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radler2

Wie in ELSTER bestandsgeschützte Altanteile ausländischer Investmentfonds eintragen

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radler2

Hallo Leute,

 

ich hab in der Jahressteuerbescheinigung sinngemäß folgende Mitteilung stehen:

 

"(nur Nachrichtlich) xxx Euro Erträge aus dem Verkauf bestandsgeschützter Altanteile ausländischer Investmentfonds sind in Kapitalerträgen (Zeile 7) enthalten. Diese können von den Kapitalerträgen abgezogen werden."

 

Altanteile gibt man ja in der KAP in Zeile 10 an. Dort sind in der Steuerbescheinigung 0 Euro ausgewiesen.

 

Wie trage ich jetzt das richtig in Zeile 7 ein?

 

Meine Intuition: ich trage in der Spalte "Kapitalerträge laut Bescheinigungen" den vollen Betrag ein, daneben in der Spalte "korrigierter Betrag" den um die xxx Euro verringerten Ertrag und schreibe als Begründung "xxx Euro ....."

 

Ist so richtig?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Die Frage ist einfacher zu beantworten, wenn Du uns mehr Informationen gibst. Ansonsten müssen wir raten....

 

Jahressteuerbescheinigung... Von einer inländischen Bank?

 

Um welchen Vorgang geht es genau? Was verbirgt sich hinter "bestandsgeschützter Altanteile ausländischer Investmentfonds"? Wann wurden die Anteile gekauft?

 

Ist die steuerliche Behandlung bei der Bank Deiner Meinung nach korrekt gelaufen? Oder willst Du etwas korrigieren?

 

Warum willst Du die Steuerbescheinigung bei der Steuererklärung angeben?

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radler2

Es handelt sich um die ING und um die Steuererklärung meiner Schwester.

 

Was für ein Fond da verkauft wurde, weiß ich nicht - wird irgend ein alter Fond gewesen sein, der aufgelöst worden ist. Sie hat da ein paar Depotleichen. Aktiv verkauft hat sie nichts.

 

Ich will nur die Mitteilung der Bank, daß die xxx Euro abgezogen werden können, korrekt in der Anlage KAP umsetzen. Mehr nicht. 

 

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magicw

Das sollte dann doch in der Jahressteuerbescheinigung der ING entsprechend ausgewiesen sein 

 

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supertobs
· bearbeitet von supertobs

Nein, ist es nicht. Es handelt sich sich bestimmt um ausländische Thesaurierende ETF mit Thesaurierungen vor 2018.

 

Ich mache das mit WiSo Steuer. Im Grunde kannst Du den Wert in Zeile 7 abziehen. Test: 1000 Euro Abzug muss 250 Euro Steuererstattung plus Soli ergeben.

 

zeile 10 betrifft nur die Freibeträge 100k für den Verkauf an diesen Altanteilen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von radler2:

Ich will nur die Mitteilung der Bank, daß die xxx Euro abgezogen werden können, korrekt in der Anlage KAP umsetzen. Mehr nicht. 

 

Dazu muss man aber erst einmal wissen, was lost ist. Ganz Ehrlich? Mein Eindruck ist, Dass Deine Schwester und Du Euch zu wenig Mühe gebt.

 

Der von Dir zitierte Absatz taucht auf der Jahressteuerbescheinigung zwei Mal auf. Zuerst oben (Quelle):

 

grafik.png.25b28641b347a9ce1e2075fd0c5a3715.png

Dort fehlt das Wort "ausländisch". Dafür ist aber angegeben, wo der Wert hin muss. Und dann noch einmal weiter unten:

 

grafik.png.df97a42a561224c4c3e3d92e3c9ceecf.png

 

Hier muss möglicherweise (!) gar nichts übernommen werden. Das kann sich ändern, wenn die Steuerbescheinigung falsch ist und man etwas ändern will.

 

Deshalb nochmal meine Fragen:

 

1) Ist die steuerliche Behandlung bei der Bank Eurer Meinung nach korrekt gelaufen? Oder wollt Ihr etwas korrigieren?

 

2) Warum will Deine Schwester die Steuerbescheinigung bei der Steuererklärung angeben?

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MeinNameIstHase

Die Rückfrage ist notwendig, weil es zwei verschiedene Sachverhalte gibt, die betroffen sein können.

 

Einmal die Nutzung des pers. Freibetrags (100.000 Euro), der für alle bestandsgeschützen Alt-Anteile gilt (§56 Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG), aber nur per Steuererklärung geltend gemacht werden kann ...

 

... und dann der Abzug von zugeflossenen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge (bis 2018) .... wenn Sie denn früher tatsächlich in der Steuererklärung immer richtig aufgenommen wurden. Es handelt sich bei diesen ausschüttungsgleichen Erträge technisch um den Vorläufer der Vorabpauschale, die daran krankte, dass ausl. thesaurierende Fonds nicht belangt wurden, selbst wenn das Depot in Deutschland geführt wurde.

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radler2
Zitat

Mein Eindruck ist, Dass Deine Schwester und Du Euch zu wenig Mühe gebt.

Nein, ich verstehe nicht, was ich tun soll und verläßliche Informationsquellen kenne ich nicht. Ich bin kein Steuerexperte. 

 

Da steht: "Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen."

 

Was heißt das nun für mich/uns?

 

Ich will einfach nur die Anlage KAP korrekt ausfüllen. Was redest du von Steuerbescheinigung bei der Steuererklärung angeben?

 

Konkret: was schreibe ich in Zeile 7 in die Anlage KAP rein. Zahlenbeispiel:

 

Höhe der Kapitalerträge, Zeile 7 Anlage KAP:  1000 Euro

 

Summer der als zugeflossen geltenden ..... : 100 Euro

 

Schreib ich jetzt 1000 Euro oder 900 Euro in die Zeile 7 der Anlage KAP?

 

 

 

 

 

 

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 9 Minuten von radler2:

Schreib ich jetzt 1000 Euro oder 900 Euro in die Zeile 7 der Anlage KAP?

Das hängt davon ab, ob diese ausschüttungsgleichen Erträge früher via Steuererklärung für ausl. thes. Fonds erklärt wurden, weil hier eine Lücke in der Abgeltungssteuer (ab 2009) und erst recht davor bestand.

 

Deine Unsicherheit lässt vermuten, dass das genau nie passierte.

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franko
vor 14 Stunden von radler2:

"(nur Nachrichtlich) xxx Euro Erträge aus dem Verkauf bestandsgeschützter Altanteile ausländischer Investmentfonds sind in Kapitalerträgen (Zeile 7) enthalten. Diese können von den Kapitalerträgen abgezogen werden."

Deine Schwester hatte offenbar vor 2018 Anteile ausländischer thesaurierender Investmentfonds erworben und hat diese nun verkauft.

 

Bis zum Jahr 2017 haben solche Fonds für deutsche Anleger jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge ausgewiesen. Diese Erträge waren grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, aber die Steuer wurde nicht in Form der Kapitalertragsteuer automatisch abgezogen, sondern deine Schwester war damals verpflichtet, diese Erträge jeweils in ihrer Steuererklärung anzugeben.

 

Weil das viele Steuerzahler vergessen haben, sind die Banken (auch heute noch) verpflichtet, bei einem Verkauf die Summe aller ausschüttungsgleichen Erträge über die gesamte Haltedauer (maximal von 1994 bis 2017) zu ermitteln. Diese Summe steht in dem zitierten Abschnitt der Steuerbescheinigung. Auf diese Summe wurde jetzt beim Verkauf Kapitalertragsteuer abgeführt; deshalb ist sie in den entsprechenden Zeilen weiter oben auch schon enthalten.

 

Wenn deine Schwester in der Vergangenheit (bis 2017) die ausschüttungsgleichen Erträge bereits korrekt versteuert hat, kann sie den Betrag einfach von den Kapitalerträgen in Zeile 7 abziehen. Das Finanzamt kann die Sache prüfen und deine Schwester bekommt effektiv die darauf entfallende Steuer zurück, die ihr beim Verkauf abgezogen wurde.

 

vor 11 Stunden von radler2:

Ich will einfach nur die Anlage KAP korrekt ausfüllen. Was redest du von Steuerbescheinigung bei der Steuererklärung angeben?

Von den meisten Kapitalerträgen wird Kapitalertragsteuer erhoben, und damit ist die Einkommensteuer abgegolten ("Abgeltungsteuer"). Diese Erträge müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden, außer wenn man die Günstigerprüfung beantragt. Ansonsten gibt man sinnvollerweise nur diejenigen Erträge an, bei denen man gezahlte Steuer zurück bekommt.

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radler2
· bearbeitet von radler2

Ok, danke für die Erklärung. Jetzt verstehe ich den Sachverhalt besser. Was meine Schwester seinerzeit gemacht hat, weiß ich nicht, damals hat ihr mein verstorbener Vater bei der Steuererklärung geholfen. 

 

Aktiv verkauft hat sie nichts - vermutlich ist das die Folge einer steuerschädlichen Fondzusammenlegung o.ä.

 

Die Anlage KAP zu machen, rentiert sich bei ihr - war jedenfalls in der Vergangenheit so - aufgrund der Günstigerprüfung. Ihr individueller Steuersatz war die letzten Jahre immer unter der Abgeltungssteuer.

 

Zum Glück handelt es sich nur um eine zweistellige Summe bei diesen Erträgen aus ausländischen Investmentfonds.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen ist aber nur ein Teilaspekt. Unabhängig von der Versteuerung der "alten" ausschüttungsgleichen Erträge" für die Haltedauer bis 2017, können auch noch Kursgewinne (Wertsteigerungen) für die Zeit von 2018 bis heute auftauchen, die von der Bank ebenfalls versteuert wurden. Hier hat jeder einen persönl. Freibetrag von 100.000 Euro gemäß § 56 Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG, den man allerdings nur per Steuererklärung geltend machen kann. Das betrifft alle (inl. und ausl. bestandsgeschützte Alt-Anteile, egal ob thesauriend oder nicht). Da muss man also genau lesen, was in der Steuerbescheinigung gemeint ist.

Das Thema "ausschüttungsgleiche Erträge" sollte in dem Gewinnanteil der fiktivien Veräußerung per 31.12.2017 enthalten sein, denn danach gab es die nicht mehr und die Vorabpausche hat dies ersetzt. Ab 2018 gilt zudem die Regel für die Teilfreistellung von Aktienfonds, die für die Zeit davor nicht existierte.

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franko
vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

Unabhängig von der Versteuerung der "alten" ausschüttungsgleichen Erträge" für die Haltedauer bis 2017, können auch noch Kursgewinne (Wertsteigerungen) für die Zeit von 2018 bis heute auftauchen, die von der Bank ebenfalls versteuert wurden. Hier hat jeder einen persönl. Freibetrag von 100.000 Euro gemäß § 56 Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG, den man allerdings nur per Steuererklärung geltend machen kann. Das betrifft alle (inl. und ausl. bestandsgeschützte Alt-Anteile, egal ob thesauriend oder nicht). Da muss man also genau lesen, was in der Steuerbescheinigung gemeint ist.

Ja, sofern Fondsanteile vor 2009 erworben wurden (= bestandsgeschützte Alt-Anteile). Den potenziell begünstigten Betrag kann man dabei direkt aus der Steuerbescheinigung in Zeile 10 der Anlage KAP übertragen. Allerdings scheint das im aktuell geschilderten Fall keine Rolle zu spielen:

vor 23 Stunden von radler2:

Altanteile gibt man ja in der KAP in Zeile 10 an. Dort sind in der Steuerbescheinigung 0 Euro ausgewiesen.

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