hierbinich 14. Oktober Ein Bausparvertrag wurde vor fast 20 Jahren aufgenommen und nicht für Immobilienkauf bzw. -Renovierung verwendet. Über sie Sinnhaftigkeit brauchen wir uns jetzt nicht zu unterhalten, es gab "historische Gründe". Das Geld (nicht viel, sagen wir 30 Tausend) gammelt mehr oder weniger vor sich hin, mit sehr geringer Verzinsung. Bequemlichkeitshalber wird es für Vermögenswirksame Leistungen verwendet. Nun ist die Bausparkasse der Meinung, dass es so nicht weiter geht. Welche Möglichkeiten hat man als "Bausparer"? 1. Klar, man kann sozusagen stillschweigend die Auflösung des Vertrages hinnehmen und das Geld woanders investieren. Das diskutieren wir jetzt nicht, weil diese Möglichkeit offensichtlich ist. Was gäbe es noch? 2. Den Bauvertrag splitten und weiter "besparen", falls man ein kleines Darlehen doch in Zukunft braucht? (Falls die Bausparkasse mitspielt) 3. Das Geld in einen neuen Bausparvertrag stecken? (wohl mit Abschlussgebühren verbunden, die auch mal mehr als 1-2 Tausend Euro betragen können) 4. Kann man den bestehenden Bausparvertrag auf die Verwandtschaft übertragen, bringt das was im Sinne der Zuteilungsfristen? Zum Beispiel auf kleine Kinder übertragen? Übersehe ich was ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 14. Oktober vor 2 Minuten von hierbinich: (wohl mit Abschlussgebühren verbunden, die auch mal mehr als 1-2 Tausend Euro betragen können) Seltenst! Die übliche Abschlussgebühr sind 1,0 oder 1,6% der abgeschlossenen Bausparsumme. Wenn du irgendwo nen 10.000er Bausparer abschließt, kannst du es selbst ausrechnen. Das man 1000 EUR Abschlusskosten hätte, wäre erst bei 100k Bausparsumme z.B. der Fall. Und sowas lässt man sich bitte nicht andrehen. Generell sollte man von Bausparen die Finger lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity 14. Oktober vor 2 Stunden von hierbinich: Nun ist die Bausparkasse der Meinung, dass es so nicht weiter geht. ... das ist "unklar" formuliert. Wenn der Vertrag seit >10 Jahren zuteilungsreif ist und der Vertrag mit Hinweis auf § 489 BGB mit 6 Monaten Frist gekündigt wurde, dann darf sie das. Der BGH hat in diesem Fall die Anwendbarkeit des § 489 BGB explizit bestätigt. Bei einem legal gekündigten Bausparvertrag ist dann nur die Option 1 relevant: "Auflösung des Vertrages hinnehmen und das Geld woanders investieren". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 14. Oktober Wobei ich mich frage, wenn es wirklich nur eine "sehr geringer Verzinsung" ist und wir uns gerade in einer Phase steigender Zinsen befinden: Warum kündigt die BSK gerade jetzt? Jetzt sollte doch ein BSV mit "sehr geringer Verzinsung" (also mutmaßlich unter oder um 1%) gerade gut für die BSK sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos 15. Oktober vor 15 Stunden von Holgerli: Wobei ich mich frage, wenn es wirklich nur eine "sehr geringer Verzinsung" ist vor 20 Jahren waren die Zinsen nicht so niedrig, dass mit Bonus schon etwas über 2% herauskommen dürfte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 15. Oktober vor 16 Minuten von hilflos: vor 20 Jahren waren die Zinsen nicht so niedrig, dass mit Bonus schon etwas über 2% herauskommen dürfte. Das wurde aber so nicht gesagt. Es wurde eigentlich generell wenig gesagt. Außer, es sei eben eine sehr geringe Verzinsung. ansonsten absolutes stochern im Nebel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Euronensammler 15. Oktober vor 18 Stunden von satgar: Das man 1000 EUR Abschlusskosten hätte, wäre erst bei 100k Bausparsumme z.B. der Fall. Und sowas lässt man sich bitte nicht andrehen. Ein wenig sehr pauschal. Wenn man einen 500k Immobilie im Auge hat in davon 20% über einen lange bestehenden BSV finanziert; wenn die Grundschuld noch eingetragen ist und man ohne viel Verrenkungen damit eine Komplettsanierung eines Altbaus macht; wenn man damit vorbaut, um evtl. mit erbberechtigte Geschwister bei Erbe eines Hauses auszahlen zu können; etc. etc. vor 18 Stunden von hierbinich: 2. Den Bauvertrag splitten und weiter "besparen", falls man ein kleines Darlehen doch in Zukunft braucht? (Falls die Bausparkasse mitspielt) Teilen, übertragen etc. ist alles denkbar und machbar. Die Verantwortung, die Vertragsbedingungen genau zu lesen, nimmt die hier aber vermutlich keiner ab. Manche Vertragsänderungen machen den Bonusanspruch kaputt, manche die alten Zinskonditionen, etc. Es gibt einige Bausparkassen und unendlich viele Tarife und "interessante" Vertragsbedingungen über die Jahrzehnte. Also: Vertrag Lesen! vor 31 Minuten von satgar: ansonsten absolutes stochern im Nebel. Richtig. Es mag Konstellationen geben, in der man mit einem alten großen BSV ein echtes Schätzchen liegen hat und es mag sein, dass er seinen Sinn überlebt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 15. Oktober · bearbeitet 15. Oktober von slowandsteady vor 55 Minuten von hilflos: mit Bonus Den gibt laut AGB oft nur, wenn man noch nicht "voll bespart" ist und einen Kredit in Anspruch nehmen koennte (aber dann nicht macht). Um den Kredit in Anspruch nehmen zu koennen, darf er aber noch nicht voll bespart sein. Muss man das kleingedruckte lesen. Da wir von @hierbinich keine Daten zum Bausparer haben, ist es auch vollkommen sinnlos darueber zu diskutieren, was am sinnvollsten waere. Aber generell gilt bei Bausparern: Sie sind eigentlich fast nie lohnenswert, Finger weg. Ausnahmen bestaetigen die Regel. Wenn die Bausparkasse dich loswerden will, dann wird sie ihre Gruende haben und daher koennte es sich lohnen ihn doch zu behalten. Wenn du naemlich Geld niedrig verzinst rumliegen laesst, ist das ja gut fuer die Bausparkasse und sie wird einen Teufel tun und den aufloesen. vor 18 Stunden von hierbinich: 4. Kann man den bestehenden Bausparvertrag auf die Verwandtschaft übertragen, bringt das was im Sinne der Zuteilungsfristen? Zum Beispiel auf kleine Kinder übertragen? Was soll das bringen? Das aendert die Situation nicht, sondern nur den Vertragspartner. Du kannst natuerlich sicherlich einen neuen Vertrag abschliessen, aber wie oben gesagt, ist das selten sinnvoll und insb. quasi nie ohne konkreten Immobilienwunsch (den ein Kind wohl kaum haben wird). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 15. Oktober vor 3 Stunden von hilflos: vor 20 Jahren waren die Zinsen nicht so niedrig, dass mit Bonus schon etwas über 2% herauskommen dürfte. Ich hatte "sehr geringer Verzinsung" extra in Anführungsstriche gesetzt, weil das ein Zitat aus dem O-Post war. Aber genau das ist das Problem: belastbare Aussagen im O-Post gibt es nicht viele. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelnappi34 15. Oktober Eine Teilung des bestehenden Vertrags kann sinnvoll sein, wenn man sich die alten Konditionen sichern und später ein kleines Bauspardarlehen nutzen möchte. Allerdings hängt das stark von den Vertragsbedingungen und der Zustimmung der Bausparkasse ab. Eine Übertragung auf Angehörige ist grundsätzlich möglich, aber die Zuteilungsreife und Darlehensansprüche sollte man vorher konkret prüfen lassen. Einen neuen Vertrag würde ich wegen der Abschlussgebühren nur abschließen, wenn die Konditionen wirklich einen Vorteil bieten. Entscheidend ist, welche Rechte der alte Tarif noch bietet und ob die Bausparkasse eine Fortführung überhaupt zulässt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seblajo87 16. Oktober Am 14.10.2026 um 19:24 von hierbinich: fnf Ein Bausparvertrag wurde vor fast 20 Jahren aufgenommen und nicht für Immobilienkauf bzw. -Renovierung verwendet. Über sie Sinnhaftigkeit brauchen wir uns jetzt nicht zu unterhalten, es gab "historische Gründe". Das Geld (nicht viel, sagen wir 30 Tausend) gammelt mehr oder weniger vor sich hin, mit sehr geringer Verzinsung. Bequemlichkeitshalber wird es für Vermögenswirksame Leistungen verwendet. Nun ist die Bausparkasse der Meinung, dass es so nicht weiter geht. Welche Möglichkeiten hat man als "Bausparer"? 1. Klar, man kann sozusagen stillschweigend die Auflösung des Vertrages hinnehmen und das Geld woanders investieren. Das diskutieren wir jetzt nicht, weil diese Möglichkeit offensichtlich ist. Was gäbe es noch? 2. Den Bauvertrag splitten und weiter "besparen", falls man ein kleines Darlehen doch in Zukunft braucht? (Falls die Bausparkasse mitspielt) 3. Das Geld in einen neuen Bausparvertrag stecken? (wohl mit Abschlussgebühren verbunden, die auch mal mehr als 1-2 Tausend Euro betragen können) 4. Kann man den bestehenden Bausparvertrag auf die Verwandtschaft übertragen, bringt das was im Sinne der Zuteilungsfristen? Zum Beispiel auf kleine Kinder übertragen? Übersehe ich was ? Genau vor diesem Problem stand ich kürzlich auch. Am besten hilft hier wirklich nur ein Blick in die alten Tarifbestimmungen, ob sich eine Teilung oder Fortführung überhaupt rechnet, ansonsten ist die Kündigung nach so langer Zeit oft ohnehin der wirtschaftlich sinnvollere Schritt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti 16. Oktober Die alten Bausparverträge sind relativ gut verzinst. Es gibt aber auch schon teilweise bessere festverzinsliche Verträge. Ich hatte insbesondere in der Niedrigzinsphase oft Anrufe, das ich den Bausparvertrag kündigen soll. Habe ich eben nicht gemacht. Ich lasse ihn seit Jahren mit dem minimalen Betrag vom AG besparen, sodas es ewig dauert, bis er voll wird. Zum TO, muss denn der Vertrag aufgelöst werden oder möchte die Bank dir ein anderes Angebot machen? Da sehe ich die entscheidende Frage. Idr. soll ein neuer Vertrag mit neuen Gebühren abgeschlossen werden. Variante 2 könnte man anfragen. Vielleicht noch nach den Gebüren fragen. Ansonsten ist es eben Variante 1. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag