Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Geld-Klaus

Umfrage: Wertpapierleihe im eigenen Depot - sinnvoll oder zu risikoreich?

Umfrage: Wertpapierleihe im eigenen Depot - sinnvoll oder zu risikoreich?  

38 Stimmen

Du hast keine Berechtigung, an dieser Umfrage teilzunehmen oder die Umfrageergebnisse zu sehen. Bitte melde dich an oder registriere dich, um an dieser Umfrage teilzunehmen.

Empfohlene Beiträge

Geld-Klaus
· bearbeitet von Geld-Klaus

Hallo,

bei einigen Banken/ Depotanbietern kann die Wertpapierleihe für die eigenen Wertpapiere freigeschaltet werden.
Mich würde interessieren, ob ihr dies eurer Bank/ eurem Broker gestattet habt und damit eine zusätzliche Rendite vereinnahmt.

Die europäische Zentralbank (EZB) hat auf ihrer Webseite die Wertpapierleihe wie folgt definiert:
"Bei einer Wertpapierleihe überlässt der Eigentümer von Aktien oder Anleihen dem Entleiher diese Wertpapiere für einen begrenzten Zeitraum. Im Gegenzug zahlt der Entleiher eine Leihgebühr und überlässt dem Verleiher andere Aktien, Anleihen oder Bargeld als Sicherheit."
Siehe: https://www.ecb.europa.eu/ecb-and-you/explainers/tell-me-more/html/securities_lending.de.html


Übertragen auf das eigene Depot: Bei einer Wertpapierleihe verleiht die Bank die eigenen Wertpapiere an Dritte gegen Gebühr. Die Gebühr wird zwischen der Bank und dem Depotinhaber aufgeteilt.
Wer leiht sich Wertpapiere - wer ist Entleiher? Z. B. Shortseller, die eine Aktie leer verkaufen oder als klassischer Hedge (Absicherung) für ein bestimmtes Geschäft/ Entwicklung.

Die unmittelbare und wichtigste Folge ist, dass die eigenen Wertpapiere NICHT mehr Sondervermögen darstellen und der Insolvenzschutz verloren geht (!!). Man hat also nur noch einen (schuldrechtlichen) Anspruch auf Rückgabe der Wertpapiere und im Ernstfall wird man folgend zu einem gewöhnlichen Gläubiger.
Daher bin ich bisher davon zurückgewichen, da ich das Risiko (Kontrahentenrisiko) nicht einschätzen kann. Im Worst Case Szenario kann ein Totalverlust eintreten.

Auf der anderen Seite Frage ich mich allerdings, wie häufig so ein Schuldnerausfall in der Vergangenheit vorgekommen ist, da die Bank als Verleiher der Wertpapiere Sicherheiten für die Ausleihung einfordert.
Siehe hierzu: https://www.finanzfluss.de/aktien/wertpapierleihe/

Eine wichtige Frage stellt sich hierbei, gegenüber wem besteht überhaupt das Kontrahentenrisiko? Das kommt - so weit ich das überblicke - auf den Einzelfall an, man muss die genauen vertraglichen Details prüfen. Verleiht man gegenüber dem Dritten oder an die Bank selbst?

 

Falls an die Bank, hat man das Insolvenzrisiko der Bank im Worst case an der Backe. Hierzu stellt sich mir auch die Frage, was passiert, wenn die Bank insolvent geht und in diesem Augenblick sind die Wertpapiere nicht verliehen? Denn rein rechtlich wurde der Verleihung zugestimmt und evtl. kann man hier schon konkludent von einer Übereignung des gesamten Depots an die Bank sprechen? Droht also bereits ab der Zustimmung zur Verleihung an die Bank der mögliche Totalverlust des gesamten Depots bei einer Bank-Insolvenz?

Sollte von Euch jemand Wertpapierleihe betreiben, würde mich interessieren, wie ihr die Risiken einschätzt. Und natürlich mit welchen zusätzlichen Renditen man im Durchschnitt rechnen kann, wenn das überhaupt so pauschal bestimmt werden kann.
Gerne insbesondere bei klassischen Blue-Chip-Aktien.

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von Geld-Klaus:

Und natürlich mit welchen zusätzlichen Renditen man im Durchschnitt rechnen kann, wenn das überhaupt so pauschal bestimmt werden kann. Gerne insbesondere bei klassischen Blue-Chip-Aktien.

 

Du könntest bei Google die KI fragen...

Zitat

Liquide Standardwerte (Large Caps & gängige ETFs):

  • Erwartbare Rendite: Meist nur geringe Zusatzerträge zwischen 0,01 % und 0,5 % pro Jahr.
  • Grund: Große, bekannte Aktien (z. B. aus dem DAX oder S&P 500) sowie weltweite Standard-ETFs (z. B. auf den MSCI World) sind am Markt im Überfluss vorhanden. Die Nachfrage nach Leihen ist im Verhältnis zum Angebot gering.

Stark nachgefragte Spezialtitel ("Specialis"):

  • Erwartbare Rendite: Hier sind deutlich zweistellige jährliche Prozentsätze möglich.
  • Grund: Wenn eine Aktie am Markt stark für Leerverkäufe (Short Selling) gesucht wird, herrscht oft ein Mangel an verfügbaren Stücken. Das treibt die Leihgebühr drastisch in die Höhe. Auch kleinere Nebenwerte (Small Caps) oder stark fokussierte Nischen-ETFs können solche Spitzenrenditen erzielen.

 

Ich poste nicht gerne KI-Antworten - aber das sind die Zahlen, die ich auch kenne: breit diversifizierte Aktien-ETFs betreiben oft Wertpapierleihe, mit niedrigen Zusatz-Renditen. Bei Shortselling-Zocks wie bei GameStop sind hingegen sicherlich deutlich höhere Renditen möglich.

 

Du findest diese Angaben auch hier: klick.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen

Es lohnt sich bei einem normalen Depot mit ETF, Anleihen und Standardaktien so gut wie nicht.

IB teilt die Prämien immerhin 50:50 mit dem Depotinhaber, sind trotzdem nur ein paar Euro im Jahr.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Keine Ahnung ob mein Broker das anbietet, würde es aber nicht nutzen wollen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
xaoz
· bearbeitet von xaoz
vor 15 Stunden von Geld-Klaus:


Die unmittelbare und wichtigste Folge ist, dass die eigenen Wertpapiere NICHT mehr Sondervermögen darstellen und der Insolvenzschutz verloren geht (!!). Man hat also nur noch einen (schuldrechtlichen) Anspruch auf Rückgabe der Wertpapiere und im Ernstfall wird man folgend zu einem gewöhnlichen Gläubiger.

Gilt das auch, wenn der ETF Wertpapierleihe macht? 

 

Screenshot 2026-09-22 160825.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geld-Klaus
· bearbeitet von Geld-Klaus
vor 34 Minuten von xaoz:

Gilt das auch, wenn der ETF Wertpapierleihe macht? 

 

Screenshot 2026-09-22 160825.png

Selbstverständlich hast du hier auch das Kontrahentenrisiko.
Es ist das Grundprinzip der Wertpapierleihe.

Wenn der Entleiher (der Schuldner) die entliehenen Papiere nicht zurückführen kann, dann kann man nur hoffen, dass die angegebenen "105,01 % Sicherheiten" in Deinem Screenshot auch realisiert werden können.
Gerade in Börsenkrisen, in denen potenziell eher einmal ein Entleiher ausfallen könnte, ist das Risiko größer, dass vermeintliche "Sicherheiten" nicht zum angegebenen Wert von "105,01 %" realisiert werden können und ein Verlust von X % entsteht. In dem Screenshot wird auch nicht genannt, welche Art von Sicherheiten hier vorgehalten werden, ist es Cash, andere Wertpapiere oder etwas Anderes? Werden andere Wertpapiere als Sicherheit gehalten, hast du alleine hier schon das normale Marktrisiko bei den Sicherheiten.

Ob es darüber hinaus bei DWS, also Deutsche Bank, weitere Sicherheitsnetze gibt, weiß ich natürlich nicht. Man müsste die exakten vertraglichen Details der Wertpapierleihe des zitierten ETF's lesen, um die Risiken besser beurteilen zu können. Allerdings stellt sich die Frage, ob diese Verträge für den normalen Anleger womöglich gar nicht öffentlich einsehbar sind? Da ich keine Fonds oder ETF's halte, kann ich hierzu aber auch nichts Genaueres sagen...

 

Machen wir ein Beispiel:
Laut Deinem Screenshot sind durchschnittlich 70 % der im ETF gehaltenen Anteile verliehen. Die Entleiher gehen Pleite.
Die vermeintlichen 105 % Sicherheiten sind bei der folgenden Verwertung nur 80 % Wert, also eine Unterdeckung von 20 % gegenüber den verliehenen Wertpapieren.
Dann hätte man einen Verlust von 100 % Depotvolumen x 70 % Anteil verliehen x 20 % Verlust = 14 % Verlust des gesamten ETF Vermögens.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rotenstein

Kein Interesse, weil es bei Brot-und-Butter-ETFs nur marginale Prämien gibt, die nicht angemessen für Aufwand (Steuererklärung) und Risiko entschädigen. Wenn es höhere Prämien gäbe, wäre ich möglicherweise dabei. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sedativ

Ich verleihe grundsätzlich nichts.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Yerg
vor 3 Stunden von xaoz:

Gilt das auch, wenn der ETF Wertpapierleihe macht?

Ich glaube, eine einfache Antwort läuft Gefahr, zwei Dinge zu verwechseln. Das Vermögen des ETFs ist weiterhin Sondereigentum, falls der ETF-Anbieter pleite gehen sollte, gehört das Fondsvermögen den Anlegern, es wird nicht Teil der Insolvenzmasse des Anbieters. Wenn der ETF die Wertpapiere verleiht, besteht das Fondsvermögen aber insoweit aus dem schuldrechtlichen Anspruch auf die Rückgabe der Wertpapiere (bzw. im Ernstfall auf die Sicherheit). Das ist zumindest mein Verständnis, ohne Garantie.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Saek
4 hours ago, Geld-Klaus said:

Wenn der Entleiher (der Schuldner) die entliehenen Papiere nicht zurückführen kann, dann kann man nur hoffen, dass die angegebenen "105,01 % Sicherheiten" in Deinem Screenshot auch realisiert werden können.

Ich habe das Verleihen bei IBKR aktiviert. IB hinterlegt Geldmarktanlangen, die dann für die entsprechende Zeit in meinem Account sind. Ohne Betrug (was aber unabhängig vom Verleihen ist) sehe ich da quasi null Risiko.

 

IMG_20260922_212823.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geld-Klaus
· bearbeitet von Geld-Klaus
vor 2 Stunden von Saek:

Ich habe das Verleihen bei IBKR aktiviert. IB hinterlegt Geldmarktanlangen, die dann für die entsprechende Zeit in meinem Account sind. Ohne Betrug (was aber unabhängig vom Verleihen ist) sehe ich da quasi null Risiko.

Okay, wenn Geldmarktanlagen von über 100 % des Wertes in den Account eingebucht werden, dann ist dies schon einmal bedeutend besser für ein mögliches Verwertungsrisiko der hinterlegten Sicherheiten. Das ist ist schon sehr gut.
Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist der Kontrahent (Entleiher) IB selbst und nicht der Dritte. Man verleiht also die Wertpapiere an IB.

Wenn IB die Bar-Sicherheit allerdings in deinen eigenen Account einbucht, dann wird die Barsicherheit folgend kein Sondervermögen, das separiert vom Entleiher bei einer anderen Verwahrerbank gehalten wird, wie ich es beispielsweise in den Bedingungen zur Leihe bei einer anderen Bank gelesen habe. Die "Bar-Sicherheit" ist bei IB im Grunde genommen nur eine Scheinsicherheit, bei der IB schlussendlich nur eine interne Umbuchung macht. Oder anders ausgedrückt: Bei IB gibt es keine Bar-Sicherheit die den Namen verdient.

 

Solange also IB nicht insolvent geht, ist alles super mit "quasi null Risiko", wie du geschrieben hast. 
Wenn IB folgend insolvent gehen sollte, dann sind im Zweifel nicht nur die verliehenen Wertpapiere verloren, sondern auch die ganze Barsicherheit, die in Wirklichkeit eig. keine ist.

Kann man denn bei IB nur einen Teil der Wertpapiere zur Leihe freigeben, oder ist es Pflicht das gesamte Depot freizugeben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Saek
9 hours ago, Geld-Klaus said:

Wenn IB die Bar-Sicherheit allerdings in deinen eigenen Account einbucht, dann wird die Barsicherheit folgend kein Sondervermögen, das separiert vom Entleiher bei einer anderen Verwahrerbank gehalten wird, wie ich es beispielsweise in den Bedingungen zur Leihe bei einer anderen Bank gelesen habe. Die "Bar-Sicherheit" ist bei IB im Grunde genommen nur eine Scheinsicherheit, bei der IB schlussendlich nur eine interne Umbuchung macht.

Woher hast du diese Info? Ich will nicht behaupten, dass ich es bis ins letzte Detail verstehe, aber ich lese das folgende: https://ndcdyn.interactivebrokers.com/Universal/servlet/Registration_v2.formSampleView?formdb=4780

 

IMG_20260923_090146.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Norica
· bearbeitet von Norica
vor 12 Stunden von Geld-Klaus:

Kann man denn bei IB nur einen Teil der Wertpapiere zur Leihe freigeben, oder ist es Pflicht das gesamte Depot freizugeben?

Nicht direkt, man kann nur ganze (Einzel-)Depots freigeben.

Wer also nur bestimmte Wertpapiere verleihen will macht ein zweites Depot auf, verschiebt nur die Papiere dorthin die er verleihen will und gibt dieses Depot dann zur Wertpapierleihe frei.

 

 

SG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geld-Klaus
vor 2 Stunden von Saek:

Woher hast du diese Info? Ich will nicht behaupten, dass ich es bis ins letzte Detail verstehe, aber ich lese das folgende: https://ndcdyn.interactivebrokers.com/Universal/servlet/Registration_v2.formSampleView?formdb=4780

 

IMG_20260923_090146.jpg


Bei einer Wertpapierleihe liegt vom Grundprinzip her kein Sondervermögen mehr vor, sondern nur noch der (schuldrechtliche) Anspruch auf Rückgabe der Wertpapiere. Ich bin daher davon ausgegangen, dass dies rechtlich auch für die Barsicherheit gilt, wenn IB diese direkt in das Kundenkonto einbucht.

Du sagst also, dass die im Kundenkonto hinterlegte Barsicherheit bei IB rechtlich wieder als Sondervermögen des Anlegers zu qualifizieren ist? Nach deinem Screenshot "will be protected in accordance with applicable client assets requirements" sollte dies der Fall sein.

 

Als Sicherheit ist in dem anderen Screenshot von "cash collateral" die Rede. Soweit ich weiß, kann "cash collateral" auch normales Cash - also Geldguthaben bedeuten. Dann wäre Bargeld auf einmal Sondervermögen des Kunden?
Oder bin ich bereits zuvor falsch abgebogen, da IB ein Broker und keine Bank ist? Bei einem Broker sind - anders wie bei einer Bank - die Kundengelder auch bereits separiert. Dann macht es wieder Sinn.

 

IB hat für EU-Kunden seinen rechtlichen Sitz in Irland, irisches Recht mag auch noch seine Besonderheiten haben bez. Sondervermögen oder getrennte Verwahrung, da bin ich überfragt :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...