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Verlustausgleich bewusst verzögern?

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Hallo,

ich hatte gestern abend wieder eine spannende Diskussion zu Thema Verlustausgleich. Hier der Sachverhalt: Ein Bekannter hat einen sechsstelligen Verlust aus Aktiengeschäften, ich weiß nicht wirklich woher der kommt, vermute aber, dass es mit Wirecard zusammenhängt. Wie auch immer, normalerweise würde er in den Folgejahren seine Aktiengewinne mit dem Verlusttopf verrechnen bis dieser aufgebraucht ist. Für ein paar Jahre könnte er so seine zu versteuernden Dividenden auf Null reduzieren.

Nun plant er allerdings auch einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Würde er seine Dividenden als Kapitalerträge versteuern müssen, dann lägen diese wohl über der Einkommengrenze für die Familienversicherung der gesetzliche Krankenversicherung. Könnte man in sio einer Situation nicht den Verlustausgleich in der Steuererklärung bewusst nicht fordern und den Topf vor sich her schieben, bis er als Privatier über den dann noch vorhandenen Topf seine Kapitalerträge so weit reduziert, dass er weiterhin in der Familienversicherung bleibt? Kann man auch nur einen teilweisen Ausgleich in der Steuererklärung durchführen der gerade eben so groß ist, dass man unter die Grenze zu freiwilligen Versicherung rutscht, aber nicht weiter, damit der Rest-Topf noch möglichst lange reicht?

 Und losgelöst vom Verlust-topf, kann man die kapitalerträge bei einem Ehepaar nicht einfach auf den Ehepartner verschieben, um selbst quasi keine kapitalerträge mehr zu haben?

    

 

   

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SlowHand7
vor 9 Minuten von Bolanger:

Wie auch immer, normalerweise würde er in den Folgejahren seine Aktiengewinne mit dem Verlusttopf verrechnen bis dieser aufgebraucht ist. Für ein paar Jahre könnte er so seine zu versteuernden Dividenden auf Null reduzieren.

 

 Und losgelöst vom Verlust-topf, kann man die kapitalerträge bei einem Ehepaar nicht einfach auf den Ehepartner verschieben, um selbst quasi keine kapitalerträge mehr zu haben?

 

Das ist doch Unsinn.

Aktienverluste können nicht mit Dividenden verrechnet werden.

 

Und natürlich kann man Aktien an die Ehefrau verschenken.

Dann bekommt diese die Dividenden und muss sie versteuern.

Aber wenn die Frau dann weg ist sind die Aktien auch weg.   :)

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Churgast
vor 16 Minuten von Bolanger:

Ein Bekannter hat einen sechsstelligen Verlust aus Aktiengeschäften, ...

Genau diese Frage wurde vor 6 Jahren schon dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt (Az.: 2 BvL 3/21) und soll nun bald beantwortet werden. Bis dahin sollte Dein Bekannter sich noch gedulden.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuern-verfassungsurteil-zu-aktienverlusten-rueckt-naeher-05/100214870.html

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

Zumindest ein ehegattenübergreifender Verlustausgleich ist seit einigen Jahren möglich. Damit müsste es möglich sein, die Kapitalerträge des anderen Partners so weit herunterzurechnen, dass er familienversichert bleibt. Stimmt schon, die unterschiedlichen Töpfe je nach Verlustquelle muss man berücksichtigen.... oder wie von @Churgast angemerkt, ggf. auch nicht.

Wenn man nun aber Verluste zum anderen Partner schieben kann liegt es nicht weit, auch Gewinne zum anderen Partner schieben zu können.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 25 Minuten von Bolanger:

normalerweise würde er in den Folgejahren seine Aktiengewinne mit dem Verlusttopf verrechnen bis dieser aufgebraucht ist. Für ein paar Jahre könnte er so seine zu versteuernden Dividenden auf Null reduzieren.

 

Nein, da Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können, nicht mit sonstigen Erträgen wie Dividenden.

 

vor 25 Minuten von Bolanger:

Könnte man in sio einer Situation nicht den Verlustausgleich in der Steuererklärung bewusst nicht fordern und den Topf vor sich her schieben?

 

Nein, wenn der Verlustvortrag beim Finanzamt liegt, geht das nicht. Liegt der Verlust noch bei der Bank, geht es natürlich, indem man die entsprechenden Gewinne bei einer anderen Bank anfallen lässt.

 

Bei älteren Leuten noch zu bedenken: Verlustverrechnung ist höchstpersönlich. Wenn er stirbt, verfällt der Verlustvortrag.

 

vor 5 Minuten von Bolanger:

Wenn man nun aber Verluste zum anderen Partner schieben kann liegt es nicht weit, auch Gewinne zum anderen Partner schieben zu können.

 

Wertpapiere verschenken und vom anderen Partner verkaufen lassen. (Schenkungssteuer beachten.)

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud
vor 2 Stunden von Churgast:

Genau diese Frage wurde vor 6 Jahren schon dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt (Az.: 2 BvL 3/21) und soll nun bald beantwortet werden. Bis dahin sollte Dein Bekannter sich noch gedulden.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuern-verfassungsurteil-zu-aktienverlusten-rueckt-naeher-05/100214870.html

Sollte die Antwort so ausfallen, dass Verrechnung mit Dividenden erlaubt ist, käme mir das für einen Ausstieg aus dem Berufsleben auch sehr entgegen. Denn dann könnte ich die Verluste nacheinander realisieren. Noch halte ich die Aktien, teilweise seit mehreren Jahren 

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Bolanger

 

Am 19.6.2026 um 19:08 von chirlu:
Am 19.6.2026 um 18:44 von Bolanger:

Könnte man in sio einer Situation nicht den Verlustausgleich in der Steuererklärung bewusst nicht fordern und den Topf vor sich her schieben?

 

Nein, wenn der Verlustvortrag beim Finanzamt liegt, geht das nicht. Liegt der Verlust noch bei der Bank, geht es natürlich, indem man die entsprechenden Gewinne bei einer anderen Bank anfallen lässt.

 Woher soll denn das Finanzamt von Kapitalerträgen erfahren? Hier das Beispiel. Man hat 100K Verlustvortrag bein FA und 30 K Kapitalerträge, die pauschal versteuert wurden. Wenn man die kapitalerträge nicht beim FA angibt, dann erhält man weeder die gezahlte Steuer zurück, noch wird der Verlustvortrag gemindert.

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SlowHand7
vor 9 Stunden von Bolanger:

 

 Woher soll denn das Finanzamt von Kapitalerträgen erfahren? Hier das Beispiel. Man hat 100K Verlustvortrag bein FA und 30 K Kapitalerträge, die pauschal versteuert wurden. Wenn man die kapitalerträge nicht beim FA angibt, dann erhält man weeder die gezahlte Steuer zurück, noch wird der Verlustvortrag gemindert.

Wenn du einen Verlustvortrag hast bist du zur Abgabe der Steuererklärung mit allen Erträgen verpflichtet.

Zudem sehen sie ja wenn dein 1000€ Freibetrag genutzt wurde.

 

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franko
Am 26.6.2026 um 09:52 von Bolanger:

Man hat 100K Verlustvortrag bein FA und 30 K Kapitalerträge, die pauschal versteuert wurden. Wenn man die kapitalerträge nicht beim FA angibt, dann erhält man weeder die gezahlte Steuer zurück, noch wird der Verlustvortrag gemindert.

vor 15 Stunden von SlowHand7:

Wenn du einen Verlustvortrag hast bist du zur Abgabe der Steuererklärung mit allen Erträgen verpflichtet.

Zudem sehen sie ja wenn dein 1000€ Freibetrag genutzt wurde.

Wenn die Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer dafür abgegolten. Dann hat der Steuerzahler grundsätzlich ein Wahlrecht, ob er sie in der Steuererklärung angibt oder nicht. Wenn man die Günstigerprüfung beantragt, müssen jedoch alle Kapitalerträge angegeben werden.

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Bolanger
vor 4 Stunden von franko:

Wenn die Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer dafür abgegolten. Dann hat der Steuerzahler grundsätzlich ein Wahlrecht, ob er sie in der Steuererklärung angibt oder nicht.

Das habe ich mir genau so gedacht.

Der zweite Teil meiner Frage drehte sich darum, ob dieses Vorgehen für einen potentiellen Privatier vorteilhaft sein kann. Solange man noch arbeitet spielen kapitalerträge bei der Berechnung des Beitrag zur KV keine Rolle. Das wird erst relevant, wenn man aus dem Erwerbsleben ausgestiegen ist. Dann könnte man sich durch Verrechnung der kapitalerträge mit den Verlusten herunterrechnen, um entsprechend weniger KV-Beiträge zu zahlen.

Ob sich das ganze lohnt hängt wohl damit zu sammen, wie lange man die Verluste stehen lässt. Jedes jahr Aufschub bedeutet auch ein weiteres jahr, in dem dieser Betrag bzw. die darauf anfallende Steuer keine Erträge erwirtschaftet.  

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franko
· bearbeitet von franko
vor 54 Minuten von Bolanger:

Der zweite Teil meiner Frage drehte sich darum, ob dieses Vorgehen für einen potentiellen Privatier vorteilhaft sein kann.

Der naheliegende Vorteil, den auch andere Steuerzahler daraus ziehen können, wäre die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags. Der würde nämlich verpuffen, wenn das Finanzamt die positiven Erträge vollständig mit dem Verlustvortrag verrechnet.

 

Hier wurde das Thema übrigens auch schon besprochen:

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OttoKleinanleger
Am 19.6.2026 um 18:44 von Bolanger:

Würde er seine Dividenden als Kapitalerträge versteuern müssen, dann lägen diese wohl über der Einkommengrenze für die Familienversicherung der gesetzliche Krankenversicherung.

Dein Bekannter sollte auch die laufende Reform der gesetzlichen Krankenkasse nicht aussen vor lassen. Bei der Familienversicherung für Partner soll ein Beitrag von 2,5 % beim Versicherten erhoben werden. 

Focus online

https://www.bundesregierung.de/
 

"Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt im Kern erhalten. Weiterhin beitragsfrei versichert bleiben


Kinder und Eltern mit Kindern unter 7 Jahren

Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten

pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner)

Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung


Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners. "

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