hattifnatt 6. September · bearbeitet 6. September von hattifnatt vor 35 Minuten von Der Horst: Mal gefragt, wenn die Einzelaktien in Summe negativ sind und man diese gerne verkaufen möchte aber den Verrechnungstopf nicht aufgeben will Tust du ja nicht, weil die realisierten Verluste im Verlusttopf für Aktien landen. Zitat ist es klüger mit dem Verkauf zu warten Nur wenn du denkst, dass die Positionen den Verlust wieder reinholen. Sonst (z.B. wenn sie immer weiter fallen ) wäre es besser, die Verluste zu begrenzen/realisieren und z.B. in der Hoffnung auf Ausgleich eine (bis jetzt) "S&P500-ähnliche" Position wie Berkshire Hathaway zu kaufen. Zitat oder ist es egal und man verkauft bereits heute und hofft dann später in ein paar Jahren, dass der Verlusttopf verrechnet wird mit ETF-Gewinnen, wenn ein Urteil fällt? Darauf würde ich nicht warten - allerdings verfällt der Verlusttopf ja auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 6. September vor 29 Minuten von hattifnatt: allerdings verfällt der Verlusttopf ja auch nicht. Im Todesfall schon, im Gegensatz zu den unrealisierten Verlusten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vogelhaus 28. September https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuern-verfassungsurteil-zu-aktienverlusten-rueckt-naeher-05/100214870.html liest sich recht positiv für Anleger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio 28. September · bearbeitet 28. September von Malvolio vor 5 Stunden von Vogelhaus: https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuern-verfassungsurteil-zu-aktienverlusten-rueckt-naeher-05/100214870.html liest sich recht positiv für Anleger Wollen wir es mal hoffen, dass es dann bald endlich ein Urteil gibt. Das Elend dauert ja schon lange genug. Zitat ... Im November 2020 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) Zweifel geäußert, dass es verfassungskonform ist, wenn Anleger ihre Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen können ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag