Idontcare Donnerstag um 18:23 Eine Anekdote aus dem realen Leben: Meine Frau betreibt ein kleines Einzelgewerbe. Keine großen Zahlen und auch keine großen Gewinne. Daher ist Kostenminimierung wichtig, sonst macht es gar keinen Sinn mehr. Also sparen wir uns die Kosten für den Steuerberater, ist ja nur ein ziemlich einfach zu handhabendes Einzelgewerbe. Für die Buchhaltung verwenden einen der größeren etablierten Buchhaltungssoftware-Anbieter. Ohne drüber nachzudenken Daten für EÜR und USt aus der Buchhaltungssoftware für die Steuererklärung übernommen. Nachfrage des Finanzamtes zur Steuererklärung. Ich schaue mir das genauer an und Stelle fest, die Ausgabe der Software ist schlicht falsch und das Finanzamt hinterfragt die inkonsistenten Zahlen zu Recht. Hätte ich natürlich auch selber mal prüfen können vor Abgabe, aber nun ja, man rechnet ja nun wirklich nicht damit. Also Ticket beim Softwareanbieter aufgemacht. Kommunikation lief in etwa so (mit ca. 2 Tagen zwischen dein einzelnen Interaktionen): Idontcare: Eure Software rechnet falsch - detaillierte Erklärung warum die Zahlen die rauskommen nicht stimmen können Softwareanbieter: Kann nicht sein, ist richtig und vermutete Inkonsistenz liegt an Sonderregelungen x,y,z Idontcare: Keine der Sonderregelungen trifft zu, in der Tat sind die meisten der erwähnten gar nicht anwendbar für mich (was ihr BTW wissen solltet auf Basis der euch zur Verfügung stehenden Daten). Bitte prüfen. Softwareanbieter: Da müssten wir ja deine ganze Buchhaltung prüfen, das geht nicht, wir sind ja keine Steuerprüfer Idontcare: Ja, aber eure Software rechnet falsch. Ihr müsst nicht meine ganze Buchhaltung prüfen, macht halt ne Stichprobe und ihr werdet den Fehler sofort sehen (nochmal detaillierte Erklärung des Fehlers) Softwareanbieter: .... Idontcare: Gibt's was neues? Softwareanbieter: Ja, ne, wir können ja nicht deine Buchhaltung prüfen, frage deinen Steuerberater. Idontcare: Buchhaltung ist richtig, eure Software rechnet falsch. Weil ihr es nicht macht hab ich jetzt Strichprobenmäßig mir den Datev-Export für den Steuerberater angeschaut, alles richtig, nur eure Software rechnet falsch. Ich könnte jetzt auch händisch vom Datev-Export die richtigen Daten ausrechnen, aber ich zahl euch einen Haufen Geld also fixed doch bitte mal die Software. Um es für euch einfacher zu machen, hab ich einen einfachen Testcase aufgebaut der den Fehler mit nur einem Beleg zeigt: (Detaillierte Instruktion mit Screenshots wie der Fehler innerhalb von drei Minuten zu replizieren ist) Softwareanbieter: Mmmh, da scheint irgendwas nicht zu stimmen, ich habe das an den technischen Support weitergegeben Dann 5x Wiederholung von: Idontcare: Gibt's was neues und wann ist das endlich gefixed? Softwareanbieter: Kollege x ist im Urlaub, aber ich kümmer mich drum und melde mich sobald wir was vom technischen Support höre. Das bei einem ziemliche trivialen Einzelgewerbe - und dann willst du ne GmbH ohne Steuerberater machen? Lass lieber. Wenn das Geld nicht für den Steuerberater reicht, dann brauchst du auch keine GmbH würde ich mal behaupten. Am meisten ärgert mich die Lebenszeit, die der Scheiß gekostet hat. LG, Idontcare Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts Donnerstag um 19:36 · bearbeitet Donnerstag um 19:37 von incts vor 5 Stunden von t.klebi: Alles ist ganz einfach. Man fragt sich ernsthaft, warum es überhaupt kaufmännische Ausbildungen/Studiengänge, Steuerfachwirte und Bilanzbuchhalter gibt. Und warum man zum Lohnbuchhalter nochmals Weiterbildungen bedarf, um auch die Fallstricke des SV-Rechts zum umgehen. SV-Recht spielt noch nicht mal in der Steuerberaterprüfung eine Rolle. btw: Klavierspielen übrigens auch ganz einfach: Man muss nur zur richtigen Zeit auf die richtigen Tasten drücken. Was für ein unsinniger Vergleich. Lass mich raten: Du kennst das Lohn-Modul von Lexoffice überhaupt nicht?! Btw. habe ich die von dir unterstellte Behauptung, dass man keine fachliche Ausbildung mehr bräuchte, nie getätigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hansolol Donnerstag um 21:52 vor 7 Stunden von incts: Das wäre doch per Lexoffice (Lohn-Modul) viel günstiger und ist ebenso einfach wie die "normale" Lexoffice-Buchhaltung. Kumpel von mir ist Lohnbuchhalter. Was ich von Ihm so mitbekomme ist alles andere als einfach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Freitag um 06:49 · bearbeitet Freitag um 07:19 von s1lv3r vor 11 Stunden von incts: Btw. habe ich die von dir unterstellte Behauptung, dass man keine fachliche Ausbildung mehr bräuchte, nie getätigt. Ne, du hast nur gesagt, dass es ebenso einfach ist wie die Buchhaltung mit Lexware zu machen: vor 17 Stunden von incts: Das wäre doch per Lexoffice (Lohn-Modul) viel günstiger und ist ebenso einfach wie die "normale" Lexoffice-Buchhaltung. Ist es in der Praxis aber nicht. Nur weil die Software vielleicht ähnlich schwer zu bedienen ist, ist es noch lange nicht "ebenso einfach". Es gibt garantiert einige Teile der Buchhaltung (Rechnungslegung, Verbuchung, etc.) die man sinnvollerweise selber machen kann. Die Lohnbuchhaltung gehört aber ziemlich sicher nicht dazu. Die Lohnabrechnung selber machen zu wollen ist beim offensichtlichen Wissensstand des OP einfach keine gute Idee. Die finanziellen und rechtlichen Risiken (für korrekt abgeführte Sozialversicherungsbeiträge haftet man als GmbH Geschäftsführer privat und unbeschränkt!) sind einfach zu hoch. Ich denke man kann die Diskussion hier abkürzen (bisher hat sich schließlich noch niemand gemeldet, der eine GmbH hat und den Jahresabschluss und die Lohnabrechnung selber macht - noch nicht einmal anekdotisch hat jemand behauptet, jemanden zu kennen, der dies tut?!): Wenn man eine Kapitalgesellschaft gründet, muss man selbst bei hoher eigener Zuarbeit mit erheblichen jährlichen Nebenkosten für Buchhaltung und Abschluss von +1000€ im Jahr rechnen (unter der einzigen Ausnahmen, dass man nicht durch Zufall selber Steuerberater ist bzw. sich vorstellt sich in den nächsten Jahren Tag und Nacht fortzubilden um einer zu werden). Wenn man das nicht zahlen möchte oder kann, sollte man die Idee vielleicht lieber verwerfen und weiter sein Gewerbe privat betreiben und eine EÜR machen (denn das ist von der Komplexität eben vom Gesetzgeber darauf ausgelegt, von einer Privatperson nebenbei erledigt zu werden). Das muss man halt einfach abwägen, ob die Vorteile einer GmbH es wert sind, diesen Preis zu bezahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi Freitag um 07:06 vor 11 Stunden von incts: Btw. habe ich die von dir unterstellte Behauptung, dass man keine fachliche Ausbildung mehr bräuchte, nie getätigt. Amnesie? "Das wäre doch per Lexoffice (Lohn-Modul) viel günstiger und ist ebenso einfach wie die "normale" Lexoffice-Buchhaltung." Um deine Frage zu beantworten. Ich kenne Lexware flüchtig. Das Programm ist nichts für professionelle Anwender. Mit Lohnbuchhaltungen habe ich selbst nichts zu tun. Kenne aber deren Komplexität. Ich weiß also, dass ich nichts weiß. Und genau das ist das Grundproblem von Anwendern wie dir. Du hast keine Ahnung von der Materie, glaubst aber Buchhaltungen, Jahresabschlüsse und Lohnbuchhaltungen erstellen zu können. Das ist ja alles einfach. Aufgrund der mangelnden fachlichen Grundkenntnisse in der Materie, werden aber die realen steuerlichen, handelsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Probleme gar nicht erst erkannt. Von Gestaltungsmöglichkeiten ganz zu schweigen. Wird schon irgendwie passen. Es geht ausdrücklich NICHT um die reine Bedienung der Software, sondern um deren fachlich korrekte Anwendung. Nur weil man z.B. Word bedienen kann, kann man noch lange keinen Fachaufsatz zu irgend einem Thema schreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LuiKW Freitag um 07:15 · bearbeitet Freitag um 07:16 von LuiKW vor 12 Stunden von Idontcare: Eine Anekdote aus dem realen Leben Klingt nach SteuerSparErklärung – aber vermutlich ist es bei anderen Anbietern das gleiche Spiel. Bei der EÜR und UStVA habe ich in der SSE einige Fehler gefunden, die einfach nicht gefixt werden. Aber wenn man die Fehler kennt, geht es mit Umwegen über andere Masken und an einer Stelle muss man händisch rechnen. Ist blöd – aber noch immer billiger als ein Steuerberater. Aber eben eine "billige" Lösung. Für eine EÜR gibt es Lösungen, aber wenn es um Bilanzierung (GmbH) geht, sehe ich mit Selbststricken schwarz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Idontcare Freitag um 07:41 Gerade eben von LuiKW: Klingt nach SteuerSparErklärung Ich wollte jetzt nicht den Anbieter nennen, aber ist ein "richtiges" Buchhaltungsprogramm, keine Steuersoftware. Da gibt es ja nur ein paar etablierte low-cost/DIY Kandidaten (Lexware, SevDesk, Sage, WISO und ein paar weniger etablierte). Bei einer 40€ pro Jahr Steuersoftware die das irgendwie mit macht wäre ich da jetzt auch nachsichtiger, bei einer zumindest laut eigenem Marketing professionellen Buchhaltungssoftware für 30€ im Monat halt weniger. Aber das war der Punkt den ich machen wollte: Der von mir gewählte Anbieter "kann" auch doppelte Buchführung und Kapitalgesellschaften und es wäre prinzipiell möglich mit etwas zusätzlichem Aufwand auch ne GmbH als DIY zu machen. Es funktioniert aber nicht mal richtig für ein einfaches Einzelgewerbe. Also, selbst wenn der TO ne Softwarelösung findet, würde ich ihm trotzdem das Hinzuziehen eines Steuerberaters empfehlen. Zum Kosten sparen spricht man, wie hier schon erwähnt, halt die vorbereitenden Arbeiten ab und übernimmt möglichst viel selber. Das wäre der erste Schritt, die Software wählt man dann am Besten in Absprache mit dem Steuerberater aus. LG, Idontcare Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Freitag um 08:48 Lohnabrechnung über Steuerberater ist deutlich teurer als ein Lohnbüro. Das kann man dann für die Bilanzerstellung problemlos mit einem Steuerberater koppeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Freitag um 09:01 vor 10 Minuten von Ramstein: Lohnabrechnung über Steuerberater ist deutlich teurer als ein Lohnbüro. Interessehalber: Was rechnet denn ein Lohnbüro typischerweise ab? Ich kenne nur die Preise vom Steuerberater und die liegen halt so um die - hier auch schon genannten - 20€ pro Monat pro Arbeitnehmer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Freitag um 09:37 vor 2 Stunden von s1lv3r: Ich denke man kann die Diskussion hier abkürzen (bisher hat sich schließlich noch niemand gemeldet, der eine GmbH hat und den Jahresabschluss und die Lohnabrechnung selber macht - noch nicht einmal anekdotisch hat jemand behauptet, jemanden zu kennen, der dies tut?!): Ich hab noch kein volles Geschäftsjahr meine Gewerbe-GmbH, aber die FiBu mache ich aktuell mit einer Tabellenkalkulation selbst und liefere diese an ein Steuerbüro. ( hatte bei der VHS ein FiBu-Kurs belegt ) Weil ich keine Angestellten habe, ist die GF-Gehaltsabrechnung auch kein Hexenwerk ( Selbstständig, nur Lohnsteuer ), also auch selbst. Ein Steuerbüro hab ich wegen der Kontrolle und den ständig überarbeiteten Gesetzen. Ich habe die GmbH gegründet, weil wir Kundenschaft haben, welche mit Einzelunternehmer nicht so gerne Geschäfte macht. Geplant ist, das die über den Webservice erstellten Rechnungen automatisch verbucht werden, hier gibt es keine Software die mir gefällt bzw. habe ich keine gefunden, welche einen kompletten Monatsimport und die digitalen Verbuchungen ohne viel Handarbeit ermöglicht. Alle Einzelrechnungen müssen meistens per Formular einzeln eingepflegt und verbucht werden. Das ist uns/mir zu umständlich, deshalb muß ich es halt selbst entwickelt und programmieren. Aktuell ist das per Tabellenkalkulation die Vorlage, um es dann serverseitig zu automatisieren. @HPeterH auch ich stelle mir die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft nötig ist, denn auch wenn man 100% dieser besitzt, sind alle Werte einer GmbH in deren Besitz und man kann nicht so leicht wieder dran. Das ist bei einer Einzelunternehmung anders. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts Samstag um 12:44 · bearbeitet Samstag um 12:50 von incts Am 5.6.2026 um 09:06 von t.klebi: Und genau das ist das Grundproblem von Anwendern wie dir. Du hast keine Ahnung von der Materie, glaubst aber Buchhaltungen, Jahresabschlüsse und Lohnbuchhaltungen erstellen zu können. Das ist ja alles einfach. Was für ein närrischer Unsinn. Tatsächlich habe ich Lexoffice inkl. Lohn-Modul fünf Jahre lang für eine GmbH genutzt. Selbstverständlich habe ich den Jahresabschluss vom Steuerberater machen lassen. Schon allein, weil es in Lexoffice nicht möglich ist eine Bilanz aufzustellen. Es gab nie Beanstandungen oder Probleme. Weder seitens des Steuerberaters noch von Finanzamt oder SV-Trägern. Aber blubbert ihr nur in euerer Außensichtblase vor euch hin... Am 5.6.2026 um 08:49 von s1lv3r: Ne, du hast nur gesagt, dass es ebenso einfach ist wie die Buchhaltung mit Lexware zu machen: Ist es in der Praxis aber nicht. Nur weil die Software vielleicht ähnlich schwer zu bedienen ist, ist es noch lange nicht "ebenso einfach". Nun, meine Aussage war ja nicht, dass Buchhaltung oder gar Lohnbuchhaltung per se einfach wären. Nach meiner praktischen Erfahrung (du hast anscheinend keine) bietet Lexoffice für die Lohnbuchhaltung eine vergleichbar einfache UI wie für die "normale" Buchhaltung. Man trägt dort ja auch nur Sachverhalte ein, die man ansonsten dem Lohnbüro melden würde. In diesem Sinne ist es also nicht so, dass man die Lohnbuchhaltung selbst macht, sondern Lexoffice ist quasi das Lohnbüro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quailman Samstag um 16:16 Ich hoffe, dass dem TO auch Paragraph 20 UmwStG bekannt ist. Mal einfach das Einzelunternehmen in einer GMBH fortführen ist nämlich steuerlich eigentlich nicht so möglich. Da bedarf es ein paar Formalitäten, sonst kann es unerwartet teuer werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi gestern um 05:46 Uhr vor 16 Stunden von incts: Nach meiner praktischen Erfahrung (du hast anscheinend keine) .... Wow 5 Jahre mit Lexoffice schon mal eine kleine GmbH gebucht und den Jahresbschluss vom Berater machen lassen. Da kann ich natürlich nicht mithalten. vor 17 Stunden von incts: Man trägt dort ja auch nur Sachverhalte ein, die man ansonsten dem Lohnbüro melden würde. In diesem Sinne ist es also nicht so, dass man die Lohnbuchhaltung selbst macht, sondern Lexoffice ist quasi das Lohnbüro. Ich wusste doch, dass du das Problem noch nicht einmal verstehst. Dunning Kruger lässt grüßen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
missionE gestern um 05:57 Uhr Am 3.6.2026 um 10:37 von HPeterH: Ich möchte meine Überlegungen noch etwas weiter ausführen. Es geht nicht um einen Handel o.ä., bei dem ich übers Jahr gesehen eine Vielzahl von Buchungen habe, ein Lager einrichten muss, viele Rechnungen möglichst automatisiert erstellen muss etc. Es ist vielmehr eine Projektarbeit, bei der es nur wenige Rechnungen pro Jahr gibt. Derzeit habe ich eher 1-2 Projekte pro Jahr im Nebengewerbe und würde das gerne auf etwa eines pro Monat hochfahren. Ich benötige auch keine großen Ausgaben oder Investitionen. Ich würde das zunächst über einen Steuerberater machen lassen und dann evtl. später immer mehr selbst machen, wenn man im Thema drin ist. Nur mal so am Rande: Handel wären mehr Geschäftsvorfälle, aber häufig einfacher zu handhaben (da "greifbarer") als Projekte, die bilanziell oftmals komplexer sind. Erstmal wäre zu klären, ob Du Dienstleistungs- oder Werkverträge hast und falls mal Projekte nicht zum Jahresabschluss fertig sind , d.h. es gibt angearbeitete Projekte, musst Du Deine unfertigen Leistungen in der Bilanz ansetzen (d.h. in die Bilanz aufnehmen). In einem nächsten Schritt musst Du die Projekte nach handelsrechtlichen und steuerlichen Grundsätzen bewerten (also die Höhe des Bilanzansatzes bestimmen). Anders als im Handel gibt es bei Dir keinen "Einkaufspreis" auf einer Rechnung, sondern Du musst Deine Herstellungskosten für Deine Leistung ermitteln. Nähme man an, Dass Du bei den Projekten ein Risiko trägst (z.B. Festpreis und Deine nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelten Kosten (inkl. Lohn +Gemeinkosten) auch mal im Ausnahmefall drüber liegen könnten, könntest Du ggf. handelsrechtlich mal Drohverlustrückstellungen (steuerrechtlich gibt es keine Drohverluste) bilden müssen. "Vergisst" Du das das alles, führt das schnell mal zu einer falschen handelsrechtlichen und / oder auch steuerlichen Bilanz. Wenn man von alledem gar keine Anhnung hat, würde ich das zunächst eher einem Steuerberater überlassen. Du brauchst in der Regel ein vielfaches mehr Zeit als der Steuerberater, hast ein höheres Risiko und Deine Zeit würde am "Markt" in Deinem Gewerbe in der Regel besser vergütet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
capybara gestern um 11:25 Uhr Da es anscheinend so selten ist - und als Beispiel, dass es geht; GmbH-Voll-DIYer ohne Steuerberater hier: - Buchhaltung mit Collmex - Löhne mit Lexware - Jahresabschluss einreichen und veröffentlichen mit eBilanzPlus - Steuererklärungen mit Elster (USt-VA aus Collmex heraus) Solide Buchhaltungskenntnisse sollte man allerdings wirklich haben. Eine gewisse Affinität für das Thema auch, dann kann man sich in alles einarbeiten. Die Löhne würde ich als das Einfachste ansehen, die Körperschaftsteuererklärung mit Abstand als den schwersten Brocken. Wer mit den Themen bisher wenig Berührung hatte und nur das Geld für den Steuerberater sparen will, dem würde auf jeden Fall auch abraten, es selbst zu versuchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts gestern um 15:00 Uhr vor 3 Stunden von capybara: Solide Buchhaltungskenntnisse sollte man allerdings wirklich haben. Eine gewisse Affinität für das Thema auch, dann kann man sich in alles einarbeiten. Die Löhne würde ich als das Einfachste ansehen, die Körperschaftsteuererklärung mit Abstand als den schwersten Brocken. Amen. Aber pass bloß auf: Gleich kommt der oberschlaue t.klebi um die Ecke und erklärt dir, dass das ja gar nicht sein kann und du es einfach nicht verstanden hast... Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi vor 13 Stunden vor 14 Stunden von incts: Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! Leider falsch. Es kann sein, was eigentlich nicht sein darf. Das ist ja gerade in der Praxis das häufige Problem. Und dem Laien fehlt die Kompetenz, eine unzulässige Lösung von der fachlich/rechtlich zulässigen Lösung zu unterscheiden. Wer glaubt, eine preisgünstige Softwarelösung ersetzt die erforderlichen Fachkenntnisse Zitat: "Lexoffice ist quasi das Lohnbüro", der ist vermutlich sowieso vollkommen beratungsresistent. Aktuell sind auch die besten Profilösungen wie z.B. Datev nicht in der Lage, Lohn- und Gehaltsabrechnungen ohne die Unterstützung von Fachkräften zu erstellen. Natürlich ist das Berufsbild im Wandel. Die KI-Unterstützung kommt mit großen Schritten. Vorerfassungssysteme gibt es sowieso schon seit viele Jahren. Bald wird die Lohn-/Gehaltsabrechnung praktisch vollständig auf Automatik laufen. Dann kann die KI auch das rechtliche Gesamtbild beurteilen. Aber heute sind wir noch nicht so weit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi vor 12 Stunden vor 18 Stunden von capybara: Solide Buchhaltungskenntnisse sollte man allerdings wirklich haben. Eine gewisse Affinität für das Thema auch, dann kann man sich in alles einarbeiten. Die Löhne würde ich als das Einfachste ansehen, die Körperschaftsteuererklärung mit Abstand als den schwersten Brocken. Die KöSt-Erklärung ist der leichtest Part. Dort wird (vereinfacht ausgedrückt) nur noch das Ergebnis der Einkommensermittlung eingetragen. Das eigentliche Problem ist der Weg zu diesem Ergebnis, die korrekte Beurteilung jedes einzelnen der Abertausend handels-, steuer- und SV-rechtlichen Sachverhalte in einem Geschäftsjahr. Dort scheitert der Laie. Und dort scheitern gern mal Fachleute, deren Fachkenntnisse nicht up-to-date sind bzw. die sich einfach überschätzen. Es gibt vermutlich keine 100% korrekte Buchhaltung/Lohnbuchhaltung. Aber grobe Schnitzer sollten halt nicht vorkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quailman vor 9 Stunden vor 3 Stunden von t.klebi: Das eigentliche Problem ist der Weg zu diesem Ergebnis, die korrekte Beurteilung jedes einzelnen der Abertausend handels-, steuer- und SV-rechtlichen Sachverhalte in einem Geschäftsjahr. Das Problem sollte vorliegend aber nicht gegeben sein. Der TO erwähnte, dass zumindest auf Umsatzseite nur wenige Projekte im Jahr gemacht werden und zukünftig max. 1 pro Monat gemacht werden soll. Das klingt auch nicht unbedingt danach, dass auf der Eingangsseite viele Sachen passieren. Aber grds. hast du recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi vor 9 Stunden vor 2 Minuten von Quailman: Das Problem sollte vorliegend aber nicht gegeben sein. Der TO erwähnte, dass zumindest auf Umsatzseite nur wenige Projekte im Jahr gemacht werden und zukünftig max. 1 pro Monat gemacht werden soll. Das klingt auch nicht unbedingt danach, dass auf der Eingangsseite viele Sachen passieren. Natürlich können die Geschäftsvorfälle vollkommen unproblematisch sein und dann auch vom Laien korrekt beurteilt werden. Das Problem: Der Laie kann die etwaige Komplexität eines Sachverhaltes gar nicht erkennen. Er weiß dann halt nicht, ob und was er eventuell falsch macht. Da reichen ein paar Auslandssachverhalte, und schon steigt z.B. das umsatzsteuerliche Risiko deutlich. Die häufig fehlende Statusabfrage beim Gesellschafter/Geschäftsführer lässt das SV-Rechtliche Risiko explodieren. Oft wird noch nicht mal an den Mindestlohn gedacht. Von verdeckten Einlagen, verdeckten Gewinnausschüttungen oder im Extremfall Insolvenzverschleppung ganz zu schweigen. Deshalb halte ich es für sehr zielführend, wenn zumindest bei der grundsätzliche Beurteilung fachliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Meiner beruflichen Erfahrung nach, sind selbstgestrickte Buchhaltungen häufig ein Tummelplatz von Fehlern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
goccih vor 8 Stunden vor 36 Minuten von t.klebi: Er weiß dann halt nicht, ob und was er eventuell falsch macht. Zu erwarten, dass der Steuerberater proaktiv auf die ganzen aufgezählten Stolperfallen hinweist, ist meiner Erfahrung nach naiv. SteuerBERATER beraten halt nicht, sondern beantworten Fragen, die man ihnen stellt. Und ob sie das besser tun als ChatGPT ist vom Einzelfall abhängig. Unsere GmbH hatte trotz Steuerberater bei der ersten größeren Prüfung Ärger mit dem Finanzamt. Aber auch sowas ist ja nicht das Ende der Welt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi vor 8 Stunden vor 10 Minuten von goccih: Zu erwarten, dass der Steuerberater proaktiv auf die ganzen aufgezählten Stolperfallen hinweist, ist meiner Erfahrung nach naiv. SteuerBERATER beraten halt nicht, sondern beantworten Fragen, die man ihnen stellt. Genau das zeichnet aber einen (guten) Berater aus. Es gibt überall schwarze Schafe, aber o.g. Sachverhalte sind absolute Basics. Das fragt jeder ab. vor 13 Minuten von goccih: Aber auch sowas ist ja nicht das Ende der Welt. Je nachdem, was für einen "Ärger" ihr hatte, kann das auch schnell mach existenzbedrohend sein. Da wäre der Klassiker übersehener Aufdeckung von stillen Reserven (z.B. weil einem eine Betriebsaufspaltung um die Ohren fliegt). Aber auch umsatzsteuerliche Fehler, können je nach Umsatzhöhe gigantische Ausmaße annehmen. Lass mal einen Jahresumsatz fälschlicherweise nicht steuerbar bzw. steuerfrei durchgelaufen sein, und dann kommt die Steuerbarkeit/Steuerpflicht heraus. Vom Kunden ist im Zweifel in so einem Fall kein Geld mehr zu holen. Auch SV-Fehler können richtig böse teuer enden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger vor 8 Stunden · bearbeitet vor 8 Stunden von Bolanger Hallo, ich lese hier gespannt mit, weil ich mir für den Rest meines Erwerbslebens auch eine Selbständigkeit vorstellen kann. Das sei erstmal losgelöst von der Frage der Gesellschaftsform. Beim Lesen dieses Therads drängt sich mir aber die Frage auf, wie die Befürworter von vermögensverwaltenden GmbHs die ganze Buchführung und Erklärungen handhaben. Klar, wenn ich Multimillardär wäre, dann hätte ich ein family office mit Vollprofis, die sich um alles kümmern. Aber auch bei moderat großen Vermögen wird die Gründung einer VvGmbH als finanziell vorteilhafte Möglichkeit ins Spiel gebracht. Wenn man für eine solche dann allerdings auch quasi die Buchhaltung ausgliedern soll, dann kommt da schon ein ordentlicher Batzen an Kosten auf einen zu, den man über die Vorteile der Kapitalgesellschaft erstmal wieder reinholen muss. Ich glaube nicht, dass die Befürworter dieser Gesellschaften das so im Sinn haben, sondern eher eine eigene Buchführung, Bilanzierung etc. erstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r vor 7 Stunden vor 6 Minuten von Bolanger: Beim Lesen dieses Therads drängt sich mir aber die Frage auf, wie die Befürworter von vermögensverwaltenden GmbHs die ganze Buchführung und Erklärungen handhaben. Klar, wenn ich Multimillardär wäre, dann hätte ich ein family office mit Vollprofis, die sich um alles kümmern. Aber auch bei moderat großen Vermögen wird die Gründung einer VvGmbH als finanziell vorteilhafte Möglichkeit ins Spiel gebracht. Wenn man für eine solche dann allerdings auch quasi die Buchhaltung ausgliedern soll, dann kommt da schon ein ordentlicher Batzen an Kosten auf einen zu, den man über die Vorteile der Kapitalgesellschaft erstmal wieder reinholen muss. Ich glaube nicht, dass die Befürworter dieser Gesellschaften das so im Sinn haben, sondern eher eine eigene Buchführung, Bilanzierung etc. erstellen. Diejenigen, die die vvGmbH als Vehikel auch für "Normalsterbliche" gepusht haben, RIDE Capital, haben das ja über eine eigene Software-Lösung zur Verbuchung der Geschäftsvorfälle und dann die Zusammenarbeit mit Partner-Steuerberatern für den Abschluss gelöst. Und das ganze dann halt zum jährlichem Pauschalpreis. Selber gebucht hat man da m.W.n. nicht. Was ich bisher so mitbekommen habe, ist es eher schon das Problem, dass wenn man einen "Wald-und-Wiesen"-Steuerberater hat, dass der schon damit überfordert ist die ganzen Kapitalvorgänge (die man bei Einzelaktien, insbesondere ausländischen, ja leider zwangsläufig hat) korrekt zu verbuchen. Da bräuchte man also eigentlich schon wieder einen Steuerberater, der auch Ahnung von Aktien hat ... Ich weiß nicht, ob wir hier jemanden im Forum haben, der eine vvGmbH hat und alles selbst erledigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi vor 5 Stunden vor 2 Stunden von s1lv3r: Was ich bisher so mitbekommen habe, ist es eher schon das Problem, dass wenn man einen "Wald-und-Wiesen"-Steuerberater hat, dass der schon damit überfordert ist die ganzen Kapitalvorgänge (die man bei Einzelaktien, insbesondere ausländischen, ja leider zwangsläufig hat) korrekt zu verbuchen. Auch ein "Wald-und-Wiesen-Steuerberater" ist da nicht mit der Verbuchung überfordert. Das Hauptproblem für einen "normalen" Steuerberater ist eher, mit so einem Mandat in die Gewinnzone zu gelangen. Normale Finanzbuchhaltungs- und Steuerprogramme sind auf übliche produzierende Gewerbetriebe bzw. Dienstleistungsbetriebe ausgerichtet. Ohne Spezialwerkzeuge für Wertpapierhandel (möglichst mit Schnittstelle zum Broker) kann man so ein Mandat wirtschaftlich nicht abbilden. Das lohnt sich aber nicht für ein einzelnes Mandat. Also lehnt man das Mandat ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag