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Grumel

Wikipedia funktioniert ausgezeichnet, allerdings ist für den Zweck den sich manche hier erhoffen vielleicht ein gutes Buch besser geignet.

 

Offenbar wird ja eine art Grundkurs Buchhaltung/Bilanzanalyse erwartet.

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caspar
kann mir mal bitte jemand erklären wie man den goodwill errechnet...komme nicht auf waynes betrag??

 

"Der Goodwill entspricht dem Betrag, den ein Käufer......über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden bereit zu zahlen ist. "

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Goodwill

 

130.000 - 80.000 = 50.000!?

Summe Aktiva - Summe Schulden = goodwill!?

 

nur dass keine verwirrung besteht: du brauchst dir den goodwill nicht ausrechnen, bei der telekom oben ist das eben der punkt "imaterielle vermoegenswerte" - ausgewiesen in den aktiva im anlagevermoegen (langfristiges vermoegen) , in englischsprachigen bilanzen dann eben "goodwill"....manchmal finde ich auch beide punkte gesondert ausgewiesen in den bilanzen...

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Grumel
· bearbeitet von Grumel

Jetzt mal ordentlich:

 

Goodwill = Teil des Kaufpreises bei Übernahme, der über den Buchwert hinausgeht. Der wird dann als teil des Buchwertes der übernehmenden Firma übernommen. Aus dieser Sicht ist die Berücksichtigung für einen richtig harten valule Investor also etwas unsinnig.

 

Der goodwill stellt nur einen Teil der immateriellen Vermögenswerte dar. Immaterielle Vermögenswerte können auch Lizenzen ( z.b. für Mobilfunkfrequenzen ) Patente etc sein. Angesetzt wird hierbei erstmal der Kaufpreis. Inwieweit bei Eigenerstellung aktiviert wird weis ich nicht.

 

Abweichungen für andere Bilanzierungsregelungen möglich.

 

Exotischere imaterielle Sache: Südzucker hat zum beispiel einen großen Teil des Buchwerts in Zuckerrechten.

 

Irgendwo hat die Telekom meiner Erinnerung aber den Goodwill einzeln ausgewiesen. Eventuell ist das hier die AG und nicht die Konzern Bilanz.

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Reigning Lorelai
Goodwill = Teil des Kaufpreises bei Übernahme, der über den Buchwert hinausgeht. Der wird dann als teil des Buchwertes der übernehmenden Firma übernommen. Aus dieser Sicht ist die Berücksichtigung für einen richtig harten valule Investor also etwas unsinnig.

 

Der goodwill stellt nur einen Teil der immateriellen Vermögenswerte dar. Immaterielle Vermögenswerte können auch Lizenzen ( z.b. für Mobilfunkfrequenzen ) Patente etc sein. Angesetzt wird hierbei erstmal der Kaufpreis. Inwieweit bei Eigenerstellung aktiviert wird weis ich nicht.

 

so ist es! Die immateriellen Vermögenswerte sind nur der Obebegriff. Darunter befinden sich Lizenzen für das US-Geschäft, aber auch UMTS sowie eben der Goodwill oder eigens hergestellte immaterielle Vermögenswerte.

 

Ich kann es zeitlich definitiv nicht handeln alles im kleinsten Detail aufzuführen. Ein bisschen Research muss jeder schon selber leisten um Beiträge nachvollziehen zu können. Dazu gehört u.a. auf die Seite der Telekom zu gehen unter Investor Relations den Bericht 2006 aufrufen und in der Konzernbilanz den Punkt "immaterielle Vermögenswerte" nachzuschlagen. Neben diesem Punkt steht ein Vermerk wo man im Anhang detaillierte Angaben findet. Und wer diese Seite im GB nachschlägt kann meine Rechnung des Buchwerts problemlos nachvollziehen.

 

Gruß

 

W.Hynes

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ValueChris
1. was sind minderheitenanteile (minority interests) konkret: kann man das in einem satz beschreiben? es kommt in jedem GB vor und ich komm jedesmal ins stolpern

das bereitet leider vielen Probleme ist aber total einfach.

Angenommen du hälst an einer Firma 25% der Aktien mit deiner eigenen AG. Dann wirst du 25% des Gewinns im Finanzergebnis bilanzieren. D.h. 1/4 der Gewinne taucht in der GUV als Beteiligungsergebnis auf über den Zinserträgen und Zinsaufwendungen.

 

Stockst du diesen Anteil nun aber auf 51% kannst du die Firma voll in der Bilanz konsolidieren. Das heißt dass der Umsatz, der Materialaufwand, Personalkosten usw. zu 100% in deine GUV einfließen. Das Unternehmen wird also mit deinem GUV-mäßig verschmolzen. Aber am Ende stehen dir ja nur gut 51% des Gewinns zu. Und daher ziehst du von deinem vollen Jahresüberschuß noch die restlichen 49% des anteiligen Gewinns der Minderheitsaktionäre (minority interests) ab und das ist dann dein tatsächlicher Jahresüberschuß.

 

Schau mal in den Thread "Rohwedder". Dort wird von parti ein Screenshot dargestellt wo Rohwedder wirbt wie toll man ist auf Jahresüberschuß-Basis. Tatsächlich gehört den Minderheitsaktionären ein Großteil der Gewinne.

 

Ein ähnliches Verfahren hat auch Thomas Middelhoff vor zwei Jahren bei Karstadt gemacht. Die 50% Beteiligung Thomas Cook wurde damals noch im Finanzergebnis ausgewiesen. Da man genau 50% hielt hatte man ein Wahlrecht und ist dann auf @equity umgestiegen und schon sind die Umsätze massiv gestiegen bzw. aufgrund des Einbruchs im Handel nicht mehr so stark gefallen.. jedenfalls auf dem ersten Blick

 

Ähnlich ist es aber auch beim Buchwert. Du konsolidierst ja nicht nur das andere Unternehmen zu 100% in der GUV sondern auch in der Bilanz. Also wird auch das Eigenkapital deiner 51% Beteiligung zu 100% konsolidiert. Tatsächlich aber gehören 49% des EK anderen Aktionären. Diese werden dann durch "Minderheitsgesellschafter" ausgewiesen.

 

 

 

Ich muss den Thread noch mal ausbuddeln, denn Minderheitenanteile ist bei mir auch jedes Mal wieder ein Thema wo ich denke es verstanden zu haben, aber mich immer wieder unwohl fühle, wenn ich definitive Analyseaussagen tätige. Über die Frage hinausgehend würde mich noch folgender Sachverhalt interessieren mit Bitte um Einspruch falls meine Behauptung falsch ist (auch kurzes Abnicken würde mir helfen).

 

Punkt 1) Ich verstehe es immer so, dass die Aktionäre des Konzerns keine Besitzansprüche auf diese Anteile haben, auch wenn der Konzern einen beherrschenden Anteil ausübt. Deswegen wird der Anteil bei meinen Analysen immer vom Eigenkapital getrennt. Denn wenn ich mich als Aktionär in einen Konzern einkaufe, kaufe ich nur das EK welches dem Konzern auch wirklich gehört.

 

Punkt 2) Wenn beispielsweise in einer Konzernbilanz Minderheitenanteile vorhanden sind und die Aktien des Konzerns zu 60% Herrn Müller gehören, 30% im Streubesitz sind und zu 10% Unternehmen XY gehören hat das mit den Minderheitenanteilen erstmal wenig zu tun (auch wenn es hier Minderheitsanteilhaber gibt). Was ist aber wenn Unternehmen XY das konsolidierte Unternehmen ist aus dem Minderheitenanteile entstanden sind (also zu 80% dem Konzern gehört aber vollkonsolidiert ist), selbst aber 10% der Aktien am Konzern besitzt. Dies könnte bei einem Unternehmenskauf mit Aktientausch passieren. Ich würde weiterhin die Trennung zwischen den in der Bilanz ausgewiesenden Minderheitenanteile und der Besitzstruktur am Konzern trennen, bin mir aber unsicher ob das stimmt

 

Hoffe das Problem kam rüber. Falls nicht, gerne nachfragen

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