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Slivomir

Spekulationssteuer bei Fondstausch durch Fondsgesellschaft?

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Slivomir

Hallo,

 

ich hätte einmal eine kurze Frage zur Spekulationssteuer:

 

Wie verhält sich der Sachverhalt mit der Spekulationssteuer, wenn ein automatischer Fondstausch durch die Fondsgesellschaft durchgeführt wird. Dies war zum Beispiel beim Adig Europe Emerging MArkets der Fall, bwz. ist jetzt bei vielen Activest --> Pioneer Fonds der Fall.

 

Ist bei dieser KOnstellation der ursprüngliche Kaufzeitpunkt maßgeblich oder beginnt die Spekulationsfrist von neuem? Ich denke nicht, da ich ja nichts für den Tausch kann und ich ihn auch nicht verhindern kann.

 

Wisst ihr mehr?

 

Danke im Voaus.

 

Viele Grüße,

Slivomir

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BarGain

rechtlich gesehen ist ein fondstausch ein verkauf mit anschließendem neukauf... aus sicht des fiskus dürfte es daher, fürchte ich, keine rolle spielen, ob du den tausch selbst veranlasst hast oder ob du wegen auflösung des fonds dazu "gezwungen" wurdest.

damit würde natürlich auch die spekulationsfrist von neuem beginnen.

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Slivomir
rechtlich gesehen ist ein fondstausch ein verkauf mit anschließendem neukauf... aus sicht des fiskus dürfte es daher, fürchte ich, keine rolle spielen, ob du den tausch selbst veranlasst hast oder ob du wegen auflösung des fonds dazu "gezwungen" wurdest.

damit würde natürlich auch die spekulationsfrist von neuem beginnen.

 

Danke BarGain,

 

bei mir (Activest Europe Emerging Markets) war es aber noch nicht einmal die Auflösung des FOnds, sondern die Zusammenlegung der ausgabeaufschlagfreien und der Variante mit Ausgabeaufschlag. Ich habe also defacto den gleichen Fonds weiterhin, jedoch nur mit einer anderen ISIN Nummer. Denkst du die Spekufrist läuft trotzdem von neuem an?

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BarGain

hab da was gefunden:

urbs-media Praxistipp: Diese Gesetzesauslegung steht nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften (BVI) im Widerspruch zu einem Urteil des Reichsfinanzhofs aus dem Jahre 1937. Hiernach ist der Zwangsumtausch von Wertpapieren kein steuerpflichtiger Vorgang. Dieses Urteil ist nach Auffassung des BVI auf die Schließung von Investmentfonds entsprechend anwendbar und betroffene Steuerpflichtige sollten gegen mögliche Steuerforderungen Einspruch einlegen.

quelle: http://www.urbs.de/archiv/geld/change.htm?geld107.htm

 

demzufolge müßtest du bei steuerlichen forderungen lediglich einspruch erheben. wie du allerdings wirksam verhindern willst, daß die spekufrist erneut rennt, geht daraus nicht hervor.

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PSTVA
· bearbeitet von PSTVA

Fondsfusion. Die Verschmelzung von zwei Fonds gilt nicht als Verkauf und Neukauf. Die Spekulationfriest

spielt keine Rolle.

 

Finanztest 03/07 Thema: Aus Zwei wird eins.

 

MfG

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BarGain

gehen wir es mal anders herum an: hat das einer der anwesenden schon einmal erlebt und kann evtl. erfahrungen aus der praxis besteuern, wie sich der fiskus in dem fall angestellt hat? bringt ja nichts, wenn wir das thema nur rein theoretisch angehen...

 

im zweifel muss halt der slibowitz das als erster in der praxis ausprobieren und uns hinterher seine erfahrungen mitteilen :)

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Slivomir
gehen wir es mal anders herum an: hat das einer der anwesenden schon einmal erlebt und kann evtl. erfahrungen aus der praxis besteuern, wie sich der fiskus in dem fall angestellt hat? bringt ja nichts, wenn wir das thema nur rein theoretisch angehen...

 

im zweifel muss halt der slibowitz das als erster in der praxis ausprobieren und uns hinterher seine erfahrungen mitteilen :)

 

Ich werde das auf jeden FAll einmal dieses Jahr bei der Steuer versuchen durchzubringen. GEht um mehrere Hundert Euro Spekugewinn, die dieses Jahr entgegen meiner ERwartung auf der JAhressteuerbescheinigung aufgetaucht sind. Irrtümlicherweise habe ich den Fonds verkauft in dem GEdanken, dass die Spekufrist (seit dem ursprünglichen Kauf) ja abgelaufen ist/sei.

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obx

Gibt es schon was neues zu der Materie???

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Sven82
Fondsfusion. Die Verschmelzung von zwei Fonds gilt nicht als Verkauf und Neukauf. Die Spekulationfriest

spielt keine Rolle.

 

Finanztest 03/07 Thema: Aus Zwei wird eins.

was hat eine Fondsfusion mit einem Fondstausch zu tun? In meinen Augen gar nichts.

 

Es ist und bleibt ein Verkauf mit einem anschließenden Neukauf, was unter Umständen zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft führen kann.

 

Gruß

Sven

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Slivomir
was hat eine Fondsfusion mit einem Fondstausch zu tun? In meinen Augen gar nichts.

 

Es ist und bleibt ein Verkauf mit einem anschließenden Neukauf, was unter Umständen zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft führen kann.

 

Gruß

Sven

 

 

In meinem Fall (wie ich es in dem Threadtitel beschrieben habe) hat ein "Fondstausch" stattgefunden. Wie sich aber herausgestellt hat, war es eine Fondsfusion (Verscmelzung zweier fonds). Ich werde das auch so bei meiner diesjährigen Steuererklärung angeben und euch über das ergebnis berichten.

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obx
In meinem Fall (wie ich es in dem Threadtitel beschrieben habe) hat ein "Fondstausch" stattgefunden. Wie sich aber herausgestellt hat, war es eine Fondsfusion (Verscmelzung zweier fonds). Ich werde das auch so bei meiner diesjährigen Steuererklärung angeben und euch über das ergebnis berichten.

...gibts denn hier keinen der im Finanzamt arbeitet... :w00t:

Da muss es doch irgendeine Verwaltungsvorschrift geben. :unsure:

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Slivomir
· bearbeitet von Slivomir

Sodele gestern ist der Steuerbescheid gekommen:

 

Das Finanzamt hat meine Argumentation mit der Fondsfusion = kein Neustart der Spekufrist akzeptiert. In der ersten Runde wurde mir noch die volle Steuer auf die genannte Positition berechnet! Hab dann einen Einspruch eingelegt!

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Raccoon

Glueckwunsch. :thumbsup:

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