hierbinich vor 3 Stunden Ein Bausparvertrag wurde vor fast 20 Jahren aufgenommen und nicht für Immobilienkauf bzw. -Renovierung verwendet. Über sie Sinnhaftigkeit brauchen wir uns jetzt nicht zu unterhalten, es gab "historische Gründe". Das Geld (nicht viel, sagen wir 30 Tausend) gammelt mehr oder weniger vor sich hin, mit sehr geringer Verzinsung. Bequemlichkeitshalber wird es für Vermögenswirksame Leistungen verwendet. Nun ist die Bausparkasse der Meinung, dass es so nicht weiter geht. Welche Möglichkeiten hat man als "Bausparer"? 1. Klar, man kann sozusagen stillschweigend die Auflösung des Vertrages hinnehmen und das Geld woanders investieren. Das diskutieren wir jetzt nicht, weil diese Möglichkeit offensichtlich ist. Was gäbe es noch? 2. Den Bauvertrag splitten und weiter "besparen", falls man ein kleines Darlehen doch in Zukunft braucht? (Falls die Bausparkasse mitspielt) 3. Das Geld in einen neuen Bausparvertrag stecken? (wohl mit Abschlussgebühren verbunden, die auch mal mehr als 1-2 Tausend Euro betragen können) 4. Kann man den bestehenden Bausparvertrag auf die Verwandtschaft übertragen, bringt das was im Sinne der Zuteilungsfristen? Zum Beispiel auf kleine Kinder übertragen? Übersehe ich was ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 3 Stunden vor 2 Minuten von hierbinich: (wohl mit Abschlussgebühren verbunden, die auch mal mehr als 1-2 Tausend Euro betragen können) Seltenst! Die übliche Abschlussgebühr sind 1,0 oder 1,6% der abgeschlossenen Bausparsumme. Wenn du irgendwo nen 10.000er Bausparer abschließt, kannst du es selbst ausrechnen. Das man 1000 EUR Abschlusskosten hätte, wäre erst bei 100k Bausparsumme z.B. der Fall. Und sowas lässt man sich bitte nicht andrehen. Generell sollte man von Bausparen die Finger lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity vor 1 Stunde vor 2 Stunden von hierbinich: Nun ist die Bausparkasse der Meinung, dass es so nicht weiter geht. ... das ist "unklar" formuliert. Wenn der Vertrag seit >10 Jahren zuteilungsreif ist und der Vertrag mit Hinweis auf § 489 BGB mit 6 Monaten Frist gekündigt wurde, dann darf sie das. Der BGH hat in diesem Fall die Anwendbarkeit des § 489 BGB explizit bestätigt. Bei einem legal gekündigten Bausparvertrag ist dann nur die Option 1 relevant: "Auflösung des Vertrages hinnehmen und das Geld woanders investieren". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli vor 1 Stunde Wobei ich mich frage, wenn es wirklich nur eine "sehr geringer Verzinsung" ist und wir uns gerade in einer Phase steigender Zinsen befinden: Warum kündigt die BSK gerade jetzt? Jetzt sollte doch ein BSV mit "sehr geringer Verzinsung" (also mutmaßlich unter oder um 1%) gerade gut für die BSK sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag