DerPlanlose vor 3 Stunden Hallo zusammen, dieses Jahr ist mein Vater verstorben und somit bilden meine Mutter, mein Bruder und ich eine Erbengemeinschaft jeweils zu 1/3. Bei der DKB hatte er ein Depot mit einige ETF und Aktien, die wir gemäß Erbschein aufteilen wollen. Jetzt bietet uns die DKB nur an, das Depot als Ganzes an einen von uns zu übertragen. Mein Bruder und ich sind ebenfalls Kunden bei der DKB und der Plan war, den Übertrag an einen von uns durchzuführen und das wir die Aufteilung gemäß FIFO selbst vornehmen. Jetzt habe ich selbst mal versucht einen Depotübertrag zu starten, allerdings kann ich dort systemisch nicht auswählen, dass der Übertrag im Rahmen eines Erbes stattfindet. Ich habe lediglicb die Möglichkeit eine Schenkung auszuwählen, was de facto falsch ist und nachgelagert eine Versteuerung nach sich ziehen würde. Hat jemand Erfahrungen damit? Wie bekommen wir es hin, die Aufteilung sauber durchzuführen, sodass auch dem Finanzamt klar ist, dass hier nur Wertpapiere weitergegeben und nicht verschenkt oder veräußert werden? Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee vor 3 Stunden · bearbeitet vor 3 Stunden von odensee vor 20 Minuten von DerPlanlose: dieses Jahr ist mein Vater verstorben und somit bilden meine Mutter, mein Bruder und ich eine Erbengemeinschaft jeweils zu 1/3. Im Testament so festgelegt? Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge! Und gehörte das Depot dem Vater oder den Eltern gemeinsam? (Kontoinhaber!) Ansonsten muss ich bei deiner Frage passen. Ich kenne nur: Depot komplett verkaufen und das Geld aufteilen. Aber ich verstehe dich so, dass das keine Option ist. Ich würde bei der DKB nachfragen. Die haben auch eine Abteilung für Nachlassbearbeitung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerPlanlose vor 3 Stunden Es gilt die gesetzliche Erbfolge inkl. Gütertrennung. Demzufolge erben alle 1/3. Erbschein liegt seit letzter Woche vor. Das Depot und das zugehörige Konto gehörte nur ihm. Einen Teil will ich (persönlich und im Nachgang verkaufen (Kanadische Pennystocks die 96% im Minus liegen)), der große Teil liegt in ETF, die ich selbst als Altersvorsorge bespare. Da kommt mir ein umschichten nicht entgegen. Selbiges gilt für meinen Bruder. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity vor 3 Stunden vor 19 Minuten von DerPlanlose: dieses Jahr ist mein Vater verstorben und somit bilden meine Mutter, mein Bruder und ich eine Erbengemeinschaft jeweils zu 1/3. ... mein Beileid. Aufgrund eines Todesfalls in 2025 ist mir bekannt, dass es bei der DKB eine separate Nachlassabteilung gibt ("Team Nachlassbearbeitung", eMail: nachlass@dkb.de). Deshalb empfehle ich, diese Abteilung zu kontaktieren und auf Basis des Erbscheins eine Aufteilung zu beantragen. Im Idealfall werden alle Teilposten zu je 1/3 übertragen, sodass jeder Erbe (fast) die gleiche FIFO-Reihenfolge besitzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seabushy vor 3 Stunden Sorry, aber das stimmt nicht. Bei der gesetzlichen Erbfolge bekommt der Ehepartner 50% und die Geschwister jeweils 25%. Es gäbe die Möglichkeit, Teilüberträge des Depots durchzuführen. Wenn die aktuelle Bank das nicht kann oder will, könnte man das Depot zunächts umziehen. Dazu muss aber das Depot zunächst als Gemeinschaftsdepot für alle Erben geführt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity vor 3 Stunden vor 2 Minuten von Seabushy: Sorry, aber das stimmt nicht. Bei der gesetzlichen Erbfolge bekommt der Ehepartner 50% und die Geschwister jeweils 25%. ... bei Zugewinngemeinschaft. Bei Gütertrennung gilt aber § 1931 Abs. 4 BGB Zitat Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers berufen, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen; Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MarkyMark787 vor 3 Stunden Wenn der Erbschein vorliegt, ist die Aufteilung (erstmal) bindend. Mit Erbschein und dem Aufteilungsauftrag an die Nachlassstelle der DKB wenden wäre auch mein Vorschlag. Selbst kannst Du die Aufteilung nicht vornehmen, da meines Wissens nur die Bank eine unentgeltlichen Übertrag wegen Erbfall auslösen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein vor 2 Stunden Natürlich fehlen wieder mal wesentliche Fakten. Wollen alle drei Erben die Wertpapiere behalten? Ist es für einige günstig, im Verlust stehende Papiere zu bekommen, da sie die Verluste verrechnen können? Zuerst sollten sich die Erben zusammensetzen und die Karten legen, was für sie am günstigsten ist. Dann wird mit der DKB geklärt, wie man das umsetzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag