Cando 11. August · bearbeitet 11. August von Cando vor 5 Stunden von whister: Zumindest erhöht es die rechtliche Unsicherheit auf Mieterseite, sodass es vielleicht gar nicht zu einem Verfahren kommt. Das glaube ich nicht. Mieter, die sich nicht rechtlich beraten lassen, werden mit den Gepflogenheiten des AGB-Rechts eher nicht vertraut sein und das gar nicht wirklich einordnen. Wenn sich ein Mieter beraten lässt, wird dieser Trick niemanden davon abhalten, unwirksame Vertragsbestimmungen zu beanstanden. Wer sich mit solchen Argumenten vor Gericht traut, riskiert seine Glaubwürdigkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 11. August Aber, mal ehrlich: Wer bei Vermietung zuerst an Gerichtsprozesse denkt, sollte vielleicht lieber gar nicht vermieten und schon überhaupt nicht an junge Leute wie Studierende - da kann es ja noch ganz andere Probleme geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor 13. August Am 9.8.2026 um 08:44 von BlindesHuhn88: Ich lese gespannt mit. Mit jedem weiteren Post wird mir mulmiger. Danke für euer rege Diskussion und Wissen! Mir nicht, aber ich nehme mit: - ein potentieller Mieter sollte selbst finanziell potent erscheinen (und keinen Bürgen benötigen) - den ersten "Versuch" eines eigenen Hausstands vlt. lieber woanders Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 13. August vor 5 Stunden von calandor: Mir nicht, aber ich nehme mit: - ein potentieller Mieter sollte selbst finanziell potent erscheinen (und keinen Bürgen benötigen) - den ersten "Versuch" eines eigenen Hausstands vlt. lieber woanders Das ist natürlich schon top gschlussfolgert! Problem ist nur das meine Wohnung in einer Studentenstadt ist und auch nur so groß ist. Ich komme also gar nicht um das Problem drumherum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor 14. August vor 18 Stunden von BlindesHuhn88: Das ist natürlich schon top gschlussfolgert! Problem ist nur das meine Wohnung in einer Studentenstadt ist und auch nur so groß ist. Ich komme also gar nicht um das Problem drumherum. Also per Vorgabe Bezug nur durch Studenten möglich? Oder einfach nur mit "wenig qm"? Nicht auch mit befristeter Vermietung evtl. auch für potentere Mieter (Zweitwohnsitz, wegen Abordnungen, Projektarbeit, etc.) interessant? Auch ältere Herrschaften sollen sich ja manchmal (nochmals) immatrikulieren, um zum Spass noch mal studieren, der/dem Ehefrau/mann in mondäner, jugendlicher Umgebung per Zweitwohnsitz entfliehen, oder so... "Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was bessres findet..." Na gut, "ewig" ja sowieso nicht - (noch) lässt sich das gute Stück nach 10 Jahren steuerfrei wieder verkaufen. Hoffen wir, dass sich an der Regelung nichts ändert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Katrinchen 15. August In vielen Städten wäre es für die Eltern aber extrem ungünstig, selber als Mieter im Mietvertrag zu stehen, weil sie dann Zweitwohnungssteuer zahlen müssten, sollte man auch bedenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 15. August vor 1 Stunde von Katrinchen: In vielen Städten wäre es für die Eltern aber extrem ungünstig, selber als Mieter im Mietvertrag zu stehen, weil sie dann Zweitwohnungssteuer zahlen müssten Die knüpft doch wohl an den (Neben-)Wohnsitz an, nicht an die Mietereigenschaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti 15. August Was spricht eigentlich dagegen, statt der Bürgschaft eine normale Kaution zu hinterlegen? An die Kaution kommt der Vermieter immer leichter ran als an einem Bürgen. Also als Vermieter würde ich immer Kaution nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 15. August vor 2 Stunden von DarkBasti: Was spricht eigentlich dagegen, statt der Bürgschaft eine normale Kaution zu hinterlegen? An die Kaution kommt der Vermieter immer leichter ran als an einem Bürgen. Also als Vermieter würde ich immer Kaution nehmen. Das ist ihm zu wenig Sicherheit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti 15. August vor 7 Stunden von Rubberduck: Das ist ihm zu wenig Sicherheit. Darum geht es doch. Es gibt nicht mehr, laut dem was ich (und andere) gelesen habe. Die Bürgschaft darf doch nur max 3 Monatsmieten hoch sein. Die Kaution auch. Also ist die Info falsch oder gibt es da ein Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 16. August · bearbeitet 16. August von Rubberduck vor 7 Stunden von DarkBasti: Darum geht es doch. Es gibt nicht mehr, laut dem was ich (und andere) gelesen habe. Die Bürgschaft darf doch nur max 3 Monatsmieten hoch sein. Die Kaution auch. Also ist die Info falsch oder gibt es da ein Denkfehler? Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit einer unbegrenzten Bürgschaft. Die rechtliche Gestaltung ist aber kompliziert. Mir ist das auch schon ungefragt angeboten worden. Studenten sind halt auch nicht blöd. Ich will es trotzdem nicht. Dann muss ich erst den Mieter schütteln. Dann den Bürgen. Und habe natürlich keine Kaution. Und ohnehin geht nach zwei Monaten sowieso die Kündigung raus. Worauf selbstverständlich auch der Bürge Anspruch hat. wenn ich damit rechne dass der Mieter seine Wohnung verwüstet, dann läuft imho was grundsätzlich falsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat 16. August vor 18 Stunden von DarkBasti: Was spricht eigentlich dagegen, statt der Bürgschaft eine normale Kaution zu hinterlegen? An die Kaution kommt der Vermieter immer leichter ran als an einem Bürgen. Also als Vermieter würde ich immer Kaution nehmen. Wenn es um einen solventen Mieter geht ist das ohne Frage so. Bei Studenten hat man regelmäßige die Situation, das der Mieter (Student) nicht so solvent ist, so das man als Vermieter mehr Sicherheit haben möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 16. August · bearbeitet 16. August von Rubberduck vor 3 Stunden von DancingWombat: Wenn es um einen solventen Mieter geht ist das ohne Frage so. Bei Studenten hat man regelmäßige die Situation, das der Mieter (Student) nicht so solvent ist, so das man als Vermieter mehr Sicherheit haben möchte. Wer als Wirtschaftsinformatiker einen Nebenjob hat, der kriegt auch sein Leben auf die Reihe. Mit solchen Leuten kann man auch reden. Rentner sind imho viel unsicherer. Weil bei Todesfällen regelmäßig was schief läuft. Der Mietvertrag wird vererbt. Bei Haushaltsmitgliedern keine Sonderkündigung. Oder keine Erben. Dann Ärger mit Amt. Dasselbe bei Hartz 4. ungesunde Lebensweise oder Vorerkrankungen führen auch zu vorzeitigem ableben. Da stimmt auch selten die Einstellung. Soloselbständige gibts auch. Kriegt man Bewerbungen von "Consultern". Selbständiger Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln.... Das ist alles eine Frage des Gesamtkonzepts. Entweder ich habe eine Wohnung die auch an Berufstätige mit halbwegs gescheitem Einkommen vermieten kann. Dann brauche ich keine Studenten. Oder die Wohnung hat halt Defizite. Dachgeschoss, kein Balkon, Sanierungsstau. Dann muss ich mich damit hintun, dass ich nicht aus der ersten Garde die Mieter bestellen kann. Und kalkuliere ein Delta für den schlimmsten Fall. Irgendwelche Sozialprojekte sollte man ohnehin vermeiden. Grundsätzlich hat man immer das Problem, dass viele Bewerber ein kleines Budget haben. Im Einzelhandel wird auch nix verdient. Das ist alles knapp über Mindestlohn. Die können sich eigentlich keine Wohnung leisten. Da bleibt nur WG oder Wohnheim. Im Ballungsraum hier sagt der Mietspiegel (nicht der pöse pöse Miethai) für 54m2 knapp 700 Euro KALT (EBK, Boden gefliest, Baujahr 1994, Energieklasse D). Dazu nochmal 150-160 Euro Betriebskosten. Das ist für 2000 netto zuviel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag