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Buffet.Jr.

Ordergebühren - steuerlich geltend machen?

Empfohlene Beiträge

Buffet.Jr.

Servus,

 

bin neu hier.

 

Ich beschäftige mich seit ca. 2 Jahren mit Wertpapieren,Börse etc. und hab bisher in Sachen Aktienhandel und Co nur Trockenübungen (Musterdepot) gemacht.

 

Seit ein paar Wochen bin ich aber Cash - investiert.

 

Fragen:

 

1. Kann man Ordergebühren (von Bank oder Onlinebroker) rückerstattet bekommen?

 

2. Wenn ja, wie stellt man das an?

 

 

Danke im vorab!

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€-man

Servus Buffet,

 

ganz einfach, Du nimmst die Kauf- u. Verkaufswerte und ziehst die Kosten ab. Dieser Betrag wird dann steuerlich relevant.

 

Gruß

-man

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35sebastian
Servus,

 

bin neu hier.

 

Ich beschäftige mich seit ca. 2 Jahren mit Wertpapieren,Börse etc. und hab bisher in Sachen Aktienhandel und Co nur Trockenübungen (Musterdepot) gemacht.

 

Seit ein paar Wochen bin ich aber Cash - investiert.

 

Fragen:

 

1. Kann man Ordergebühren (von Bank oder Onlinebroker) rückerstattet bekommen?

 

2. Wenn ja, wie stellt man das an?

Danke im vorab!

 

Unter "Werbungskosten auf Kapitalerträge"

kann man einige Kosten und Gebühren -wie Depotkosten, Kosten für Verwaltung des Depots, Fachliteratur, Besuche von Börsenveranstaltungen oder Hauptversammlungen

- aber nur dann , wenn die Erträge, sprich Dividenden, die Kosten merklich übersteigen.

Die reinen Ordergebühren, die bei bzw. Verkauf anfallen, kann man nicht absetzen.

 

Nur bei Spekulationsgeschäften kommen sie in Ansatz und vermindern dadurch Gewinn bzw. Verlust.

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Buffet.Jr.

Danke für eure Antworten.

 

 

Wie sieht das in der Praxis aus, muss ich das in der Steuererklärung machen oder macht das die Bank für mich?

 

Gilt die Abzugsfühigkeit in Anrechnung nur für Dividendenerträge oder auch für veräusserte Kursgewinne innerhalb der Späkulationsfrist?

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€-man
Danke für eure Antworten.

 

 

Wie sieht das in der Praxis aus, muss ich das in der Steuererklärung machen oder macht das die Bank für mich?

 

Gilt die Abzugsfühigkeit in Anrechnung nur für Dividendenerträge oder auch für veräusserte Kursgewinne innerhalb der Späkulationsfrist?

 

Solltest mal diese Beiträge lesen und zwar hier.

 

Gruß

-man

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35sebastian
Danke für eure Antworten.

Wie sieht das in der Praxis aus, muss ich das in der Steuererklärung machen oder macht das die Bank für mich?

 

Gilt die Abzugsfühigkeit in Anrechnung nur für Dividendenerträge oder auch für veräusserte Kursgewinne innerhalb der Späkulationsfrist?

 

Also ...Lesen musst Du schon selbst... wie auch -man meint.

 

 

Servus Buffet,

 

ganz einfach, Du nimmst die Kauf- u. Verkaufswerte und ziehst die Kosten ab. Dieser Betrag wird dann steuerlich relevant.

 

Gruß

-man

 

Hallo -man,

 

wirfst Du da nicht einiges durcheinander? Steuern auf Kapitalerträge und Spekulationsteuern????

Sieh Dir meinen Beitrag an!

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€-man
Also ...Lesen musst Du schon selbst... wie auch -man meint.

 

 

 

 

Hallo -man,

 

wirfst Du da nicht einiges durcheinander? Steuern auf Kapitalerträge und Spekulationsteuern????

Sieh Dir meinen Beitrag an!

 

Hi basti,

 

eigentlich nicht, denn mit meinem Hinweis (sehr knapp gehalten, stimmt) gibt es keine andere Anwendungsmöglichkeit, als bei Speku-Geschäften.

Einen möglichen Bezug auf laufende Dividenerträge kann ich in meinem Beitrag nicht erkennen.

Ebenso wenig zu einem Trade, der außerhalb der Spekufrist läuft. Wenn ich dafür keine Steuern zahle, dann kann ich auch nichts (Orderkosten) abziehen.

 

Gruß

-man

 

P.S. Ich gehe halt zu oft von einem Grundwissen der Teilnehmer aus. Mein Fehler.

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35sebastian
Hi basti,

 

eigentlich nicht, denn mit meinem Hinweis (sehr knapp gehalten, stimmt) gibt es keine andere Anwendungsmöglichkeit, als bei Speku-Geschäften.

Einen möglichen Bezug auf laufende Dividenerträge kann ich in meinem Beitrag nicht erkennen.

Ebenso wenig zu einem Trade, der außerhalb der Spekufrist läuft. Wenn ich dafür keine Steuern zahle, dann kann ich auch nichts (Orderkosten) abziehen.

 

Gruß

-man

 

P.S. Ich gehe halt zu oft von einem Grundwissen der Teilnehmer aus. Mein Fehler.

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35sebastian

P.S. Ich gehe halt zu oft von einem Grundwissen der Teilnehmer aus. Mein Fehler.

 

Du setzt aber wirklich viel Grundwissen voraus.

Mach in Deinem Bekanntenkreis doch mal den Test über einfache Steuerfragen.

Ich kenne viele Akademiker, die haben in dieser Hinsicht absolut keine Ahnung.

Deshalb brauchen auch so viele Leute einen Steuerberater.

 

Gruß

35sebastian

 

Verzeih, dass ich in der technischen Umsetzung (hier Zitatausschnitte) noch Anfänger bin und elementare Fehler mache!

 

Hi basti,

 

eigentlich nicht, denn mit meinem Hinweis (sehr knapp gehalten, stimmt) gibt es keine andere Anwendungsmöglichkeit, als bei Speku-Geschäften.

Einen möglichen Bezug auf laufende Dividenerträge kann ich in meinem Beitrag nicht erkennen.

Ebenso wenig zu einem Trade, der außerhalb der Spekufrist läuft. Wenn ich dafür keine Steuern zahle, dann kann ich auch nichts (Orderkosten) abziehen.

 

Gruß

-man

 

P.S. Ich gehe halt zu oft von einem Grundwissen der Teilnehmer aus. Mein Fehler.

 

Du setzt aber wirklich viel Grundwissen voraus.

Mach in Deinem Bekanntenkreis doch mal den Test über einfache Steuerfragen.

Ich kenne viele Akademiker, die haben in dieser Hinsicht absolut keine Ahnung.

Deshalb brauchen auch so viele Leute einen Steuerberater.

 

Gruß

35sebastian

 

Verzeih, dass ich in der technischen Umsetzung (hier Zitatausschnitte) noch Anfänger bin und elementare Fehler mache!

35sebastian Geschrieben: vor 15 Minuten

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uzf
· bearbeitet von uzf

Ein bisschen googlen und schon wirds klarer . .... oder nicht?

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