Tino1985 Oktober 18, 2006 Hallo zusammen, möchte mal gerne wissen, wie Garantiefonds / Fonds mit "angestrebter" Wertsicherung steuerlich behandelt werden (bezüglich Spekulationsfrist, Stichwort "Finanzinnovation"). Konkret würde mich der Steueraspekt bei folgenden Fonds interessieren: DWS Flexpension Adig Rolling Protect Metzler Torero DWS Flex Profit 80 Für zahlreiche Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Romsdalen Oktober 18, 2006 soweit ich weiss, gibts da keine unterschiede zu den "normalen" fonds Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
djdomestos Oktober 18, 2006 Als Finanzinnovationen gelten Anleihetypen, deren Besteuerung sich nach dem Paragraphen 20 ABS. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) richtet. => §20 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Abraxas Oktober 18, 2006 Sofern Fonds Kapitalgarantien geben, handelt es sich steuerlich um Finanzinnovationen, mit der Folge, dass die Erträge i n j e d e m F a l l steuerpflichtig sind! Und zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen (und nicht um Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften = früher: "Spekulationsgewinne"). Für die Steuerpflicht dieser Erträge spielt demnach die sog. Spekulationsfrist von 1 Jahr absolut keine Rolle! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HeLe Oktober 18, 2006 Hallo zusammen, möchte mal gerne wissen, wie Garantiefonds / Fonds mit "angestrebter" Wertsicherung steuerlich behandelt werden (bezüglich Spekulationsfrist, Stichwort "Finanzinnovation"). Konkret würde mich der Steueraspekt bei folgenden Fonds interessieren: DWS Flexpension Adig Rolling Protect Metzler Torero DWS Flex Profit 80 Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ein Fonds den Kapitalerhalt "anstrebt" oder garantiert. Bei ersterem handelt es sich in der Regel um einen normalen Mischfonds, bei dem das Management versucht, die Volatilität gering zuhalten. Es geht also nur um eine Anlagestrategie, auf die Steuer hat das keine Auswirkungen. Bei echten Garantiefonds garantiert dir die Fondsgesellschaft zumindest für eine bestimmte Zeitspanne einen Mindestrückgabepreis. Wie das genau aussieht, mußt du dir in den entsprechenden Fondsprospekten durchlesen. Und ja, bei diesen Dingern hast du dann den spürbaren Nachteil, daß sie als "Finanzinnovationen" eingestuft werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
djdomestos Oktober 19, 2006 Bei echten Garantiefonds garantiert dir die Fondsgesellschaft zumindest für eine bestimmte Zeitspanne einen Mindestrückgabepreis. DVAG: DAS GARANTIEFONDSKONZEPT DWS FlexPension ... ... bietet eine Höchststandsgarantie (Mindestrückgabepreis) zum Laufzeitende (Zeitspanne). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag