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br0ker

Frage eine Einsteigers bzgl. der steuerlichen Seite

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br0ker

Hallo liebe Wertpapier-forum Community,

 

ich bin neu hier und möchte mich nun mehr mit dem Thema Börse beschäftigen. Nach längerer Recherche habe ich nun zwei Fonds für mich gefunden in denen ich gerne mein Geld investieren möchte. Da ich aber Student bin möchte ich gerne fragen wie das mit der steuerlichen Seite aussehen würde, falls die Investion einen Gewinn einbringen würde. Da ich kein festes Einkommen habe und somit auch (noch) keine Steuererklärung machen muss, kenne ich mich in dem Gebiet nur spärlich aus. Ich würde mich freuen wenn mir jemand dieses Thema kurz erklären könnte. :)

 

Schon mal vielen Dank im voraus.

 

Grüße

br0ker

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crosplit

Hallo, also Kursgewinne sind nach einem Jahr (noch) eh steuerfrei, gibst deiner Depotbank den max. Freibetrag 801,00 Teuro...bis dahin kassierst du Zinsen u. Dividenden steuerfrei...

Da du Student bist müsste es ne weile dauern bis an den Freibetrag kommst...

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br0ker

@crosplit:

Danke für deine Antwort. Also das mit den Freibetrag auf Dividenten und Zinsen ist mir klar. Nur was passiert wenn ich die Wertpapier innerhalb eines Jahres wieder verkaufe? Dann fallen ja Spekulationssteuern an. Dort gibt´s doch auch einen Freibetrag, oder? Und was wäre wenn der Freibetrag überschritten werden würde?

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EinInvestor
· bearbeitet von EinInvestor
Dann fallen ja Spekulationssteuern an. Dort gibt´s doch auch einen Freibetrag, oder? Und was wäre wenn der Freibetrag überschritten werden würde?

 

Keinen Freibetrag, eine Freigrenze. Beim Überschreiten dürfen alle Spekulationsgewinne versteuert werden, darunter nix davon. Siehe auch den Artikel bei Wikipedia.

 

BTW: Auch mit festem Einkommen ist eine Einkommenssteuererklärung nicht automatisch Pflicht. Man kann umgekehrt aber auch ohne festes Einkommen zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sein.

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br0ker
· bearbeitet von br0ker

Ah...vielen Dank. Ich glaube ich habs nun. Aber lieber doch nochmal zur Sicherheit. Also falls meine Spekulationsgewinne nicht höher als 512€/Jahr sind und die Dividenten und Zinsen 801€ nicht überschreiten, kann ich mich beruhigt zurücklehen. Muss ich dann auch nirgendwo irgendwo etwas angeben, oder?

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€-man

Du hast sogar noch mehr Spielraum. Rein steuerlich hast Du einen Grundfreibetrag von 8.501,-- p.a.

 

Gruß

-man

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etherial

Können wir das nochmal zusammenfassen. Mein derzeitiger Stand ist:

 

Für Aktien - Kapitalertragssteuer: Die Hälfte des Kursgewinns und der Dividenden wird mit dem Einkommenssteuersatz versteuert

 

Fonds: Dividenden aus Aktien, Zinsen aus Renten werden vollständig versteuert, Kursgewinne sind steuerfrei.

 

Für Festverzinsliche Papiere: Gewinne jeglicher Art werden mit dem Einkommenssteuersatz versteuert

 

Stimmt das so?

 

Wo ordnet sich jetzt die Spekulationssteuer ein?

 

Muss man sie zusätzlich zu diesen Steuern zahlen, oder stattdessen?

Gilt sie für Aktien, Renten und Fonds gleichermaßen?

 

Was ändert die Abgeltungssteuer daran?

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€-man
Können wir das nochmal zusammenfassen. Mein derzeitiger Stand ist:

 

Für Aktien - Kapitalertragssteuer: Die Hälfte des Kursgewinns und der Dividenden wird mit dem Einkommenssteuersatz versteuert

 

Fonds: Dividenden aus Aktien, Zinsen aus Renten werden vollständig versteuert, Kursgewinne sind steuerfrei.

 

Für Festverzinsliche Papiere: Gewinne jeglicher Art werden mit dem Einkommenssteuersatz versteuert

 

Stimmt das so?

 

Wo ordnet sich jetzt die Spekulationssteuer ein?

 

Muss man sie zusätzlich zu diesen Steuern zahlen, oder stattdessen?

Gilt sie für Aktien, Renten und Fonds gleichermaßen?

 

Was ändert die Abgeltungssteuer daran?

 

Servus etherial,

 

1) Aktien - Dividenden = Halbeinkünftverfahren (HEV), realisierter Kursgewinn < 1 Jahr Haltedauer = HEV,

realisierter Kursgewinn > 1 Jahr = steuerfrei.

 

2) Aktienfonds - Dividenden = HEV, Kursgewinne < 1 Jahr = HEV, Kursgewinne > 1 Jahr = steuerfrei

Rentenfonds - Zinsen = pers. Steuersatz, Kursgewinne < 1 Jahr = pers. Steuersatz, Kursgewinne >

1 Jahr = steuerfrei.

 

3) Zinserträge = persönlicher Steuersatz, Kursgewinne < 1 Jahr = pers. Steuersatz, Kursgewinne > 1 Jahr = steuerfrei.

 

4) Ist mit den bisherigen Antworten beantwortet.

 

5) Spekusteuer ist keine eigene Steuer, sie ist faktisch die Einkommensteuer (mit Deinem persönlichen Steuersatz).

 

6) Die Abgeltungssteuer soll für alle o.g. Ertäge gelten. Es gibt kein HEV und keine Spekufrist mehr.

Einzelheiten, wenn das Gesetz in trockenen Tüchern ist.

 

Du kannst aber wählen zwischen dem pauschalen Steuersatz (25 % + Soli + KiSt) und Deinem pers. Steuersatz.

 

Gruß

-man

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crosplit

Ich kann also wählen, d.h. is sage der Bank einfach ich mach es mit meinem persönlichen Einkommensteuersatz und schon wird nichts abgezogen bzw. nur 15%??? Von wegen...

Ich bekomm das Geld erst nach einem Jahr zurück über die Steuererklärung, wenn ich nicht irre...

Oder soll man eine NV-Bescheinigung beantragen???

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€-man
Ich kann also wählen, d.h. is sage der Bank einfach ich mach es mit meinem persönlichen Einkommensteuersatz und schon wird nichts abgezogen bzw. nur 15%??? Von wegen...

Ich bekomm das Geld erst nach einem Jahr zurück über die Steuererklärung, wenn ich nicht irre...

Oder soll man eine NV-Bescheinigung beantragen???

 

Hi crosplit,

 

Punkt 1 kannst Du vergessen, geht nicht.

 

Punkt 2 ist richtig. Entweder über die ESt.-Erklärung, oder über die NV-Bescheinigung. NV geht natürlich auch nur, wenn Du mit Deinem Gesamteinkommen unter 8,501,-- p.a. bleibst.

 

Gruß

-man

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fennichfuxer
· bearbeitet von fennichfuxer

hi,

 

genauer: mit deinem zu versteuernden gesamteinkommen. es gibt auch nicht-steuerpflichtige einkommensarten.

 

ärgerlich ist, dass dem fa kurzzeitig ein zinsloser kredit gewährt wird.

 

grüssle ff

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br0ker
· bearbeitet von br0ker

Hallo,

 

da ich zwar schon Einiges jetzt kapiert habe, aber doch noch nicht alles, möchte ich nochmals nachfragen.

 

Und zwar hab jetzt über ein Wertpapiergeschäft, sagen wird mal, 400 Gewinn gemacht. Da Kauf und Verkauf innerhalb von drei Monaten passiert ist, fällt ja eine Spekulationssteuer an. Muss ich das jetzt versteuern oder fällt das unter meinen Sparerfreibetrag von 801? Ich habe kein Einkommen da ich noch studiere (außer Kindergeld) und muss daher auch noch keine Einkommensteuererklärung machen.

 

Wäre nett wenn mir da nochmals jemand weiterhelfen könnte.

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77

Um es kurz zu machen...Du must keine Steuererklärung machen und keine Steuern zahlen.

 

Bei dir greifen soviele Grundfreibeträge oder Freigrenzen, das du dir erst überhaupt Gedanken machen musst, wenn du irgendwie über irgendwas um die 7000Euro im Jahr an Einkommen hast.

Und selbst dann kommen da vielleicht noch Werbekostenpauschbeträge, Freigrenzen für private Veräußerungsgeschäfte, Abzug der Studiengebühren und weis der Henker noch alles dazu. Also lass laufen.

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Raccoon
Um es kurz zu machen...Du must keine Steuererklärung machen und keine Steuern zahlen.

Ist das wirklich so? D.h. wenn ich mir ausrechne, dass ich keine Steuern zahlen muesste, dann brauch ich erst gar keine Steuererklaerung machen?

Ich dachte immer, sobald steuerpflichtige Einkuenfte anstehen, muss eine Erklaerung gemacht werden - auch wenn sich dann rausstellt, dass ich keine Steuern zahlen muss.

Oder meinst du, dass es nur zutrifft, wenn die Kapitaleinkuenfte unter dem FSA liegen?

 

Bitte um Klarstellung. Danke. :)

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77
Ist das wirklich so? D.h. wenn ich mir ausrechne, dass ich keine Steuern zahlen muesste, dann brauch ich erst gar keine Steuererklaerung machen?

Ich dachte immer, sobald steuerpflichtige Einkuenfte anstehen, muss eine Erklaerung gemacht werden - auch wenn sich dann rausstellt, dass ich keine Steuern zahlen muss.

Oder meinst du, dass es nur zutrifft, wenn die Kapitaleinkuenfte unter dem FSA liegen?

 

Bitte um Klarstellung. Danke. :)

 

Keiner meiner Mitstudenten hatte jemals eine Steuererklärung gemacht, wenn seine Einkünfte die Schwellen nicht überschritten haben.

Außnahme waren diejenigen, die schonmal eine machen mussten. Wenn man erstmal damit angefangen hat muss man auch weitermachen.

 

Mein Tip:

Man wird nicht gleich bestraft, wenn man zu spät damit anfängt, seine Steuererklärung zu machen.

Man wird dann höchstens darauf hingewiesen und reicht dann nach.

Aber ganz ehrlich. Wenn man noch nichtmal eine Steuernummer hat, interessiert es schlichtweg niemanden. Studenten genießen da viel Narrenfreiheit.

Kein Finanzbeamter dieses Planeten addiert all die unterschiedlichen Einnahmen und Kleckererträge eines Studenten um eine STeuerpflicht von 5,95Euro festzustellen.

Der Erfolg eines Finanzbeamten richtet sich nach den Summen die sie eintreiben, nicht nach der Anzahl Fälle. Studenten sind daher uninteressant.

 

Außnahme ist, wenn man BAFÖG bezieht. Da sollte man dann in der Tat sehr Vorsichtig sein und peinlichst genau alles richtig machen.

Alle anderen können sich zurücklehnen und nur reagieren, wenn mal was kommt.

Kindergeld könnte nochmal eine Falle sein, aber ich habe noch nie gehört, das die Kassen da extra Prüfungsaufwand für betreiben.

 

Bei uns in Bremen liegt die statistische Wahrscheinlichkeit einer genaueren Einkommenssteuerprüfung bei Einkommen unter 15.000Euro bei 0,1%.

Und das betrifft nur die Leute die überhaupt ne Steuernummer haben und was einreichen.

Die Prüfungswahrscheinlichkeit steigt erst überproportional stark mit steigendem Einkommen.

 

Ansonsten ist Vater Staat schon froh, wenn das letzte Quantil sich durch eigener Hände arbeit noch was zu fressen kaufen kann.

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