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Joemascun

Hallo Zusammen,

 

ich bin neu hier und hätte da mal ein paar Fragen zum "Steuersparen"

 

Ich habe im Fernsehen eine Reportage über die Anrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften gesehen.

Dort wurde berichtet das die Verluste aus zum Beispiel dem Jahre 2001 noch dieses Jahr mit

möglichen Gewinnen aus dem Jahr 2006 verrechnet werden könnten.

Ich habe wie viele im Jahr 2000 Fonds gekauft und Verluste eingefahren.

Die meisten Fonds habe ich noch und wollte sie eigentlich noch nicht verkaufen.

Dieses Jahr habe ich mehr als 1421 Euro Zinseinkünfte und müßte ggf. Kapitalertragssteuer zahlen.

Jetzt wollte ich die "Verluste" von 2001 mit meinen "Erträgen" von 2006 verrechnen.

 

Hier meine Fragen:

Gilt dieses "Verrechnen" auch für Aktienfonds (oder andere Wertpapiere)?

Muß der Verlust realisiert sein (d.h. Fonds schon verkauft sein)?

Und wie kann ich das beim Finanzamt geltend machen?

Was gibt es sonst noch zu beachten?

 

 

Ich hoffe es kann mir jemand bei meinen Fragen helfen

Danke und Grüße

Joemascun

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Tino1985

Hallo Joemascun,

 

prinzipiell ist eine eine Verlustverrechnung auch bei Aktienfonds möglich. Jedoch muss der Verlust INNERHALB eines Jahres realisiert worden sein, d.h. wenn du noch "Depotleichen" aus 2000 hast, nützen dir die Verluste leider absolut nichts.

 

mfg

TS

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Alfa01

Hallo,

hättest Du die Verluste innerhalb eines Jahres realisiert, dann hättest Du sie mittels Verlustvortrag in das nächste Jahr verschieben können. Da werden sie dann mit den neuen realisierten Gewinnenn/Verlusten verrechnet und - falls ein Verlust übrig bleibt - wiederum in das nächste Jahr vortgetragen usw.

Eine Verrechnung ist jedoch nur mit Spekulationsgewinnen möglich, nicht mit Zinseinkünften.

Zu deinem Depot bekommst Du (seit 2004?) eine Jahresbescheinigung, in der die Spekulationsgeschäfte aufgelistet sind. Diese dient als Ausfüllhilfe für die Steuererklärung. Bei der Steuererklärung musst Du die Anlage SO ausfüllen, um einen Verlustvortrag zu erreichen.

Gruß

Alfa

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fibo naschi

Da kann ich meinen Vorrednern nur beiflichten, wenn man die Verluste nicht innerhalb eines Jahres realisiert, dann haben sie keinen Steuerspareffekt. Daher sollte man Verlustbringen vor Ablauf eines Jahrs abstossen. Man kann das Papier ja am Tag darauf wieder einkaufen! Das sollte nicht verboten sein? :unsure:

 

Da hätte ich noch gerne einen Tipp von Kollegen: Wie verwalte ich am besten diese Spekulationssteuerangelegenheiten in meinem Depot. Ich habe da einfach keinen Überblick mehr, wann ich welche Stücke gekauft, verkauft habe. Ich bräuchte mal dringend Softwareunterstützung!!

 

Oder gibt es sogar Banken die einem online im Depot anzeigen, ob das entsprechende Papier sich noch innerhalb der Spekulationsfrist befindet? Bei der Deutschen Bank geht sowas zumindest nicht. Mein Steuerberater kotzt immer am Jahresende, wenn ich ihm die seitenlangen Kauf/Verkauf-Listen vorlege :( .

 

Merci, Fibo

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Onassis

Hallo Fibo mein Freund,

 

ich muss mir Sorgen machen...

Wieviel Umsatz machst Du denn mit Deiner Dönerbude, das Du einen Steuerberater brauchst? :w00t:

**geheimtipp: ist Fibo vielleicht Großlieferant von den Karstadt Restaurants?** :lol:

 

Ne im Ernst,

ich kann dir Quickbörse empfeheln - die aktuelle Version heißt Quickbörse 2006

Hier der Link:

http://www.lexware.de/SID112.QatMSkViKSo/s...vate%20Finanzen

 

Mit 35 EUR bist Du dabei.

 

Auszug aud der Produktbeschreibung:

Steuerliche Auswirkung

 

> Darstellung der steuerlichen Anlagen

> Berücksichtigung der Halbeinkünfteverfahren (neue steuerliche Auswertung)

> automatische Spekulationsfristüberwachung

Ich denke, das das ausreichend müsste.

 

Onassis

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fibo naschi

OK danke Onassis, das mag ja sicherlich funktionieren, aber macht halt viel Arbeit, weil man alle Käufe und Verkäufe fein säuberlich eintippen muss. Das liegt mir nicht so sehr B) .

 

Ich verstehe nicht, daß die Banken dies nicht als Depot-Service anbieten können. Dann wäre die Auswertung auch für das Finanzamt "amtlich".

 

... noch hoffend auf bessere Zeiten ... Fibo

 

PS: hast Du noch nicht mitbekommen, dass ich meine 10.000 Dönerbuden verkauft habe und jetzt einen auf Borat-Imitator mache?

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uzf
· bearbeitet von uzf

Ab spätestens 2009 seit ihr erlöst. Dann treiben die Banken 25 % ein und gut ist.

mfg

ich weiss ein schwacher Trost

uzf

Fibu, der Borat ist besser als der Saddam

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fibo naschi

Schade, dass die Regelung erst 2009 in Kraft tritt!

Was für ein Schwachsinn, drei Jahre Vorlaufzeit. Wenn da nicht Lexware dahinter steckt. <_<

 

@ufz

hiermit gebe ich den Saddam frei (wurde auch Zeit, kurz vor der Exekution). Du kannst ihn übernehmen und dich um 1000% verbessern!

 

Fibo

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uzf
· bearbeitet von uzf

So ? Da bin ich aber hübscher !

post-2954-1164216719_thumb.jpg

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wolf
Da kann ich meinen Vorrednern nur beiflichten, wenn man die Verluste nicht innerhalb eines Jahres realisiert, dann haben sie keinen Steuerspareffekt. Daher sollte man Verlustbringen vor Ablauf eines Jahrs abstossen. Man kann das Papier ja am Tag darauf wieder einkaufen! Das sollte nicht verboten sein? :unsure:

 

Da bin ich skeptisch: Bei Transaktionen müssen auch andere als steuerliche Gründe eine Rolle spielen, damit die Finanzbehörde darin keinen "missbräuchlichen Umgehungstatbestand" erkennt. Einmal kann man sowas sicher machen, wenn man es allerdings methodisch betreibt, könnte es heikel werden.

 

Grüße,

Wolf

 

Da haben wir den Salat:

 

Abgabenordnung, § 42

 

Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

 

(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.

 

(2) Absatz 1 ist anwendbar, wenn seine Anwendbarkeit gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

 

Grüße,

Wolf

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€-man

@alle Steuersparer,

 

Verluste realisieren um die Steuerschuld zu drücken, ist ganz legal. Ich würde solche Sachen am Jahresende machen und (falls gewollt) erst im neuen Jahr den "Verlustbringer" wieder kaufen. Fibo, ein Tag danach wäre mir da zu riskant.

 

Gruß

-man

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fibo naschi

Da muss man einfach ein bischen frech sei. Ich finde es auch legitim.

 

Manch einer hat sicher auch schon mal Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist mitgenommen und ist dann am Tag darauf wieder in die weiterstiegende Aktie eingestiegen, zum eignenen Steuerschaden. Muss dann der Finanzbeamte ins Gefängnis? :'( :'( :'(

 

...also immer schon locker bleiben ... lets make sexytime!

 

Fibo

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wolf
Da muss man einfach ein bischen frech sei. Ich finde es auch legitim.

 

Das Betrübliche bei der Sache ist nur, dass es die Finanzämter meist überhaupt nicht interessiert, was der "Steuerbürger" legitim findet...

 

Grüße,

Wolf

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Raccoon
Das Betrübliche bei der Sache ist nur, dass es die Finanzämter meist überhaupt nicht interessiert, was der "Steuerbürger" legitim findet..

Eben. Und ich gehe mal davon aus, dass die meisten hier nicht von Millionenverdiensten reden sondern von wenigen hundert oder mehreren tausend Euro vielleicht - lohnt sich da das Risiko, u.U. in den Knast zu gehen?

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chrizo
· bearbeitet von chrizo
Hallo Fibo mein Freund,

 

ich muss mir Sorgen machen...

Wieviel Umsatz machst Du denn mit Deiner Dönerbude, das Du einen Steuerberater brauchst? :w00t:

**geheimtipp: ist Fibo vielleicht Großlieferant von den Karstadt Restaurants?** :lol:

 

Ne im Ernst,

ich kann dir Quickbörse empfeheln - die aktuelle Version heißt Quickbörse 2006

Hier der Link:

http://www.lexware.de/SID112.QatMSkViKSo/s...vate%20Finanzen

 

Mit 35 EUR bist Du dabei.

 

Auszug aud der Produktbeschreibung:

 

Ich denke, das das ausreichend müsste.

 

Onassis

 

@onassis

Möchte mir auch mal BörsenSoftware zulegen ...... Was iss nun besser .... quick börse oder wiso börse ?????

 

Eben. Und ich gehe mal davon aus, dass die meisten hier nicht von Millionenverdiensten reden sondern von wenigen hundert oder mehreren tausend Euro vielleicht - lohnt sich da das Risiko, u.U. in den Knast zu gehen?

 

Meinst du nicht auch dass bei so kleinen Beträgen das Strafmass weiter unten angesetzt wird ? Ich denke Knast ist da nicht drin wenn es um ein paar Tausend Euro geht .....

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Raccoon
Meinst du nicht auch dass bei so kleinen Beträgen das Strafmass weiter unten angesetzt wird ? Ich denke Knast ist da nicht drin wenn es um ein paar Tausend Euro geht .....

Keine Ahnung, hast wahrscheinlich Recht und man kommt dann mit einer Geldstrafe davon. Muss man aber meiner Meinung nach auch nicht riskieren.

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Grumel
· bearbeitet von Grumel

Die Bewährungsstrafen die man sicher kriegt ansich sind nicht das Problem. Aber versucht euch doch mal zu bewerben mit Vorstrafe.

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wolf
Die Bewährungsstrafen die man sicher kriegt ansich sind nicht das Problem. Aber versucht euch doch mal zu bewerben mit Vorstrafe.

 

So eine Vorstrafe kann doch durchaus ein Pluspunkt bei der Bewerbung sein, wenn eine wirklich kreative Steuergestaltung der Grund war. Ich denke da an Unternehmen mit kriminellem Hintergrund wie Siemens oder VW, wo das höhere Management durchaus Talente im Rechtsbruch beweist.

Spaß beiseite: Ein "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" wie fibo ihn vorgeschlagen hat, führt nicht in den Knast und - falls er nicht in exorbitanten Dimensionen betrieben wird - auch nicht zu einer Vorstrafe. Rückwirkende Aberkennung der steuerlichen Vorteile und schlimmstenfalls ein kleines Bußgeld, mehr liegt da nicht drin. Trotzdem würd ich's nicht machen, bin eben ein unverbesserlicher Spießer...

 

Grüße,

Wolf

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Grumel

Oh, ja das ist dumm formuliert da oben. Gedacht war die Bewährunsstrafe die man im schlimmsten Fall kriegt.

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wolf

...und falls sie euch mal wegen so einer kleinen Trickserei an den Keimdrüsen haben, könnt ihr immer noch versuchen, euch auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 09.07.2004, AZ VII 52/02, zu berufen.

(www.blopress.iww.de/dokumente/VII-52-02.html)

 

Grüße, Wolf

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wolf

Ich Blödmann! Dass von mir zitierte Gerichtsurteil dokumentiert, dass solche Transaktionen, die rein auf Steuervermeidung abzielen, eben NICHT zulässig sind. So früh am Morgen bin ich immer etwas konfus, sorry.

 

Grüße,

Wolf

 

So ? Da bin ich aber hübscher !

 

Ja, man kann über unseren uzf sagen, was man will, aber ein fescher Bursche ist er schon!

 

Neidisch,

Wolf

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fibo naschi
· bearbeitet von fibo naschi

Respekt vor Eurem Respekt vor Obrigheiten.

Da schlimmst was passieren kann ist, dass der Verlustansatz nicht anerkannt wird. Aber nur wenn es im grossen Stil abgelaufen ist. Es ist doch nicht verboten innerhalb eines Tages seine Anlagestrategie zu korrigieren!!! Das muss der Finanzbeamte doch einsehen.

 

Knast ist glaube ich erst ab 6-stelligen Summen möglich. Denn der klammen Staatskasse ist Bußgeld lieber als eine Gefängnisstrafe :D .

 

Bei Siemens wurden in den letzten Jahren 200.000.000,00 Euro als Korruptionsgelder ins Ausland (Nigeria, Syrien ...) verschoben, ... also immer schön locker bleiben B)

 

Fibo

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Joemascun

Hallo Zusammen,

 

erst mal Danke für die vielen Tips und Anregungen.

Ich hätte gar nicht gedacht, das ich so schnell so viele Antworten bekomme.

 

Ich glaube aber ich muß meine Situation noch genauer erklären,

damit keine Mißverständnisse entstehen...

 

Ich habe 2000 einen Investmentfonds für 5000 DM gekauft

und diesen Fonds dieses Jahr für ca. 1400 Euro verkauft.

Ich habe dabei nach meinem "Gefühl" einen "Verlust" von ca. 1100 Euro gemacht.

Und ich will auch nur legale Steuertips, da für mich alles andere keinen Sinn macht!

 

Jetzt noch mal zu meinen Fragen:

Kann ich diesen "Verlust" überhaupt geltend machen?

Wenn ja, kann ich ihn mit Zinseinkünften verrechnen?

Und wie kann ich das praktisch mit dem Finanzamt regeln?

Hat da jemand Erfahrungen und Tips für mich....

 

Danke und Grüße

Joemascun

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€-man
Hallo Zusammen,

 

erst mal Danke für die vielen Tips und Anregungen.

Ich hätte gar nicht gedacht, das ich so schnell so viele Antworten bekomme.

 

Ich glaube aber ich muß meine Situation noch genauer erklären,

damit keine Mißverständnisse entstehen...

 

Ich habe 2000 einen Investmentfonds für 5000 DM gekauft

und diesen Fonds dieses Jahr für ca. 1400 Euro verkauft.

Ich habe dabei nach meinem "Gefühl" einen "Verlust" von ca. 1100 Euro gemacht.

Und ich will auch nur legale Steuertips, da für mich alles andere keinen Sinn macht!

 

Jetzt noch mal zu meinen Fragen:

Kann ich diesen "Verlust" überhaupt geltend machen?

Wenn ja, kann ich ihn mit Zinseinkünften verrechnen?

Und wie kann ich das praktisch mit dem Finanzamt regeln?

Hat da jemand Erfahrungen und Tips für mich....

 

Danke und Grüße

Joemascun

 

Antwort auf Frage 1: Nein

Somit haben sich die restlichen Fragen erledigt.

 

Gruß

-man

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wolf
Jetzt noch mal zu meinen Fragen:

Kann ich diesen "Verlust" überhaupt geltend machen?

Wenn ja, kann ich ihn mit Zinseinkünften verrechnen?

Und wie kann ich das praktisch mit dem Finanzamt regeln?

Hat da jemand Erfahrungen und Tips für mich....

 

Du hast ja recht, wir haben uns hier ein bisschen verzettelt. Wahrscheinlich wollte dir keiner die bittere Wahrheit sagen: Du bleibst auf diesem Verlust sitzen und kannst ihn nicht steuerlich geltend machen.

 

Grüße,

Wolf

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