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Gabriele

Immaterieller Schadenersatz aus Datenschutzverletzung / Art. 82 DSGVO / Broker, Banken, Finanzdienstleister

Empfohlene Beiträge

Gabriele
· bearbeitet von Gabriele

 

Fallbeispiel:

 

Ein Bankkunde wurde von seiner Bank gemäss Art 34 DSGVO darüber informiert, dass bei einem Cybercrimevorfall Vorname, Name, Adressdaten, Kontaktdaten, Verfügernummer sowie Depotwert an unberechtigte Dritte gelangt sind.

 

Kontaktaufnahmen durch Kriminelle sind innerhalb von ca.16 Monaten noch nicht erfolgt.

Der Schaden ist bisher begrenzt auf die psychische Belastung.

Legal Tech gibt es in seinem Fall nicht.

 

 

Ohne anwaltliche Beratung würde er den immateriellen Schaden wie folgt geltend machen:

 

 

1. Auskunft bei der Bank nach Art 15 DSGVO anfordern.

 

2. Bank anschschreiben und immateriellen Schadenersatz in Höhe von 500,00 € geltend machen.

 

3. Wenn die Bank freiwillig keinen Schadenersatz leisten möchte, dann Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen (ca. 36,00 €).

 

4. Wenn die Bank dem Mahnbescheid widerspricht oder kein Vergleichsangebot in Höhe von ca. 250,00 € anbietet, dann Klage bei Gericht einreichen.

 

5. Sollte die Bank einem Vergleich zustimmen, dann darauf achten, dass das Haftungsrisiko für zukünftige Schäden nicht ausgeschlossen wird.

 

 

Welche Mustervorlagen aus dem Internet würdet Ihr verwenden ( Anschreiben Bank / Klageschrift) und wo liegen die Fallstricke in diesem Fall?

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Dass Du Dir Sorgen gemacht und Dich geärgert hast, ist nachvollziehbar.

 

Art. 82 DSGVO Absatz 1 besagt:

Zitat

(1) Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

 

Es gibt einige Webseiten im Internet, die empfehlen, dass man auch dann, wenn kein materieller Schaden entstanden ist, Schadensersatz für einen immateriellen Schaden einfordern soll. Sie bieten ihre Hilfe an, natürlich nicht ganz uneigennützig.

 

Andere Juristen schreiben, dass das nicht so einfach wird. Man kann versuchen, von der Bank direkt einen Schadensersatz zu bekommen. Ich tippe darauf, dass sie ablehnen und einen an die Gerichte verweisen werden. Einen Mahnbescheid würden sie sehr wahrscheinlich ebenfalls zurückweisen. Man könnte klagen. Das wäre aufwändig. Der Erfolg ist - wie immer in solchen Fällen - ungewiss. Als Antragsteller hätte man die Beweislast und müsste Angst, Sorgen oder seelische Belastungen konkret und individuell belegen. Das wird nicht einfach.

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