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Anja Terchova

Was ist für euch Vermögen? Mit fiktivem Beispiel

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Puppi
· bearbeitet von Puppi
vor 12 Minuten von chirlu:

Wenn man das akzeptiert, ist es genauso „völlig realitätsfremd“, die 10 Millionen auf jemandes Konto „ohne Lebenshaltungskosten als Vermögen zu zählen“. Das möchtest du aber.

Du scheinst ein Problem mit "Stand heute " zu haben. 

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PeterS
· bearbeitet von PeterS
vor 2 Stunden von Puppi:

Wird auch daran gedacht, dass bei diesen "Ansprüchen" berücksichtigt werden sollte, dass man davon leben muss? Ich meine damit, dass es keinen Sinn hat, z.B. 100% zukünftige Rentenansprüche zum Vermögen zu zählen, sondern nur das, was mir später bei monatlicher Auszahlung nach Abzug all meiner Lebenshaltungskosten übrig bleibt.

Sonst könnten sich z.B. Bezieher von Bürgergeld oder Frührenten/Frühpensionen sehr reich rechnen, auch wenn sie monatlich nix sparen können.

Ungefähr klar, was ich meine?

Rentenansprüche sind natürlich Vermögen, weil sie künftige Zahlungen darstellen.

Aber ich finde deine Sicht auch in Ordnung, jeder wie er mag. 

 

P.s. aus meiner Sicht negieren sich Ansprüche wie Bürgergeld, da ja darauf jeder gleich Anspruch hat (Grundsicherung).

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chirlu
vor 50 Minuten von Puppi:

Du scheinst ein Problem mit "Stand heute " zu haben.

 

Das kann ich dir umgekehrt genauso vorwerfen.

 

Ich weise nur darauf hin, dass deine Sichtweise nicht konsistent ist. Du musst die künftigen Lebenshaltungskosten entweder immer abziehen oder nie.

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Vios
vor 1 Stunde von Puppi:

Zukünftige Renten oder Pensionszahlungen ohne zukünftige Lebenshaltungskosten als Vermögen zu zählen, ist einfach völlig realitätsfremd.

Sehe ich auch so.

Wertlos ist es aber auch nicht.

Mir erschließt sich aber der Sinn einer, wie auch immer gearteten, Diskussion nicht.

Was habe ich davon, einen fiktiven Vermögenswert als abstrakte Zahl zu kennen?

 

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OttoKleinanleger
· bearbeitet von OttoKleinanleger
vor 3 Stunden von Puppi:

Wird auch daran gedacht, dass bei diesen "Ansprüchen" berücksichtigt werden sollte, dass man davon leben muss? Ich meine damit, dass es keinen Sinn hat, z.B. 100% zukünftige Rentenansprüche zum Vermögen zu zählen, sondern nur das, was mir später bei monatlicher Auszahlung nach Abzug all meiner Lebenshaltungskosten übrig bleibt.

Sonst könnten sich z.B. Bezieher von Bürgergeld oder Frührenten/Frühpensionen sehr reich rechnen, auch wenn sie monatlich nix sparen können.

Ungefähr klar, was ich meine?

 

...

Wie sieht es denn umgekehrt aus, bei Leuten die keine Ansprüche haben und vom Verzehr des Eigentums leben müssen? Ist dann das Depot gar kein Vermögen mehr, weil es für die Deckung des Lebensunterhaltes her halten muss?

Für mich ist Vermögen nicht nur das was "übrig" bleibt und was man notfalls verjuxen kann. Es beschreibt für mich die Haben-Seite und hat erst mal mit der Ausgaben-Seite nichts zu tun.

Bürgergeld würde ich jetzt nicht als Vermögen bennen, aber es hat schon einen erheblichen Barwert, bei dem manches "Vermögen" nicht mithalten kann.

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Anja Terchova
vor 8 Stunden von Puppi:

Daher bleibe ich dabei:

Nur das, was ich Stand heute verschenken kann, ist Vermögen. Dazu gehören neben Depots, Bankeinlagen und Immobilien eben auch der OLED-TV, die Lego-Sets, der gebrauchte Pkw (egal, ob er 1000 oder 100.000 Euro wert ist), das E-Bike, die wertvolle Pokemon-Sammlung oder der geschenkte Wellness-Gutschein von 500 Euro...alles eben...solange es noch einen nennenswerten (Gebraucht)Wert hat.

Klingt vielleicht für manche seltsam, aber auch das Nachlassgericht sieht es so und ich finde es nicht unlogisch.

 

Dass man nicht alles genau schätzen kann vom Wert, ist richtig...auch, dass viele Gebrauchsgegenstände nicht mehr viel wert sind. Es ändert aber nichts daran, dass es trotzdem zum Vermögen zählt.

Genauso würde ich es auch sehen.
 

vor 6 Stunden von PeterS:

Rentenansprüche sind natürlich Vermögen, weil sie künftige Zahlungen darstellen.

Aber ich finde deine Sicht auch in Ordnung, jeder wie er mag. 

 

P.s. aus meiner Sicht negieren sich Ansprüche wie Bürgergeld, da ja darauf jeder gleich Anspruch hat (Grundsicherung).

Rentenansprüche garantieren leider garnichts, denn die Wahrscheinlichkeit das man entweder unverheiratet vor Renteneintritt stirbt, oder auch verheiratet zusammen vor Renteneintritt stirbt ist garnicht so unrealistisch. Und vererben kann man seine Rentenansprüche ja auch nicht. Sondern in dem Fall sind die zukünftigen Zahlungen exakt 0.

Und das das Thema Grundsicherung kommt auch bei der Rente ins Spiel.

Wenn der Rentenanspruch unter Höhe der Grundsicherung liegt, bekommt man zwar eine Mini-Rente ausbezahlt? Aber kann man das überhaupt als Einkommen sehen? Weil die muss man dann ja mit Grundsicherung aufstocken um überhaupt übrlegen zu können. Hat dann aber auch nicht mehr, als jemand der garkeine Rentenansprüche hat und nur Grundsicherung allein bekommen würde.

Rentenansprüche sind nur dann was wert wenn folgende zwei Bedinungen erfüllt sind: Die Rentenansprüche müssen die Höhe der Grundsicherung (möglich deutlich) übersteigen und zweitens muss man das Renteneintrittsalter (möglichst lange) überleben und ggf. (möglichst opimal) heiraten das der/die Partnerin beim eigene Tod mindestens 47 Jahre aber auch nicht viel älter ist.

Wer mit 67 seine Rente bekommt und mit 93 Jahren stirbt, kurz vor seiem Tod dann ein/n 47jährigen Partner/in heiratet der/die ebenalls mit 93 Jahren stirbt, holt 26 Jahre Vollrente + 46 Jahre Grosse Witwenrente raus.

 

vor 5 Stunden von Vios:

Mir erschließt sich aber der Sinn einer, wie auch immer gearteten, Diskussion nicht.

Was habe ich davon, einen fiktiven Vermögenswert als abstrakte Zahl zu kennen?

 

Ist eben ein bisschen wie mit dem Notenspiegel in der Schule oder mit den Tabellen beim Vereinssport, das man weis wo man steht.

Aber am Besten fragst du das auch nochmal den User @Der Heini der den Thread zur Vermögensumfrage 2026 erstellt hat.

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PeterS
vor einer Stunde von Anja Terchova:

Rentenansprüche garantieren leider garnichts, denn die Wahrscheinlichkeit das man entweder unverheiratet vor Renteneintritt stirbt, oder auch verheiratet zusammen vor Renteneintritt stirbt ist garnicht so unrealistisch. Und vererben kann man seine Rentenansprüche ja auch nicht. Sondern in dem Fall sind die zukünftigen Zahlungen exakt 0.

Und du würdest auch weiterhin so denken,  wenn du einen großen Teil deines Vermögens in Rürup umschichtest, das du auf einmal gar kein Vermögen mehr hast? 

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hattifnatt
vor 16 Stunden von satgar:

Könnte man für Vermögen nicht einfach eine staatliche Definition benutzen?

Nein, zu volatil ;) 

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satgar
vor 22 Minuten von PeterS:

Und du würdest auch weiterhin so denken,  wenn du einen großen Teil deines Vermögens in Rürup umschichtest, das du auf einmal gar kein Vermögen mehr hast? 

Da schrieb Anja im ausgangspost was anderes. Aber es ist eben schwer verständlich, warum ein barwert einer GRV über 200k anders zu betrachten sein möge als eine fondsgebundene rüruprente mit 200k Kurswert des enthaltenen Fonds. Wenn es vertraglich nicht eingebaut ist, hat Rürup gar keine Hinterbliebenen Absicherung. GRV zumindest immer an Kindergeld berechtigte Kinder und Ehegatten. Welche Rolle soll es für die Betrachtung meines privaten Vermögens machen , ob es bei meinem ableben vererbbar ist? Es spielt keine Rolle .

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chirlu
vor 2 Stunden von Anja Terchova:

Rentenansprüche garantieren leider garnichts, denn die Wahrscheinlichkeit das man entweder unverheiratet vor Renteneintritt stirbt, oder auch verheiratet zusammen vor Renteneintritt stirbt ist garnicht so unrealistisch. Und vererben kann man seine Rentenansprüche ja auch nicht. Sondern in dem Fall sind die zukünftigen Zahlungen exakt 0.

 

Trotzdem haben sie einen versicherungsmathematischen Barwert größer 0, weil eben auch eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass man Zahlungen erhält. Genau wie bei einer Aktie eines Unternehmens, das nächste Woche pleite sein könnte: Aus jetziger Sicht hat sie trotzdem einen Wert, auch wenn sie (wie man jetzt noch nicht weiß) wertlos verfallen wird.

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Puppi
· bearbeitet von Puppi
vor 8 Stunden von Vios:

Mir erschließt sich aber der Sinn einer, wie auch immer gearteten, Diskussion nicht.

Was habe ich davon, einen fiktiven Vermögenswert als abstrakte Zahl zu kennen?

Genau.

Diese ganzen zukünftigen Ansprüche, möglichen Einnahmen und auch zukünftigen Lebenshaltungskosten sind zu vage aufgrund unzähliger Variablen (Lebensalter, Steuern, sonstige, unvorhersehbare Entwicklungen).

Es hat daher keinen Sinn, diese zu berücksichtigen bei Vergleicgen, wie wir sie hier wollen. Jeder rechnet anders. Das kann zig Mio Unterschied machen.

Ein hochrangiger 63-jähriger Beamter, der gerade in den Ruhestand geht mit 60.000 Euro Pension netto pro Jahr ohne Erspartem wäre demnach irrerweise 1-2 Mio schwer...je nach betrachteter Lebenserwartung:unsure:.

 

Vielleicht sollte man zwischen Vermögen (alles, was ich Stand heute HABE und zu Geld machen/verschenken kann) und FINANZIELLER SITUATION unterscheiden. Bei Letzterem spielen natürlich zukünftige Rentenansprüche eine Rolle.

vor 8 Stunden von OttoKleinanleger:

Wie sieht es denn umgekehrt aus, bei Leuten die keine Ansprüche haben und vom Verzehr des Eigentums leben müssen? Ist dann das Depot gar kein Vermögen mehr, weil es für die Deckung des Lebensunterhaltes her halten muss?

Nochmal: Es wird doch gefragt, wie hoch der Stand des Vermögens AKTUELL ist....mit jetzigem Alter und nicht über das zukünftige Leben bis zum Tod. 

Wir wissen nicht, wie viel wir ausgeben in Zukunft und wir wissen auch nicht, wie viel Einnahmen genau noch kommen. Das ist alles zu ungewiss.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 7 Minuten von Puppi:

Ein hochrangiger 63-jähriger Beamter, der gerade in den Ruhestand geht mit 60.000 Euro Pension netto pro Jahr ohne Erspartem wäre demnach irrerweise 1-2 Mio schwer...je nach betrachteter Lebenserwartung

Ist er ja auch. Zumindest sehen das viele Finanzwissenschaftler so oder eben der FAZ Kolumnist Looman, auf den ich mich gerne berufe. 
 

Der Beamte, den du schilderst, kann doch zb für sein Depot (wenn er dies besitzt) eine ganz andere AA und Aktienanteil fahren als ein selbständiger der nur eine 1000€ Rente bekommt aus der GRV. Insbesondere für die persönliche Vermögensplanung ist es daher wichtig, Zahlungsströme in Barwerte umzurechnen. Das gilt eben auch für Nießbrauch. Man ist nicht plötzlich 5 Millionen ärmer, nur weil man gegen Nießbrauch ein MFH an das Kind verschenkt hatte. Wer so aber rechnet, rechnet sich künstlich arm. 

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Euronensammler
vor 11 Stunden von Puppi:

das Nachlassgericht

Das Erbe, das morgen nach meinem Ableben festgestellt würde, ist für mich die plausibelste Vermögensdefinition. 

 

Keine Hypothesen über die Zukunft, die sich täglich ändern kann, z.B. duch Krankheit/Unfall kann sich das Humankapital schnell verflüchtigen.

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Vios
vor 2 Stunden von Anja Terchova:

Schule oder mit den Tabellen beim Vereinssport, das man weis wo man steht.

Da habe ich mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt. 

Mir als Privatier mit ausschließlich Kapitalertrag ist schon wichtig, die Höhe des ertragbringenden Vermögens zu kennen.

Nur, z.B. einen Rentenwert, oder die Summe des Restwerts von Haushaltsgegenständen zu kennen, bzw. überhaupt erst zu definieren bringt mir nichts. 

Zu wissen, dass mein Fuhrpark zur Stunde Summe x bei Verkauf bringen würde, ist sinnlos, wenn ich nichts verkaufen will.

Vielleicht ist meine Definition von Vermögen, der Besitz, der mir einen Ertrag bringt und/oder sehr liquide ist, so dass er sich sofort in eine ertragbringende Form wandeln ließe.

Aber schließlich ist es mir egal, ob ich mit oder Waschmaschine Millionär bin, oder nicht.

 

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 14 Minuten von Euronensammler:

Das Erbe, das morgen nach meinem Ableben festgestellt würde, ist für mich die plausibelste Vermögensdefinition. 

Man könnte aber auch das Vermögen betrachten, welches bei einer Scheidung beim Versorgungsausgleich ran gezogen wird ;) Dort spielen dann auch Rentenansprüche eine Rolle bei der Verteilung zwischen den Ex Ehegatten.

 

wie man will, man kann alles nehmen. ^^

vor 9 Minuten von Vios:

Ertrag bringt und/oder sehr liquide ist, so dass er sich sofort in eine ertragbringende Form

Also gehört das Selbstgenutzte EFH für 1 Million im Hamburger Speckgürtel nicht dazu? Wo du alles vom einkommen rein steckst mit Zins und Tilgung, um bis 67 fertig zu sein? Wo dem gegenüber der Mieter sein ETF Depot aufbaut, erst klein, später größer, der dann bedeutend reicher ist „als du“ mit dem Haus?

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Vios
vor 28 Minuten von satgar:

Also gehört das Selbstgenutzte EFH für 1 Million im Hamburger Speckgürtel nicht dazu?

Wenn ich eine selbstgenutzte Immo verkaufe, sitze ich auf der Straße, muss also mieten oder kaufen.

Rechne ich jetzt 1Mio minus lebenslange Mietkosten, oder 1Mio minus Kaufpreis neue Immo?

Mir ist völlig egal  was ihr macht, ich rechne meine selbstgenutzten Immos nicht zu meinem Vermögen, und wenn, was würde sich ändern?

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Puppi
· bearbeitet von Puppi
vor 56 Minuten von satgar:

Der Beamte, den du schilderst, kann dich zb für sein Depot (wenn er dies besitzt) eine ganz andere AA und Aktienanteil fahren als ein selbständiger der nur eine 1000€ Rente bekommt aus der GRV. Insbesondere für die persönliche Vermögensplanung ist es daher wichtig, Zahlungsströme in Barwerte umzurechnen

Richtig. Für die Planung der AA ist es wichtig und muss berücksichtigt werden, weil die finanzielle Situation entsprechend gut ist.

vor 56 Minuten von satgar:

Man ist nicht plötzlich 5 Millionen ärmer, nur weil man gegen Nießbrauch ein MFH an das Kind verschenkt hatte

Doch...finde ich schon. Du sparst dir nur die zukünftige Miete. Das Haus gehört dir aber eben nicht mehr.

vor 56 Minuten von satgar:

Wer so aber rechnet, rechnet sich künstlich arm. 

MMn rechnet sich der künstlich reich(er), der zukünftige Renten- oder Pensionsansprüche zum Vermögen einrechnet...erst recht, sofern er mit hohem Lebensalter rechnet. Wie gesagt...auf dieser Basis ist ein Vergleich völlig für die Katz, weil jeder anders rechnet.

vor 55 Minuten von Euronensammler:

Das Erbe, das morgen nach meinem Ableben festgestellt würde, ist für mich die plausibelste Vermögensdefinition. 

 

Keine Hypothesen über die Zukunft, die sich täglich ändern kann, z.B. duch Krankheit/Unfall kann sich das Humankapital schnell verflüchtigen.

:thumbsup:

vor 46 Minuten von satgar:

Dort spielen dann auch Rentenansprüche eine Rolle bei der Verteilung zwischen den Ex Ehegatten.

Ja, aber es wird nicht unter "Vermögen" thematisiert, sondern ist ein Extra-Punkt.

vor 12 Minuten von Vios:

Mir ist völlig egal  was ihr macht, ich rechne meine selbstgenutzten Immos nicht zu meinem Vermögen

:'(

 

Ich sehe schon...unsere Meinungen hier gehen echt arg auseinander :lol:

 

Vielleicht sollte man die Umfrage ändern in:

 

"Wenn ihr morgen alles zu (Bargeld) machen könntet (also auch Immos sofort verkaufen, Lebensversicherungen Rückkauf oder Festgelder auflösen könntet), wie viel Geld hättet ihr dann insgesamt zur Verfügung?"

 

Sozusagen das "Notfall-Szenario" aus dem Kino....das Kind braucht eine schweineteure OP, welche die KV nicht zahlt. 

 

So wäre ein Vergleich zumindest besser möglich.

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chirlu
vor einer Stunde von Puppi:

Vielleicht sollte man zwischen Vermögen (alles, was ich Stand heute HABE und zu Geld machen/verschenken kann) und FINANZIELLER SITUATION unterscheiden.

 

Ich habe heute Rentenansprüche. Sie sind Vermögen.

 

vor einer Stunde von Puppi:

Ein hochrangiger 63-jähriger Beamter, der gerade in den Ruhestand geht mit 60.000 Euro Pension netto pro Jahr ohne Erspartem wäre demnach irrerweise 1-2 Mio schwer...je nach betrachteter Lebenserwartung:unsure:.

 

Nicht irrerweise, sondern richtigerweise.

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Puppi
· bearbeitet von Puppi
vor 4 Minuten von chirlu:
vor einer Stunde von Puppi:

Ein hochrangiger 63-jähriger Beamter, der gerade in den Ruhestand geht mit 60.000 Euro Pension netto pro Jahr ohne Erspartem wäre demnach irrerweise 1-2 Mio schwer...je nach betrachteter Lebenserwartung:unsure:.

 

Nicht irrerweise, sondern richtigerweise.

...und mit welcher Summe soll der dann rechnen? 1 Mio? 2Mio? 20.000? (Unklare zukünftige) Private KV abziehen oder nicht?

 

Ich widerspreche dir ja nicht komplett, aber es hat für Vergleiche keinen Sinn, weil zu viele Variablen alles verwässern.

Je nach Sichtweise der zukünftigen Erwartungen/Variablen können da mehrere Mio Streuung rauskommen. Das ist doch dann nicht Zweck der Umfrage.

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Sapine

Was bringt einem ein Vermögen, wenn man tot ist? Nichts, denn das letzte Hemd hat keine Taschen. Das gilt für das Vermögen auf dem Konto gleichermaßen wie für Ansprüche an die Rentenversicherung. Einen großen Unterschied kann ich da nicht erkennen. 

 

Natürlich kann man Vermögen ganz unterschiedlich definieren, aber wenn es einen Sinn machen soll, dann muss man versuchen eine weitgehende Vergleichbarkeit zu erzielen. Deshalb betrachte ich ein Guthaben im Tagesgeld ähnlich wie Festgeld. Aber genau genommen, komme ich an das Festgeld nicht ran und wenn ich großes Pech habe vernichtet eine Währungsreform das Buchgeld. Und nun? Vieles ist nur vermeintlich "meins" und anderes hat auch seinen Wert, wenn es nicht veräußerbar ist. 

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Puppi
· bearbeitet von Puppi
vor 7 Minuten von Sapine:

Was bringt einem ein Vermögen, wenn man tot ist? Nichts

Richtig. Stand heute sind wir aber nicht tot. 

 

vor 7 Minuten von Sapine:

Aber genau genommen, komme ich an das Festgeld nicht ran

Im Notfall schon.

Auch eine Immo verkauft sich nicht von heute auf morgen.

 

vor 7 Minuten von Sapine:

wenn ich großes Pech habe vernichtet eine Währungsreform das Buchgeld. Und nun?

Stand heute gibt es diese Währungsreform aber nicht.

Auch der 60% Aktiendepot-Crash nächste Woche, der das Depotvermögen zerstört, ist Stand heute nicht erfolgt.:D

 

vor 7 Minuten von Sapine:

Natürlich kann man Vermögen ganz unterschiedlich definieren, aber wenn es einen Sinn machen soll, dann muss man versuchen eine weitgehende Vergleichbarkeit zu erzielen

Korrekt, nur gelingt uns das nicht.

 

Wie fassen denn diese ganzen Videos und Internetseiten dieses Thema auf, wenn sie immer diese Listen aufzeigen ab welchem Vermögen man in dem und dem Alter zur ... Schicht gehört bezogen auf die Gesamtbevölkerung...sprich oberste 10% usw?

Jede Wette, dass die zukünftige Rentenansprüche nicht berücksichtigen, sondern nur das, was man aktuell zu Geld machen kann oder auf der Bank liegen hat.

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Man kann jede Vergleichbarkeit negieren und kommt nie zu einem vernünftigen Ergebnis. Man kann aber (wie so oft im Leben) mit ein wenig Pragmatismus einen Kompromiss finden. 

vor 3 Minuten von Puppi:

Stand heute sind wir aber nicht tot. 

Bist Du Dir da sicher? 

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Puppi
vor 4 Minuten von Sapine:
vor 7 Minuten von Puppi:

Stand heute sind wir aber nicht tot. 

Bist Du Dir da sicher? 

Ja, ich schon.

Aber wir können gerne die Umfrage ändern in: "Wie viel Vermögen habt ihr Stand heute, sofern ihr noch lebt?" Vielleicht ist dann jedem klarer, was gemeint ist.

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Physics
Am 21.2.2026 um 00:11 von Vios:

Selbstgenutzte Immobilien würde ich ebenfalls nicht mit Marktwert rechnen, sondern mit der fiktiven Miete bis Ende persönliche Lebenserwartung. Ähnlich GRV.

So seh ich das auch. Zum Ende der Laufzeit kann man jedoch mindestens den Sachwert ansetzen. Man kann auch beides rechnen und sich dann für den niedrigeren Wert entscheiden. 

 

Cashflowbetrachtung der eingesparten Miete:

Im klassischen Fall, Haus gebaut, Wohnung gekauft und habe vor in der Immobilie zu bleiben (soll es noch geben), dann würde ich über Cashflowbetrachtung ermitteln.

Es geht dann nicht mehr um die Bewertung der Immobilie, sondern nur noch um die Bewertung des gesparten Cashflows (Miete).

 

- Abzinsung der gesparten Miete abzüglich Erhaltungsaufwand bis zu einem festen Endwert (z.B. Alter von z.B. 75 da dann andere Lebensumstände auch die räumliche Situation ändern können)

- Abzinsungsfaktor: Risikoloser Zins, da ich mein eigener Schuldner bin, Berücksichtigung von Mietsteigerungen

- Klumpenrisiko: Strak reduziert. Auch wenn die Immobilie stark an Wert fällt, muss das keine Auswirkung auf die gesparte Miete haben und damit dem Wert derer. 

 

Beispiel:

12.000 Bruttomiete eines Vergleichsobjektes (90 m2)

-2.500 Instandhaltungsrücklage

-   500 Sonstige nicht umlagefähigen Aufwendungen 

Ergibt 9.000 Nettocashflow

Diskontierungssatz (2,5% Risikoloser Zins 10jährige Bundesanleihe - erwartete Mietsteigerung 2,0%) = 0,5% effektiver Zins

Alter 35 Jahre bis geplant 75 Jahre in der Wohnung ergibt einen abgezinsten Wert der gespaten Miete (nicht der Immobilie) von etwa 325.000 Euro.

 

Der Wert kommt unabhängig vom Sachwert zustande und ist als sicherer Cashflow ein Vermögensgegenstand. Sicherer als z.B. die Bewertung der gesetzlichen Rente mit politischen Risiken. Dazu kommt noch ein Restwert nach Ende der Betrachtung, den ich hier aufgrund eines konservativen Ansatzes nicht betrachtet habe. 

 

In der Vermögensaufstellung sollte dieser Wert nicht als Immobilie gewertet werden (mit hohem Einzelriskio), sondern als Bond mit AAA Klassifizierung, da dieser Wert sehr oft nicht vom konkret dahinterliegenden Objektwert abhängt. Lediglich ein Einbruch der Mietpreise ist nicht enthalten (da für mich eher unwahrscheinlich, kann jedoch mit aufgenommen werden).

 

 

Sachwert:

Für die Bewertung des Sachwertes kann man sich z.B. über die Check24 Immobilienbewertung behelfen. Dort werden ein Marktwert und eine Marktwertspanne angegeben. 

Diese finde ich genauer als die Sparkassenbewertung. Hier z.B. untere Wert der Marktwertspanne und bei Bedarf noch einen zusätzlichen Sicherheitsabschlag. 

 

Ich nehem für eine Top Lage den Marktwert (von dem ich weiß, dass das eher konservativ ist)

Für ein größeres Objekt im ländlichen Bereich die unterste Marktwertspanne x 0,9 als Abschlag.

 

 

vor 21 Stunden von OttoKleinanleger:

Abhängig vom Alter des/der Nießbraucher und der Ertragskraft kommt da ganz schön was zusammen.

 

Hier noch ein Link zu einem Nißbrauch-Rechner bzw. ebenfalls geeigent zur Bewertung von Zahlungsströmen (Renten) bis zum statistischen Endalter.

https://service.destatis.de/DE/leibrentenrechner/

 

vor 11 Stunden von PeterS:

Ich zitiere hier einfach mal Hartmut Walz:

 

2. Immobilienvermögen

Selbstgenutzte Immobilien sieht er kritisch.

Sie gehören zwar bilanziell zum Vermögen, erzeugen aber keinen laufenden Ertrag und binden Kapital.

Vermietete Immobilien bewertet er höher, weil sie Cashflow liefern.

Ich versteh nicht, warum eine gesparte Miete nicht als positiver Cashflow zählen sollte. 

Ich spare die Miete, die ich sonst zahlen müsste. Das ist genauso gut wie Miete erhalten.

 

Beispiel:

Vermieter bekommt 12.000 EUR Miete = 12.000 EUR Cashflow

Ich spare 12.000 EUR Miete = 12.000 EUR Cashflow

 

Gleicher Nutzen, gleicher Wert. Nach Abzug von 3.000 EUR Instandhaltung bleiben bei beiden 9.000 EUR netto pro Jahr, ein sicherer Ertrag wie bei einer Anleihe.

Walz übersieht wohl, dass gesparte Ausgaben = eingenommenes Einkommen sind.

 

Die gesparte Miete ist:

- indexiert

- langfristig

- ist nicht vom Immobilienpreis abhängig

- ist schwierig politisch manipulierbar

 

Das ist sogar besser als reale Mieterträge.

 

 

vor 10 Stunden von Puppi:

:thumbsup:

Sehe ich genauso.

Für die Vermögensplanung berücksichtigen...ja, aber Stand heute ist es für mich kein Vermögen.

Heute spare ich schon 9.000 Eur pro Jahr, das sind 325.000 EUR abgezinster Vermögenswert.

 

Nicht jeder Vermögenswert ist liquide, ja. Aber jeder Vermögenswert hat einen Barwert. Die gesparte Miete ist ein sicherer Zahlungsstrom und Zahlungsströme mit Barwert sind Vermögen. Dass ich sie nicht verkaufen kann, ändert nichts an ihrem Wert. Wenn Du die Augen einfach zumachst und sagst, was ich nicht seh, gibt es nicht, liegt dann bei Dir. 

 

vor 10 Stunden von Puppi:

Nein...was für die ZUKÜNFTIGE Lebenshaltung benötigt wird.

Zukünftige Renten oder Pensionszahlungen ohne zukünftige Lebenshaltungskosten als Vermögen zu zählen, ist einfach völlig realitätsfremd.

 

 

Zukünftige Ausgaben gibt es bei jeder Anlageform. Niemand zieht die Lebenshaltungskosten vom Depotwert, von einer Aktie oder von Rentenansprüchen ab. Sie stehen auf der Ausgabenseite, nicht auf der Vermögensseite.

Die gesparte Miete ist ein positiver Cashflow mit einem klar berechenbaren Barwert. Realitätsfern ist es, diesen Vermögenswert zu ignorieren, nur weil er nicht auf dem Kontoauszug erscheint.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 15 Minuten von Puppi:

...Wie fassen denn diese ganzen Videos und Internetseiten dieses Thema auf, wenn sie immer diese Listen aufzeigen ab welchem Vermögen man in dem und dem Alter zur ... Schicht gehört bezogen auf die Gesamtbevölkerung...sprich oberste 10% usw?

Jede Wette, dass die zukünftige Rentenansprüche nicht berücksichtigen, sondern nur das, was man aktuell zu Geld machen kann oder auf der Bank liegen hat.

In einer ordentlichen Studie wird das aufgezeigt. Da gibt es welche die Rentenansprüche berücksichtigen und welche die das nicht tun.

 

Quellen bei denen das unklar ist (oder auf Nachfrage bleibt), kann man, egal in welchem Medium, in die Tonne treten. :)

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