Zum Inhalt springen
mustermann97

7 Jahre Verlustfeststellung bei Aktienverlusten, aber positivem Einkommen?

Empfohlene Beiträge

mustermann97

Hallo!

Ich hätte eine Frage zum Thema Steuererklärung und Verluste vortragen.

Es handelt sich um das Jahr 2021.

 

Bei buhl.de steht unter dem Beitrag "Verlustvortrag: Bis zu 7 Jahre Geld zurück", dass man bei Verlusten die Steuererklärung bis zu 7 Jahre später noch machen kann. Normal hat man ja nur 4 Jahre Zeit.

Ich hatte in meiner Studienzeit zwar keine Verluste durch Werbungskosten: Da Gesamteinkommen aus Arbeit und Kapitalerträgen war höher als die Werbungskosten und soweit ich verstehe, entsteht dann keiner Verlust, da die Kapitalerträge addiert werden mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (nicht pauschalversteuerte Minijobs).

 

Ich hatte aber bei einer Bank "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des § 20 Abs.2 Satz 1 Nr.1 EStG Zeile 13 Anlage KAP" bei der Jahressteuerbescheinigung, da ich in der Zeit als Student eine NV Bescheinigung hatte.

Damals wurde Aktienverluste noch nicht in die Verlusttöpfe aufgenommen, was sich ja nun geändert haben soll.

Bei meiner Steuersoftware wird am Ende nicht angezeigt, dass diese vorgetragen werden können. 

 

Meine Fragen:

1) Sieht man generell bei den Steuersoftwares nicht, dass Aktienverluste entstanden sind in der "Endabrechnung" (sehe es nur im Reiter Kapitalerträge bei meinen eigenen Angaben)?

2) Kann man die 7 Jahre nutzen, wenn man nur bei Aktien einen Verlust hatte, aber nicht insgesamt?

3) Falls das alles der Fall sein sollte: Lohnt es sich abzuwarten mit der Steuererklärung 2022, bis man den Bescheid des Finanzamts erhält mit der Verlustbescheinigung oder sollte man diese direkt hinterher machen? Man muss doch dort diese Verluste dann angeben, sodass das gar nicht möglich wäre, richtig?

 

Mir würde es sehr weiterhelfen, wenn jemand mir antworten könnte und sich darin auskennt.

Vielen Dank schon mal!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
No.Skill
· bearbeitet von No.Skill
vor 7 Stunden von mustermann97:

buhl.de

Was ins das?

 

Ah ne Steuererklärungs Software :thumbsup:

 

Grüße No.Skill 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich hatte in meiner Studienzeit zwar keine Verluste durch Werbungskosten: Da Gesamteinkommen aus Arbeit und Kapitalerträgen war höher als die Werbungskosten und soweit ich verstehe, entsteht dann keiner Verlust, da die Kapitalerträge addiert werden mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (nicht pauschalversteuerte Minijobs).

Dann dürfte sich der richtige Verlustvortrag erledigt haben.

 

Zitat

Ich hatte aber bei einer Bank "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des § 20 Abs.2 Satz 1 Nr.1 EStG Zeile 13 Anlage KAP" bei der Jahressteuerbescheinigung, da ich in der Zeit als Student eine NV Bescheinigung hatte.

Aber insgesamt, also über alle Banken hinweg, ein Gewinn aus Aktien?

Wenn nicht dann könnte eine Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr und ohne Günstigerprüfung sinnvoll sein (dann reden wir übrigens über einen anderen Verlustvortrag, nämlich den aus Aktien, und der stände dann beim Finanzamt).

Anmerkung: Mit NV müsstest du natürlich alle Banken erklären, es gibt ja keine mit Abgeltungsteuer.

 

Und ich weiß nicht wie sich das auf die NV auswirkt, u.U. könnte die rückwirkend entzogen werden (sprich: Erklärungspflicht für die Folgejahre).

Wenn ich der Sachbearbeiter wäre dann würde ich jedenfalls die folgenden Erklärungen verlangen. - NV plus Verlustvortrag kommt mir irgendwie komisch vor.

 

Zitat

Damals wurde Aktienverluste noch nicht in die Verlusttöpfe aufgenommen, was sich ja nun geändert haben soll.

Unsinn. Aktienverluste landen schon seit Einführung der Abgeltungsteuer in einem eigenen Verlusttopf, und da hat sich auch nichts dran geändert.

Die einzige Änderung die es gab betraf Termingeschäfte und Totalverluste.

 

Zitat

1) Sieht man generell bei den Steuersoftwares nicht, dass Aktienverluste entstanden sind in der "Endabrechnung" (sehe es nur im Reiter Kapitalerträge bei meinen eigenen Angaben)?

Das kommt auf die Software an. Elster zeigt z.B. meines Wissens keine Verlustvorträge.

 

Zitat

2) Kann man die 7 Jahre nutzen, wenn man nur bei Aktien einen Verlust hatte, aber nicht insgesamt?

Ja, siehe oben.

Wichtig ist dann, keine Günstigerprüfung zu beantragen (die würde den Verlust quasi verbrennen).

 

Zitat

3) Falls das alles der Fall sein sollte: Lohnt es sich abzuwarten mit der Steuererklärung 2022, bis man den Bescheid des Finanzamts erhält mit der Verlustbescheinigung oder sollte man diese direkt hinterher machen? Man muss doch dort diese Verluste dann angeben, sodass das gar nicht möglich wäre, richtig?

Die Reihenfolge ist egal, das Finanzamt ändert Folgebescheid dann ggf.

Um es übersichtlich zu halten würde ich aber immer versuchen, chronologisch zu erklären.

 

Abschließend: Alles nur aus dem Kopf. Um es sicher zu sagen müsste man eine Steuersoftware nutzen, und damit verschiedene Szenarien durchrechnen.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
franko
vor 9 Minuten von reckoner:
Zitat

Damals wurde Aktienverluste noch nicht in die Verlusttöpfe aufgenommen, was sich ja nun geändert haben soll.

Unsinn. Aktienverluste landen schon seit Einführung der Abgeltungsteuer in einem eigenen Verlusttopf, und da hat sich auch nichts dran geändert.

Wenn eine NV-Bescheinigung vorlag, führten die Banken keine Verlusttöpfe, sondern bescheinigten etwaige Verluste am Jahresende. Dass die Banken Verlusttöpfe trotz NV-Bescheinigung führen, gilt erst seit Änderung vom 14.05.2026 des BMF-Schreibens "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer".

 

vor 18 Minuten von reckoner:

Mit NV müsstest du natürlich alle Banken erklären, es gibt ja keine mit Abgeltungsteuer.

...es sei denn, die NV-Bescheinigung wurde gar nicht bei allen Banken vorgelegt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wenn eine NV-Bescheinigung vorlag, führten die Banken keine Verlusttöpfe, sondern bescheinigten etwaige Verluste am Jahresende. Dass die Banken Verlusttöpfe trotz NV-Bescheinigung führen, gilt erst seit Änderung vom 14.05.2026 des BMF-Schreibens "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer".

Auf welche Rz beziehst du dich?

Und beim Finanzamt ändert das doch erstmal nichts, dort wird nur das bescheinigte berücksichtigt (wenn bankintern vorgetragen, dann nicht bescheinigt).

 

Zitat

...es sei denn, die NV-Bescheinigung wurde gar nicht bei allen Banken vorgelegt.

Klar. Aber warum sollte man das tun (ich meine diese Banken nicht erklären)? Auch im Steuerbescheid können - ohne Günstigerprüfung - ja maximal 25% herauskommen.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
franko
vor 27 Minuten von reckoner:
Zitat

Wenn eine NV-Bescheinigung vorlag, führten die Banken keine Verlusttöpfe, sondern bescheinigten etwaige Verluste am Jahresende. Dass die Banken Verlusttöpfe trotz NV-Bescheinigung führen, gilt erst seit Änderung vom 14.05.2026 des BMF-Schreibens "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer".

Auf welche Rz beziehst du dich?

Auf Rz 226 und die Anwendungsregel in Rz 325.

Es wurde auch hier schon besprochen:

 

vor 30 Minuten von reckoner:

Und beim Finanzamt ändert das doch erstmal nichts, dort wird nur das bescheinigte berücksichtigt (wenn bankintern vorgetragen, dann nicht bescheinigt).

Beim Finanzamt ändert sich dadurch nichts. Es ging nur um die Erklärung der ursprünglichen Aussage:

vor 10 Stunden von mustermann97:

Damals wurde Aktienverluste noch nicht in die Verlusttöpfe aufgenommen, was sich ja nun geändert haben soll.

 

vor 37 Minuten von reckoner:

Aber warum sollte man das tun (ich meine diese Banken nicht erklären)? Auch im Steuerbescheid können - ohne Günstigerprüfung - ja maximal 25% herauskommen.

Das würde ich auch nicht empfehlen. Ich bezog mich nur darauf, dass es solche Banken immerhin geben könnte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...