alpha_omega vor 6 Stunden · bearbeitet vor 4 Stunden von alpha_omega Schreibfehler korrigiert Hallo, ich hatte die Ausgangssituation schon im Faden "fiananzielle Unabhängkeit" vorgestellt. Mittlerweile ist der ATZ-Vertrag unterschrieben, mit Beginn der aktiven Phase im Frühling 2027 und Ende der passiven Phase im Herbst 2029. Ende der passiven Phase Frühling 2032 (Rentenbeginn). Alter: Personen A&B im August 58 Jahre verheiratet Noch 2 studierende Kinder werden aktuell mit jeweils 340 Euro + 30 Euro für BU unterstützt. Reststudienzeit voraussichtlich bis 2030. Abbezahlte ETW im Speckgürtel eine Großstadt. Neukaufpreis vor 25 Jahren 250000 Euro. Monatliches Hausgeld ~750Euro. Aktuelles Depot ~550000 Euro davon ~370000 in ETFs (5 %AsiaPac, 6% Japan, 25% EmergingMarkets, 32% Europa, 32% Nordamerika) ~65000 Arero ~32000 Oddo Money Rest Einzelaktien Zusätzlich DWS Riester ~70000 Euro Cosmos Vorsorge invest ~ 80000 Euro (Arero) Cosmos Vorsorge Konto ~ 22000 Euro GEFA Tagesgeld ~ 13200. Aktuelles Nettogehalt Person A 6000 Euro (Steuerklasse 3) Person B 1270 Euro (Steuerklasse 5) Bedingungen der ATZ: Der Arbeitgeber zahlt 95% des bisherigen Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteils in die GRV. Die Betriebsrente wird weiterhin auf Basis einer Vollzeitanstellung berechnet. Der Arbeitgeberzuschlag auf den ATZ-Gehalt beträgt 25% 1 Beginn der aktiven Phase In dieser Phase läuft die Studienunterstützung noch und der Cosmos/ARERO-Sparplan wird mit 400 Euro bedient. Die Steuerklassen würden auf 4/4 angepasst Neues Netto Person A ca. 4100 Euro (inklusive steuerfreier Arbeitgeberzuschlag) Person B ca, 1500 Euro. 2 Beginn der passiven Phase Ende der aktiven Phase von Person A wäre mit ~61 Jahren. Keine Änderung der Einkommen 3 Ende der Arbeitphase Person B Plan ist, dass Person B mit 62 Jahren kündigt (oder mit Ende des Studiums der Kinder) und das GEFA-Tagesgeld als Überbrückung bis zum Renteneintritt von Person A herhält. Hier sinkt die Sparrate endgültig auf 0 und die Studienunterstützung ist ausgelaufen. Neues Netto (ab ~62) Person A ca. 4050 Euro (inklusive steuerfreier Arbeitgeberzuschlag, GKV Familienversicherung für Person B) Person B ca, 800 Euro (GEFA-Entnahme). 4 Beginn Rentenphase -> Reduzierung SORR Abschlagbehaftete Rente mit ~63 Jahren (falls dann noch möglich, ansonsten Überbrückung bis 64 Jahre mit ALG1) Neues Netto (ab Rentenbeginn) Person A ca. 2650 Euro (inklusive Betriebsrente ca. 400 Euro und bAV ca. 400 Euro) Person B ca. 1100 Euro Der DWS-Riester soll zu diesem Zeitpunkt förderschädlich gekündigt werden. Erwartetes Kapital nach Förderrückforderung und Steuern ~50000 Euro. Dieses Geld sollt gemeinsam mit dem Cosmos-Vorsorgekonto (20000) verwendet werden um einen Auszahlplan für die nächsten 6 Jahre zu realsieren und das SORR zu reduzieren. Falls die Aktienmärkte sehr günstig stehen, beginnt hier schon die Entnahme aus dem Depot und die Riesterrückzahlung wird in Geldmarktfonds für schlechtere Jahre geparkt. Abschmelzen von Vorgekonto und Riesterrückzahlung: Entnahme 1000 Euro. 5 Beginn der Depotentnahme Nach 6 Jahren (also ab ca. 2037/38 sollen diese 1000 Euro pro Monat (steigend mit der Inflation) aus dem Depot entnommen werden. Ich möchte hier den Ablauf dokumentieren. Vielleicht ist dies für den einen oder anderen in ähnlicher Situation interessant. Aktualisierung ist bei Änderungen/Anpasungen des Planes oder etwa halbjährlich geplant. Jetzt fühlt es sicher erstmal komisch an, dass das Ende des Berufslebens terminiert ist und die Sparrate im nächsten Frühjahr deutlich sinkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 5 Stunden vor 17 Minuten von alpha_omega: Der DWS-Riester soll zu diesem Zeitpunkt förderschädlich gekündigt werden. Erwartetes Kapital nach Förderrückforderung und Steuern ~50000 Euro. Du gibst quasi 20k an guthaben auf, obwohl du die 70k auch ins neue AVD packen könntest. Hast du das wirklich gut durchdacht? Mir persönlich täten diese 20k ein bisschen weh. Wenn in den 50k noch Erträge drin stecken, wovon ich ausgehe, gehen auch noch Ertragssteuern weg (voller Ertrag mit dem persönlichen Steuersatz, weil 12/62er Regelung nicht eingehalten wird.). Falls der Vertrag sehr alt ist die 12/60er Regel (eventuell auch nicht?!). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alpha_omega vor 4 Stunden Die 12/62 Regel würde erfüllt. Ein Wechsel ins AVD würde dies möglicherweise gefährden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 3 Stunden · bearbeitet vor 3 Stunden von satgar vor 24 Minuten von alpha_omega: Die 12/62 Regel würde erfüllt. Ein Wechsel ins AVD würde dies möglicherweise gefährden. Ah ok, weil du ein Alter 58 nanntest. Das wäre dann jetzt ja noch rund 4 Jahre hin, bis das erfüllt wäre. Aber sei es drum: ich würde die angefallenen Erträge weder zur Hälfte noch mit dem vollen Wert versteuern wollen und vorher die Förderung zurückzahlen sollen. Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung dazu. Ich würde „Riester“ so nutzen wie es gedacht ist, ins AVD wechseln und dann ab 65 die 30% entnehmen wenn man die Kohle benötigt und den Rest im Auszahlplan entnehmen. Da du aber ja eine andere Lebensplanung hast, passt das für dich nicht so gut ins Konzept. Das ist verständlich. Wollte nur nochmal darauf hinweisen, dass man halt 20k verliert und noch weiterer Ertragssteuerabzug an den 50k nagt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag