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OceanCloud

Freiwillige Einzahlungen in die GRV als Privatier - stimmt die Rechnung?

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OceanCloud

Ich würde gerne wissen, ob meine beispielhafte Rechnung korrekt ist, oder ob ich einen Denkfehler habe.

 

Bruttoerträge pro Jahr: 24000
Steuer (26,38%): 6331,20

 

Jährliche Kosten:
Pflegeversicherung 4.2%: 1008
Krankenversicherung (14%): 3360
Zusatzbeitrag KV 3,29%: 789,60
Summe: 5157,60

 

Grundfreibetrag 2026: 12348
 
 Erträge - Kosten - Sparerpauschbetrag: 24000-5157,60-1000 = 17842,4
 freiwilliger Beitrag für RV nötig, um unter den Grundfreibetrag zu kommen (0 Steuer): 17842,4-12348 = 5494,40
 
Bekomme ich dann mit 5494,40 Einzahlung in die RV die 6331,20€ gezahlte Steuer im nächsten Jahr über die Einkommensteuererklärung wieder, sind also die Einzahlungen in die RV geschenkt?
Wo ist ein Nachteil außer dass ich die 5494,40 vorschiessen muss?
 

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chirlu
vor 4 Minuten von OceanCloud:

Bekomme ich dann mit 5494,40 Einzahlung in die RV die 6331,20€ gezahlte Steuer im nächsten Jahr über die Einkommensteuererklärung wieder, sind also die Einzahlungen in die RV geschenkt?

 

Nein, die sind nicht geschenkt. Erstens: Würdest du nicht einzahlen, bekämst du auch 4450 Euro wieder – nur 1450 Euro sind also Ersparnis durch die nachgelagerte Besteuerung. Zweitens: Es heißt deshalb nachgelagerte Besteuerung, weil du die späteren Rentenzahlungen als Einkommen versteuern musst.

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fgk

Im Prinzip müßte das so funktionieren, allerdings werden die letzten €5494 nur noch gegen einen relativ niedrigen Steuersatz verrechnet, bringen also - ohne das jetzt nachgerechnet zu haben - ein paar hundert Euro.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Außerdem kann man nicht einfach freiwillige Einzahlungen in die GRV leisten. Das muss man zuerst beantragen. Dabei wird geprüft, ob man nicht auf die eine oder andere Art doch versicherungspflichtig ist. Es gibt auch Mindest- und Höchstbeiträge.

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fgk

Bei Einkommen ausschließlich aus Kapitalerträgen ist es schon naheliegend, daß keine Pflichtversicherung vorliegt. Dann können im Rahmen einer freiwilligen Versicherung recht unkompliziert Beiträge nach Wahl innerhalb des Beitragsfensters gezahlt werden.

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud

Danke @chirlu, in meinen eigenen Berechnungstabellen ist auch eine Rechnung für den Mindestbeitrag in die RV. Dass ich da schon viel Steuer erstattet bekomme, hatte ich beim Verfassen des Beitrages übersehen.

 

Ich habe für verschiedene Höhen von Kapitalerträgen immer zwei Rechnungen: Mindestbeitrag und Beitrag für 0 zvE.

Die Rechnung für den MIndestbeitrag habe ich, weil ich davon ausgegangen bin, dass eine minimale freiwillige Zahlung für irgendwelche Zeiten gut sein kann.

Aber ich habe die 35 Jahre für die RV inzwischen schon voll. Das war 2022, als ich die Berechnungen angefangen habe, noch nicht der Fall.

 

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chirlu
vor einer Stunde von OceanCloud:

Die Rechnung für den MIndestbeitrag habe ich, weil ich davon ausgegangen bin, dass eine minimale freiwillige Zahlung für irgendwelche Zeiten gut sein kann.

Aber ich habe die 35 Jahre für die RV inzwischen schon voll.

 

Eventuell kannst du die 45 Jahre erreichen (Achtung, es zählen andere Zeiten dafür als bei den 35 Jahren).

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

In der politischen Diskussion gibt es ja Vorschläge, dass Versicherte, die länger eingezahlt haben, mehr Rente bekommen sollen. Mir ist zwar unklar, wie das funktionieren soll, weil das sowieso schon so ist. Aber wer weiß, was da kommen wird. Das könnte dafür sprechen, weiter einzuzahlen, auch wenn es nur Kleinbeträge sind. An einer anderen Stelle ist es aber auch nachteilig, wenn man früher hohe Beträge eingezahlt hat und danach nur noch Kleinbeträge einzahlt, weil Durchschnittsbeiträge zählen.... Schwierig, schwierig...

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s1lv3r
vor 12 Stunden von stagflation:

In der politischen Diskussion gibt es ja Vorschläge, dass Versicherte, die länger eingezahlt haben, mehr Rente bekommen sollen. Mir ist zwar unklar, wie das funktionieren soll, weil das sowieso schon so ist. Aber wer weiß, was da kommen wird. Das könnte dafür sprechen, weiter einzuzahlen, auch wenn es nur Kleinbeträge sind.

Spricht halt denke ich aber auch vieles dafür, dass man freiwillige Einzahlungen von einer derartigen Regelung dann wieder ausnimmt. Wäre ja auch irgendwie ein Free-Money-Glitch, wenn man z.B. als Nicht-Pflichversicherter, dann immer den Mindestbeitrag einzahlt und die Rente auf Kosten der Solidargemeinschaft dann am Ende kräftig aufgestockt wird ...

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CorMaguire
vor 32 Minuten von s1lv3r:

Spricht halt denke ich aber auch vieles dafür, dass man freiwillige Einzahlungen von einer derartigen Regelung dann wieder ausnimmt. Wäre ja auch irgendwie ein Free-Money-Glitch, wenn man z.B. als Nicht-Pflichversicherter, dann immer den Mindestbeitrag einzahlt und die Rente auf Kosten der Solidargemeinschaft dann am Ende kräftig aufgestockt wird ...

Beim Grundrentenzuschlag sind afaik freiwillige Beitragszeiten außen vor.

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WerPinguin
· bearbeitet von WerPinguin
vor 36 Minuten von s1lv3r:

Spricht halt denke ich aber auch vieles dafür, dass man freiwillige Einzahlungen von einer derartigen Regelung dann wieder ausnimmt.

Das wird aber spaßig, wenn dann z.B. selbstständige Handwerker vielleicht sogar überhaupt nie in Rente gehen dürfen (je nachdem, was man sich dann genau für eine Regelung ausdenkt), nachdem sie 18 Jahre eingezahlt und sich dann haben befreien lassen.

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s1lv3r
vor 4 Minuten von WerPinguin:

Das wird aber spaßig, wenn dann z.B. selbstständige Handwerker vielleicht sogar überhaupt nie in Rente gehen dürfen [...]

 

Naja, 5 Jahre rentenrechtliche Anrechnungszeit braucht man, um überhaupt eine Rente beziehen zu können:

Zitat

Fünf Jahre Mindestversicherungszeit: Was wird berücksichtigt?

Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat, also versichert war. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Die-regulaere-Altersrente/Die_regulaere_Altersrente.html

 

Also von dürfen, kann dann ja keine Rede sein ... es geht nur darum, dass man von etwaiger zusätzlicher Umverteilung im Rentensystem nicht extra profitieren können sollte, in dem jahrelang extra nur den Mindestbeitrag einzahlt.

 

Wer das für Selbstständige dann unfair findet, dem muss man aber auch sagen, dass diese ja auch die Chance haben, sich "freiwillig pflichtversichern" zu lassen (per Versicherungspflicht auf Antrag). Dann kann man aber halt auch nicht mehr absichtlich nur den Mindestbeitrag einzahlen ...

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chirlu
vor 41 Minuten von WerPinguin:

Das wird aber spaßig, wenn dann z.B. selbstständige Handwerker vielleicht sogar überhaupt nie in Rente gehen dürfen (je nachdem, was man sich dann genau für eine Regelung ausdenkt)

 

In den Ländern, in denen es so eine Abhängigkeit des Renteneintritts von den Beitragsjahren gibt, geht es meistens nach der Summe aus Beitragsjahren und Lebensalter. Irgendwann darf also jeder Rente beziehen.

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WerPinguin
vor 30 Minuten von s1lv3r:

Naja, 5 Jahre rentenrechtliche Anrechnungszeit braucht man, um überhaupt eine Rente beziehen zu können:

Das ist die heutige Rechtslage. Und da zählen freiwillige Zeiten mit.

 

vor 31 Minuten von s1lv3r:

Wer das für Selbstständige dann unfair findet, dem muss man aber auch sagen, dass diese ja auch die Chance haben, sich "freiwillig pflichtversichern" zu lassen

Aber nicht im Nachhinein. Also braucht man direkt wieder eine Ausnahmeregelung für freiwillige Beiträge vor <Stichtag>...

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chirlu
vor 10 Minuten von WerPinguin:

Also braucht man direkt wieder eine Ausnahmeregelung für freiwillige Beiträge vor <Stichtag>...

 

Für die Rente für besonders langjährig Versicherte gilt, dass Zeiten mit freiwilligen Beiträgen mitzählen, wenn es mindestens 18 Jahre an Pflichtbeitragszeiten gibt. Das ist so genau für die selbständigen Handwerksmeister.

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WerPinguin

Ist mir bewusst. Das ist die jetzige Rechtslage. Aber widerspricht halt der Idee von @s1lv3r, freiwillige Zeiten einfach nicht mitzurechnen. Nur darauf habe ich geantwortet.

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