Pearldiver58 vor 8 Stunden Ich habe über viele Jahre Aktien einer Firma immer weiter aufgestockt, am Anfang sehr günstig, später erheblich teurer. Wenn ich nun Aktien an meine Kinder verschenke, gelten dann auch die zuerst gekauften als verschenkt, so dass sich mein Einstandskurs dadurch erhöht und die Steuerlast bei einem Verkauf verringert wird? Danke für eine Info. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megatron vor 8 Stunden @Pearldiver58 Du kannst natürlich ein Zweitdepot auf Deinen Namen anlegen, die Aktien die Du behalten willst dorthin verschieben, und dann den Rest übertragen. Dann hast Du weiter die Aktien mit hoher Steuerlast, und die Kinder die Aktien mit niedriger Steuerlast. Wenn die Du z.B. als Rentner weniger als 25% Einkommensteuer zahlst, kann das mit Günstigerprüfung eventuell insgesamt (Kinder + Du) besser sein (im Sinne von wenig Steuern zahlen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt vor 8 Stunden · bearbeitet vor 8 Stunden von hattifnatt Und ansonsten gilt FIFO und die Fußstapfentheorie (§ 43 Abs. 1 Satz 4 und 5 EStG): die Kinder übernehmen bei einer Schenkung die Aktien inklusive des ursprünglichen (niedrigen) Kaufdatums und der damaligen Anschaffungskosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag