 56 Absatz 2 Nummer 2 des Ersten Buches) eine Zeit von drei Jahren angerechnet. Eine Anrechnung erfolgt nicht für

 

1. ein Adoptivkind, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption bereits die in § 10 Absatz 2 vorgesehenen Altersgrenzen erreicht hat, oder

2. ein Stiefkind, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Elternteil des Kindes bereits die in § 10 Absatz 2 vorgesehenen Altersgrenzen erreicht hat oder wenn das Kind vor Erreichen dieser Altersgrenzen nicht in den gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied aufgenommen wurde.

 

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dev
· bearbeitet von dev

Also wenn ich bis 70 würde wollen, dann könnte ich, dank der Kinder, noch den KVdR-Status erreichen ^^

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satgar
vor 42 Minuten von dev:

Also wenn ich bis 70 würde wollen, dann könnte ich, dank der Kinder, noch den KVdR-Status erreichen ^^

Je nachdem was man beruflich macht, ist das ja bei Selbständigen nun keine Seltenheit, auch deutlich länger zu arbeiten... Sofern man es eben kann und Lust dazu hat. Muss es überhaupt "Vollzeit" im eigentlichen Sinne sein? Wie viele Stunden pro Woche/Monat/Jahr muss man arbeiten, um damit als "ich habe ein Jahr mehr für die Kvdr voll" zu gelten?

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dev
· bearbeitet von dev
vor 11 Minuten von satgar:

Je nachdem was man beruflich macht, ist das ja bei Selbständigen nun keine Seltenheit, auch deutlich länger zu arbeiten... Sofern man es eben kann und Lust dazu hat. Muss es überhaupt "Vollzeit" im eigentlichen Sinne sein? Wie viele Stunden pro Woche/Monat/Jahr muss man arbeiten, um damit als "ich habe ein Jahr mehr für die Kvdr voll" zu gelten?

Das ist schon klar, aber es birgt auch immer das Risiko, das man es nicht schafft und dann "freiwillig" in der GKV Höchstbeitrag zahlen darf.

Durch diese Politik haben sie mich schon vor 20 Jahren zur PKV genötigt und ich habe es bis heute nicht bereut.

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chirlu
vor 3 Stunden von satgar:

Wie viele Stunden pro Woche/Monat/Jahr muss man arbeiten, um damit als "ich habe ein Jahr mehr für die Kvdr voll" zu gelten?

 

0/0/0.

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satgar
vor 8 Minuten von chirlu:

 

0/0/0.

Ok, du willst damit sicherlich etwas sagen. Aber ich verstehe es nicht. Kannst du es ein bisschen weiter ausführen, wie ich die zweite Hälfte meines Erwerbslebens verlängern kann, mit 0h Arbeit?

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chirlu
vor 1 Minute von satgar:

Ok, du willst damit sicherlich etwas sagen.

 

Ich habe deine Frage beantwortet, wie viele Stunden man in unterschiedlichen Zeiträumen arbeiten muss.

 

Für die KVdR ist nur relevant, wie lange man gesetzlich krankenversichert ist. Es ist egal, ob als Arbeitnehmer, Hausmann/-frau in der Familienversicherung oder freiwillig versicherter Privatier.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von chirlu:

Für die KVdR ist nur relevant, wie lange man gesetzlich krankenversichert ist. Es ist egal, ob als Arbeitnehmer, Hausmann/-frau in der Familienversicherung oder freiwillig versicherter Privatier.

Ah ok, also Hauptsache ich bin in der GKV versichert. Die Begrifflichkeit, man muss in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90% in der GKV versichert sein, um den Status kvdr zu erlangen, möge man also hinsichtlich "Erwerbslebens" nicht streng sehen. Es ist einfach die Zeit "vor der Rente" gemeint. Da kann ich auch mit 70 in Rente gehen und vorher 1 Jahr arbeitslos gewesen sein, 2 Jahre Hausmann in der Familienversicherung oder freiwillig versicherter Privatier. Das alles zählt zu dem "Erwerbsleben" mit dazu.

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dev
· bearbeitet von dev
vor 6 Minuten von chirlu:

Für die KVdR ist nur relevant, wie lange man gesetzlich krankenversichert ist. Es ist egal, ob als Arbeitnehmer, Hausmann/-frau in der Familienversicherung oder freiwillig versicherter Privatier.

Stimmt schon, arbeiten muß man nicht. Die  9/10tel kann man durch einen späteren Rentenantrag noch erreichen.
Aber man ist ohne Arbeit bis dahin Privatier und somit freiwillig versichert.

 

Das muß man sich leisten können ;-)

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satgar
Gerade eben von dev:

Stimmt schon, arbeiten muß man nicht, aber die 9/10 tel kann man durch einen späteren Rentenantrag noch erreichen.
Aber man ist ohne Arbeit bis dahin Privatier und somit freiwillig versichert.

Wenn das so ist, und ich glaube chirlu gerne, dass das so ist....dann kann man ja durch ein künstliches hinausschieben des Rentenbeginns die Erlangung kvdr schon möglich machen. Ob das jetzt mit einem Aufschieben bis auf 75 oder 80 Sinn macht: geschenkt. Wahrscheinlich nicht. Aber um einige Monate oder wenige Jahre, kann man das sicherlich überlegen.

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dev
Gerade eben von satgar:

Wenn das so ist, und ich glaube chirlu gerne, dass das so ist....dann kann man ja durch ein künstliches hinausschieben des Rentenbeginns die Erlangung kvdr schon möglich machen. Ob das jetzt mit einem Aufschieben bis auf 75 oder 80 Sinn macht: geschenkt. Wahrscheinlich nicht. Aber um einige Monate oder wenige Jahre, kann man das sicherlich überlegen.

Noch ein paar Kinder geht schneller ^^

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satgar
vor 1 Minute von dev:

Noch ein paar Kinder geht schneller ^^

Ich weiß nicht, ob das im fortfolgenden Lebensverlauf nicht teurer kommt insgesamt^^

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dev
Gerade eben von satgar:

Ich weiß nicht, ob das im fortfolgenden Lebensverlauf nicht teurer kommt insgesamt^^

Eventuell hält es jung und man lebt länger ^^

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Cauchykriterium
Am 19.2.2026 um 08:52 von wpapifo:

Das ist nicht richtig. Den Kinderbonus bekommen hier beide Elternteile gleichermaßen ohne weitere Bedingungen.

Was genau verstehst Du denn unter Kinderbonus? Die maximal drei Punkte oder die anrechenbaren Zeiten oder oder oder?

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dev
· bearbeitet von dev
vor 44 Minuten von Cauchykriterium:

Was genau verstehst Du denn unter Kinderbonus? Die maximal drei Punkte oder die anrechenbaren Zeiten oder oder oder?

Die Zeiten, die Punkte kann nur ein Elternteil bekommen. Siehe

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ttrax12

 

vor 21 Stunden von dev:
vor 21 Stunden von satgar:

Ich weiß nicht, ob das im fortfolgenden Lebensverlauf nicht teurer kommt insgesamt^^

Eventuell hält es jung und man lebt länger ^^

Bevor man im fortgeschrittenen Lebensalter die Familienplanung von der KVdR abhängig macht und das mühsam ersparte Depot dann schon in der Kinderwunschklinik auf den Putz haut ;), sollte man auch die Möglichkeit berücksichtigen, dass es dieses Konstrukt bei Rentenbeginn gar nicht mehr gibt.

In Anbetracht der Tatsache, das jetzt schon viele Stimmen laut werden von allen Kapitalerträgen auch Beitrage zur Krankenkasse und Pflegeversicherung zu erheben, würde ich stark davon ausgehen, dass mittelfristig alle gesetzlich Versicherten (egal ob freiwillig, angestellt Pflichversichert oder KVdR) auf ihre gesamten Einkünfte Beiträge entrichten müssen, so wie die freiwillig gesetzlich Versichterten jetzt auch.

 

Das ist auch (um zum Ursprungsthema zurück zu kommen) der Punkt, wo man sich überlegen sollte, ob es nicht doch sinnvoll sein kann in der PKV zu bleiben (oder zumindest eine Anwartschaft zu behalten).

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dev
vor 21 Minuten von ttrax12:

Bevor man...

Darum das ^^ oder für die Jüngeren :lol:

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McScrooge
Am 20.2.2026 um 11:11 von ttrax12:

Das ist auch (um zum Ursprungsthema zurück zu kommen) der Punkt, wo man sich überlegen sollte, ob es nicht doch sinnvoll sein kann in der PKV zu bleiben

Da sollte man noch sehr viel genauer überlegen: Jeder der das System GKV verlassen kann, sollte darüber nachdenken, wenn er sich nicht irgendwann dumm und dämlich zahlen wird. Man sieht doch die öffentlichen Diskussionen nur zu genau.

Vor einigen Jahren hatte ich auch mal den Gedanken, ob eine GKV im Alter nicht sinniger wäre. Dieser Gedanke ist verschwunden.

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