Nicolas A Donnerstag um 22:23 Hallo, es werden ja Rentenversicherungen mit einem Start der Rentenzahlung bei einem Alter von 85 Jahren angeboten (z.B. auch bei meinPlan von derLV1871 wählbar). Für mich klang das so, als ob die Idee ist, vorher Teilauszahlungen zu machen und dabei davon zu profitieren, daß dann nur der halbe Gewinnanteil versteuert werden muß. In https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2024/C-Anhaenge/Anhang-22a/I/inhalt.html heißt es bei 3c "Bei ab dem 1. Juli 2010 abgeschlossenen Versicherungsverträgen ist nicht von einer steuerlich anzuerkennenden Rentenversicherung auszugehen, wenn der vereinbarte Rentenzahlungsbeginn dergestalt aufgeschoben ist, dass die mittlere Lebenserwartung der versicherten Person unwesentlich unterschritten oder sogar überschritten wird...." Führt das bei heute angebotenen Rentenversicherungen zu Problemen mit der Steuer? Irgendwie war meine Suche bisher nicht erfolgreich. Danke! Nicolas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ohnePeil gestern um 06:56 Uhr Soweit ich weiß (aber recherchier da bitte) gilt dafür die Sterbetafel, die der Kalkulation des Tarifs zugrundeliegt. Nach diesen Sterbetafeln kommen wir alle tief ins 9. Lebensjahrzehnt.... LG ohnePeil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu gestern um 07:15 Uhr vor 8 Minuten von ohnePeil: Nach diesen Sterbetafeln kommen wir alle tief ins 9. Lebensjahrzehnt.... Nicht nur nach diesen Sterbetafeln. Auch nach Sterbetafeln ohne Sicherheitszuschlag (bzw. -abschlag) werden 78,6% der im Jahr 2000 geborenen Frauen mindestens 80, und immer noch fast die Hälfte (47,4%) schafft es bis ans Ende des Jahrzehnts. Bei Männern sind die entsprechenden Werte 64,4% und 33,1%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium gestern um 07:51 Uhr vor 9 Stunden von Nicolas A: Führt das bei heute angebotenen Rentenversicherungen zu Problemen mit der Steuer? Nein, das ist lediglich der Grund, warum viele Versicherer eben 85 als spätestmöglichen Rentenbeginntermin überhaupt anbieten. Rein mathematisch, im Sinne der Produkttechnik, kann man sich auch jedes höhere Alter als Rentenbeginn vorstellen, aber irgendwann würde dann das von Dir skizzierte Problem offensichtlich werden, was zu einem Aufschrei der Versicherungsnehmer und in der Folge zu einem Imageproblem führen würde. Also bleiben die Versicherer gewissermaßen "auf der sicheren Seite". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 19 Stunden · bearbeitet vor 19 Stunden von stagflation vor 10 Stunden von Cauchykriterium: Rein mathematisch, im Sinne der Produkttechnik, kann man sich auch jedes höhere Alter als Rentenbeginn vorstellen Wobei ein höheres Alter für den Rentenbeginn durchaus interessant ist, zumindest als Gedankenexperiment. Ein Rentenbeginn 120 würde dazu führen, dass niemand eine Rente bekommt. Kombiniert mit einer garantierten Rentenzahlungszeit von bspw. 10 Jahren (an die Erben) wäre das auf einmal eine ganz andere Versicherung: eine Versicherung, die beim Tod einen bestimmten Betrag auszahlt. Ein Rentenbeginn 95 würde dazu führen, dass nur wenige Menschen eine Rente bekommen - weil viele vorher sterben. Eine solche Versicherung wäre schwierig zu kalkulieren, weil sie empfindlich von den Sterbetafeln abhängt. Insofern ist ein maximales Alter 85 bzw. die obige Regel zur Besteuerung von Lebensversicherungen sinnvoll. Sie sorgt dafür, dass die meisten Versicherten den Rentenbeginn erleben und tatsächlich eine Rente bekommen - und dass man diese Rente auch noch einigermaßen vernünftig kalkulieren kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anja Terchova vor 16 Stunden vor 2 Stunden von stagflation: Wobei ein höheres Alter für den Rentenbeginn durchaus interessant ist, zumindest als Gedankenexperiment. Ein Rentenbeginn 120 würde dazu führen, dass niemand eine Rente bekommt. Kombiniert mit einer garantierten Rentenzahlungszeit von bspw. 10 Jahren (an die Erben) wäre das auf einmal eine ganz andere Versicherung: eine Versicherung, die beim Tod einen bestimmten Betrag auszahlt. Ein Rentenbeginn 95 würde dazu führen, dass nur wenige Menschen eine Rente bekommen - weil viele vorher sterben. Eine solche Versicherung wäre schwierig zu kalkulieren, weil sie empfindlich von den Sterbetafeln abhängt. Insofern ist ein maximales Alter 85 bzw. die obige Regel zur Besteuerung von Lebensversicherungen sinnvoll. Sie sorgt dafür, dass die meisten Versicherten den Rentenbeginn erleben und tatsächlich eine Rente bekommen - und dass man diese Rente auch noch einigermaßen vernünftig kalkulieren kann. Da muss ich dir zustimmen, im Prinzip wäre ein Renteneintrittsalter so 110+ das man ziemlich sicher nicht erlebt, für die Absicherung der Erben sogar intressanter als Renteneintritt mit 85. Entweder Renteneintritt mit maximal 70 wenn man noch selbst was davon haben möchte oder gleich 110+ damit es sicher an die Eben geht. Renteneintritt 85 kann mit einer relativ hohen Wahrscheinlich dazu führen das niemand davon was hat sondern nur das Sozialamt Geld spart, wenn man es zwar noch erlebt, aber so schwer plegebedürftig ist das man eh nichts mehr davon hat, bzw. es ohnehin für die Pflegekosten herangezogen wird. Oder höchstens als Ergänzung für Leute die sich eine sehr lange Lebenserwartung bei guter Gesundheit ausrechnen. Dann könnte man z.B. mit 60-67 planen den Grossteil des eigenen Vermögens bis zum 85. Geburtstag abzuschmelzen bzw. vorher zu verschenken in der Erwartung das man wahrscheinlich eh nicht länge lebt, aber mit einem kleinen Teil per Einmalzahlung eine Rentenversicherung mit Auszahlungsbeginn ab 85 abschliessen, für den Fall das man doch etwas länger lebt. Und eben ansonsten für die Erben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 vor 6 Stunden Niemand schließt eine Rentenversicherung mit Zahlung ab 85 Jahren ab, um den Sparbeitrag verrenten zu lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium vor 5 Stunden vor einer Stunde von Caveman8: Niemand schließt eine Rentenversicherung mit Zahlung ab 85 Jahren ab, um den Sparbeitrag verrenten zu lassen. Kommt vor, nicht nur für "Anschlussversicherungen" für Riesterbanksparpläne o. ä. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium vor 5 Stunden vor 14 Stunden von stagflation: Ein Rentenbeginn 95 würde dazu führen, dass nur wenige Menschen eine Rente bekommen - weil viele vorher sterben. Eine solche Versicherung wäre schwierig zu kalkulieren, weil sie empfindlich von den Sterbetafeln abhängt. Das ist mathematisch überhaupt kein Problem und die Sterbetafeln sind vorsichtig. Und übrigens kommen die ganzen Sterblichkeiten bis zum Schlussalter der Tafel zum Einsatz, selbst wenn der Rentenbeginn im Alter 30 liegt. Wichtig: es wird nicht mit einer "Rest-Lebenserwartung" (sprich: erstes Moment der entsprechenden Verteilung) kalkuliert, sondern mit der gesamten Verteilung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 vor 3 Stunden · bearbeitet vor 2 Stunden von Caveman8 vor 2 Stunden von Cauchykriterium: Kommt vor, nicht nur für "Anschlussversicherungen" für Riesterbanksparpläne o. ä. Auch die werden doch eher (Teil-) Auszahlungen nehmen um die Teilfreistellung zu nutzen?! *Mein bis 85 laufender Vertrag hat einen Rentenfaktor von etwa 45. Heißt ich müsste etwa 104 Jahre alt werden um nur das Anfangskapital vor Verrentung raus zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 2 Stunden · bearbeitet vor 1 Stunde von stagflation vor 3 Stunden von Cauchykriterium: Das ist mathematisch überhaupt kein Problem und die Sterbetafeln sind vorsichtig. Na ja, schauen wir uns das mal an (Quelle): Nehmen wir an, wir wollten eine Rentenversicherung für 50-jährige kalkulieren: Ansparphase bis 95, Rentenphase ab 95. Was würde das bedeuten? Viel längere Ansparphase als Auszahlungsphase Sehr hohe Vererbung: nur 17% der Männer und 27% der Frauen erreichen den Rentenbeginn Das Problem ist, dass bereits geringe Steigerungen der Lebenserwartung dazu führen, dass deutlich mehr Menschen 95 werden - und dass bei denen die Rentenbezugszeit auch noch deutlich steigt. Änderungen der Lebenserwartung gehen also quadratisch ein. Große Unsicherheiten und quadratische Auswirkung sind immer ein Problem - oder, wenn man das Wort "Problem" nicht mag: eine Herausforderung. Versicherungsmathematisch würde man wohl mit einem sehr vorsichtigen Rentenfaktor und sehr stark mit Überschüssen arbeiten. Bei einer Versicherung ab 67 sollte der Rentenfaktor der dominierende Anteil sein. Die Überschüsse gibt es noch "on top". Bei einer Versicherung ab 95 hingegen wäre es genau umgekehrt. Der dominierende Anteil wären die Überschüsse, den Rentenfaktor gäbe es noch "on top". Eine Rentenversicherung ab 95 hätte also einen ganz anderen Charakter als eine Versicherung ab 67. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag