Zum Inhalt springen
BananaSpit

Einkommensteuer bei Kapitaleinkünften

Empfohlene Beiträge

BananaSpit

Sorry, ich muss nochmal nerven,

aber ich hab mir schon n Wolf gesucht :blink:

 

Ab wann muss man Einkommenssteuer bei Verkauf von Aktienfondsanteilen (Haltedauer>1Jahr)

zahlen? Randbedingung: kein Einkommen aus nicht-/selbstständiger Arbeit

 

Wir haben dass in dem Thread

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...=7851&st=40

 

schon kurz andiskutiert, aber ich konnte keine vernünftigen Quellen finden.

Hat da jemand evtl. n link für mich?

 

Warum sind die Kursgewinne dann nicht mehr steuerfrei?

 

 

Gruß (auch von Max ;) )

 

BananaSpit

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Die Rechtsgrundlage findest du im § 23 EStG "Private Veräußerungsgeschäfte"

 

Es gilt im Einkommensteuerrecht der Grundsatz, dass die Vermehrung des Vermögensstamms nicht der Einkommensteuer unterliegt, die Früchte aus dem Vermögensstamm hingegen schon. Eine Ausnahme stellen in diesem Zusammenhang allerdings die privaten Veräußerungsgeschäfte dar, die, soweit sie aus spekulativen Gründen erworben wurden, steuerpflichtig sind.

 

Da du keine anderen Einkünfte im KJ bezogen hast, ist für dich der Grundfreibetrag von Interesse. (ca. 8000 Euro)

 

http://www.bmj.bund.de/jur.php?EStG,23

 

 

Schönen Gruß

 

Die Schlafmuetze

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Grumel

Aufpassen wegen Kindergeld auch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BananaSpit
Die Rechtsgrundlage findest du im § 23 EStG "Private Veräußerungsgeschäfte"

 

Es gilt im Einkommensteuerrecht der Grundsatz, dass die Vermehrung des Vermögensstamms nicht der Einkommensteuer unterliegt, die Früchte aus dem Vermögensstamm hingegen schon. Eine Ausnahme stellen in diesem Zusammenhang allerdings die privaten Veräußerungsgeschäfte dar, die, soweit sie aus spekulativen Gründen erworben wurden, steuerpflichtig sind.

 

Da du keine anderen Einkünfte im KJ bezogen hast, ist für dich der Grundfreibetrag von Interesse. (ca. 8000 Euro)

 

http://www.bmj.bund.de/jur.php?EStG,23

Schönen Gruß

 

Die Schlafmuetze

 

 

Vielen Dank für den Hinweis!

 

Geh ich recht in der Annahme, dass Du beruflich mit der Steuergesetzgebung zu tun hast, oder

ist Das Dein Hobby ;)

 

Nochmal für Doofe, wie mich:

Die Kursgewinne würde ich zu der "Vermehrung des Vermögensstammes" zählen und Ausschüttung/Thesau. zu den "Früchten" - würde heissen, dass eigentlich alle Kursgewinne steuerfrei sind und nicht nur bis ca. 7500 Eur+Pauschale.

 

Private Veräußerungsgeschäfte (Spekusteuer bleibt aussen vor, da Haltedauer >1J) fallen in dem Beispiel weg.

 

BS

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Steuern zahlen, mein Hobby? :'(

 

Früchte aus dem Vermögensstamm = Dividenden, Zinsen etc.

Vermehrung des Vermögensstamms = Kursgewinn

 

Kursgewinne, die spekulativ erzielt wurden = Steuerpflicht!

Kursgewinne, die nach einem Jahr Haltefrist erzielt werden = Nicht steuerbar!

 

Es werden Einkünfte (dazu zählt der Kursgewinn) unter 8000 erzielt, dann steuerbar, aber wg. nicht Übersteigen des Grundfreibetrags, steuerfrei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BananaSpit
Steuern zahlen, mein Hobby? :'(

 

Früchte aus dem Vermögensstamm = Dividenden, Zinsen etc.

Vermehrung des Vermögensstamms = Kursgewinn

 

Kursgewinne, die spekulativ erzielt wurden = Steuerpflicht!

Kursgewinne, die nach einem Jahr Haltefrist erzielt werden = Nicht steuerbar!

 

Es werden Einkünfte (dazu zählt der Kursgewinn) unter 8000 erzielt, dann steuerbar, aber wg. nicht Übersteigen des Grundfreibetrags, steuerfrei.

 

 

Ich dachte eher daran, dass "Steuern vermeiden" Dein Hobby wär :thumbsup:

 

OK, ich glaube so langsam steig ich durch, nur eins noch:

Wenn ich Einkünfte aus Arbeit beziehe (z.B. 30.000 Eur/Jahr) und zusätzlich Einkünfte

aus Kursgewinnen (z.B. 10.000Eur) habe, dann werden doch nur die 30.000 aus Arbeit besteuert und

die Kursgewinne nicht hinzugezogen, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Nein, leider nicht! Zur "Summe der Einkünfte" sind beide Einkunftsarten einzubeziehen.

 

Ermittlungsschema -> Siehe § 2 Abs. 3 EStG

 

Kommt allerdings darauf an, ob die Kursgewinne innerhalb der Spekulationsfrist erzielt wurden. Wenn ja, dann 40 TEUR, falls Nein 30 TEUR.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BananaSpit
Nein, leider nicht! Zur "Summe der Einkünfte" sind beide Einkunftsarten einzubeziehen.

 

Ermittlungsschema -> Siehe § 2 Abs. 3 EStG

 

 

 

Danke, endlich mal Jemand mit Ahnung auf diesem Gebiet :thumbsup:

 

d.h. alle Kursgewinne, die bei Verkauf von Fondsanteilen entstehen, erhöhen

mein zu versteuerndes Einkommen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Die Besteuerung von Fonds ist ein Kapitel für sich, das InvStG (Investmentsteuergesetz), ggf. das Investmentmodernisierungsgesetz etc sind zu beachten

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BananaSpit
Die Besteuerung von Fonds ist ein Kapitel für sich, das InvStG (Investmentsteuergesetz), ggf. das Investmentmodernisierungsgesetz etc sind zu beachten

 

 

Oh mann, ich dreh nochmal durch mit den Steuergeschichten :blink:

 

Aber prinzipiell, gilt doch:

 

---------------------------------

d.h. alle Kursgewinne, die bei Verkauf von Fondsanteilen entstehen, erhöhen

mein zu versteuerndes Einkommen?

---------------------------------

 

Oder? Oder ist das bei Fonds was total Anderes?

 

Ich glaube ich mach Deinem Namen alle Ehre und gönn mir ne Mütze Schlaf!

 

Bis denny!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240123

Da ich keine Fondsanteile besitze noch jemals besitzen werde, kann ich dir genaueres dazu gar nicht sagen.

 

Schlaf gut! :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fennichfuxer

hi,

 

wichtige sache die nachsteuerrendite.

 

es gilt: alle zinserträge, mieteinnahmen, dividenden zur hälfte, welche ein fonds erwirtschaftet und an dich ausschüttet, sind, sofern deine freibeträge erschöpft sind, ekst-pflichtig.

 

kursgewinne, bei fonds wie auch bei aktien, sind, nach ablauf der spekufrist, steuerfrei. da ist deutschland noch eine der wenigen internationalen steueroasen.

 

es gibt rentenfonds, die ausschliesslich kursgewinne erbringen, da sie vor zinstermin der enthaltenen papiere diese verkaufen. das kannst du als privatanleger auch machen, bei dir ist dann halt die spekufrist wieder relevant.

 

thesaurierende fonds haben intern eine andere steuergesetzgebung (zb keine spekufrist) bzw die werbungskosten fressen die dividenden auf und für den privatanleger kommt nur ein kursgewinn hinten raus.

 

bei ausl. thes. fonds kann es allerdings ein steuerhickhack geben.

 

wenn interesse da ist, scanne ich mal was anschauliches ein und sende es auf nachfrage zu.

 

grüssle ff

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon

Ich glaube, die letzte Frage bezieht sich darauf, wie die Hoehe des zu versteuernden Einkommens berechnet wird, d.h. werden Kursgewinne beim Verkauf vom Fondsanteilen zu anderem Einkommen dazu gerechnet (unabhaengig davon, ob diese Gewinne in die Spekulationsfrist fallen) oder nicht?

 

Beispiel:

Du verdienst EUR30000 und verkaufst einen Fonds nach 5 Jahren Haltezeit mit einem Kursgewinn von EUR10000. Ist das zu versteuernde Einkommen nun EUR30000 oder EUR40000?

 

(Es ist klar, dass die Kursgewinne selbst in dem Fall nicht versteuert werden muessen.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Grumel

Ganz so kompliziert ist nichtmal deutsches Steuerrecht bei solchen Alltagsfragen :D. Kompliziert wirds erst wenn lobbygruppe x und y Ausnahmen durchdrücken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BananaSpit
Ich glaube, die letzte Frage bezieht sich darauf, wie die Hoehe des zu versteuernden Einkommens berechnet wird, d.h. werden Kursgewinne beim Verkauf vom Fondsanteilen zu anderem Einkommen dazu gerechnet (unabhaengig davon, ob diese Gewinne in die Spekulationsfrist fallen) oder nicht?

 

Beispiel:

Du verdienst EUR30000 und verkaufst einen Fonds nach 5 Jahren Haltezeit mit einem Kursgewinn von EUR10000. Ist das zu versteuernde Einkommen nun EUR30000 oder EUR40000?

 

(Es ist klar, dass die Kursgewinne selbst in dem Fall nicht versteuert werden muessen.)

 

Moin,

neuer Tag, neuer Versuch :)

 

OK, d.h. bei dem Beispiel, liegt das zu versteuernde Einkommen bei 30.000 Eur und die Kursgewinne

bzw. Verkaufserlöse (10.000Eur) nach 5 Jahren wären steuerfrei - bin ich in der Vergangenheit eigentlich auch immer von ausgegangen.

 

Aber wie würde es aussehen, wenn das Einkommen von 30.000 Eur nicht vorhanden wäre, müsste

ich dann die 10.000 Eur aus Fondsverkauf als einziges Einkommen versteuern?

 

Gruß

 

BS

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man

Max, wenn Du die 10.000,-- aus dem Kursgewinn eines Fonds, der länger als 12 Monate gelaufen ist, erzielst, dann zahlst Du keine Steuern.

 

post-2878-1171442614_thumb.jpg

 

Gruß

-man

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BananaSpit

@ -man

 

OK, d.h. Du hast im Templeton Thread von dem Fall gesprochen, wenn die

Haltedauer kleiner 1 Jahr ist, oder?

 

Gruß

 

BS

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240123

Anbei ein Verweis auf ein Begleitdokument zur Sendung "Steuern transparent", die früher auf N-TV ausgestrahlt wurde.

 

http://www.docju.de/themen/steuern/wp-steu...stmentfonds.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man
· bearbeitet von �-man
@ -man

 

OK, d.h. Du hast im Templeton Thread von dem Fall gesprochen, wenn die

Haltedauer kleiner 1 Jahr ist, oder?

 

Gruß

 

BS

 

Ist die Haltedauer kleiner 1 Jahr, dann müssten die 10.000,-- versteuert werden, da das steuerfreie Einkommen von 8.501,-- überschritten wurde (Halbeinkünfteverfahren bei Aktienfonds).

 

Gruß

-man

 

P.S. Verstehe, auf was Du hinaus willst. Sind es Werte, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, wäre folgendes Szenario.

10.000,-- ist Spekugewinn - zu versteuern lt. HEV 5.000,--

Somit wären die 5.000,-- wieder unter 8.501,-- und somit steuerfrei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BananaSpit

Danke -man!

 

Hab nochmal Deinen Beitrag aus dem TGF-Thread gesucht:

 

-------------------------------------------------------------------------

Realistisch betrachtet, wir das nicht funktionieren. Es wird künftig auch noch die Steuer greifen und die Inflation wurde auch noch nicht erwähnt. Max müsste dann auf alle Fälle den Kapitalverzehr mit einplanen. Es darf außerdem keine längere Börsenflaute (> 10 Jahre) geben und auch sonstige Unwegbarkeiten des Lebens müssen ihn verschonen.

Fazit: Vollkommen unkalkulierbares Abenteuer, es sei denn Max bekommt dann (mit 65?) wieder eine Arbeitsstelle.

Sollte es aber nur um einen Ertrag von 18.000,-- p.a. gehen, dann ist das mit 250.000,-- Kapital möglich, aber IMO auch nicht jedes Jahr.

 

Gruß

-man

 

P.S. Habe jetzt nicht nachgerechnet, ist also nur eine Peilung.

 

Der Beitrag wurde bearbeitet von -man am 23.01.2007, 16:55 Uhr.

----------------------------------------------------------------------------

 

Meine Überlegungen bezogen sich auf Dein ... wird künftig auch noch die Steuer greifen ... .

Wie meintest Du Das? Du hattest da von Einkommenssteuer gesprochen!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man

Max, letztlich reden wir immer von Einkommensteuer.

Der Bezug auf die künftige Steuer (Einkommensteuer) geht dahin, dass durch die neue Regelung (ab 2009) schon mal das Halbeinkünfteverfahren und die Spekufrist wegfallen. Ohne jetzt alle Möglichkeiten durchspielen zu können (diverse Anwendungen und Einzelheiten des Gesetzes sind noch nicht in trockenen Tüchern), wird es für die meisten Anleger zu mehr Steuerzahlungen kommen.

 

Gruß

-man

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BananaSpit
· bearbeitet von BananaSpit
Max, letztlich reden wir immer von Einkommensteuer.

Der Bezug auf die künftige Steuer (Einkommensteuer) geht dahin, dass durch die neue Regelung (ab 2009) schon mal das Halbeinkünfteverfahren und die Spekufrist wegfallen. Ohne jetzt alle Möglichkeiten durchspielen zu können (diverse Anwendungen und Einzelheiten des Gesetzes sind noch nicht in trockenen Tüchern), wird es für die meisten Anleger zu mehr Steuerzahlungen kommen.

 

Gruß

-man

 

 

Alles klar, Du meintest die Abgeltungssteuer!

Ich hoffe Du nennst mich jetzt wieder BananaSpit und nicht Max

- hab weder soviel Kohle noch bin ich so verrückt und steck 250 TEUR in EIN Fonds. :D

Trotzdem hoffe ich für Max, dass er vor 2009 sein Depot umstrickt und nach 2009

nicht mehr handelt - dann dürfte er ganz gut fahren!

 

Gruß

BananaSpit

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
uzf
Trotzdem hoffe ich für Max, dass er vor 2009 sein Depot umstrickt und nach 2009

nicht mehr handelt - dann dürfte er ganz gut fahren!

Wenn Max das physisch und psychisch durchhält

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BananaSpit
Wenn Max das physisch und psychisch durchhält

 

Max is ne richtig harte Sau!!! B)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man

Alles klaro BananaSpit, dann wünschen wir dem harten Max alles Gute.

 

Gruß

-man

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...