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€-man
Der durchschnittliche Steuersatz ist doch hier eigentlich uninteressant. Wichtig für mich ist doch viel mehr: Wenn ich einen weiteren Euro verdiene wieviel Cent sind für mich und wie viel für den Fiskus. Und das ergibt sich eben aus der Grenzsteuer.

 

Guten Morgen Mädels und Jungs,

 

also wenn es nur um den Grenzsteuersatz geht, dann ist doch die Kiste nicht wirklich neu. Diese Rechenspielchen gibt es doch seit es Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Umsatzbeteiligung usw. gibt. Spielt für mich alles keine Rolle. Für mich zählt nur eins: Was hab ich im Jahr für ein "zu versteuerndes Einkommen" und die daraus zu entrichtenden Abgaben. "Habe fertig"! (Frei nach Giovanni Trappatoni)

 

Gruß

-man

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BarGain
falsch!

banken reduzieren ihn nicht automatisch. wenn er komplett bei einer bank ist wird er angepasst. wenn nur zum teil dann wird nix automatisch gemacht.

 

mööp - falsch - viele banken passen auch bei teilfreistellungen folgerichtig automatisch prozentual an, denn man darf wohl getrost davon ausgehen, daß ziemlich viele leute nach einiger zeit nicht mal mehr wissen, welcher bank sie welche freistellungsaufträge erteilt haben.

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Sperber
· bearbeitet von Sperber
50,- reicht doch nicht mal für die Fahrtkosten zu einer Hauptversammlung

 

Dann sammel die Belege um mehr geltend zu machen.

 

Die 51 Euro sind ein Pauschbetrag zur Vereinfachung um diejenigen, die tatsächlich kaum Werbungskosten haben, von der Pflicht zu entlasten alles einzeln belegen zu müssen. Wer seine Kapitalanlagen so ernst nimmt, dass er deutlich mehr Werbungskosten hat, der muss deren genauen Höhe bloß nachweisen können und bekommt die ebenfalls von seinem zu versteuernden Gewinn abgezogen - ohne Maximalgrenze.

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Wishmueller
Ohnehin dürfte der Wegfall der Speku-Frist den DAX bis Ende 2008 in Richtung 10.000 treiben, das ist meine bescheidene Meinung. Also weiterhin glänzende Aussichten für Aktienanleger.

 

.... nachfolgender Artikel spricht in diesem Zusammenhang von der sogenannten "Steinbrück Ralley".... auch eine schöne Formulierung, wie ich finde B)

 

Zeit zum Aktienkauf läuft ab

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fibo naschi
Der durchschnittliche Steuersatz ist doch hier eigentlich uninteressant. Wichtig für mich ist doch viel mehr: Wenn ich einen weiteren Euro verdiene wieviel Cent sind für mich und wie viel für den Fiskus. Und das ergibt sich eben aus der Grenzsteuer.

 

Hier hat der Morevalue moreRecht!

 

Bei ein paar Euro plus/minus ist der Grenzsteuersatz anzusetzen :'(

 

Fibo

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€-man
Hier hat der Morevalue moreRecht!

 

Bei ein paar Euro plus/minus ist der Grenzsteuersatz anzusetzen :'(

 

Fibo

 

Fibo, im Prinzip reden wir hier über "Glas halb leer oder Glas halb voll". Einkommen 55.000,-- daraus ESt.= 15.186,-- gleich 27,61 %. Einkommen 58.000,-- daraus ESt. = 16.446,-- gleich 28,36 %. Und jetzt geht's los: Glas halb leer, "Oh jetzt werden meine 3.000,-- mit 42 % besteuert". Glas halb voll, "Jetzt zahl ich halt statt 27,61 % neu 28,36 % ESt. Dass mit steigendem Einkommen auch die ESt. prozentual ansteigt, ist doch nun wirklich nicht neu. Habe jetzt aber wirklich fertig!

 

Gruß

-man

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Rinderfond

So, nach fünf Seiten Threadlesens kenne ich nun die Grundzüge der Abgeltungssteuer zur Genüge. Doch wie sieht es mit der Praxis aus?

 

Beispiel 1:

Angenommen ich investiere im Januar 2009 9.000 Euro, aus denen innerhalb eines guten Jahres 10.000 Euro werden; nimmt die Bank dann erst mal 2.500 Euro weg, von denen ich mir 2.250 Euro am Jahresende wiederholen darf, indem ich die Belege über den Kaufpreis von 9.000 Euro vorlege, oder sieht die Bank, dass ich ja nur 1.000 Euro zu versteuern habe, weil nur die der Kursgewinn waren? Dann würde mir die Bank 250 Euro abziehen und alles wäre erledigt.

 

Für mich stellt sich die Frage, wie sich dieser Nachweis-, Beleg- und Bürokratiewahn darstellt, wenn man regelmäßig jeden Monat in eine ganze Menge Fonds investiert. Hat die Bank da den Überblick zu haben?

 

Beispiel 2:

Was ist, wenn man das Depot von Bank A zu Bank B überträgt? Behält Bank B dann beim ersten Verkauf jeglicher Fondsanteile automatisch vorerst 25 % ein?

 

Beispiel 3:

Ich überlege, ob ich nur bis Ende 2008 bei ebase meine Sparpläne bediene, diese dann mit ihrem Wert zum Stichtag 31.12.2008 einfach stehen lasse und auf diese Gewinne niemals eine Steuer zahle, weil ich ja alles noch mindestens bis 31.12.2009 halte. Dann würde ich ab Anfang 2009 ein anderes Depot besparen, in dem dann für jeden Fondsanteil die neue Steuer gilt.

 

Falls ich mich unklar ausgedrückt habe, fragt bitte nach. Mich interessiert auf jeden Fall sehr, was Ihr dazu sagen könnt.

 

Grüße,

Rinderfond

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wolf
Beispiel 1:

Angenommen ich investiere im Januar 2009 9.000 Euro, aus denen innerhalb eines guten Jahres 10.000 Euro werden; nimmt die Bank dann erst mal 2.500 Euro weg, von denen ich mir 2.250 Euro am Jahresende wiederholen darf, indem ich die Belege über den Kaufpreis von 9.000 Euro vorlege, oder sieht die Bank, dass ich ja nur 1.000 Euro zu versteuern habe, weil nur die der Kursgewinn waren? Dann würde mir die Bank 250 Euro abziehen und alles wäre erledigt.

 

Für mich stellt sich die Frage, wie sich dieser Nachweis-, Beleg- und Bürokratiewahn darstellt, wenn man regelmäßig jeden Monat in eine ganze Menge Fonds investiert. Hat die Bank da den Überblick zu haben?

 

Beispiel 2:

Was ist, wenn man das Depot von Bank A zu Bank B überträgt? Behält Bank B dann beim ersten Verkauf jeglicher Fondsanteile automatisch vorerst 25 % ein?

 

Beispiel 3:

Ich überlege, ob ich nur bis Ende 2008 bei ebase meine Sparpläne bediene, diese dann mit ihrem Wert zum Stichtag 31.12.2008 einfach stehen lasse und auf diese Gewinne niemals eine Steuer zahle, weil ich ja alles noch mindestens bis 31.12.2009 halte. Dann würde ich ab Anfang 2009 ein anderes Depot besparen, in dem dann für jeden Fondsanteil die neue Steuer gilt.

 

1: Die Abgeltungssteuer wird nicht jährlich auf den entstandenen Kursgewinn erhoben, sondern erst bei Verkauf auf den bis dahin akkumulierten Kursgewinn. Im jeweiligen Steuerjahr wird nur der Abschlag auf die aktuell gezahlten Dividenden fällig.

 

2: Höchst berechtigte Frage. Die bisherige Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs beeinhaltet solche technischen Details allerdings nicht. Ein praktikable Lösung wäre eine obligatorische Mitteilung über die Kaufdaten von Bank A an Bank B bei Depotübertrag.

 

3. Die Fonds-Lobbyisten vom BVI fordern, dass bei Sparplänen deren Beginn als Stichtag für die Anwendbarkeit der Abgeltungssteuer gelten soll. Das würde dazu führen, dass Kursgewinne eines Sparplans auch dann über die gesamte Laufzeit steuerfrei sind, wenn diese den 1.1.2009 überschreitet. Schaun mer mal, ob sie das durchkriegen...

 

Grüße,

Wolf

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Rinderfond
· bearbeitet von Rinderfond
1: Die Abgeltungssteuer wird nicht jährlich auf den entstandenen Kursgewinn erhoben, sondern erst bei Verkauf auf den bis dahin akkumulierten Kursgewinn. Im jeweiligen Steuerjahr wird nur der Abschlag auf die aktuell gezahlten Dividenden fällig.

 

Danke für Deine Antwort. Ich hatte mich missverständlich ausgedrückt. Beispiel 1 meinte ich für den Verkauf nach einem Jahr. Klar, vor dem Verkauf geht keiner an meinen Bestand. Ginge ja kaum, dann müsste die Bank ja Anteile verkaufen. Aber wie sieht es aus, gesetzt den Fall, dass ich nach einem Jahr verkaufe? Passiert dann das, was ich geschrieben hatte?

 

Der Vorschlag vom BVI ist gut, drücken wir ihm mal die Daumen.

 

Grüße,

Rinderfond

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fibo naschi
· bearbeitet von fibo naschi
Angenommen ich investiere im Januar 2009 9.000 Euro, aus denen innerhalb eines guten Jahres 10.000 Euro werden; nimmt die Bank dann erst mal 2.500 Euro weg, von denen ich mir 2.250 Euro am Jahresende wiederholen darf, indem ich die Belege über den Kaufpreis von 9.000 Euro vorlege, oder sieht die Bank, dass ich ja nur 1.000 Euro zu versteuern habe, weil nur die der Kursgewinn waren? Dann würde mir die Bank 250 Euro abziehen und alles wäre erledigt.

 

Würde das Investment mit 10.000 Euro aufgelöst, dann würde die Bank von den 1000 Euro Gewinn 25% abführen, also 250 Euro.

 

Wird nichts verkauft, dann kostet es auch keine Steuern.

 

3. Die Fonds-Lobbyisten vom BVI fordern, dass bei Sparplänen deren Beginn als Stichtag für die Anwendbarkeit der Abgeltungssteuer gelten soll. Das würde dazu führen, dass Kursgewinne eines Sparplans auch dann über die gesamte Laufzeit steuerfrei sind, wenn diese den 1.1.2009 überschreitet. Schaun mer mal, ob sie das durchkriegen...

 

... wenn Sie das durchkriegen, dann gute Nacht Deutschland!

 

Fibo

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Rinderfond
Würde das Investment mit 10.000 Euro aufgelöst, dann würde die Bank von den 1000 Euro Gewinn 25% abführen, also 250 Euro.

 

Die Bank "weiß" also immer, wie hoch der Gewinn war? Da bin ich mir nämlich noch nicht so sicher, weil mir jemand gesagt hatte, sie behielten dann wahrscheinlich immer 25 % ein, die man dann hinterher erklären müsste, um den Rest rauszubekommen. Ich weiß, dass das seltsam klingt.

 

Und wie ist es bei Fondscheinen und Sparplänen? Zählt da immer das absolute Plus? Ja, oder? Wenn nur einige Anteile im Plus sind, insgesamt aber genau 0, dann zahlt man nicht auf die älteren Scheine, die im Plus sind, Gewinn, oder?

 

Kompliziert, ich weiß, aber ich finde nix definitives dazu.

 

Grüße,

Rindi

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uzf

jetzt macht euch nicht in die Hosen.

Bis 2009 fliesst noch viel Wasser den Rhein runter.

Ausserdem könnt ihr alles noch 2008 wasserdicht machen.

mfg

aus der Arche Noah

uzf

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Morbo

(Artikel und Diskussion lesen)

 

http://www.yeald.de/Yeald/a/53101/abgeltun...CFRJbXgodYCErGQ

 

wies aussieht, haben die Langfristigen die besten Karten (die Abwesenden haben die allerbesten).

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Toni
(Artikel und Diskussion lesen)

wies aussieht, haben die Langfristigen die besten Karten.

Logisch, das weiss Buffett schon lange, er verkauft eben nie....

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Reigning Lorelai

furchtbar... also das bringt wirklich gar nix...

vor allem bin ich gespannt was mit Fondssparern passiert. Aber das ist ja schon das was ich die ganze Zeit befürchtet hatte

 

Gruß

 

W.Hynes

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Morbo
furchtbar... also das bringt wirklich gar nix...

vor allem bin ich gespannt was mit Fondssparern passiert. Aber das ist ja schon das was ich die ganze Zeit befürchtet hatte

 

naja, noch ist es nicht soweit. Die Fondsindustrie muss halt was erfinden. zB. einen Immobilienfonds mit Sitz in Lichtenstein, der 50%+ in Aktien halten darf. :-"

 

Mittelzufluss garantiert. :D

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chartprofi
· bearbeitet von chartprofi

viele englische (Hedge-) Fonds haben ihren Sitz in Gibraltar, denn dort zahlen se keine oder wenig Steuern und nur n paar euro "Jahresgebühr".

 

Nennt sich wohl Exempt Company und wird imo sehr eifach zu installieren sein.

 

könnt ja mal google benutzen.

 

ciao

 

edit

-----

Gibraltar hat keinerlei Steuerabkommen geschlossen. Es ist zwar Mitglied der EWG, nicht aber Teil des Zollterritoriums!

 

Steuerlich interessant wurde Gibraltar durch die Einführung der " Exempt company ", die völlig steuerfrei bleibt.

 

Voraussetzung hierzu ist, daß die Gesellschaft

 

* ein eingezahltes Aktienkapital von 100 Pfund hat

* in Gibraltar direkt keinerlei Gewerbe ausübt

* kein Aktienregister außerhalb Gibraltars führt

* kein Staatsbürger oder Ansässiger Gibraltars materiell beteiligt ist (Ausnahme als Strohmann oder Treuhänder)

 

Die exempt company kann sich tatsächlich mit jeder Art von Tätigkeiten in jedem Teil der Welt befassen.

 

Bei Antrag auf Befreiungsbescheinigung muß eine Gesellschaft dem Sekretär für Finanzen und Entwicklung die Namen der Verwaltungsratsmitglieder, der materiellen Eigentümer der Aktien und die Wirtschaftsprüfer sowie die Art der beabsichtigten Tätigkeiten angeben. Die Daten werden streng vertraulich behandelt.

 

Die Steuerbefreiung wird für 25 Jahre ausgesprochen.

 

Dafür ist eine jährliche Konzessionsgebühr von 225 Pfund bei ansässigen und 200 Pfund bei nicht ansässigen Gesellschaften zu entrichten.

 

Die Gründung ist innerhalb von 48 Stunden möglich.

 

Bei einfachen GmbHs genügen zwei Zeichner, ein Mindestkapital von 100 Pfund, der Name und die Adresse innerhalb Gibraltars sowie die Einreichung der notwendigen Dokumente beim Gesellschaftsregister. Die Gründungskosten betragen ca. 200 Pfund bzw. für exempt companies 250 Pfund.

 

Einmal jährlich muß ein Bericht eingereicht werden, der eine Liste aller Personen enthält, die am 14 . Tag nach der ersten oder einzigen ordentlichen Hauptversammlung in dem Jahr Mitglieder der Gesellschaft sind, sowie eine Vermögensübersicht. An weiteren jährlichen Gebühren fallen ca. 100 Pfund an. Für Strohmänner sind weitere 400 Pfund zu bezahlen.

 

Für sog. qualifying companies gelten im wesentlichen die gleichen Voraussetzungen wie für exempt companies. Der anzuwendende Steuersatz ist jedoch Gegenstand von Absprachen mit dem Financial and Development Secretary, der einen Spielraum von 0 - 35 % hat, diesen aber i.d.R. i.H.v. 1 - 5 % ausübt.

Quelle: Steueroase Gibraltar

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Brandscheid

was passiert mit den dividenden aus wertpapieren, die vor 2009 gekauft wurden? bleiben die ebenfalls von der abgeltungssteuer verschont?

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berliner
· bearbeitet von berliner
was passiert mit den dividenden aus wertpapieren, die vor 2009 gekauft wurden? bleiben die ebenfalls von der abgeltungssteuer verschont?

Vermutlich nicht.

 

Welche doppelte Besteuerung? Es werden doch nur die Gewinne der Spekulation besteuert. Somit wird Einkommen versteuert, was bisher nicht versteuert wurde.

Das Unternehmen hat schon Körperschaftssteuer abgeführt. Früher wurde die dem Anleger zurückerstattet, damit er nicht doppelt besteuert. Dann kam das Halbeinkünfteverfahren, bei dem zum Ausgleich zur Doppelbesteuerung nur die Hälfte besteuert wurde. Nun kommt die Abgeltungssteuer, mit der dann tatsächlich doppelt besteuert wird, erst beim Unternehmen, dann beim Aktionär. Das müßte eigentlich verfassungswidrig sein.

 

Korrekt wäre es, dann auch wieder die KöST-Erstattung einzuführen.

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DAX43
Inhaltlich nichts Neues, aber der Titel ist so schön.... :-" :P

 

manager-magazin.de - Die Abmelkungssteuer

 

Außerdem....

 

spiegel.de - Wen die neue Abgeltungsteuer trifft

 

nach der Rentenlüge ( die Rente ist sicher ) kommt nun die Vorsorgelüge .

Für die Politiker ist es eine ausgemachte Sache : treibt alle in die eigene Rentenvorsorge...... und dann werden wir die Anleger in Form von Steuern abzocken. Die 25% Abgeltungssteuer werden erst der Anfang sein. Der nächsten Generation wird man schon 40-50% des Anlageerfolges wegnehmen.

 

 

DAX43

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EinInvestor
· bearbeitet von EinInvestor

 

Zwei Fragen tauchten da spontan beim Überfliegen des Artikels in mir auf (muss mir auch keiner klären, fand ich nur anmerkwenswert):

 

Soli für alle? Da würde man diesen bei der Abgeltungssteuer auch zahlen müssen, auch wenn man ihn bei auf's Gehalt nicht zahlen muss. :dumb:

 

Muss nun die Bank über die religiösen Bekenntnisse bescheidwissen und nur bei Bedarf die Kirchensteuer mit an's Finanzamt abzuführen oder muss nun jeder (auch Nicht-Christen) Kirchensteuer bezahlen? Beides doch völlig bekloppt. :dumb:

 

Wenn das so gemacht wird, ist das etwas zum Hervorziehen, wenn man mal über Deutschland lachen will. :(

 

Mit minimaler Logik macht man einfach 25% ohne Soli und Kirchensteuer. Weniger Aufwand und einfacher zu verstehen. Da kann man vielleicht gegen meckern, aber wäre bestechend einfach.

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