stagflation vor 5 Stunden vor 2 Stunden von Bolanger: Aber auch bei moderat großen Vermögen wird die Gründung einer VvGmbH als finanziell vorteilhafte Möglichkeit ins Spiel gebracht. Solange das Geld innerhalb der GmbH bleibt, gibt es wohl Steuervorteile. Das Geld gehört dann aber auch der GmbH! Wenn man an das Geld heran möchte, wird es kompliziert - und die vermeintlichen Steuervorteile verkehren sich möglicherweise ins Gegenteil. Siehe z.B.: Wird die vermögensverwaltende GmbH zum Bumerang? Also, man sollte sehr genau durchrechnen, ob sich eine vermögensverwaltende GmbH lohnt. Und nicht irgendwelchen Artikeln im Internet glauben, die VvGmbHs in den Himmel loben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger vor 4 Stunden vor 39 Minuten von stagflation: Also, man sollte sehr genau durchrechnen, ob sich eine vermögensverwaltende GmbH lohnt. Und nicht irgendwelchen Artikeln im Internet glauben, die VvGmbHs in den Himmel loben. Deshalb habe ich meine Wortwahl dazu auch mit Bedacht getätigt ;-) Mir ging es nicht darum, über die Vor- und Nachteile zu diskutieren, sondern um die wohl durchaus anzutreffende Erwartung, die Verwaltung einer verwaltenden GmbH selbst durchführen zu können. Gravierende Unterschiede zur Gesellschaft des TE mit nur wenigen Buchungen kann ich als Laie erstmal nicht erkennen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r vor 3 Stunden vor 2 Stunden von t.klebi: Auch ein "Wald-und-Wiesen-Steuerberater" ist da nicht mit der Verbuchung überfordert. Das Hauptproblem für einen "normalen" Steuerberater ist eher, mit so einem Mandat in die Gewinnzone zu gelangen. Das klang vielleicht ein bisschen abschätziger, als es von mir gemeint war. Das sind ja alles kluge Leute. Ich meinte daher nicht, dass er intellektuell nicht dazu fähig ist sich entsprechend einzuarbeiten, sondern nur, dass eben der Steuerberater von nebenan (der ansonsten nur Handwerksbetriebe als Mandanten hat), sich wohl eher nicht auskennt und des Öfteren wohl auch kein (finanzielles) Interesse haben dürfte sich in die Thematik einzuarbeiten und entsprechend zu spezialisieren ... Im Internet gibt es übrigens wohl scheinbar einige Blogs, wo Personen tatsächlich beschreiben, wie sie die Buchhaltung ihrer vvGmbH selber organisieren. Dieser hier https://diyinvestor.de/mein-setup-fuer-buchhaltung-und-jahresabschluss-meiner-vv-gmbh/ macht es z.B. scheinbar über eine Online-Buchhaltungssoftware ("BuchhaltungsButler") und importiert dort seine Buchungen per Flex Queries von IB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 2 Stunden · bearbeitet vor 2 Stunden von stagflation vor einer Stunde von s1lv3r: https://diyinvestor.de/mein-setup-fuer-buchhaltung-und-jahresabschluss-meiner-vv-gmbh/ Dort steht: Zitat Wir benötigen eine Lösung für den Import von Aktienkäufen, -verkäufen, Dividenden- und Zinszahlungen etc. in unsere Buchhaltungssoftware Das scheint mir doch ein bisschen arg vereinfacht.... Dass man eine Dividendenzahlung der BASF automatisch importieren und buchen kann, glaube ich sofort. Aber wie sieht es aus mit einer Dividendenzahlung der Telekom, die aus dem aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG erfolgt? Die muss möglicherweise anders gebucht werden? Bei Unilever gab es letztes Jahr den TMICC Spin-Off mit anschließender Kapitalmaßnahme. Wie muss das gebucht werden? Wie sieht es aus mit russischen Aktien, die eingefroren wurden? Die müssen wahrscheinlich innerhalb der Bilanz umgebucht werden? Wahrscheinlich muss auch eine Teilwertabschreibung durchgeführt werden? Wie sieht es aus mit Aktien, die (dauerhaft) an Wert verloren haben? Darf/kann/muss dafür eine Teilwertabschreibung gebucht werden? In der Steuerbilanz? In der Handelsbilanz? Mir fallen auch meine offenen Immobilienfonds ein, die geschlossen wurden - und für die ich bei folgenden Ausschüttungen zentimeterdicke Abrechnungen erhalten habe, die ich nicht mehr verstanden habe (link). Es wäre unmöglich gewesen, diese Ausschüttungen anhand der Unterlagen korrekt in einer GmbH-Buchhaltung zu verbuchen. Also, das ist doch erheblich komplizierter, als ein paar Daten automatisch zu importieren... In dem Blog fehlt das Kapitel mit der Betriebsprüfung. Bei der der Prüfer erhebliche Mängel in der Buchhaltung und verdeckte Gewinnausschüttungen festgestellt hat... Ich meine die Stelle, an der der wackere GmbH-Besitzer versucht, sich herauszureden: "das habe ich nicht gewusst", "das hat mein Programm so gebucht". Und der Prüfer kontert: "dann hätten sie sich informieren müssen oder die Aufgabe an einen Steuerberater delegieren müssen"! Das ist der Unterschied: wenn man als Bürger eine Einkommensteuererklärung abgibt, können kleinere Fehler enthalten sein, ohne dass groß etwas passiert. Wenn man geschäftlich handelt, müssen die Bilanzen und Steuererklärungen stimmen. Die Entschuldigung "das habe ich nicht gewusst" wird nicht akzeptiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag