Zum Inhalt springen
Pearldiver58

First in first out auch bei Schenkung?

Empfohlene Beiträge

Pearldiver58

Ich habe über viele Jahre Aktien einer Firma immer weiter aufgestockt, am Anfang sehr günstig, später erheblich teurer. Wenn ich nun Aktien an meine Kinder verschenke, gelten dann auch die zuerst gekauften als verschenkt, so dass sich mein Einstandskurs dadurch erhöht und die Steuerlast bei einem Verkauf verringert wird?

 

Danke für eine Info.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7

Ja, natürlich. Was sonst?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Megatron

@Pearldiver58

 

Du kannst natürlich ein Zweitdepot auf Deinen Namen anlegen, die Aktien die Du behalten willst dorthin verschieben, und dann den Rest übertragen. Dann hast Du weiter die Aktien mit hoher Steuerlast, und die Kinder die Aktien mit niedriger Steuerlast.

Wenn die Du z.B. als Rentner weniger als 25% Einkommensteuer zahlst, kann das mit Günstigerprüfung eventuell insgesamt (Kinder + Du) besser sein (im Sinne von wenig Steuern zahlen)

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt

Und ansonsten gilt FIFO und die Fußstapfentheorie (§ 43 Abs. 1 Satz 4 und 5 EStG): die Kinder übernehmen bei einer Schenkung die Aktien inklusive des ursprünglichen (niedrigen) Kaufdatums und der damaligen Anschaffungskosten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...