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radler2

Wie in ELSTER bestandsgeschützte Altanteile ausländischer Investmentfonds eintragen

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radler2

Hallo Leute,

 

ich hab in der Jahressteuerbescheinigung sinngemäß folgende Mitteilung stehen:

 

"(nur Nachrichtlich) xxx Euro Erträge aus dem Verkauf bestandsgeschützter Altanteile ausländischer Investmentfonds sind in Kapitalerträgen (Zeile 7) enthalten. Diese können von den Kapitalerträgen abgezogen werden."

 

Altanteile gibt man ja in der KAP in Zeile 10 an. Dort sind in der Steuerbescheinigung 0 Euro ausgewiesen.

 

Wie trage ich jetzt das richtig in Zeile 7 ein?

 

Meine Intuition: ich trage in der Spalte "Kapitalerträge laut Bescheinigungen" den vollen Betrag ein, daneben in der Spalte "korrigierter Betrag" den um die xxx Euro verringerten Ertrag und schreibe als Begründung "xxx Euro ....."

 

Ist so richtig?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Die Frage ist einfacher zu beantworten, wenn Du uns mehr Informationen gibst. Ansonsten müssen wir raten....

 

Jahressteuerbescheinigung... Von einer inländischen Bank?

 

Um welchen Vorgang geht es genau? Was verbirgt sich hinter "bestandsgeschützter Altanteile ausländischer Investmentfonds"? Wann wurden die Anteile gekauft?

 

Ist die steuerliche Behandlung bei der Bank Deiner Meinung nach korrekt gelaufen? Oder willst Du etwas korrigieren?

 

Warum willst Du die Steuerbescheinigung bei der Steuererklärung angeben?

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radler2

Es handelt sich um die ING und um die Steuererklärung meiner Schwester.

 

Was für ein Fond da verkauft wurde, weiß ich nicht - wird irgend ein alter Fond gewesen sein, der aufgelöst worden ist. Sie hat da ein paar Depotleichen. Aktiv verkauft hat sie nichts.

 

Ich will nur die Mitteilung der Bank, daß die xxx Euro abgezogen werden können, korrekt in der Anlage KAP umsetzen. Mehr nicht. 

 

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magicw

Das sollte dann doch in der Jahressteuerbescheinigung der ING entsprechend ausgewiesen sein 

 

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supertobs
· bearbeitet von supertobs

Nein, ist es nicht. Es handelt sich sich bestimmt um ausländische Thesaurierende ETF mit Thesaurierungen vor 2018.

 

Ich mache das mit WiSo Steuer. Im Grunde kannst Du den Wert in Zeile 7 abziehen. Test: 1000 Euro Abzug muss 250 Euro Steuererstattung plus Soli ergeben.

 

zeile 10 betrifft nur die Freibeträge 100k für den Verkauf an diesen Altanteilen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von radler2:

Ich will nur die Mitteilung der Bank, daß die xxx Euro abgezogen werden können, korrekt in der Anlage KAP umsetzen. Mehr nicht. 

 

Dazu muss man aber erst einmal wissen, was lost ist. Ganz Ehrlich? Mein Eindruck ist, Dass Deine Schwester und Du Euch zu wenig Mühe gebt.

 

Der von Dir zitierte Absatz taucht auf der Jahressteuerbescheinigung zwei Mal auf. Zuerst oben (Quelle):

 

grafik.png.25b28641b347a9ce1e2075fd0c5a3715.png

Dort fehlt das Wort "ausländisch". Dafür ist aber angegeben, wo der Wert hin muss. Und dann noch einmal weiter unten:

 

grafik.png.df97a42a561224c4c3e3d92e3c9ceecf.png

 

Hier muss möglicherweise (!) gar nichts übernommen werden. Das kann sich ändern, wenn die Steuerbescheinigung falsch ist und man etwas ändern will.

 

Deshalb nochmal meine Fragen:

 

1) Ist die steuerliche Behandlung bei der Bank Eurer Meinung nach korrekt gelaufen? Oder wollt Ihr etwas korrigieren?

 

2) Warum will Deine Schwester die Steuerbescheinigung bei der Steuererklärung angeben?

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MeinNameIstHase

Die Rückfrage ist notwendig, weil es zwei verschiedene Sachverhalte gibt, die betroffen sein können.

 

Einmal die Nutzung des pers. Freibetrags (100.000 Euro), der für alle bestandsgeschützen Alt-Anteile gilt (§56 Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG), aber nur per Steuererklärung geltend gemacht werden kann ...

 

... und dann der Abzug von zugeflossenen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge (bis 2018) .... wenn Sie denn früher tatsächlich in der Steuererklärung immer richtig aufgenommen wurden. Es handelt sich bei diesen ausschüttungsgleichen Erträge technisch um den Vorläufer der Vorabpauschale, die daran krankte, dass ausl. thesaurierende Fonds nicht belangt wurden, selbst wenn das Depot in Deutschland geführt wurde.

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radler2
Zitat

Mein Eindruck ist, Dass Deine Schwester und Du Euch zu wenig Mühe gebt.

Nein, ich verstehe nicht, was ich tun soll und verläßliche Informationsquellen kenne ich nicht. Ich bin kein Steuerexperte. 

 

Da steht: "Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen."

 

Was heißt das nun für mich/uns?

 

Ich will einfach nur die Anlage KAP korrekt ausfüllen. Was redest du von Steuerbescheinigung bei der Steuererklärung angeben?

 

Konkret: was schreibe ich in Zeile 7 in die Anlage KAP rein. Zahlenbeispiel:

 

Höhe der Kapitalerträge, Zeile 7 Anlage KAP:  1000 Euro

 

Summer der als zugeflossen geltenden ..... : 100 Euro

 

Schreib ich jetzt 1000 Euro oder 900 Euro in die Zeile 7 der Anlage KAP?

 

 

 

 

 

 

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 9 Minuten von radler2:

Schreib ich jetzt 1000 Euro oder 900 Euro in die Zeile 7 der Anlage KAP?

Das hängt davon ab, ob diese ausschüttungsgleichen Erträge früher via Steuererklärung für ausl. thes. Fonds erklärt wurden, weil hier eine Lücke in der Abgeltungssteuer (ab 2009) und erst recht davor bestand.

 

Deine Unsicherheit lässt vermuten, dass das genau nie passierte.

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