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awu

Fairrürup / Raisin: Anbieterwechsel wegen höherem Rentenfaktor sinnvoll?

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awu

Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Einschätzung zu meinem bestehenden Fairrürup-Vertrag einholen.
 

Ausgangssituation:

  • 50 Jahre alt, selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert
  • Fairrürup-Vertrag bei der Sutor Bank mit ca. 200.000 € Guthaben im ETF-Depot der Sutorbank
  • Bei Vertragsabschluss habe ich einen Rentenbeginn mit 62 Jahren vereinbart.
  • Der garantierte Rentenfaktor beträgt laut Raisin ca. 27,38 bei Rentenbeginn mit 62 und nur noch ca. 25,04 bei Rentenbeginn mit 67 Jahren.

 

Inzwischen frage ich mich, ob der Rentenbeginn mit 62 für mich überhaupt sinnvoll ist. Als freiwillig gesetzlich Versicherter werden auf die Rürup-Rente mit 62 Jahren bis zum Wechsel in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR erst mit 67 Jahren) erhebliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. 

Eine Verschiebung des Rentenbeginns von 62 auf 67 Jahre wäre laut Raisin mit einer Reduzierung des garantierten Rentenfaktors von 27,38 auf 25,04 verbunden.

Da Raisin einen Anbieterwechsel grundsätzlich ermöglicht, überlege ich, das Vertragsguthaben zu einem anderen kostengünstigen Rürup-Anbieter zu übertragen, der mir mit 50 Jahren und Rentenbeginn mit 67 einen attraktiveren garantierten Rentenfaktor bietet.

 

Meine Fragen an euch:

  • Hat jemand Erfahrungen mit einem Anbieterwechsel bzw. der Übertragung eines bestehenden Rürup-Vertrags?
  • Welche kostengünstigen Anbieter kommen dafür infrage und nehmen tatsächlich bestehendes Rürup-Guthaben an?
  • Welche garantierten Rentenfaktoren sind bei einem Neuabschluss mit 50 Jahren und Rentenbeginn mit 67 derzeit realistisch?
  • Würdet ihr den bestehenden Vertrag behalten oder einen Wechsel ernsthaft prüfen?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Minuten von awu:

Hat jemand Erfahrungen mit einem Anbieterwechsel bzw. der Übertragung eines bestehenden Rürup-Vertrags?

Guthaben aus einer bestehenden Rüruprente nehmen nur ganz wenig Anbieter überhaupt an. Mir fällt z.B. spontan gar keiner ein. Außerdem solltest du natürlich einen Nettotarif und keinen Provisionstarif nehmen.

 

Du brauchst also einen Makler, der dir erstmal überhaupt Anbieter raussucht, die das machen würden.

 

Vorher ist alles Makulatur.

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fgk

Der Rentenfaktor müßte mit Eintrittsalter 67 doch höher sein als mit Eintrittsalter 62?

 

 

Abgesehen davon ist der garantierte Rentenfaktor nur der worst case. Bei einer stabilen oder steigenden Zinsentwicklung werden die tatsächlichen Rentenfaktoren höher sein. Bei einem niedrigeren garantierten Rentenfaktor steigen die Überschüsse, deren Verwendung man bestimmen kann.

 

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awu
· bearbeitet von awu
vor 18 Minuten von fgk:

Der Rentenfaktor müßte mit Eintrittsalter 67 doch höher sein als mit Eintrittsalter 62?

 

geht ja um garantierten Rentenfaktor. Hätte ich direkt bei Vertragsabschluss in 2015 einen Rentenbeginn mit 67 Jahren vereinbart, läge der garantierte Rentenfaktor bei 30. Die aktuelle Anfrage bei Raisin bezog sich dagegen auf eine nachträgliche Änderung des Rentenbeginns im laufenden Vertrag von 62 auf 67 Jahre. Dabei wurde mir nur noch ein garantierter Rentenfaktor von ca. 25 genannt.
 

Hmm, guter Punkt. ob man davon ausgehen kann, dass der tatsächliche Rentenfaktor bei Rentenbeginn mit 67 durch Überschüsse letztlich nicht wesentlich schlechter ausfällt als bei einem von Anfang an vereinbarten Rentenbeginn mit 67?

Falls das realistisch ist, könnte ich den bestehenden Vertrag einfach auf Rentenbeginn mit 67 umstellen, statt einen Anbieterwechsel anzustreben. Oder übersehe ich dabei etwas?

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fgk
· bearbeitet von fgk

In der Praxis weiß man es halt vorher nicht, deshalb gibt es ja die garantierten Faktoren.

 

Je näher der Rentenbeginn kommt, desto besser läßt es sich aber abschätzen. Die in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen Verträge dürften recht niedrige Verzinsungen und damit Rentenfaktoren haben. Wegen des wieder steigenden Zinsniveaus ist es durchaus denkbar, daß bei diesen Verträgen dann Überschüsse entstehen.

Bei einem Vertrag von 1986 dagegen könnte der garantierte Rentenfaktor höher sein und greifen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 26 Minuten von awu:

Oder übersehe ich dabei etwas?

So oder so musst du jetzt genau planen. Denn bis zum Tode musst du mit „dem“ Anbieter leben. Es kommt daher auch auf den Erfolg des Lebensversicherers an und seine Überschüsse in der Rentenphase. Denn zum Rentenbeginn wird ja alles an Fonds verkauft und das Geld liegt dann nur noch verzinst beim Versicherer. Und da man spätestens in der Rentenphase nicht mehr wechseln kann, ist die Entscheidung extrem wichtig, was du jetzt tust. Deine Möglichkeiten also nochmal genau zu sondieren, ist sehr wichtig.

 

Ist das in deinem Produkt (noch) so, dass die mylife Lebensversicherung AG deine Rentenphase übernimmt? Dann wäre wichtig sich die mal genau anzusehen. Weil du 2-3 Jahrzehnte vielleicht mit denen zutun haben wirst.

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awu
vor 10 Minuten von satgar:

Ist das in deinem Produkt (noch) so, dass die mylife Lebensversicherung AG deine Rentenphase übernimmt? Dann wäre wichtig sich die mal genau anzusehen. Weil du 2-3 Jahrzehnte vielleicht mit denen zutun haben wirst.

Ja, die mylife übernimmt weiterhin die Rentenphase.

 

Du hast natürlich recht, andererseits sind es bis zum geplanten Rentenbeginn noch mindestens 12 Jahre. Ich hoffe daher, dass sich bis dahin weitere Möglichkeiten ergeben, das Vertragsguthaben zu einem anderen Anbieter mit attraktiveren Konditionen zu übertragen – beispielsweise zu einem Anbieter, bei dem das Kapital während der Rentenphase zumindest teilweise in ETFs investiert bleiben kann und nicht vollständig in das klassische Sicherungsvermögen übergeht...

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 10 Stunden von awu:

Ja, die mylife übernimmt weiterhin die Rentenphase.

 

Du hast natürlich recht, andererseits sind es bis zum geplanten Rentenbeginn noch mindestens 12 Jahre. Ich hoffe daher, dass sich bis dahin weitere Möglichkeiten ergeben, das Vertragsguthaben zu einem anderen Anbieter mit attraktiveren Konditionen zu übertragen – beispielsweise zu einem Anbieter, bei dem das Kapital während der Rentenphase zumindest teilweise in ETFs investiert bleiben kann und nicht vollständig in das klassische Sicherungsvermögen übergeht...

Das funktioniert nicht,  kannst du vergessen. Die lv1871 hat das schon heute mit einem „fondsgebundenen Rentenbezug“ in der Basisrente, und es ist totaler Fake. 
 

Es bringt dir überhaupt nichts. Auf der Seite hier https://www.lv1871.de/fondsgebundene-rentenversicherung/fragen/auszahlung/ weiter unten gibt es auch eine Art kleinen modellhaften Rechner, der den normalen zinsbezug mit dem fondsgebundenen Bezug vergleicht. Ignoriere bitte ansonsten alle anderen Infos wie Besteuerung und Optionen auf einmalauszahlung. Die handeln vom normalen privatrententarif. Es geht mir mit der verlinkung rein um das Thema des fondsgebundenen Bezuges zu dem „Versprechen“ des Marketings, jetzt gäbe es auch im Rentenbezug richtig Fonds und starkem Einfluss auf die rentenhöhe. Und das ist absoluter Quatsch. Es ist pure Wunschvorstellung , das man eine vom Versicherer vorgeschriebene (Rürup/gesetzgeber) lebenslange Rente mit Fonds realisieren könne. Das geht einfach nicht zusammen. Alles andere, was die Versicherer vorgeben, hält in keiner Weise, was Leute sich darunter vorstellen. „Fondsgebundener Rentenbezug“? Das ist eine Farce.

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