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ippf

Thesaurierende Fonds und Abgeltungssteuer

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fennichfuxer

hi,

 

fancy wohnt, im gegensatz zu uns armen würstchen, offenbar in einer steueroase. dort gilt das deutsche steuerrecht nicht.

 

überleg mal folgendes: eröffne in china ein depot und lass dir deine anteile dorthin einziehen, sind ja schliesslich sachwerte. vorher unbedingt von einem chinesischen steuerbrat beraten lassen.

 

grüssle ff

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ippf

Das ist genau der Teil des Problems thesaurierende ausländische Fonds.

Jetzt geht es mir aber im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer noch weiter:

 

Ich kaufe jetzt für mein ganzes Geld einen z.B. Global Advantage Major Markets (ausländischer thesaurierender Fonds bei EBASE) vor dem 01.01.2009.

Wie sieht die Besteuerung dann aus, wenn ich ich den im Jahre 2030 verkaufe (nach dem derzeitigen Kabinettsbeschluss)? Wenn ich das richtig verstehe, muss ich dann jahrelang erst einmal nichts bezahlen und dann im Jahre 2030 die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge für den Zeitraum 2009 - 2030 mit 25% versteuern.

 

Bei einem ausschüttenden ausländischen / inländischen Fonds hätte ich jedes Jahr 25% auf die ausgeschütteten Erträge gezahlt

 

Bei einem inländischen thesaurierenden Fonds hätte ich jedes Jahr 25% auf die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge gezahlt und sodann beim Verkauf im Jahre 2030 25% auf die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge vom Jahre 2009 - 2030 abzüglich der jährlich bereits gezahlten Steuern auf die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge.

 

Und wenn ich einen ausschüttenden Fonds nehme mit sofortiger Wiederanlage, dann muss man zudem noch unterscheiden, denn die sofort wiederangelegten Anteile würden dann ja selbst bei Kurssteigerungen der 25%igen Abgeltungssteuer unterfallen.

 

 

Unter all diesen Szenarien müsste man dann ja ausländische thesaurierende Fonds bevorzugen. Oder habe ich einen Denkfehler? Denn bislang habe ich streng auf ausschüttende Fonds geachtet und diese bevorzugt.

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polydeikes
· bearbeitet von torstenb

Naja, es gibt ja auch noch die Möglichkeit die Anteile an einen eventuell vorhandenen Balg abzutreten. Deklariert man diese "zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung" ist die Geschichte ja auch frei von Schenkungssteuern. Bzw. dürfte der Freibetrag i.d.R. ja reichen.

 

Solange der Balg kein eigenes Einkommen hat, ist man steuertechnisch ja recht ausgiebig abgesichert.

 

 

Edit:

 

@Ippf: Das ist eben völlig unklar. Bleibt es bei 25 % Abschlag, dann ist das ideal. Schließlich erwirtschaftest du auf die Renditen ja wieder Zinseszinsen. Das ist der von Bargain angesprochene zinslose Kredit für den Vermögensaufbau. Also pro ausländisch thesaurierend.

 

Wenn jedoch der persönliche Steuersatz herangezogen wird, kannst du bei 40 Jahren Sparzeit eigentlich nur gute Nacht sagen, bzw. auf keinen Fall auf einmal verkaufen. (evtl. Auszahlungsplan oder Etappenverkäufe)

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leinad

Meine Güte, das wird ja was geben........

Und wenn man dann 2030 in einem steuerfreien Ausland lebt ?

In Deutschland Steuerausländer ist.

Dann müßte der Fiskus eigentlich leer ausgehen, wenn man zuvor ordendlich thesauriert hat.

2031 kann man dann ja wieder zurück kommen. :thumbsup:

Steuertrick 4711 Absatz xx

Ich seh schon ein Land der Steuerauswanderer......

 

Gruss

leinad

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polydeikes

Oh da wäre ich vorsichtig leinad. Solange das Depot in Deutschland liegt und du noch Staatsbürger bist. Wer weiss was in ein paar Jahren gesetzlich geändert wird.

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leinad
Oh da wäre ich vorsichtig leinad. Solange das Depot in Deutschland liegt und du noch Staatsbürger bist. Wer weiss was in ein paar Jahren gesetzlich geändert wird.

Tja, bei der Reformwut ist nix mehr von Bestand. :w00t:

 

Gruss

leinad

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polydeikes

Die Frage ist, was passiert wenn man in der glücklichen Situation ist, dass man seinen Depotbestand ins Ausland transferieren kann. *hachz*

 

Ich denke wir machen uns zu viele Sorgen um Steuern. Folgt man dem Wahnsinn weiter, kann man bald wirklich nur noch Tagesgeld liegen lassen. -> keine Renditen, keine Steuern.

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leinad
Die Frage ist, was passiert wenn man in der glücklichen Situation ist, dass man seinen Depotbestand ins Ausland transferieren kann. *hachz*

 

Ich denke wir machen uns zu viele Sorgen um Steuern. Folgt man dem Wahnsinn weiter, kann man bald wirklich nur noch Tagesgeld liegen lassen. -> keine Renditen, keine Steuern.

Da täuschst du dich aber.

So wie ich das mitgekriegt habe gibt es nur noch einen Freibetrag von ca. 800 Eurönchen.

Dann schlägt auch beim Tagesgeld der 25% Hammer zu.

 

Gruss

leinad

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polydeikes

Klar, wenn ich das ernsthaft als Lösung in Erwägung ziehen würde, wäre ich nicht hier.

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leinad

Äh nochwas,

wohin im Ausland willste denn das Depot transferieren ?

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polydeikes

Fancy wohnt doch anscheinend viele Kilometer vom bösen deutschen Fiskus entfernt. Wenn man in ein Steuerparadies auswandert und das Depot mitnimmt - wie du ja selbst gesagt hast.

 

Für die, die es am nötigsten haben: http://www.manager-magazin.de/geld/geldanl...,466362,00.html

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Quoyle64

Wenn man sich die Frage des Openers ansieht

 

Wenn man die Anlage bis zum 31.12.2008 tätigt, dann bleibt das Investment ja nach Ablauf eines Jahres "steuerfrei". Wenn ich jetzt einen thesaurierenden Fonds kaufe, dann werden doch die erzielten Dividenden direkt in den Fonds reinvestiert. Heißt das dann, dass ich also ab 01.01.2009 diese reinvestierten Gelder dann ja (da Neuerwerb) der Abgeltungssteuer unterliegen?

Und wie wird das sauber getrennt (Erwerb bis 31.12.2008 / Erwerb danach)?

 

dann glaube ich, dass ippf einem Denkfehler unterliegt.

 

Die Thesaurierten Erträge führen m. M. nach nicht zu einem Neuerwerb von Anteilen. Der Wert der Anteile insgesamt steigt zwar an (bzw. wohl ganz richtig, die Anteile sinken nicht im Wert durch eine Ausschüttung). Diese Thesaurierung führt aber nicht dazu, dass du in irgendeiner Form neue Anteile erwirbst oder deine gehaltenen Anteile in steuerlich 2 Anteile aufzuteilen wären. Dein Anteilsbestand bleibt vor und nach der Thesaurierung gleich. Es liegt somit kein Neuerwerb vor, so dass die Abgeltungsteuer dann nicht greifen kann.

 

M. E. müsste auch heut schon gleiches gelten. Wenn du einen thesaurierenden Fonds hast, den du länger als 1 Jahr hältst und bei dem die Thesaurierung zum 01.03.07 erfolgt und du die Anteile am 02.03.07 veräußerst, dann glaube ich nicht, dass du irgendeinen Teilbetrag davon als Veräußerungsgewinn versteuern musst. Nach deiner Logik müsstest du aber zumindest den Betrag aus der Thesaurierung 01.03.07 versteuern als Veräußerungsgewinn. Ich glaube, dass ist nicht der Fall.

 

Gruß

 

Quoyle

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ippf
· bearbeitet von ippf

Ja, das war zunächst wohl falsch gedacht und bezieht sich auf die ausschüttenden, direkt wiederangelegten Fonds

 

Mein letzter Gedankenstand ist #27

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...45&st=20#27

 

Wenn ich also die Wahl bei Neuanlage habe: ausschüttend oder thesaurierend und inländisch oder ausländisch, dann doch besser ausländisch thesaurierend - und dann besser nie auf ein anderes Depot übertragen. Damit sollte man dann ja wohl alle Fallen umgehen, oder?

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leinad
Fancy wohnt doch anscheinend viele Kilometer vom bösen deutschen Fiskus entfernt. Wenn man in ein Steuerparadies auswandert und das Depot mitnimmt - wie du ja selbst gesagt hast.

 

Für die, die es am nötigsten haben: http://www.manager-magazin.de/geld/geldanl...,466362,00.html

Das Wesentliche steht am Ende des Berichtes.

Ist nur was für Leute die eh nicht mehr wissen wohin sie mit ihrem vielen Geld sollen.

Nix für Ottonormalmenschen, die will der Staat ja schließlich schröpfen, wäre doch noch schöner wenn die Kleinbürger kapitale Freiheit erlangen würden, wo kämen wir denn da hin......

Die Mindestanlagesumme für einen Luxemburger Privatfonds beträgt 1,25 Millionen Euro. Davon müssen 125.000 Euro sofort angezahlt werden, der Rest ist binnen zwölf Monaten fällig.

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polydeikes

Daher sagte ich ja: Für die, die es am nötigsten haben. Quoyle absolut korrekt. Er hat sicherlich die Ausschüttungen der deutschen Fonds, die bei Ebase neu angelegt werden gemeint.

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Quoyle64
· bearbeitet von Quoyle64

Vieleicht hilft dieser Artikel ja weiter, der sich auch mit diesen Fragen beschäftigt.

 

FAZ.NET

 

Aber möglicherweise ist es ja auch so, dass die Verfasser des Gesetzes noch diese Lücke erkennen und was reinschreiben in die nächste Fassung.

 

Nach geltendem Recht bist du m. E. verpflichtet auch bei auslämdischen thesaurierenden Fonds die jährlichen Erträge aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger anzugeben (soweit er eine deutsche Zulassung hat). Machst du es nicht so kummulieren die Ertäge und du steigst in der Steuerprogression wenn du sie dann mal erklärst.

 

Bleibt der Steuersatz wie bei der Abgeltungsteuer hingegen gleich, egal ob du 100 € oder 100.000 € zu versteuern hast, dann kann ich mir schon vorstellen, dass das Finanzamt, auch gerade in dem von dir skizzierten Fall Sparplan über 30 Jahre, damit argumentiert, dass du eine Steuerverkürzung auf Zeit begangen hat und dementsprechend Hinterziehungszinsen festsetzten wird, die deinen Vorteil wohl mehr als abschöpfen wird. Aber das ist jetzt Glaskugel...

 

Gruß

 

Quoyle

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leinad

Jedenfalls ist nix mit einfach, sondern es wird mal wieder wahnsinnig kompliziert.

Eben zum davonlaufen........

 

Gruss

leinad

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ippf

Auf den FAZ-Artikel hatte ich ja im Post #20 hingewiesen. Um es abzuschließen: Nach derzeitigem Stand ist es also doch am Besten, man kauft bis zum 31.12.2008 einen ausländischen thesaurierenden Fonds und lässt ihn liegen - möglichst bis zum Rentenalter.

 

Wenn man ihn nicht auf ein anderes Depot überträgt, sollte man dann doch auch nicht der Gefahr unterliegen, dass die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge ab 1994 mit ins Spiel kommen - und andere Gefahren bei thesaurierenden ausländischen Fonds gibt es doch (derzeit) nicht?!

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Quoyle64

Ups,

 

da wusste ich die Quelle doch nicht mehr, nur dass ich ihn gelesen hatte... :rolleyes:

 

Wenn man das aus dieser Warte sehen will, dann ja, die Gefahr, die ich in Post #41 beschrieb, bleibt jedoch bestehen.

 

Außerdem sollte man die Frage ausschüttend /thesaurierend erst stellen, nach dem man den in Frage kommenden Fonds ausgewählt hat und zwar nach anderen - wichtigeren - Kriterien.

 

Gruß

 

Quoyle

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leinad

Also sollte man thesaurierer wie den Lingohr der ein DE in der ISIN hat meiden.

Grundsätzlich bin ich geneigt eine Steuerschuld gerne in die Zukunft zu schieben.

Weil Lücken und Möglichkeiten werden sich erst in der Zukunft herausstellen.

Und wenn man die Steuern dann schon wegen der DE-ISIN gezahlt hat, ist es zu spät kreativ zu sein. :thumbsup:

 

Gruss

leinad

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ippf

Schon richtig mit der Rendite als Hauptkriterium - ich hatte mir nur erst kürzlich einen Sparplan auf den Nordea 1 Europ Value - die ausschüttende Variante - gemacht und nach dem gegenwärtigen Stand wäre dann wohl der thesaurierende besser...

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fancY
· bearbeitet von fancY
fancy wohnt, im gegensatz zu uns armen würstchen, offenbar in einer steueroase. dort gilt das deutsche steuerrecht nicht.

überleg mal folgendes: eröffne in china ein depot und lass dir deine anteile dorthin einziehen, sind ja schliesslich sachwerte.

Nene! Mein Geld kommt nicht nach China! Der Außenhandel und Geldverkehr ins Ausland wird hier kontrolliert und limitiert. Z.B. kannste als Chinese max. 4000CNY (ca. 400EUR) pro Jahr in andere Währungen tauschen.

Dann lieber Steuern in Deutschland zahlen. Davon habe ich noch was, wenn ich wieder zurückkomme! Meine Steuern werden ja hoffentlich sinnvoll verwendet. :-"

Wie schon geschrieben, werde ich erstmal mit einem kleinen Betrag testen ob oder wieviel die DiBa an Steuern abführt.

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leinad

Ja fancY,

und lass uns dann wissen ob was abgeführt wurde.

 

Gruss

leinad

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asche
Wie schon geschrieben, werde ich erstmal mit einem kleinen Betrag testen ob oder wieviel die DiBa an Steuern abführt.

Rein aus dem Bauch raus vermute ich: Du bist zumindest beschränkt steuerpflichtig, und entsprechend wird der normale ESt-Satz abgeführt .... Freibeträge gibt es für beschränkt steuerpflichtige vermutlich nicht (macht ja Sinn, da sie andernorts voll steuerpflcihtig sind).

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leinad

Logisch finde ich das aber nicht.

Wer im Ausland das ganze Jahr lebt ist doch auch im Ausland steuerpflichtig.

Wieso wäre es rechtens wenn dann das deutsche Finanzamt was einbehält ?

Steuern sind doch für die z.b. Infrastruktur gedacht die man nutzt und die nutzt man doch nur dort wo man sich auch aufhält.

Und wenn man in einem Land dann lebt das von seinen Bürgern keine Steuern auf Kapitalerträge erhebt, so kann man es dann eben behalten.

So sehe ich das.

 

Gruss

leinad

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