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Schätzler

BHW Bausparvertrag aus 2002 - Bekomme ich noch die rückwirkende Verzinsung?

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Schätzler
· bearbeitet von Schätzler

Hallo,

ich habe 05/2002 einen BHW Bausparvertrag BHW Dispo maXX DM4 (50.000,- ) abgeschlossen und weil ich mich mit der Materie nicht gut auskenne leider nicht so recht beachtet.

Bespart wird er seit dem mit "Vermögenswirksamen Leistungen" den jährlichen Zinsen (2%) und einige Zeit lang mit jährlichen Sonderzahlungen von 1.500,- weil laut Vertragsabschluss 150 EUR monatlich vereinbart war.

Dieses Sonderzahlungen habe ich vor ein paar Jahren bereits eingestellt, damit der Bausparvertrag nicht zu schnell voll wird und ich die Zinsen länger bekomme (so meine damalige Idee).

 

2015 habe ich ein Schreiben bekomme, dass er 06/2015 zugeteilt wird.

Habe ihn dann weiter laufen lassen und nichts weiter unternommen.

 

Bisher war das auch so und der aktuelle Kontostand ist bei ca. 40.070,- EUR

 

Folgendes steht u.a. in den Bausparbedingungen:

Zitat

§ 3 Verzinsung des Sparguthabens

(1) Das Bausparguthaben wird mit 2 Prozent jährlich verzinst (Basiszins).

(2) Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 4,25 Prozent jährlich. Für Guthaben, das die Bausparsumme übersteigt, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht.
Bei Vertagsänderungen ist der neu ermittelte Vertragsbeginn (§ 13) Grundlage für die Laufzeitberechnung.
(3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Die Differenz zur Gesamtverzinsung wird bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.

 

Habe jetzt in einem anderen Beitrag gelesen, dass es Probleme geben kann und ich die zusätzliche Verzinsung nicht bekomme, wenn es die Bausparsumme übersteigt.

Ist das so oder trifft das auf den Betrag zu, welcher über den 50.000 ist (so wie es unter §3 (2) steht)?

 

Übersteigt es eigentlich bereits die 50.000,- wenn ich den Bausparvertrag auflöse und ich dann die rückwirkende Verzinsung bekomme?

Wie kann ich die gesamte Verzinsung berechnen?

 

Vielen Dank

Viele Grüße

Schätzler

 

 

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 58 Minuten von Schätzler:

Wie kann ich die gesamte Verzinsung berechnen?

 

Zuallererst: wie hoch ist die Verzinsung des letzten Jahres? Schau Dir dazu das Guthaben zu Beginn des letzten Jahres an und den Zins, den Du letztes Jahr bekommen hast.

 

Eine Methode, um die durchschnittliche Verzinsung zu berechnen, ist die interne Zinsfußmethode (IRR). Schreibe dazu alle Zahlungsvorgänge mit Datum in eine Tabelle. Zinszahlungen lässt Du weg. In die letzte Zeile kommt das aktuelle Guthaben mit Datum und negativem Vorzeichen. Mit der Funktion XINTZINSFUSS() kann man den durchschnittlichen Zins berechnen. Beispielsweise so:

 

image.png.b84509ff1acbed39420088d31af0aef7.png

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satgar
· bearbeitet von satgar

Da es hier viele Gründe geben kann, das die BHW den höheren Zins nicht auszahlt und auszahlen muss, und auch die Kündigung durch die Bausparkasse nach 10 Jahren nach der Zuteilung droht, solltest du dich schnellstmöglich beraten lassen. Rückwirkend 4,25% anstelle von 2% wird einiges an Geld ausmachen. Ich rate schleunigst zu anwaltlicher Beratung. Zb mit denen hier https://www.mayerlaw.de/

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Euronensammler
vor 17 Minuten von satgar:

Ich rate schleunigst zu anwaltlicher Beratung.

@Schätzler

Man könnte auch zuerst einmal mit BHW telefonieren und als Gegencheck zu einem örtichen Berater/Verkäufer gehen.

Wenn man den Eindruck erweckt, die Auszahlung wieder anlegen zu wollen, dann könnte der Verkäufer auch einen Anreiz haben, korrekt zu beraten.

Wenn die Möglichkeit besteht, den Verkäufer auswählen zu können, dann den Ältestgedienten nehmen, weil die Jungspunde sich nicht immer mit den Alttarifen auskennen.

Für die Nachberechnung der Zinsen heißt der Zauberspruch "Zuteilungsannahme mit Darlehensverzicht". Andere Verfahren (Kündigung, Teilung, Vertragsänderung, Teilauszahlung, etc.) können je nach Klauseln zum Zinsverlust führen.

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Schätzler

@stagflation

Danke, werde es heute Abend mal berechnen.

 

@satgar

Danke, aber die Kanzei ist zu weit entfernt.

Schau mich mal in meiner Gegend um.

Macht das nicht auch die Verbraucherzentrale?

Oder läufts auf einen Rechtsstreit hinaus?

 

Mache ich einen Fehler, wenn ich direkt bei der BHW anfrage?

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gravity
vor 9 Stunden von Schätzler:

Übersteigt es eigentlich bereits die 50.000,- wenn ich den Bausparvertrag auflöse und ich dann die rückwirkende Verzinsung bekomme?

Wie kann ich die gesamte Verzinsung berechnen?

Alle Zinsgutschriften (brutto vor Steuerabzügen) seit Vertragsbeginn addieren und diese Summe mit dem Faktor 1,125 (= 2,25/2) multiplizieren. Das sind dann die fehlenden 2,25%, die zusammen mit den bereits gezahlten 2% insgesamt 4,25% ergeben. Wenn 40.070 € + 1,125 x "2%-Zinssumme" < 50.000 €, dann bekommst Du sicher die 4,25% für die bisherige Laufzeit. Seit 06/2025 (Zuteilungstermin + 10 Jahre) kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen ... siehe Hinweis der BaFin

Zitat

Beansprucht der Bausparer das Bauspardarlehen mehr als 10 Jahre nach Zuteilungsreife nicht, steht der Bausparkasse als Darlehensnehmerin grundsätzlich ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu.

 

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Schätzler

 

@Euronensammler

sorry, Beitrag hat sich überschnitten.

 

@gravity

Danke für die Erklärung. 

Was ist, wenn es die 50.000 übersteigt?

Würde ich dann nur bis 50.000 bekommen oder von den 2,25 % gar nichts? 

Könnte dann ein Rechtsanwalt weiterhelfen oder eher nicht, weil hierzu etwas in den Vertragsbedingungen steht?

 

Mit den zusätzlichen Zinsen kann es nämlich eng werden.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 53 Minuten von Schätzler:

Danke, aber die Kanzei ist zu weit entfernt.

Schau mich mal in meiner Gegend um.

Macht das nicht auch die Verbraucherzentrale?

Oder läufts auf einen Rechtsstreit hinaus?

 

Mache ich einen Fehler, wenn ich direkt bei der BHW anfrage?

Ich hab mit denen selbst schon gearbeitet. Die machen auch alles remote. Da die auf sowas spezialisiert sind, kann ich nur dazu raten, die zu nehmen.

 

Ansonsten bitte nach dem Thema googeln. Leider sind die Fälle alle höchst individuell. Und vor Gericht haben mal die Bausparkassen gewonnen, mal die Kunden. Du brauchst also für deinen ganz konkreten Vertrag und deine konkrete Situation rechtlichen Rat. Wenn du jetzt falsch handelst, kriegst du vom Bonuszins eventuell auch gar nichts. Daher ist a) wegen der 10 Jahres Frist eile geboten und b) brauchst du fachlich so stichhaltigen Rat, den dir keiner im Forum geben kann, so dass du dich darauf verlassen kannst. Dazu ist die rechtliche Beurteilung und die Urteile vor Gerichten zu diesen Themen, zu vielfältig und verschieden.

 

Du findest dazu auch extrem viel bei google: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/bausparvertraege-ist-ihr-gut-verzinster-altvertrag-von-kuendigung-bedroht-11929

vor 56 Minuten von Euronensammler:

@Schätzler

Man könnte auch zuerst einmal mit BHW telefonieren und als Gegencheck zu einem örtichen Berater/Verkäufer gehen.

Wenn man den Eindruck erweckt, die Auszahlung wieder anlegen zu wollen, dann könnte der Verkäufer auch einen Anreiz haben, korrekt zu beraten.

Wenn die Möglichkeit besteht, den Verkäufer auswählen zu können, dann den Ältestgedienten nehmen, weil die Jungspunde sich nicht immer mit den Alttarifen auskennen.

Für die Nachberechnung der Zinsen heißt der Zauberspruch "Zuteilungsannahme mit Darlehensverzicht". Andere Verfahren (Kündigung, Teilung, Vertragsänderung, Teilauszahlung, etc.) können je nach Klauseln zum Zinsverlust führen.

ich würds lassen. Beispiel Debeka Bausparkasse: da wurden die Verkäufer auch darauf getrimmt, bloß die Kunden dazu zu bringen, alte Verträge aufzugeben oder in neue Verträge zu überführen. So hatte man zumindest das Gefühl.

 

Die arbeiten alle im Auftrag IHRES Arbeitgebers. Du kannst dort keine neutrale aus Kundensicht positive Antwort erwarten. Und am Ende kann da alles gesagt werden, schriftlich kriegst du trotzdem nichts. Und dann will diese oder jene Aussage am Ende wieder gar keiner getroffen haben. OBACHT also. Ich kann nur davon abraten. Am Ende steht man mit leeren Händen da, und sei es auch nur wegen einer telefonisch falschen Auskunft, die nicht mal böswillig passiert ist, oder nur weil man sie falsch verstanden hat. Dafür ist das Thema einfach zu komplex und es geht um zu viel Geld. Das ist hier immerhin kein Bonuszins von 0,5% auf einen VL Vertrag mit 5.000 EUR Bausparsumme. Sondern hier liegen schon 40k Guthaben drin mit einem Extraschnapps aus rückwirkend ergänzenden 2,25% MEHRVerzinsung. Da macht das richtig was aus.

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Cai Shen
vor 57 Minuten von Schätzler:

Danke, aber die Kanzei ist zu weit entfernt.

Telefon, E-Mail? Ich war nur selten bei Anwälten im Büro.

Es geht um eine rechtliche Erstberatung, der Fall ist nicht kompliziert, durch die schwammige Formulierung im Vertrag nur unsicher, wenn die zu erwartende Auszahlung die vereinbarte Bausparsumme übersteigt.

 

Rechne den zu erwartenden Bonuszins aus.

Wenn unter 50.000 € Gesamtsumme und deine Erklärung der Annahme der Zuteilung unter Darlehensverzicht vor Kündigung seitens der BHW rausgeht sehe ich hier gar keine Probleme. Dann brauchst du auch keinen Anwalt.

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KunoO
· bearbeitet von KunoO

Hallo Schätzler, 

Wir haben in 2025 ebenfalls einen Dispo Maxx aufgelöst. Vertragsschluss war in 2003, Zuteilung in 2014, könnten also die gleichen Bedingungen sein wie bei dir.

Das Bausparguthaben war noch nicht erreicht, wurde aber incl. Zinsen und Bonus dann überschritten, auf jeden Fall knapper dran als bei dir.

Wir haben die Zuteilung angenommen, auf das Bauspardarlehen verzichtet und baldmögliche Auszahlung gewählt. Abrechnung und Überweisung erfolgten innerhalb von wenigen Tagen incl. Bonus und Abschlussgebühr.

Für deine Zinsen sehe ich bei einem Kontostand von 40.070 € noch keine Probleme. Wie sich die BHW allerdings verhält, sobald sie dir gekündigt haben (10  Jahre nach Zuteilung) kann ich aber nicht einschätzen.

Ich sehe nicht, dass da jetz Kontakt zu BHW oder sogar einem Anwalt nötig wären. Würde einfach das Schreiben von 2015 ausfüllen und abschicken.

Gutes Gelingen!

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gravity
· bearbeitet von gravity
vor 54 Minuten von Schätzler:

Was ist, wenn es die 50.000 übersteigt?

Würde ich dann nur bis 50.000 bekommen oder von den 2,25 % gar nichts?

In den Bausparbedingungen steht: "Für Guthaben, das die Bausparsumme übersteigt, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht". Daraus folgt (aus meiner Sicht): Das Guthaben (inkl. rückwirkende Verzinsung mit 4,25%) wird bis 50.000 € mit 4,25% verzinst, nur die Differenzbeträge über 50.000 € werden mit 2% verzinst. Auch nach Überschreitung der Bausparsumme kann die Gesamtverzinsung immer noch interessant sein. Beispiel: "fiktives" Guthaben (inkl. rückwirkende Verzinsung mit 4,25%) = 56.250 € >>> 50.000 € x 4,25% + 6.250 € x 2% = 2.250 € Zinsen = 56.250 € x 4%

 

Man könnte der Bausparkasse erstmal ein paar Fragen stellen:

a) wie hoch ist das aktuelle "fiktive" Guthaben inklusive rückwirkende Verzinsung mit 4,25%?

b) Nehmen wir an, dieses "fiktive" Guthaben wäre im Zeitraum 01.01.2026-31.12.2026 = 56.250 €. Wie hoch wäre dann die Gesamtverzinsung 2026 bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens in 2027?

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moonraker
vor 4 Stunden von gravity:

Man könnte der Bausparkasse erstmal ein paar Fragen stellen: [..]

Ich würde der Bausparkasse eher keine Fragen stellen. Sonst kommen sie evtl. schneller auf die Idee, den Vertrag zu kündigen (was sie ja nach 10 Jahren schon dürften)...

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Schätzler
· bearbeitet von Schätzler

Ich habe jetzt mal die gesamten Ein- und Ausgänge in den Bausparvertrag in eine Excel-Liste geschrieben (bis Dezember 2025), so wie es @stagflation vorgeschlage hat. Die Zinsen nicht mit.

D.h.

- Eingänge sind die Vermögensmirksamen Leistungen, Sonderzahlungen, Wohnungsbauprämie

- Ausgänge (mit negativen Vorzeichen) sind Abschlussgebühr, Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und ganz zuletzt mein aktuelles Guthaben auf dem Bausparvertrag.

 

Die erste Spalte als Datum formatiert (14.03.2001); die dritte Spalte mit den Beträgen als Währung formatiert;

Die Zelle mit der Formel mal Zahl und mal als Währung formatiert (mit dem selben Ergebnis)

 

Die Formel berechnet mir dann ein Ergebnis von 24,68.

Irgendwie kann das doch dann nicht stimmen?

 

Wie komme ich dann zuletzt auf das gesamte Guthaben bzw. ob dies dann die 50.000 übersteigt?

 

Oder sind die 24,68 die Verzinsung?

Rechne dann 24,68 % von den 40.072,11 und erhalte 9769 EUR als gesamte Zinsen?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von Schätzler:

Die Formel berechnet mir dann ein Ergebnis von 24,68.

 

Irgendetwas stimmt da noch nicht... XINTZINSFUSS() sollte ungefähr 2% anzeigen: die Verzinsung, die Du bisher bekommen hast. Entweder stimmen die Datums-Angaben nicht (passiert manchmal), es gibt noch einen Fehler bei den Vorzeichen oder es fehlen noch Zahlungsvorgänge.

 

Kannst Du die Tabelle posten? Dann schau ich mal drüber. Du könntest sie mir auch per Persönlicher Nachricht (PN) schicken.

 

Achte darauf, dass vorher alle persönlichen Daten entfernt sind - in den Daten und in den Metadaten (Dokumenteigenschaften).

 

vor einer Stunde von Schätzler:

Wie komme ich dann zuletzt auf das gesamte Guthaben bzw. ob dies dann die 50.000 übersteigt?

 

Bisher solltest Du ja ungefähr 2% Zinsen bekommen haben. Das muss auch XINTZINSFUSS() anzeigen. Um zu berechnen, wie hoch das Guthaben bei 4,25% wäre, kann man händisch das Guthaben in der letzten Zeile erhöhen, bis XINTZINSFUSS() 4,25% ausgibt. Libreoffice Calc und Excel haben auch einen Solver, der das Guthaben automatisch anpassen kann, bis die 4,25% erreicht sind. In vielen Fällen ist es aber einfacher und schneller, den Wert von Hand anzupassen.

 

Dann muss man noch überlegen, was das für die Abgeltungsteuer bedeutet und wie man diese einrechnet.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Kurze Anmerkung: das XINTZINSFUSS()-Problem konnte (vermutlich) offline gelöst werden. Bei den Daten des Bausparvertrags muss bei XINTZINSFUSS() ein Schätzwert (Startwert) mitgegeben werden, sonst verhaspelt sich die Funktion. Mit dem Startwert wird eine Verzinsung von 2,02% berechnet.

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Izuu
· bearbeitet von Izuu
vor 22 Stunden von KunoO:

Hallo Schätzler, 

Wir haben in 2025 ebenfalls einen Dispo Maxx aufgelöst. Vertragsschluss war in 2003, Zuteilung in 2014, könnten also die gleichen Bedingungen sein wie bei dir.

Das Bausparguthaben war noch nicht erreicht, wurde aber incl. Zinsen und Bonus dann überschritten, auf jeden Fall knapper dran als bei dir.

Wir haben die Zuteilung angenommen, auf das Bauspardarlehen verzichtet und baldmögliche Auszahlung gewählt. Abrechnung und Überweisung erfolgten innerhalb von wenigen Tagen incl. Bonus und Abschlussgebühr.

Für deine Zinsen sehe ich bei einem Kontostand von 40.070 € noch keine Probleme. Wie sich die BHW allerdings verhält, sobald sie dir gekündigt haben (10  Jahre nach Zuteilung) kann ich aber nicht einschätzen.

Ich sehe nicht, dass da jetz Kontakt zu BHW oder sogar einem Anwalt nötig wären. Würde einfach das Schreiben von 2015 ausfüllen und abschicken.

Gutes Gelingen!

Same here

 

Ich habe letztes Jahr ebenfalls einen Dispo Maxx aus 2002 aufgelöst. Zuteilung war 2016, ich habe darauf geachtet, dass noch keine 10 Jahre vergangen sind. Mit Zinsen und Bonuszinsen lag ich knapp unter der Bausparsumme. 
Guthaben mit Zinsen und Bonuszinsen wurde zügig ausbezahlt.

 

Ich kann Kunoo nur zustimmen. Warum jetzt viele Gedanken machen. Ich würde einfach zeitnah die Zuteilung annehmen und das Guthaben auszahlen lassen. Dann kannst du immer noch nachrechnen. Ich würde aber davon ausgehen, dass es keine Probleme gibt.

Verstehe nicht ganz, was ein Anwalt jetzt bringen soll, außer Kosten. Gibt es denn eine sinnvolle Handlungsalternative?

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Schätzler

@stagflation hat mir bei der Berechnung der Zinsen und Guthaben geholfen. Viele Dank dafür.

Herausgekommen ist dann ca. 54.000 EUR, somit über den 50.000,-

 

Also wird das Sinnvollste sein, dass ich nicht mehr warte und den Bausparvertrag zuteilen lasse. Ändern kann ich sowieso nichts mehr und wenn BHW nicht mitmacht dann würde ich mir nen Anwalt nehmen.

Solle ich es so machen? Was könnte ein Anwalt vorher anders machen?

Oder "wirkt" es anders, wenn ein Anwalt BHW anschreibt?

 

Bzgl. der Abschlussgebühr steht noch was in den Bausparbedingungen. Könnte ich die Abschlussgebühr somit auch wieder erstattet bekommen?

 

Zitat

§1 Vertragsabschluss/Abschlussgebühr

(1) Die Bausparkasse bestätigt dem Bausparer unverzüglich die Annahme des Bausparantrages und den Vertragsbeginn. Die Bausparsumme soll ein Vielfaches von Tausend EUR und mindestens EUR 5.000,- betragen.

(2) Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1 Prozent der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet.
(3) Bausparer, die nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages auf das Bauspardarlehen verzichten, erhalten die Abschlussgebühr erstattet, wenn die Saldensumme (§ 4 Abs. 2 b) mindestens das 10-fache der Bausparsumme beträgt und seit Vertragsbeginn keine Vertragsänderungen (§ 13) erfolgt sind.

 

§ 4 Zuteilung des Bausparvertrages

(1) Die Zuteilung des Bausparvertrages ist eine Voraussetzung fur die Auszahlung der Bausparsumme. Die Zuteilung wird dem Bausparer mitgeteilt mit der Aufforderung, innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilungsnachricht zu erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme).
(2) Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am ersten Tag eines jeden Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln, geht die Bausparkasse wie folgt vor:

a) Die Zuteilungstermine der Kalenderquartale werden zu Zuteilungs- perioden zusammengefasst. Jeder Zuteilungsperiode ist ein Bewertungsstichtag zugeordnet. Der zugehörige Bewertungsstichtag für die Zuteilungsperiode ist für das:

1. Quartal der 30.09. des Vorjahres,

2. Quartal der 31.12. des Vorjahres,

3. Quartal der 31.03. des laufenden Jahres,

4. Quartal der 30.06. des laufenden Jahres.

 

 

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Schätzler
· bearbeitet von Schätzler

Habe in einem anderen Thread ein Muster für ein Kündigungsscheiben gesehen. Folgendes Schreiben würde ich an die BHW schicken.

Passt das so?

 

Soll ich eine Frist setzen (wie lange)?

Wahrscheinlich per Einschreiben (mit Rückschein)?

Um Bestätigung über den Eingang des Schreibens noch zusätzlich bitten?

 

Und dann Anwalt erst bei Problemen einschalten?

 

Zitat

Annahme der Zuteilung

Vertragsnummer: 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich die Zuteilung meines o.g. Bausparvertrags im Tarif BHW Dispo maXX mit Vertragsbeginn ab 13.05.2002 zum nächstmöglichen Zeitpunkt an und verzichte dabei endgültig auf mein Bauspardarlehen.

Gleichzeitig beantrage ich die Höherverzinsung des Sparguthabens nach §3 Abs. (2) der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge in der maßgeblichen Fassung vom 01.03.2002 rückwirkend ab Vertragsbeginn in Höhe von 4,25%.

Weiterhin verweise ich auf §1 Abs (3) der Bausparbedingungen, die im Falle eines Darlehensverzichts eine Erstattung der Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme vorsehen.

Bitte rechnen Sie meinen Bausparvertrag ab. Die Auszahlung des Bausparguthabens aus Zuteilung inkl. aller angefallenen Zinsen erbitte ich auf folgende Kontoverbindung:

 

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gravity
Zitat

Bausparer, die nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages auf das Bauspardarlehen verzichten, erhalten die Abschlussgebühr erstattet, wenn die Saldensumme (§ 4 Abs. 2 b) mindestens das 10-fache der Bausparsumme beträgt und seit Vertragsbeginn keine Vertragsänderungen (§ 13) erfolgt sind.

... beträgt die Saldensumme (§ 4 Abs. 2 b) mindestens das 10-fache der Bausparsumme?

 

Aus meiner Sicht ist auch eine Kündigung durch die Bausparkasse gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB unproblematisch, weil die Voraussetzungen für die rückwirkende Verzinsung mit 4,25% auch in diesem Fall erfüllt sind:

Zitat

Die Differenz zur Gesamtverzinsung wird bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.

... egal, was die Ursache für die Auszahlung des gesamten Bausparguthabens ist. Einen Grund zur Eile sehe ich deshalb nicht.

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Schätzler
vor 4 Stunden von gravity:

Einen Grund zur Eile sehe ich deshalb nicht.

Lohnt es sich aber, den Bausparer länger so weiter laufen zu lassen?

Die Bausparsumme ist ja schon erreicht (wenn man die weiteren Zinsen hinzurechnet). Bekomme ich dann weiter die 4,25 % und auch über den Wert der Bausparsumme?

 

vor 4 Stunden von gravity:

beträgt die Saldensumme (§ 4 Abs. 2 b) mindestens das 10-fache der Bausparsumme?

Habe versucht zu verstehen was die Saldensumme ist aber leider nicht verstanden bzw. weiß nicht wie ich diese Berechnen sollte.

Bewertungszahl ist 779 am 31.12.2024 und Kontostand ca. 38000

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gravity
· bearbeitet von gravity
vor 1 Stunde von Schätzler:

Habe versucht zu verstehen was die Saldensumme ist aber leider nicht verstanden bzw. weiß nicht wie ich diese Berechnen sollte.

... dann würde ich die Bausparkasse nach der aktuellen Saldensumme gemäß "§ 4 Abs. 2 b" fragen. Falls aktuell z.B. 490.000 €, dann lohnt es sich zu warten, bis die Saldensumme > 500.000 €

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Euronensammler
vor 2 Stunden von Schätzler:

Habe versucht zu verstehen was die Saldensumme ist aber leider nicht verstanden bzw. weiß nicht wie ich diese Berechnen sollte.

Steht die Saldensumme heutzutage nicht mehr auf auf dem jährlichen Kontoauszug?

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Schätzler
· bearbeitet von Schätzler
Am 27.3.2026 um 09:45 von gravity:

... beträgt die Saldensumme (§ 4 Abs. 2 b) mindestens das 10-fache der Bausparsumme?

Am 27.3.2026 um 17:27 von Euronensammler:

Steht die Saldensumme heutzutage nicht mehr auf auf dem jährlichen Kontoauszug?

Die Saldensumme beträgt ca. 1.890.000 und die Bewertungszahl ca. 850.

Auf dem Kontoauszug steht es nicht, aber online unter MyBHW. 

 

Also wäre diese Frist auch erfüllt und könnte auch die Abschlussgebühr zurückfordern?

 

Am 27.3.2026 um 09:45 von gravity:

Aus meiner Sicht ist auch eine Kündigung durch die Bausparkasse gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB unproblematisch, weil die Voraussetzungen für die rückwirkende Verzinsung mit 4,25% auch in diesem Fall erfüllt sind:

... egal, was die Ursache für die Auszahlung des gesamten Bausparguthabens ist. Einen Grund zur Eile sehe ich deshalb nicht.

 

Habe nämlich von einem Urteil vom Oberlandesgericht Nürnberg im Jahr 2020 gelesen.

Hier wird folgende Meinung vertreten.

Man hat nur Anspruch auf Bonuszinsen, wenn man auf das Bauspardarlehen verzichtet. Einen solcher Verzicht ist nur solange möglich, solange man noch Anspruch auf ein Bauspardarlehen hat. Kündigt also die Bausparkasse hat man auch keinen Anspruch auf das Bauspardarlehen.

Aus diesem Grund werde ich wahrscheinlich nicht mehr lange warten und selber die Zuteilung beantragen.

 

Habe ich dies so richtig verstanden?

 

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gravity
· bearbeitet von gravity
vor 32 Minuten von Schätzler:

Aus diesem Grund werde ich wahrscheinlich nicht mehr lange warten und selber die Zuteilung beantragen.

... wenn Du das genannte, juristische Risiko (OLG Nürnberg) vermeiden möchtest, dann ist es richtig, jetzt aktiv

- die Zuteilung zu beantragen und gleichzeitig auf das Bauspardarlehen zu verzichten

- gemäß den Tarifbedingungen zu verlangen: a) rückwirkende Gesamtverzinsung des Bausparguthabens ab Vertragsbeginn mit 4,25% p.a. und b) Rückerstattung der Abschlussgebühr

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 20 Minuten von gravity:

... wenn Du das genannte, juristische Risiko (OLG Nürnberg) vermeiden möchtest, dann ist es richtig, jetzt aktiv

- die Zuteilung zu beantragen und gleichzeitig auf das Bauspardarlehen zu verzichten

- gemäß den Tarifbedingungen zu verlangen: a) rückwirkende Gesamtverzinsung des Bausparguthabens ab Vertragsbeginn mit 4,25% p.a. und b) Rückerstattung der Abschlussgebühr

Gibt es eventuell noch weitere fallstricke oder Urteile, die der TO beachten sollte oder muss, um seine rückwirkende Verzinsung und die Rückerstattung der Abschlussgebühr nicht zu riskieren?

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