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andy-b

Frage zur Finanzanalyse

Empfohlene Beiträge

andy-b

Hallo,

 

beschäftige mich zur Zeit näher mit dem § 34b WpHG, der Finanzanalyse, und bin da auf ein Problem gestoßen, welches ich leider nicht lösen kann.

 

Muss man bei der Finanzanalyse auch die Verhaltenspflichten des §§ 31-34a WpHG beachten?

 

Da §§ 31 ff. WpHG sich nur an Wertpapierdienstleistungsunternehmen richtet weiß ich nicht, ob für Finanzanalysten, die ja nicht nur Wertpapierhändler, sondern auch normale Analysten sein können, diese Pflichten gelten.

 

Für hilfreiche Antworten bin ich dankbar.

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Gast240123

Hallo!

 

§ 31 ff. richtet sich quasi an das Kreditinstitut (Wertpapierdienstleistungsunternehmen) selbst, § 34b richtet sich hingegen an den einzelnen Finanzanalysten. Die Sorgfaltspflichten des Finanzanalysten ergeben sich aus dem Zivilrecht, dem Berufskodex (bspw. DVFA-Kodex) und der Finanzanalyseverordnung.

 

Gruß

 

Schlafmuetze

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andy-b

Hallo Schlafmuetze, danke für deine schnelle Antwort.

 

Heisst das also, wenn ich die Finanzanalyse nach dem WpHG bearbeite, ich lediglich den § 34b WpHG bespreche, v.a. im Rahmen der Interessenkonflikte und Sorgfaltapflichten, und nicht die §§ 31 ff. WpHG, da § 34b spezieller ist?

oder muss ich die §§ 31 ff. WpHG auch ansprechen, obwohl ich denke, dass das, was im §§ 31 ff. steht für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen auch im § 34b steht und dort für alle Analysten und die Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

 

Gruss Andy

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Gast240123

Bearbeitest du gerade eine konkrete Fragestellung zum Kapitalmarktrecht?

 

Um ehrlich zu sein kann ich dir die Frage, inwiefern der § 34b WpHG als lex specialis Regelung der § 31 ff. WpHG angesehen werden kann, nicht beantworten, da ich mit der juristischen Arbeitstechnik nicht mehr vertraut bin. Sorry! :(

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andy-b

Nein, ich bin letztens durch eine Diskussion mit einem Freund auf das Problem gestoßen.

 

Ich weiss, dass die Finanzanalyse in § 34b WpHG normiert ist, aber muss man die § 31 ff. im Rahmen der Finanzanalyse auch beachten? Dort sind ja ähnliche Regeln wie im § 34b.

 

Hält sich das Wertpapierunternehmen bei einer Finanzanalyse nur an die Regeln des § 34b und nicht an die § 31 ff.? Müsste es doch eigentlich, denn die anderen Analysten, die nicht bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind, halten sich ja bei der Finanzanalyse auch nur an den § 34b, oder?

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andy-b

weiss keiner noch was darüber?:(

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uzf
weiss keiner noch was darüber?:(

Doch aber der kostet was. Wenn du im Leben auch so hektisch bist kommst Du auf keinen grünen Zweig.

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