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ina

Steuererklaerung fuer 2005 - dringend Hilfe!

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ina

Hallo,

 

ich brauch bitte dringend Hilfe da ich noch blutige Anfaengerin in diesem Geschaeft bin! :'(

Ich habe im Februar 2005 ein Konto mit Depot bei Cortal Consors eroeffnet. Ich habe seitdem diverse Aktien ge- und verkauft (zumindest denke ich das es Aktien sind und nichts anderes). Nun muss ich allerdings noch meine Steuererklaerung fuer 2005 machen und muss ja die Gewinne die ich gemcht habe versteuern (welche Gewinne genau? Wie rechne ich den Gewinn aus? Muss ich den bei jeder Transaktion ausrechnen oder nur die Differenz von Jahresanfang und Jahresende nehmen? :huh: ). Ich habe naemlich Aktien gekauft, dann wieder verkauft und von den Betrag wieder investiert.... Zaehlt das trotzdem als Gewinn? Und wozu zaehlt das Geld das am Jahresende in Aktien steckt?

 

Zu meiner Situation:

 

Ich bin seit diesem Jahr Studentin und beziehe auch erst seit August 2006 Kindergeld. Mein Bafoegantrag ist noch in Bearbeitung. Ich habe 2004 Abi gemacht und war 2005 nirgends angestellt (hatte also kein Einkommen).

 

Ich hab jetzt keine Ahnung was ich ueberhaupt machen muss. Die Steuererklaerung fuer 2005 kann ich ja nur bis spaetestens Ende 2006 abgeben, oder? Und welche Formulare muss ich da genau ausfuellen und wie?

:blink:

 

Ich waere euch sehr sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen koenntet!!! Ich hab mich zwar hier schon mal ein bisschen durchgelesen, aber die Zeit draengt...

 

Danke schon mal fuer eure Antworten!!! :)

 

Ina

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et3rn1ty

Erstmal vorab.

Hast du mehr als 512 Euro Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften?

 

Grüße, et3rn1ty.

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Gast240123

Der Abgabetermin richtet sich nach § 149 AO. In der Regel ist die Steuererklärung fünf Monate nach Ende des Kalenderjahres einzureichen. (bis 31.Mai.). Da du anscheinend nicht über den Grundfreibetrag hinaus gekommen bist. - ca. 8000 Euro - , kannst du dich wieder beruhigt hinsetzen und aufs Christkind warten.

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hugolee

@INA

 

wäre jetzt schon gut, wenn Du auf die Antworten reagieren würdest, sonst weiß hier keiner was Sache ist...

 

hugolee :thumbsup:

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ina

sorry, war mal kurz abwesend

 

wie genau rechne ich denn jetzt den gewinn aus? ich hab bei kontoeroeffnung ca. 16000 eingezahlt und fuer den vollen Betrag Aktien gekauft. Dann habe ich im Laufe des Jahres mal ein paar verkauft und wieder andere gekauft usw.....Am Jahresende hatte ich dann ca. 160 auf dem Konto und der Rest in Aktien im Depot (ich glaube aber es kann sogar sein dass ich Verluste gemacht habe).

Aber mal angenommen ich haette genug Gewinn den ich versteuern muesste: Was genau zaehlt denn zum Gewinn und wie rechne ich mir den aus den zig Transaktionen die ich in einem Jahr gemacht habe aus??? :unsure:

 

Und wegen diesen 8000 : Wenn ich mir jetzt erechnet habe dass ich weniger als 8000 Gewinn gemacht habe, musst ich dann ganz einfach gar nichts ausfuellen, oder musst ich das trotzdem angeben???

 

Schonmal vielen Dank fuer eure Hilfe! :thumbsup:

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Gast240123

Zur Steuererklärungspflicht

 

Im Grundsatz ist man stets zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. (§ 25 EStG) Form, Abgabetermin etc. richten sich nach § 149 ff. AO (Abgabenordnung). Allerdings hat der Gesetzgeber bzw. das Bundesfinanzministerium um die Finanzverwaltung zu entlasten einige Ausnahmen erlassen. So zum Beispiel für Personen, deren Gesamtbetrag der Einkünfte nicht mehr als 7664 Euro im Veranlagungszeitraum 2005 betragen haben. Dies steht in dem Paragrafen 56 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, kurz: EStDV. Sollte ein Verlustvortrag der vorherigen Veranlagungszeiträume bestehen, der gesondert festgestellt wurde, so bestünde wiederum eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.

 

Gruß

 

Schlafmuetze

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Morbo
[...] Ich habe im Februar 2005 ein Konto mit Depot bei Cortal Consors eroeffnet. [...]

 

bei Consors kriegst Du am Ende jedes Jahres eine sogenannte 'Ertraegnisaufstellung'. Das ist ein Dokument mit allen steuerrelevanten Ertragen (Zinsen, Dividenden, Verkaufserloese, ...). Am Ende ist sogar ne Tabelle drin, die sagt welche Wert in welche Spalte auf welchem Formular in der Steuererklaerung muss.

 

Man sollte sicherlich die Zahlen pruefen bevor man irgendwas zum Fiskus schickt. Aber das Teil ist auf jedenfall aufschlussreich hinsichtlich irgendwelcher Bemessungsgrenzen. Du findest es im "Online Archiv"...

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Abraxas

Wie ist das jetzt überhaupt mit der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2006? Für den VZ 2005 hat mir das Finanzamt noch Formulare geschickt, für den VZ 2006 bislang nicht. Ist das ELSTER-Online-Verfahren jetzt ab dem VZ 2006 für alle Steuerpflichtigen verbindlich durchzuführen oder kann man seine Einkommensteuererklärung wie bisher immer noch in Papierform abgeben?

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€-man
Wie ist das jetzt überhaupt mit der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2006? Für den VZ 2005 hat mir das Finanzamt noch Formulare geschickt, für den VZ 2006 bislang nicht. Ist das ELSTER-Online-Verfahren jetzt ab dem VZ 2006 für alle Steuerpflichtigen verbindlich durchzuführen oder kann man seine Einkommensteuererklärung wie bisher immer noch in Papierform abgeben?

 

Die diebische Elster kannst Du, musst Du aber nicht. Die Vogelpflicht gilt nur für Umsatz- u. Lohnsteuer.

 

Gruß

-man

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Abraxas
· bearbeitet von Abraxas
Die diebische Elster kannst Du, musst Du aber nicht. Die Vogelpflicht gilt nur für Umsatz- u. Lohnsteuer.

 

Gruß

-man

 

 

Danke -man!

 

Ist aber schon interessant, das Steuererklärungs- bzw. Anmeldungsverfahren mit Vögeln in Verbindung gebracht werden.

 

Gruß

Abraxas

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€-man
Danke -man!

 

Ist aber schon interessant, das Steuererklärungs- bzw. Anmeldungsverfahren mit Vögeln in Verbindung gebracht werden.

 

Gruß

Abraxas

 

Na ja, wie heißt es so schön: "Siehe die Vögel am Himmel, sie sähen nicht und sie ernten nicht - aber der gütige Gott ernährt sie dennoch".

 

Gruß

-man

 

P.S. Ein Schelm, wer jetzt an etwas anderes denkt.

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