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beamer2

Was haltet ihr von der Nutzung der Pauschalbesteuerung in der Schweiz?

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beamer2

Wenn man als Ausländer in die Schweiz umziehen/auswandern will, dann kann man ja die Pauschalbesteuerung nutzen.
Nehmen wir mal an, dass man die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung erfüllt.

Was haltet ihr von dieser Möglichkeit?

Gibt es noch bessere Möglichkeiten in ein deutschsprachiges Land auszuwandern, ohne viele Steuern zu bezahlen?

 

https://swiss-banking-lawyers.com/de/pauschalbesteuerung-schweiz/

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Peter23
· bearbeitet von Peter23

Die Page ist schon mal geil!

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LongtermInvestor
· bearbeitet von LongtermInvestor

Ja, die Modelle kann man im

UHNWI Segment einer detaillierten Analyse unterziehen, da sehr individuell.
 

Ich kann dir aber sagen das eine

klare Überlegenheit des Schweizer Flat-Tax-Modells erst bei Vermögen oberhalb von 15-20m Euro entsteht und dann skaliert.

 

Italien und Griechenland bieten auch Flat-Tax-Modell, aber auch da ist der Break-Even unter 10m nicht zu erwarten.

 

Keine Beratung nur zur oberflächlichen Diskussion.

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Churgast
· bearbeitet von Churgast
Am 20.3.2026 um 11:59 von beamer2:

Gibt es noch bessere Möglichkeiten in ein deutschsprachiges Land auszuwandern, ohne viele Steuern zu bezahlen?

In Deutschland musst Du auf auf Kapitalerträge nur 26,375 % Steuern zahlen. Wenn Du das Geld in einen ETF mit mindestens 50% Aktienquote steckst, sogar nur 18,5%. Nennt sich Teilfreistellung! Durch geschicktes "Tax Loss Harvesting" kann man die Steuern auf Kapitalerträge noch weiter drücken.
Noch geiler: auf die ersten 12'348 Euro Erträge musst Du gar keine Steuern zahlen. Miete, Essen, Zahnarzt etc. kosten in Deutschland praktisch nichts (wenn man es mit der Schweiz vergleicht). Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Deutschland auch die Vermögenssteuer komplett abgeschafft!

Vergleiche das mal mit der Schweiz: da müsstest Du >200'000 Franken "Pauschalsteuer" auf Kapitalerträge zahlen, obwohl der DAX seit Januar um 11% gefallen ist. 

 

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PEOPLES

Sieht nach einer sehr vertrauenswürdigen Quelle aus.

 

Vergesst mir nicht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Der Deutsche Fiskus will bei solchen Steuersparmodellen (meist) auch was haben. 

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beamer2
· bearbeitet von beamer2
Am 21.3.2026 um 08:58 von LongtermInvestor:

Ich kann dir aber sagen das eine

klare Überlegenheit des Schweizer Flat-Tax-Modells erst bei Vermögen oberhalb von 15-20m Euro entsteht und dann skaliert.

Danke.

Woher weißt du, dass die Überlegenheit des Schweizer Flat-Tax-Modells erst bei einem Vermögen von 15-20 Millionen Euro entsteht?

Wie hast du das ausgerechnet?

 

Und was meinst du mit "...und dann skaliert" ?

vor 12 Stunden von PEOPLES:

Vergesst mir nicht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Der Deutsche Fiskus will bei solchen Steuersparmodellen (meist) auch was haben. 

Was genau will der deutsche Fiskus denn dann auch noch haben?

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wpapifo
vor 13 Stunden von Churgast:

Noch geiler: auf die ersten 12'348 Euro Erträge musst Du gar keine Steuern zahlen.

Das stimmt so natürlich nicht. Das ist ausschließlich nur dann der Fall, wenn man kein anderes Einkommen hat.

vor 13 Stunden von Churgast:

Miete, Essen, Zahnarzt etc. kosten in Deutschland praktisch nichts (wenn man es mit der Schweiz vergleicht).

Auch das stimmt absolut nicht.

vor 13 Stunden von Churgast:

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Deutschland auch die Vermögenssteuer komplett abgeschafft!

Und auch das ist falsch. Die Erhebung der Vermögenssteuer ist nur ausgesetzt..

 

 

vor 13 Stunden von PEOPLES:

Vergesst mir nicht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

Seit wann ist die Schweiz ein Niedrigsteuerland? Aber selbst wenn es so wäre, würde die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nicht greifen, da es ein DBA zwischen Deutschland und der Schweiz gibt. Auch lässt sich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht insbesondere bezogen auf Kapitalerträge sehr leicht vermeiden.

 

vor 24 Minuten von beamer2:

Was genau will der deutsche Fiskus denn dann auch noch haben?

Im beschriebenen Fall gar nichts.

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beamer2
Am 21.3.2026 um 08:58 von LongtermInvestor:

Ich kann dir aber sagen das eine

klare Überlegenheit des Schweizer Flat-Tax-Modells erst bei Vermögen oberhalb von 15-20m Euro entsteht und dann skaliert.

OK.

Aber das hier wäre noch interessant zu wissen:

 

Woher weißt du, dass die Überlegenheit des Schweizer Flat-Tax-Modells erst bei einem Vermögen von 15-20 Millionen Euro entsteht?

Wie hast du das ausgerechnet?

 

Und was meinst du mit "...und dann skaliert" ?

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PEOPLES
vor 2 Stunden von wpapifo:

Seit wann ist die Schweiz ein Niedrigsteuerland? Aber selbst wenn es so wäre, würde die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nicht greifen, da es ein DBA zwischen Deutschland und der Schweiz gibt. Auch lässt sich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht insbesondere bezogen auf Kapitalerträge sehr leicht vermeiden.

1. Ob die Schweiz ein Niedrigsteuerland ist, ergibt sich aus der Besteuerung. Wenn diese Pauschalbesteuerung für "Reiche" einen eklatanten Steuervorteil bringt, wäre konkret zu prüfen, ob man damit nicht die Voraussetzungen für ein Niedrigsteuerland erfüllt. Das Sondersteuerregime "nur für Ausländer" und um diese "anzulocken" sind zumindest schonmal Indikatoren dafür.

2. Ein DBA verhindert zwar eine Doppelbesteuerung, also das ein und dasselbe zwei mal besteuert wird. Aber das hebelt nicht das Auslandssteuergesetzt aus. 

3. Auch das muss man sich im Detail anschauen. Depots lassen sich leicht umziehen, aber die sind meist nicht das Problem, wenn keine deutschen Papiere gehalten werden. Es geht da aber um Ansprüche an Rentenversicherungen, etc. pp. 

 

vor 2 Stunden von beamer2:

Was genau will der deutsche Fiskus denn dann auch noch haben?

Er würde ebenfalls so besteuern wie wenn du in D steuerpflichtig wärst. Abzüglich der Steuern, die du im Ausland zahlst. 

 

Sinn ist, dass der Anreiz einer Verlagerung des Steuersitzes nur aufgrund attraktiverer Besteuerung vermieden werden soll. Das gilt aber nur für Deutsche Staatsbürger. 

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LongtermInvestor
· bearbeitet von LongtermInvestor
vor 20 Stunden von beamer2:

Und was meinst du mit "...und dann skaliert" ?

skaliert, meint hier je größer das Vermögen desto größer wird der Vorteil. 

 

vor 20 Stunden von beamer2:

Woher weißt du, dass die Überlegenheit des Schweizer Flat-Tax-Modells erst bei einem Vermögen von 15-20 Millionen Euro entsteht?

Wie hast du das ausgerechnet?

Es gibt Mindestbeträge, die in jeden Fall als Steuer abgeführt werden müssen. Wie gesagt sprich mit deinem UHNWI-Berater es gibt sehr viele Details zu beachten. Bin jetzt raus hier...keine Beratung.

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beamer2
vor 11 Stunden von LongtermInvestor:

Wie gesagt sprich mit deinem UHWNI-Berater es gibt sehr viele Details zu beachten.

Ich habe leider keinen UHWNI-Berater.

 

Vielleicht kann jemand anderes hier noch etwas dazu sagen?

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chirlu
vor einer Stunde von beamer2:

Ich habe leider keinen UHWNI-Berater.

 

Gibt’s auch gar nicht :P – es müsste UHNWI-Berater heißen.

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wpapifo
Am 22.3.2026 um 15:26 von PEOPLES:

1. Ob die Schweiz ein Niedrigsteuerland ist, ergibt sich aus der Besteuerung. Wenn diese Pauschalbesteuerung für "Reiche" einen eklatanten Steuervorteil bringt, wäre konkret zu prüfen, ob man damit nicht die Voraussetzungen für ein Niedrigsteuerland erfüllt. Das Sondersteuerregime "nur für Ausländer" und um diese "anzulocken" sind zumindest schonmal Indikatoren dafür.

Da stimme ich dir zu.

Am 22.3.2026 um 15:26 von PEOPLES:

2. Ein DBA verhindert zwar eine Doppelbesteuerung, also das ein und dasselbe zwei mal besteuert wird. Aber das hebelt nicht das Auslandssteuergesetzt aus. 

Doch, in der Regel hebelt ein DBA das deutsche Außensteuergesetz aus, da das DBA regelt wer welches Besteuerungsrecht hat, was dann zur Folge hat, dass keine Doppelbesteuerung erfolgt. Und da internationales Recht Vorrang vor nationalem Recht hat, hat das DBA Vorrang. Ich muss aber hier zugestehen, dass gerade das DBA mit der Schweiz eine Ausnahme bildet, da dieses die Anwendung von §2 AStG ermöglicht.

Am 22.3.2026 um 15:26 von PEOPLES:

3. Es geht da aber um Ansprüche an Rentenversicherungen, etc. pp. 

Die Auszahlungen aus Rentenversicherungen sind im engeren Sinne des Steuerrechts keine Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne). Nichtsdestotrotz sollte man sie bei der steuerlichen Betrachtung nicht vernachlässigen. Aber auch hier ist ein DBA in der Regel hilfreich.

 

Am 22.3.2026 um 15:26 von PEOPLES:

Er würde ebenfalls so besteuern wie wenn du in D steuerpflichtig wärst. Abzüglich der Steuern, die du im Ausland zahlst. 

Nein, schlimmer, da es bei (erweiterter ) beschränkter Steuerpflicht keinen Grundfreibetrag gibt.

Am 22.3.2026 um 15:26 von PEOPLES:

 

Sinn ist, dass der Anreiz einer Verlagerung des Steuersitzes nur aufgrund attraktiverer Besteuerung vermieden werden soll. Das gilt aber nur für Deutsche Staatsbürger. 

Neben der Eigenschaft "deutscher Staatsbürger" gibt es noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, dass die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zum Tragen kommt. Das führt sehr oft dazu, dass keine erweiterte beschränkte Steuerpflicht vorliegt.

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