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Holgerli

Kontenklärung bei der DRV

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eugenkss

Die Limitierung "bis zum 45. Lebensjahr machbar" betrifft (vorausgesetzt, ich habe es richtig verstanden), nur die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr.

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chirlu
vor 2 Stunden von eugenkss:

Die Limitierung "bis zum 45. Lebensjahr machbar" betrifft (vorausgesetzt, ich habe es richtig verstanden), nur die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr.

 

Es betrifft alle Nachzahlungen für Zeiten der schulischen Ausbildung (worunter u.a. auch ein Studium fällt) ab dem 16. Geburtstag, die nicht als Anrechnungszeiten anerkannt wurden. Das sind einerseits die Zeit zwischen dem 16. Geburtstag und dem (Tag vor dem) 17. Geburtstag, also das 17. Lebensjahr, andererseits Zeiten am Ende der (hoch)schulischen Laufbahn, bei denen die Höchstdauer von acht Jahren für die Anerkennung als Anrechnungszeiten überschritten ist.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Am 15.9.2026 um 12:56 von Holgerli:

Ich habe mich damals bewusst gegen eine Nachzahlung von Beiträgen für Schulzeiten entschieden. 

 

Bei der jetzigen Aktion geht es jetzt um noch offene Zeiten, die als Anrechnungszeiten für die GRV gelten können. 

Und hier können für Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr 96 Monate/8 Jahre in den Versicherungsverlauf eingetragen werden, um diverse Mindestzeiten (wie z.B. 35 Jahre) in der GRV zu erreichen.

Diese Zeiten müssen aber aktiv der DRV gemeldet und bewiesen werden.

Dazu versuche ich einige andere Lücken zu schließen und anrechnen zu lassen.

 

Aber wie @chirlu schon schrieb: Das sind zwei verschiedene Themen.

Interessant wäre dann zukünftig vielleicht noch die freiwilligen Zuzahlungen zum Ausgleich für Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn. 

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor 12 Minuten von Malvolio:

Interessant wäre dann zukünftig vielleicht noch die freiwillige Zuzahlungen zum Ausgleich für Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn. 

Ja genau. Das wäre auch noch eine Fragestellung. Konkret wären meine Anliegen:

 

1.) Schließung der Lücken 

2.) Möglichkeiten auf 420 Monate zu kommen, wenn trotz Schließung von Lücken aber wegen FIRE immer noch eine Differenz zu den 420 Monaten bleibt (z.B. Mini-/Midi-Job oder freiwillig selber einzahlen)

3.) Ausgleich der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn 

4.) Beratung über vorzeitigen Rentenbeginn 

5.) ...

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HHanseat
vor 42 Minuten von Holgerli:

Konkret wären meine Anliegen:

 

1.) Schließung der Lücken 

2.) Möglichkeiten auf 420 Monate zu kommen, wenn trotz Schließung von Lücken aber wegen FIRE immer noch eine Differenz zu den 420 Monaten bleibt (z.B. Mini-/Midi-Job oder freiwillig selber einzahlen)

3.) Ausgleich der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn 

4.) Beratung über vorzeitigen Rentenbeginn 

Wie schon von mehreren hier bestätigt bietet die DRV dazu gute kostenfreie und kompente Beratung an. Termin schon vereinbart? :rolleyes:

 

1) immer sinnvoll, 2) möglich (freiwillige Mindesteinzahlung gut 100Eur/Monat), 3) unter bestimmten Umständen möglich auf Antrag, lohnt aber m.E. eher nur wenn die Einzahlung zu hohen Steuererstattungen z.B. bei einer Abfindung führt. Und natürlich gibt es durch die aktuellen Reformdiskussionen ein erhöhtes Änderungsrisiko, inbesondere an den Fristen zum frühen Eintritt...

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west263

ich tätige demnächst eine freiwillige Zahlung für 2026, um 1. Steuerminderung wegen Abfindung in 2026 und 2. lasse ich mir damit noch etwas die Tür offen, Rentenbeginn ohne Abzüge bei 45 vollen Jahren und 65 Jahre alt.

Lt aktueller Planung der Regierung, wenn man es so durchzieht, bin ich mit Jg. 1968 raus und schau blöd in die Röhre. Da bleibt nur, so wie jetzt auch geplant, vorzeitig in Rente mit 63 Jahren und Abzüge

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satgar
vor 12 Minuten von west263:

vorzeitig in Rente mit 63 Jahren und Abzüge

Oder mit 64, wenn auch diese Anpassung gemacht wird.

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west263
vor 15 Minuten von satgar:

Oder mit 64, wenn auch diese Anpassung gemacht wird.

ja, schaun wir mal, was da wann entschieden wird

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JS_01
vor 1 Stunde von Holgerli:

2.) Möglichkeiten auf 420 Monate zu kommen, wenn trotz Schließung von Lücken aber wegen FIRE immer noch eine Differenz zu den 420 Monaten bleibt (z.B. Mini-/Midi-Job oder freiwillig selber einzahlen)

 

Ich meine, dass du manchmal von deinem älteren Vater erzählst und dass du ihm bei manchen Dingen hilfst. Wenn es einen Pflegegrad gibt, kannst du auch schauen ob über die Anerkennung dieser Leistung zu einem kleinen Beitrag zur GRV kommt, das würde dir bei den Zeiten ebenfalls helfen.

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