hierbinich 15. September Angenommen, ein rüstiger 80-jähriger sitzt am Schreibtisch und überlegt sich bei wievielen und bei welchen Banken er einen Freistellungsauftrag hat und in welcher Höhe. ... ach ja, und dieses Sparbuch aus dem letzten Jahrhundert.. ist es in der Schublade mit den anderen Geldanlagen oder in einer anderen, mit Grußkarten... Kurzum: er hat den Überblick etwas verloren. Ansonsten geht ihm gut, er hat sein Leben im Griff. Wie kommt man an alle Freistellungsaufträge, die man je gestellt hat? Muss man alle Banken kontaktieren bzw. in den eigenen Unterlagen graben und das ist der einzige Weg? Oder man kann sich vertrauensvoll an das eigene Finanzamt wenden und diese (zugegeben etwas peinliche) Frage stellen? Das Finanzamt müsste ja die Übersicht aller Freistellungsaufträge eines Steuerpflichtigen haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 15. September vor 18 Minuten von hierbinich: Muss man alle Banken kontaktieren bzw. in den eigenen Unterlagen graben und das ist der einzige Weg? Soweit ich weiss ja, es werden nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Freibeträge gemeldet. https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/KontrollverfahrenFreistellungsauftraege/Kontrollverfahren_Freistellungsauftraege/kontrollverfahren_freistellungsauftraege_node.html#js-toc-entry1 Das heißt aber im Umkehrschluss, gefährlich wird ein Überschreiten der Pauschale erst, wenn wirklich mehr als der jährliche Pauschbetrag in Anspruch genommen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 15. September vor 18 Minuten von hierbinich: Wie kommt man an alle Freistellungsaufträge, die man je gestellt hat? Muss man alle Banken kontaktieren bzw. in den eigenen Unterlagen graben und das ist der einzige Weg? Oder man kann sich vertrauensvoll an das eigene Finanzamt wenden und diese (zugegeben etwas peinliche) Frage stellen? Das Finanzamt müsste ja die Übersicht aller Freistellungsaufträge eines Steuerpflichtigen haben. Da muss man schon bei jeder Bank nachsehen. Das FA bekommt nur die Meldung über genutzte Freibeträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity 15. September · bearbeitet 15. September von gravity Wenn man sich bei ELSTER einloggt > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen > Veranlagungsjahr 2XYZ, dann werden in der Zeile "Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag" alle Banken mit den tatsächlich freigestellten Beträgen angezeigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 15. September Davon abgesehen kann es nicht schaden, bei allen Banken neue Aufträge ab 2027 zu erteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hierbinich 15. September 2 hours ago, gravity said: Wenn man sich bei ELSTER einloggt > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen > Veranlagungsjahr 2XYZ, dann werden in der Zeile "Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag" alle Banken mit den tatsächlich freigestellten Beträgen angezeigt. ok danke Elster wird vom rüstigen Menschen nicht benutzt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 15. September vor 3 Stunden von hierbinich: und überlegt sich bei wievielen und bei welchen Banken er einen Freistellungsauftrag hat und in welcher Höhe. soviele verschiedene Banken wird der rüstige Rentner doch wohl garnicht nutzen. oder ist er aktiv bei Online Banken Hopping unterwegs? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 15. September · bearbeitet 15. September von chirlu vor 1 Stunde von hierbinich: Elster wird vom rüstigen Menschen nicht benutzt Vielleicht aber von dir? Dann könnte er dir Zugriff auf seine Bescheinigungen geben. Wenn er das nicht will, gäbe es die Möglichkeit, das mit dem „wird nicht benutzt“ zu ändern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muessiggaenger 15. September Ist doch eher egal, welche Freistellungsaufträge in der VERGANGENHEIT abgegeben wurden. Wichtiger ist nur, was JETZT UND ZUKÜNFTIG gelten soll. Also überlegen, was man ab jetzt für die Zukunft braucht, und dann kann man alle benötigten neuen Freistellungsaufträge ab sofort und für die Zukunft abgeben. Im übrigen ist‘s auch kein Drama, wenn man den Maximalbetrag versehentlich überschritten hat. Das Finanzamt merkt das und holt sich beim Steuerbescheid die Kapitalertragssteuern auf die versehentlich zu viel freigestellten Kapitalerträge zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hierbinich 15. September 5 hours ago, west263 said: soviele verschiedene Banken wird der rüstige Rentner doch wohl garnicht nutzen Rentner habe ich nicht gesagt ein rüstiger alter Mann. Nehmen wir an, es geht um 10 Banken. In jeder davon pi mal daumen 10.000 Euro. Unterschiedliche Arten von Geldanlagen, hier ein bisschen Aktien, da irgendwelche Fonds, Sparbücher, Tagesgeld... 4 hours ago, chirlu said: Vielleicht aber von dir? Dann könnte er dir Zugriff auf seine Bescheinigungen geben. Wie? Er will kein Elster. Er nutzt Papier. Steuererklärungsformulare in Papierform. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity 15. September vor 3 Stunden von hierbinich: Nehmen wir an, es geht um 10 Banken. Wenn von allen Banken die Jahressteuerbescheinigungen vorliegen, dann alle Beträge in der Zeile "Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrages (Zeile 16 oder 17 Anlage KAP)" addieren. Wenn diese Summe <= 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Ehegatten), dann gibt es aus Sicht des Finanzamts kein Problem. vor 3 Stunden von hierbinich: Er nutzt Papier ... man darf auf einem Blatt Papier alle erteilten Freistellungsaufträge notieren. Bei der Erhöhung des Sparerpauschbetrags von 801 € auf 1.000 € zum 01.01.2023 wurden die Freistellungsbeträge automatisch mit dem Faktor 1.000 / 801 multipliziert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag