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p321

Hollo Zusammen!

 

Ich hoffe ich bin hier richtig.

 

Ist eigentlich schon klar wie Aktien im Jahr 2007 versteuert werden müssen?

Oder wie erfahre ich wie Aktien usw. Versteuert werden müssen.

 

Um an zwei konkreten Bespielen zu Fragen:

 

1, Wie ist das mit der Verrechnung zwischen Verlusten und Gewinnen?

Ist das 2007 noch möglich?

 

2, Ich habe Aktien schon zwei Jahre und könnte sie jetzt steuerfrei verkaufen. Möchte sie eigentlich aber behalten, weil es "gute" Aktien sind die noch weiter steigen werden.

Wie ist das mit diesen Aktien im nächstes Jahr. Gilt für diese Aktien noch die alte Regelung? Also müssen nicht versteuert werden?

 

 

Vielen Dank für Ihr bemühen!

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|Zero

für 2007 gibt es nur änderungen bzgl. des freistellungsauftrages

 

ledige nur noch 801 inkl. werbungskosten

verheiratete 1.602 inkl. werbungskosten

 

bei aktienverkäufen bleibt es 2007 noch so wie dieses jahr. speku gewinne bleiben bis zur grenzen von 511,99 steuerfrei. ab 512 wird der gesamte betrag versteuert.

 

ob 2008 die abgeltungssteuer kommt, weiß man net.

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Abraxas

Kann Zero nur zustimmen.

 

Nur zur Ergänzung:

 

Sofern Spekulationsgewinne (innerhalb 1-Jahres-Frist) entstehen, können diese mit entsprechenden Spekulationsverlusten verrechnet werden (zumindest auch noch bis einschliesslich 2007).

 

Falls ab 2008 die Abgeltungssteuer eingeführt wird, muss man sich die steuerliche Ausgestaltung dann genau betrachten. Sollten dann auch Kursgewinne von Aktien besteuert werden, die länger als ein Jahr gehalten wurden, so würde bis Ende 2007 in jedem Fall Handlungsbedarf bestehen! Sprich: Verkauf dieser Aktien und damit Sicherung der für 2007 noch steuerfreien Kursgewinne! Wenn man an einen weiteren Kursanstieg bestimmter Aktien glaubt, kann man ja in 2008 wieder in diese Akien einsteigen!

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Wishmueller
Falls ab 2008 die Abgeltungssteuer eingeführt wird, muss man sich die steuerliche Ausgestaltung dann genau betrachten. Sollten dann auch Kursgewinne von Aktien besteuert werden, die länger als ein Jahr gehalten wurden, so würde bis Ende 2007 in jedem Fall Handlungsbedarf bestehen! Sprich: Verkauf dieser Aktien und damit Sicherung der für 2007 noch steuerfreien Kursgewinne! Wenn man an einen weiteren Kursanstieg bestimmter Aktien glaubt, kann man ja in 2008 wieder in diese Akien einsteigen!

 

Soweit ich weiß gehen die derzeitigen Überlegungen ja dahin, erst 2009 die Abgeltungssteuer einzuführen.

 

Dennoch hab' ich da grad 'ne brennende Frage zu. Wäre das dann wirklich "stichtagsbezogen"? Sprich: alle Gewinne aus Aktien/Fonds die ich vor dem 01.01.08/09 verkaufe -und länger als ein Jahr gehalten habe- wären steuerfrei, und alle Verkäufe nach dem Stichtag unterlägen in vollem Umfang (also rückwirkend für die gesamte Haltedauer) dann der Abgeltungssteuer?

 

Ich mag mir das insofern nur schwer vorstellen, als dass es dann ja vermutlich zu erdrutschartigen Verkäufen vor dem Stichtag kommen würde/müsste.... :blink: .... oder hab' ich da grad einen "Denkfehler"....? :unsure:

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rolasys
Dennoch hab' ich da grad 'ne brennende Frage zu. Wäre das dann wirklich "stichtagsbezogen"? Sprich: alle Gewinne aus Aktien/Fonds die ich vor dem 01.01.08/09 verkaufe -und länger als ein Jahr gehalten habe- wären steuerfrei, und alle Verkäufe nach dem Stichtag unterlägen in vollem Umfang (also rückwirkend für die gesamte Haltedauer) dann der Abgeltungssteuer?

 

Das weis der Herr Steinbrück auch noch nicht...

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Reigning Lorelai
ZITAT

Dennoch hab' ich da grad 'ne brennende Frage zu. Wäre das dann wirklich "stichtagsbezogen"? Sprich: alle Gewinne aus Aktien/Fonds die ich vor dem 01.01.08/09 verkaufe -und länger als ein Jahr gehalten habe- wären steuerfrei, und alle Verkäufe nach dem Stichtag unterlägen in vollem Umfang (also rückwirkend für die gesamte Haltedauer) dann der Abgeltungssteuer?

 

 

Das weis der Herr Steinbrück auch noch nicht...

 

das und noch viel mehr weiß er nicht.... aber er ist in guter Gesellschaft in der Regierung

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EinInvestor
Ich mag mir das insofern nur schwer vorstellen, als dass es dann ja vermutlich zu erdrutschartigen Verkäufen vor dem Stichtag kommen würde/müsste.... :blink: .... oder hab' ich da grad einen "Denkfehler"....? :unsure:

 

So wie ich den Artikel bei www.handelsblatt.com verstehe (Seite 2 dort) gilt das für Anlage, die nach Dezember 2008 erworben werden. Was davor erworben wurde, bleibt davon frei.

 

Für das, was man in 2008 erworben hat, wird dann vermutlich noch die alte Regelung mit dem einen Jahr gelten. D.h. daraus ergbit sich auch kein Grund in Panik alles bestens auf den Markt zu schmeissen.

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Wishmueller
· bearbeitet von Wishmueller

Aus dem Handelsblatt-Artikel geht hervor, dass der "Stichtag" der 31.12.2007 ist. Macht auch irgendwie Sinn, d.h. alle Käufe/Verkäufe bis dahin mit Haltefrist > 1 Jahr sind wohl (Abgeltungs-)steuerfrei, ab 01.01.2008 tritt dann die Änderung in Kraft, die natürlich erst zum 01.01.2009 wirksam wird. Soweit hab' ich das jetzt ja auch verstanden :)

 

Dafür beschäftigt mich grad eine andere Frage: eigentlich find ich das ja "praktisch". Nur wie funktioniert das dann in der Praxis? 25% automatisch dem Fiskus überweisen, logo. Und was ist mit meinen "Verlust-Verkäufen"??? Krieg' ich da dann ebenfalls automatisch 25% erstattet? Kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht so richtig vorstellen. Würde das dann wieder über die Einkommenssteuererklärung laufen? In dem Falle hätte die Vereinfachung ja nicht viel gebracht - und andernfalls würde der "effektive" Steuersatz dann doch deutlich mehr als 25 % betragen, wenn ich Verlust-Verkäufe nicht dagegen rechnen könnte.... :huh:

 

Hab' mich mit dem Thema Steuern bisher auch noch nicht näher befasst, von daher sorry, wenn die Frage etwas "unqualifiziert" wirken sollte....

 

EDIT: ... ähm, in dem Artikel hier steht tatsächlich Ende 2008.... :blink: ..... hab' das woanders aber schon mit Ende 2007 gelesen, was für mich von der Logik her (siehe oben) eher Sinn machen würde. Sei's drum....

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€-man
Aus dem Handelsblatt-Artikel geht hervor, dass der "Stichtag" der 31.12.2007 ist. Macht auch irgendwie Sinn, d.h. alle Käufe/Verkäufe bis dahin mit Haltefrist > 1 Jahr sind wohl (Abgeltungs-)steuerfrei, ab 01.01.2008 tritt dann die Änderung in Kraft, die natürlich erst zum 01.01.2009 wirksam wird. Soweit hab' ich das jetzt ja auch verstanden :)

 

Dafür beschäftigt mich grad eine andere Frage: eigentlich find ich das ja "praktisch". Nur wie funktioniert das dann in der Praxis? 25% automatisch dem Fiskus überweisen, logo. Und was ist mit meinen "Verlust-Verkäufen"??? Krieg' ich da dann ebenfalls automatisch 25% erstattet? Kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht so richtig vorstellen. Würde das dann wieder über die Einkommenssteuererklärung laufen? In dem Falle hätte die Vereinfachung ja nicht viel gebracht - und andernfalls würde der "effektive" Steuersatz dann doch deutlich mehr als 25 % betragen, wenn ich Verlust-Verkäufe nicht dagegen rechnen könnte.... :huh:

 

Hab' mich mit dem Thema Steuern bisher auch noch nicht näher befasst, von daher sorry, wenn die Frage etwas "unqualifiziert" wirken sollte....

 

EDIT: ... ähm, in dem Artikel hier steht tatsächlich Ende 2008.... :blink: ..... hab' das woanders aber schon mit Ende 2007 gelesen, was für mich von der Logik her (siehe oben) eher Sinn machen würde. Sei's drum....

 

Da Du Verluste aus Kapitalerträgen nur mit Gewinnen aus diesen gegenrechnen kannst, wird das nur über die EST-Erklärung gehen. Wer sollte denn die laufenden Gewinne mit den laufenden Verlusten unterm Jahr überprüfen können? Du könntest ja mehr Verluste schreiben und somit (für den Staat) ungerechtfertigter Weise eine Erstattung bekommen. :)

 

Gruß

-man

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juse
· bearbeitet von juse

Laut dem Handelsblatt-Artikel, wie oben schon richtig erkannt, sollen angeblich alle bis zum 31.12.2008 gekauften Papiere dem alten Steuerrecht unterliegen.

Kommt wirklich so eine Übergangslösung, dann freut mich das als Langfristanleger sehr. Man stopft 2008 alles verfügbare Geld ins Depot und lässt dann einfach nur noch laufen ... Ich würde dann sogar auf Wertpapierkredit anlegen (was ich sonst niemals machen würde), denn die Steuerfreiheit beim Ablauf der Spekulationsfrist sollte Vorteil genug sein. Dann fliesst halt der Sparplan nicht mehr ins Depot, sondern dient zum Abzahlen des Kredits. Die relativ hohen Ausschüttungen meines Depots würden dann die Kreditzinsen abdecken ...

 

Indexprodukte (ETF) werden mit Einführung der Abgeltungssteuer immer wichtiger. Da (entsprechend aktueller Informationslage) ein Umschichten zwischen Produkten ab 2009 Abgeltungssteuer kostet. Warum sich dann noch auf einen aktiv verwalteten Fonds festlegen und damit das Risiko der langfristigen Underperformance eingehen ...

 

Ein Verrechnen von Gewinnen mit Verlusten muss erlaubt sein! Ansonsten würde sicher der BGH oder das BVerfG einschreiten. Das wird wohl so aussehen, dass Gewinne bei jedem Verkauf sofort abgeführt werden (wie heute schon die Kapitalertragssteuer) und Verluste dann mit der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

 

MfG,

juse

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Feuershow
Ein Verrechnen von Gewinnen mit Verlusten muss erlaubt sein! Ansonsten würde sicher der BGH oder das BVerfG einschreiten. Das wird wohl so aussehen, dass Gewinne bei jedem Verkauf sofort abgeführt werden (wie heute schon die Kapitalertragssteuer) und Verluste dann mit der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

 

ist so aber auch nicht nett, wenn jemand viel tradet, weil er einen teil seines kapitals erst am jahresende wieder bekommt und nicht einsetzen kann in der zwischenzeit...

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