Schätzler 30. März · bearbeitet 30. März von Schätzler Mir ist erst jetzt aufgefallen, dass der Bausparvertag noch auf meinen jetzigen Zweitwohnsitz läuft. Kann dies zu Problemen führen? Sollte ich dies vor der Beantragung der Zuteilung auf den Hauptwohnsitz ändern? Oder so lassen, die Post kommt ja auch am Zweitwohnsitz an. vor 2 Stunden von gravity: wenn Du das genannte, juristische Risiko (OLG Nürnberg) vermeiden möchtest, Dies ist der Hauptgrund. Möchte hier das Risiko nicht eingehen, obwohl ich noch etwas herausholen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schätzler 13. April Wollte nur berichten, dass die Zuteilung unproblematisch geklappt hat und das Geld bereits auf mein Konto überwiesen wurde. Auch die Abschlussgebühr wurde erstattet. Jetzt könnte ich mir zwar sagen, hätte ich noch warten sollen. Dies war aber jetzt wahrscheinlich der sicherere und stressfreiere Weg. Wie sieht es jetzt eigentlich steuerlich aus? Auf den Kontoauszug sind u.a. Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Solitaritätszuschlag unter Lastschrift aufgeführt. Ich muss dies dann bei der Einkommensteuererklärung angeben und könnte mir wieder etwas zurück holen? Sollte ich noch etwas beachen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity 13. April · bearbeitet 13. April von gravity vor einer Stunde von Schätzler: Ich muss dies dann bei der Einkommensteuererklärung angeben und könnte mir wieder etwas zurück holen? ... 2027 landet die Jahressteuerbescheinigung 2026 im (elektronischen) Briefkasten und via "Günstigerprüfung" in der Anlage KAP 2026 gibt es evtl. eine Erstattung, wenn persönlicher Steuersatz <25%. Evtl. auch komplette Erstattung des Solidaritätszuschlags. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schätzler 13. April Alles klar. Vielen Dank nochmal an alle für die Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag