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mustermann97

Verlustvortrag Studium: Ausgleich Werbungskosten durch Kapitalerträge mit NV Bescheinigung?

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mustermann97

Hallo zusammen,

 

ich hätte eine Steuerfrage. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand mit Erfahrung und entsprechendem Wissen weiterhelfen könnte, da ich bereits viel nachgelesen habe und das zum ersten Mal mache.

 

Ich möchte aus meinem Studium der Jahre 2019 bis 2021 (Master ab April 2019 bis Oktober 21) Verlustvorträge für das Jahr 2022 nutzen, in dem ich Anfang des Jahres Vollzeit begonnen habe zu arbeiten. Soweit ich verstehe sind Verlustvorträge 7 Jahre lang möglich.

4) In diesen Jahren habe ich Semesterbeiträge, Fahrtkosten usw. gehabt. Gleichzeitig habe ich auch Kapitalerträge erwirtschaftet und hatte in dieser Zeit eine NV-Bescheinigung. Zudem habe ich ein paar Monate als kurzfristig Beschäftigter und auch mal als Werkstudent gearbeitet. Diese Gehälter würden ja den Verlustvortrag mindern.

 

Nun zu meinen Fragen:

1) Muss man alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben, wenn eine NV vorlag? Ich denke das sollte der Fall sein?

 

2) Mindern Kapitalerträge die "Verluste" (Werbungskosten) aus den Jahren des Studiums? Auf diese habe ich durch die NV-Besch. keine Abgeltungssteuer gezahlt, bin aber insgesamt natürlich unterhalb des Grundfreibetrags.

Ich kann leider nicht herausfinden, ob es nur zu einem horizontalen Ausgleich kommt oder auch zwischen den Einkunftsarten verrechnet wird.

Eine KI hat mir gesagt, dass Kapitalerträge, die abgegolten wurden (direkter Abzug der Abgeltungssteuer) nur horizontal verrechnet werden. Allerdings wäre dies anders, wenn eine NV Bescheinigung vorlag.

Dann könnten auch Werbungskosten aus den Verlustjahren mit den Kapitalerträgen verrechnet werden und würden damit den Verlustvortrag mindern. Ist das richtig oder falsch?

 

3) Wie gibt man Fahrkosten etc. aus dem Studium an, wenn man unterhalb des Jahres dieses begonnen bzw. beendet hat, also z.B. von Januar bis März 19 noch im Bachelor war und erst dann ab April im Master?

 

4) Zählen die Zeiten in denen man eingeschrieben war oder bis zur Ausstellung de Zeugnisses?

 

5) Was tun, wenn Fahrtkosten nicht mehr 100% eindeutig nachweisbar? Gibt es hier Pauschalen

 

Viele Grüße und vielen Dank schon einmal für alle Antworten!

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fgk

Sind die Verlustvorträge bis 2021 denn durch das Finanzamt festgestellt worden? Falls Nein, wären mittlerweile eventuell bestehende Verluste verfallen.

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mustermann97

Hallo, nein diese sind noch nicht festgestellt worden. Aber so wie ich es verstehe kann man doch 7 Jahre lang die Steuererklärung machen, wenn Verluste bestehen und diese dann vortragen, oder nicht?

Auf buhl. de steht: Für Steuererklärungen, in denen ein Verlust erklärt wird, beträgt die Festsetzungsfrist 7 Jahre. Das bedeutet: Du kannst die Steuererklärung 7 Jahre rückwirkend abgeben, wenn du es noch nicht getan hast. Aber nur, wenn du für die Jahre einen Verlust erklärst. Die allgemeine Festsetzungsfrist ohne Verlustfeststellung beträgt nämlich nur 4 Jahre.

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fgk

Wenn es diese Sonderregel gibt, was ich nicht weiß, könnte das dann doch gehen. Keine Werbungskosten sind allerdings Kosten der Erstausbildung.

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