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slekcin

Gewinne realisieren in Elternzeit

Empfohlene Beiträge

slekcin
· bearbeitet von slekcin

Moin,

meine Partnerin wird im nächsten Jahr voraussichtlich das gesamte Jahr über Elterngeld Plus beziehen und damit unter dem Grundfreibetrag liegen. Wir sind nicht verheiratet.

Bietet sich das nicht an, um Gewinne aus ihrem Depot steuerfrei (bis Grundfreibetrag) bzw. mit geringer Steuerlast über die Günstigerprüfung zu realisieren ? Übersehe ich hier etwas ? 

 

Viele Grüße 

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chirlu
vor 39 Minuten von slekcin:

Übersehe ich hier etwas ?

 

Offenbar den Progressionsvorbehalt.

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slekcin
· bearbeitet von slekcin
vor 20 Minuten von chirlu:

 

Offenbar den Progressionsvorbehalt.

Inwiefern ? Wenn das Einkommen aus ElterngeldPlus und Kapitalgewinnen unter dem Grundfreibetrag bleibt, sollte man nach meinem Verständnis die Abgeltungssteuer in voller Höhe erstatten bekommen. 

 

Als Beispiel 500 €/Monat Elterngeld, 6.000 €/Jahr. Grundfreibetrag im Jahr 2026 entspricht 12.348 Euro. Also müssten doch 6.348 € Gewinne Steuerfrei realisierbar sein ? Bei höherem Elterngeld natürlich entsprechend weniger.

 

Bis zu 37.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz noch unter 25% (sagt die KI). Das wäre doch dann die Obergrenze um Steuern auf Kapitalerträge erstattet zu bekommen (wenn auch nicht in voller Höhe). 

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chirlu
vor 2 Minuten von slekcin:

Wenn das Einkommen aus ElterngeldPlus und Kapitalgewinnen unter dem Grundfreibetrag bleibt

 

Dann ja.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Mein Tipp: aktuelles Einkommensteuerprogramm nehmen und Daten für nächstes Jahr eingeben, incl. Elterngeld. Dann für verschiedene Gewinne aus dem Depot die Steuererstattung ausrechnen lassen. Bis man weiß, wie die Kurven verlaufen und wo man sich positionieren sollte. Das sollte schon ganz gut hinkommen. Sobald es die Steuerprogramme für das nächste Jahr gibt, kann man damit die Feinplanung machen.

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MeinNameIstHase
vor 12 Stunden von slekcin:

Bietet sich das nicht an, um Gewinne aus ihrem Depot steuerfrei (bis Grundfreibetrag) bzw. mit geringer Steuerlast über die Günstigerprüfung zu realisieren ? Übersehe ich hier etwas ? 

Läuft auf eine Proberechnung hinaus.


Ändert aber nichts am Grundproblem, ob man als Anleger investiert bleiben will und wie man investiert.

 

Eine Strategie besteht im Verkauf und Rückkauf von Wertpapieren, die im Plus sind. Einfach Rückkauf am Folgetag bzw. nach Bestätigung (wichtig!), dass der Verkauf auch ausgeführt wurde. Blöd wäre, beides gleichzeitig in Auftrag zu geben ... und dann festzustellen, dass man an sich selbst verkauft hat. Das wäre dann "Marktmanipulation" (strafbewehrt) und juristisch ein "Nullum", weil man an sich selbst nicht verkaufen kann. Also Probleme ohne Ende.

 

Noch einfacher: Umschichten in andere Wertpapiere. Aber nicht, nur weil man Gewinne realisieren will, sondern weil man davon überzeugt ist, dass die anderen besser in Anlagestrategie passen.

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slekcin
· bearbeitet von slekcin
vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

Läuft auf eine Proberechnung hinaus.


Ändert aber nichts am Grundproblem, ob man als Anleger investiert bleiben will und wie man investiert.

Das wäre schon auch die Idee, dass man verkauft und in gleicher Höhe neu kauft. Das was an Steuer von der Bank einbehalten wird muss dann temporär vom z.B. Tagesgeld genommen werden und nach der Steuererstattung wird dann das Tagesgeld wieder aufgefüllt. 

 

Es wird entweder ein Gral Verkauf und Neukauf werden oder ein Tausch von Gral in SPDR ACWI IMI. Wäre eigentlich egal. 

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Rubberduck
vor 3 Stunden von MeinNameIstHase:

Eine Strategie besteht im Verkauf und Rückkauf von Wertpapieren, die im Plus sind. Einfach Rückkauf am Folgetag bzw. nach Bestätigung (wichtig!), dass der Verkauf auch ausgeführt wurde. Blöd wäre, beides gleichzeitig in Auftrag zu geben ... und dann festzustellen, dass man an sich selbst verkauft hat. Das wäre dann "Marktmanipulation" (strafbewehrt) und juristisch ein "Nullum", weil man an sich selbst nicht verkaufen kann. Also Probleme ohne Ende.

 

Sollte doch bei liquiden Wertpapieren kein Problem sein.

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Bolanger

Je nach Depotgröße, aufgelaufener Gewinne und erwarteten zukünftigen Steuersatz würde ich mir auch überlegen, Gewinne über den Grundfreibetrag hinweg zu realisieren. Natürlich nicht so viel, dass man wieder an die 25% ran kommt.

 

Über die möglichen Auswirkungen auf Krankenversicherung habt Ihr Euch Gedanken gemacht? 

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slekcin
vor 9 Stunden von Bolanger:

Über die möglichen Auswirkungen auf Krankenversicherung habt Ihr Euch Gedanken gemacht? 

Ich kenne das Thema nur in Verbindung mit Kapitalerträgen/Einkommen von Kindern, die dann aus der Familienversicherung fallen. 

 

Die KI sagt zur Situation folgendes: 

Pflichtversicherte Arbeitnehmer: Bleiben Sie während der Elternzeit im bisherigen Arbeitsverhältnis und hatten Sie zuvor den Status der Pflichtversicherung, sind Sie in der Elternzeit grundsätzlich beitragsfrei versichert. Kapitalerträge (wie Zinsen oder Dividenden) führen bei Pflichtversicherten in der Elternzeit zu keinen Zusatzbeiträgen.

 

Ich kenne mich mit der Thematik aber zu wenig aus um das Einordnen zu können. 

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StefanBpunkt

Teilfreistellung einrechnen/beachten, falls es sich um Aktienfonds handelt!

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Sapine
Am 28.7.2026 um 21:29 von slekcin:

Moin,

meine Partnerin wird im nächsten Jahr voraussichtlich das gesamte Jahr über Elterngeld Plus beziehen und damit unter dem Grundfreibetrag liegen. Wir sind nicht verheiratet.

Bietet sich das nicht an, um Gewinne aus ihrem Depot steuerfrei (bis Grundfreibetrag) bzw. mit geringer Steuerlast über die Günstigerprüfung zu realisieren ? Übersehe ich hier etwas ? 

Selbst wenn nach Abzug von Grundfreibetrag und ggf. Kinderfreibetrag (?) noch ein zu versteuerndes Einkommen übrig bleibt, kann sich das ganze lohnen, weil man eben keine 25 % + Soli zahlt sondern deutlich weniger, wenn man nur knapp über der Grenze liegt. 

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