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sparnix

fonds + steuer: vergleich inländisch vs. ausländisch, thesaurierend vs. ausschüttend

Empfohlene Beiträge

sparnix

hallo zusammen!

 

ich bin durch erbschaft zum fondsbesitzer (überw. aktienfonds, einige rentenfonds) geworden und muss mich jetzt "zwangsweise" u. a. mit den steuerlichen gesichtspunkten befassen, da vollkommener neuling auf diesem gebiet. möchte auch nicht völlig "unbeleckt" zum steuerberater gehen. habe bereits einige infos im i-net und auch hier gefunden, suche aber noch eine knackige und verständliche übersicht zu o. g. thema. eine übersicht der vor-nachteile bzw. steuerlichen vorschriften in matrixform wäre prima.

 

mein jetziger (laienhafter) zwischenstand: die steuerschlupflöcher für mich als kleinanleger und normalverbraucher sind eigentlich alle zu und egal ob inländischer oder ausländischer aktienfond, thesaurierend oder ausschüttend - am ende des tages ist unter dem strich die steuerbelastung nahezu gleich. oder liege ich da doch voll daneben?

 

wenn ihr mir einen guten link oder auch einen geeigneten thread hier nennen könnt - besten dank vorab!

 

christian

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Bopper
· bearbeitet von Bopper

Hallo,

das Thema interessiert mich auch sehr, vor allem auch hinsichtlich der bevorstehende Abgeltungssteuer. Oft liest man dass ausländisch thesaurierende Fonds beim Depotwechsel oder Verkauf problematisch sind, manchmal liest man aber auch dass gerade die thesaurierenden besser wären bezgl. der Abgeltungssteuer.

 

Es gibt ja auch Fonds die "ausschüttend" sind, die Ausschüttungen aber trotzdem in neue Anteile angelegt werden, also doch "thesaurieren".

 

Sind jetzt auf lange Sicht ausschüttende oder thesaurierende besser, oder ist es egal?

 

Also ich schließe mich hier einfach mal dem Theraderöffner an. Wäre toll wenn jemand etwas Licht ins Dunkle bringen könnte.

 

mfg

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Ariantes
· bearbeitet von Ariantes

Doppelbesteuerungsabkommen

ist eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, insbesondere wenn man schon in einer hohen Steuerklasse ist (dann spielt der Progressionsvorbehalt auch keine Rolle mehr). Der Trick hierbei liegt darin, in anderen, z.B. europäischen Staaten, die Freibeträge auszunutzen (z.B. in Großbritannien).

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obx
Oft liest man dass ausländisch thesaurierende Fonds beim Depotwechsel oder Verkauf problematisch sind, manchmal liest man aber auch dass gerade die thesaurierenden besser wären bezgl. der Abgeltungssteuer.

Ich hoffe doch nicht, ausserdem wäre es mit meinem Rechtsverständnis schwer in Einklang zu bringen, wenn ein reiner Depotwechsel mit einfachem Übertrag der Fondsanteile von der einen zur anderen Depotbank einem Verkauf und gleichzeitigem Kauf gleichzusetzen wäre.

 

An "Eigentumslage" bzgl der Fondsanteile ändert sich ja nichts! Warum sollte daher hier eine Abgeltungssteuer ins Spiel kommen?

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Jose Mourinho
Hallo,

das Thema interessiert mich auch sehr, vor allem auch hinsichtlich der bevorstehende Abgeltungssteuer. Oft liest man dass ausländisch thesaurierende Fonds beim Depotwechsel oder Verkauf problematisch sind, manchmal liest man aber auch dass gerade die thesaurierenden besser wären bezgl. der Abgeltungssteuer.

 

Ich hoffe doch nicht, ausserdem wäre es mit meinem Rechtsverständnis schwer in Einklang zu bringen, wenn ein reiner Depotwechsel mit einfachem Übertrag der Fondsanteile von der einen zur anderen Depotbank einem Verkauf und gleichzeitigem Kauf gleichzusetzen wäre.

 

An "Eigentumslage" bzgl der Fondsanteile ändert sich ja nichts! Warum sollte daher hier eine Abgeltungssteuer ins Spiel kommen?

 

Bopper du darfst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen deswegen hier ganz kurz meine Meinung zu dem Thema unterteilt in 2 Punkten. <_<

 

Obx - Themaverfehlung das hat nichts mit Kauf und Verkauf zu tun :-

 

 

Zum Thema:

 

- Ausländische Thesaurierende Fonds in Verbindung mit Depotwechsel:

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein Übertrag von Fondsanteilen ausländischer Thesaurierer u.U. Nachteile mit sich bringen kann, wenn die Depotabgebende Bank der neuen depotführenden Bank nicht die Daten des Erwerbs der Anteile meldet. Das hat zur Folge das alle Thesaurierungen des Fonds rückwirkend (egal wann Ihr Sie gekauft habt) mit versteuert werden müssen, da die Depotbank nix über das Erwerbsdatum weiß und somit zurückversteuern muss.

 

Mein Tip: Fonds bei der aktuellen Bank verkaufen - nicht übertragen

 

- Ausländische Thesaurierende Fonds in Verbindung mit Abgeltungssteuer:

Hier nochmals der Verweis an die im Forum gängigen Diskussionen bzgl. Abgeltungssteuer - in Verbindung mit der Aussage: abwarten bis das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlich wird. Noch bewegen wir uns in einer "Grauzone".

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heinrich
Ich hoffe doch nicht, ausserdem wäre es mit meinem Rechtsverständnis schwer in Einklang zu bringen, wenn ein reiner Depotwechsel mit einfachem Übertrag der Fondsanteile von der einen zur anderen Depotbank einem Verkauf und gleichzeitigem Kauf gleichzusetzen wäre.

 

An "Eigentumslage" bzgl der Fondsanteile ändert sich ja nichts! Warum sollte daher hier eine Abgeltungssteuer ins Spiel kommen?

 

"Im Gegensatz zu auschüttenden Fonds sind nur die ausländischen Fonds kritisch,"....... die ihre Erträge nicht ausschütten sondern im Fonds wieder anlegen (thesaurieren). Während der Fiskus aber bei inländischen thesaurierenden Fonds jedes Jahr Zinsabschlagssteuer und Solidaritätszuschlag direkt aus dem Fondsvermögen kassiert, hat er auf ausländische Fonds keinen zugriff. erhält sich statt dessen schadlos, wenn Anleger ihre Anteile verkaufen. " (in:Finanztest 04/2007)

 

und

 

"Probleme beim Depotwechsel entstehen, wenn die neue Depotführende Bank nicht weiß, wann der Kunde die Fondsanteile gekauft hat. Beim Verkauf berechnet sie dann den Steuerabzug auf alle thesaurierten Erträge seit dem 01.01. 94, wie es das deutsche Steuerrecht vorschreibt.

Finanztest rät, vor einem Depotübertrag alle ausländischen thesaurierenden Fonds zu verkaufen oder in ausschüttende Tranchen umzuschichten. "(Finanztest a.a.O.)

 

Hiervon ausgehend mal den Fall eines Depotwechsels außen vorgelassen, halte ich zunächst thesaurierende Fonds - egal ob inländisch oder ausländisch - für die bessere Wahl, einfach weil man sich die für mich wichtige eigenhändige Wiederanlage erspart.

Was die steuerliche Behandlung von thesaurierenden Fonds ab 2009 betrifft, gibt es meines Wissens noch keine definitve Regelung. Ich gehe, davon aus, dass hier -wie bei den ausschüttenden Fonds, die thesaurierten Beträge mit 25%+ versteuert werden müssen. Für die ausländischen thesaurierenden Fonds erfolgt diese Besteuerung wie gehabt erst beim Verkauf. Hinzu käme die Versteuerung der Kursgewinne.

 

Also, Probleme mit ausländischen Fonds scheint es laut Finanztest nur zu geben, wenn die Höhe der thesaurierten Beträge nicht feststellbar ist. Ich denke, dieser Punkt bedarf weiterer Klärung.

zur Vollständigkeit müsste noch der Freibetag berücksichtigt werden. Weiß aber nicht mehr, ob es einen geben soll oder nicht. Hoffe, dass ich das so richtig verstanden habe.

 

Gruß

heinrich

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TheMightyGandalf
"Probleme beim Depotwechsel entstehen, wenn die neue Depotführende Bank nicht weiß, wann der Kunde die Fondsanteile gekauft hat. Beim Verkauf berechnet sie dann den Steuerabzug auf alle thesaurierten Erträge seit dem 01.01. 94, wie es das deutsche Steuerrecht vorschreibt.

Finanztest rät, vor einem Depotübertrag alle ausländischen thesaurierenden Fonds zu verkaufen oder in ausschüttende Tranchen umzuschichten. "(Finanztest a.a.O.)

 

Das ist aber nur dann ein Problem, wenn weder die Depotbank die Daten mitteilt, noch mal selber diese hat. Sowohl mein Depot bei der Fondsdepotbank, als auch meins bei der Comdirect haben dieses Problem nicht - ich erhalte eine Abrechnung, aus der Kaufdatum, Zwischengewinn etc. exakt hervorgehen...

 

Das Problem ist also nur, dass man nach 25 Jahren die daten noch einmal herauskramen müsste, um der Besteuerung zu entgehen. Bei einem hohen Vermögen aber unter Umständen ein sinnvoller Zeiteinsatz...

 

Hiervon ausgehend mal den Fall eines Depotwechsels außen vorgelassen, halte ich zunächst thesaurierende Fonds - egal ob inländisch oder ausländisch - für die bessere Wahl, einfach weil man sich die für mich wichtige eigenhändige Wiederanlage erspart.

 

Sehe ich genauso.

 

Was die steuerliche Behandlung von thesaurierenden Fonds ab 2009 betrifft, gibt es meines Wissens noch keine definitve Regelung. Ich gehe, davon aus, dass hier -wie bei den ausschüttenden Fonds, die thesaurierten Beträge mit 25%+ versteuert werden müssen. Für die ausländischen thesaurierenden Fonds erfolgt diese Besteuerung wie gehabt erst beim Verkauf. Hinzu käme die Versteuerung der Kursgewinne.

 

Daher sind ausländische thesaurier im Vorteil - man legt praktisch die Steuer zunächst zurück und profitiert hieran mit, während man sonst die Abgeltungstseuer von den Ausschüttungen abziehen muss und nur den Rest wieder anlegen kann. Durch den Zinseszinseffekt profitiert man bei einem ausländischen Thesaurierer daher auf lange Sicht deutlich mehr.

 

Um das Glück perfekt zu machen kann man die ausländischen thesaurierten Beträge auch freiwillig versteuern - im Jahr ihres anfalls. Das macht dann Sinn, wenn man die Freibeträge noch nciht ausgeschöpft hat und auf die zu versteuernden th. Erträge eh keine Steuern zahlt. Dann muss man später nur die Beträge versteuern ab dem Zeitpunkt, ab dem man keine Freibeträge mehr in Anspruch nehmen konnte. Wer also bis 2009 noch viel in Fonds einzahlt, die Ausschüttungen via thesaurierung wieder anlegt und in den ersten Jahren (umsonst) versteuert, hat ein höheres Anfangskapital, was steuerfrei ist und über 25 Jahre hübsche Erträge abwerfen dürfte (die dann aber natürlich steuerpflichtig werden).

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Currywurst
· bearbeitet von Currywurst

Angenommen man muss keinen AA bezahlen.

Macht es dann Sinn die ausländischen thesaur. Fonds einmal im Jahr (über der Spekulationsfirst) zu verkaufen und dann wieder einzukaufen ? Damit man einmal im Jahr Steuern bezahlen muss und nicht am Ende alles auf einmal ?

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Jose Mourinho
Angenommen man muss keinen AA bezahlen.

Macht es dann Sinn die ausländischen thesaur. Fonds einmal im Jahr (über der Spekulationsfirst) zu verkaufen und dann wieder einzukaufen ? Damit man einmal im Jahr Steuern bezahlen muss und nicht am Ende alles auf einmal ?

 

 

Du bist denke ich der erste der Steuern zahlen will, was versprichst du dir von dem genialen Schachzug?

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Cyber-Shadow
· bearbeitet von Cyber-Shadow

Hiervon ausgehend mal den Fall eines Depotwechsels außen vorgelassen, halte ich zunächst thesaurierende Fonds - egal ob inländisch oder ausländisch - für die bessere Wahl, einfach weil man sich die für mich wichtige eigenhändige Wiederanlage erspart.

Sehe ich genauso.

Ich nicht. Bei meinem Depot bei eBase werden Ausschüttungen auch sofort automatisch wieder angelegt (natürlich AA-frei) mit dem Vorteil, dass hierbei die Erträge sofort mit dem Freibetrag verrechnet werden und nicht erst am Ende, was den Freibetrag deutlich überschreiten dürfte.

 

Angenommen man muss keinen AA bezahlen.

Macht es dann Sinn die ausländischen thesaur. Fonds einmal im Jahr (über der Spekulationsfirst) zu verkaufen und dann wieder einzukaufen ? Damit man einmal im Jahr Steuern bezahlen muss und nicht am Ende alles auf einmal ?

Ich würde sagen ja, solange es noch vom Freibetrag abgedeckt wird, wegen dem eben gesagten. Alles was darüber liegt lohnt sich nicht bzw. ist sogar schädlich, da man sich sonst den Zinseszinseffekt entgehen lässt.

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Currywurst
· bearbeitet von Currywurst
Du bist denke ich der erste der Steuern zahlen will, was versprichst du dir von dem genialen Schachzug?

 

Hätte ich wohl noch dazu schreiben sollen: Die Problematik bei den ausländischen thesaur. Fonds ist ja, dass die Steuern alle auf einmal anfallen (auch nach 10 Jahren) und man so natürlich seinen Grundfreibetrag/Freibetrag viel eher übersteigt als wenn man jährlich Steuern zahlt.

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heinrich
Sehe ich genauso.Ich nicht. Bei meinem Depot bei eBase werden Ausschüttungen auch sofort automatisch wieder angelegt (natürlich AA-frei) mit dem Vorteil, dass hierbei die Erträge sofort mit dem Freibetrag verrechnet werden und nicht erst am Ende, was den Freibetrag deutlich überschreiten dürfte.

 

Funktioniert das mit allen auschüttenden Fonds bei eBase ? Wenn ja, werd ich mein Depot wechseln.

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Raccoon
Es gibt ja auch Fonds die "ausschüttend" sind, die Ausschüttungen aber trotzdem in neue Anteile angelegt werden, also doch "thesaurieren".

Ob die Anteile neu angelegt werden liegt i.d.R. an deiner Bank / dem Broker. Dabei handelt es sich einfach um den Kauf neuer Anteile zum Wert der Ausschuettung, es ist keine Thesaurierung (bei dieser bleibt die Anzahl der Fondsanteile konstant).

 

Funktioniert das mit allen auschüttenden Fonds bei eBase ? Wenn ja, werd ich mein Depot wechseln.

Soweit ich weis ja, Ebase richtet das automatisch ein, wenn du dort ein Depot eroeffnest. Wenn nicht erwuenscht, musst du das fuer jeden Fonds aufheben lassen.

Kannst aber erstmal bei deiner Depotstelle anfragen, ob sich das nicht dort auch einrichten laesst, vielleicht geht's ja ...

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DAX43

Thesaurierende Fonds als Auslaufmodell?

 

Der dritte Änderungsvorschlag betrifft die Besteuerung thesaurierender Fonds, die von der Abgeltungsteuer laut Gesetzentwurf noch härter getroffen werden, als es Branchenbeobachter erwartet hatten. Bislang waren Experten davon ausgegangen, dass der Fondsanleger erst bei Verkauf der Anteile 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen muss.

 

Der Gesetzgeber sieht derzeit jedoch eine "Zuflussfiktion" vor und will jedes Jahr auch diejenigen Erträge besteuern, die dem Anleger gar nicht zufließen, sondern im Fondsvermögen wieder angelegt werden (Thesaurierung).

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sollen die jährlich versteuerten Erträge beim späteren Verkauf der Fondsanteile gegen den Verkaufserlös gerechnet werden. Für den Anleger sowie die depotführenden Banken bedeutet das, dass sie über viele Jahre die entsprechenden Steuerbescheide aufheben und bei jedem späteren Fondsverkauf eine aufwendige Berechnung anstellen müssen.

 

 

Quelle :

 

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/...81542-4,00.html

 

DAX43

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shorty
Das ist aber nur dann ein Problem, wenn weder die Depotbank die Daten mitteilt, noch mal selber diese hat. Sowohl mein Depot bei der Fondsdepotbank, als auch meins bei der Comdirect haben dieses Problem nicht - ich erhalte eine Abrechnung, aus der Kaufdatum, Zwischengewinn etc. exakt hervorgehen...

 

Das Problem ist also nur, dass man nach 25 Jahren die daten noch einmal herauskramen müsste, um der Besteuerung zu entgehen. Bei einem hohen Vermögen aber unter Umständen ein sinnvoller Zeiteinsatz...

Sehe ich genauso.

 

meinst du damit die wertpapierabrechnung die man bei jedem kauf bekommt ? Also bei comdirect gibts online immer eine Abrechnung wo Kaufdatum, Betrag etc.. drauf steht, oder gibts nochmal eine jährliche wo jeder Kauf mit Datum etc. gelistet ist ???

 

 

 

Um das Glück perfekt zu machen kann man die ausländischen thesaurierten Beträge auch freiwillig versteuern - im Jahr ihres anfalls.

 

und wie ??

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Raccoon
Der Gesetzgeber sieht derzeit jedoch eine "Zuflussfiktion" vor und will jedes Jahr auch diejenigen Erträge besteuern, die dem Anleger gar nicht zufließen, sondern im Fondsvermögen wieder angelegt werden (Thesaurierung).

:angry:

 

und wie ??

In dem du jedes Jahr die Ausschuettungen in der Steuererklaerung angibst.

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DAX43
:angry:

In dem du jedes Jahr die Ausschuettungen in der Steuererklaerung angibst.

 

es gibt noch eine Möglichkeit. Vater Staat ist doch erfinderisch. Denen würde ich es auch zutrauen, dass die jährlichen Erträge der thesaurierenden Fonds automatisch den Banken angezeigt werden. Diese kassieren dann 25% Abgeltungssteuer auf Gewinne , die du noch gar nicht realesiert hast. Das wird dir dann einfach vom Verechnungskonto abgezogen.

 

Verkaufst du dann deinen thesaurierenden Fonds gibt dir das Finanzamt die Möglichkei,t über die Stuererklärung den zuviel gezahlten Betrag zurück zu bekommen. Natürlich in der Hoffnung das viele kleine Anleger das verpennen.

 

ist nur mal so eine Idee.....kann alles ganz anders kommen.

 

DAX43

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TheMightyGandalf
es gibt noch eine Möglichkeit. Vater Staat ist doch erfinderisch. Denen würde ich es auch zutrauen, dass die jährlichen Erträge der thesaurierenden Fonds automatisch den Banken angezeigt werden. Diese kassieren dann 25% Abgeltungssteuer auf Gewinne , die du noch gar nicht realesiert hast. Das wird dir dann einfach vom Verechnungskonto abgezogen.

 

Verkaufst du dann deinen thesaurierenden Fonds gibt dir das Finanzamt die Möglichkei,t über die Stuererklärung den zuviel gezahlten Betrag zurück zu bekommen. Natürlich in der Hoffnung das viele kleine Anleger das verpennen.

 

ist nur mal so eine Idee.....kann alles ganz anders kommen.

 

DAX43

 

Nun mal nicht gleich den Teufel an die Wand... jetzt ist Deine Idee raus und genau das wird dann wohl beschlossen... merke: es geht immer noch schlimmer. Ich fand schon den Änderungsvorschlag furchtbar... und dann kam Dein Beitrag *g* :'(

 

Naja, was solls, dann gibt es halt kein Schlupfloch mehr und die avisierte Steuervereinfachung ist mal wieder genau das geworden, was immer raus kommt: Ein sehr kompliziertes, unübersichtliches, aufwändiges und teures System.

 

Wie gerne hätte ich 20% flat tax wie in anderen Ländern auch - auf alles, aber dafür keine Steuererklärung mehr, die mehrere Wochenenden Zeitaufwand bedeutet, keine Abschreibungs- und Absetzbarkeit mehr, einfach so. Mit ordentlichen freibeträgen für den kleinen Mann und keinen Schlupflöchern mehr für die obersten 10.000... Aber Prof. Kirchoff ist ja leider persona non grata geworden... und damit auch die eigentlich kluge Idee von ihm.

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shorty

oh ja-da stimme ich dir zu gandalf - kirchhoff wär was feines gewesen-einfach,fair

 

wie is das bei dir und comdirect und der abrechnung. bekommst du jährlich einen auszug welche fonds, anteile und zu welchem datum du gekauft hast? oder müsste man bei ausl. thesaurierenden immer die wertpapierabrechnung nach jedem sparplan aufbewahren?

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Boris99
- Ausländische Thesaurierende Fonds in Verbindung mit Depotwechsel:

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein Übertrag von Fondsanteilen ausländischer Thesaurierer u.U. Nachteile mit sich bringen kann, wenn die Depotabgebende Bank der neuen depotführenden Bank nicht die Daten des Erwerbs der Anteile meldet. Das hat zur Folge das alle Thesaurierungen des Fonds rückwirkend (egal wann Ihr Sie gekauft habt) mit versteuert werden müssen, da die Depotbank nix über das Erwerbsdatum weiß und somit zurückversteuern muss.

 

Leider habe ich die Weisheit zu spät in Erfahrung gebracht.

Hast Du das Geld über die Steuererklärung schon zurückbekommen?

Ich frage mich, was man beim FA anstellen muss, um den Vorgang zu belegen. Ich kann mir gut vorstellen, dass die gängigen EkSt. Programme dafür nicht vorbereitet sind.

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TheMightyGandalf
oh ja-da stimme ich dir zu gandalf - kirchhoff wär was feines gewesen-einfach,fair

 

wie is das bei dir und comdirect und der abrechnung. bekommst du jährlich einen auszug welche fonds, anteile und zu welchem datum du gekauft hast? oder müsste man bei ausl. thesaurierenden immer die wertpapierabrechnung nach jedem sparplan aufbewahren?

 

Da ich mein Depot bei der Codi erst dieses Jahr eröffnet habe, kann ich zum Jahresabschluss bei der CoDi nichts sagen. Ich habe nur die Ei nzelabrechnungen der Fonds über Kauf/Verkauf bislang gesammelt und *hoffe*, dass die CoDi das zusammenfasst. Sonst wird es mühsam...

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berndd
Thesaurierende Fonds als Auslaufmodell?

 

Der dritte Änderungsvorschlag betrifft die Besteuerung thesaurierender Fonds, die von der Abgeltungsteuer laut Gesetzentwurf noch härter getroffen werden, als es Branchenbeobachter erwartet hatten. Bislang waren Experten davon ausgegangen, dass der Fondsanleger erst bei Verkauf der Anteile 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen muss.

 

Der Gesetzgeber sieht derzeit jedoch eine "Zuflussfiktion" vor und will jedes Jahr auch diejenigen Erträge besteuern, die dem Anleger gar nicht zufließen, sondern im Fondsvermögen wieder angelegt werden (Thesaurierung).

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sollen die jährlich versteuerten Erträge beim späteren Verkauf der Fondsanteile gegen den Verkaufserlös gerechnet werden. Für den Anleger sowie die depotführenden Banken bedeutet das, dass sie über viele Jahre die entsprechenden Steuerbescheide aufheben und bei jedem späteren Fondsverkauf eine aufwendige Berechnung anstellen müssen.

Quelle :

 

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/...81542-4,00.html

 

DAX43

 

 

Wenn ich (als juristischer Laie) im Investmentsteuergesetz die einschlägigen (Neuen) § richtig verstehe, bleibt für ausländische thesaurierende Investmentfonds im Prinzip alles beim Alten.

 

Die ausschüttungsgleichen Erträge sind jährlich steuerpflichtig, der Abzug der 25% Abgeltungssteuer erfolgt für diese Erträge jedoch erst beim Verkauf, die dann zuviel bezahlte Steuer wird in der ESt-Erklärung verrechnet. Also im Prinzip wie bisher mit der 30% Zinsabschlagsteuer.

Die Kursgewinne der Investmentanteile (ohne die während der Besitzzeit aufsummierten ausschüttungsgleichen Erträge) werden beim Verkauf mit 25% Abgeltungssteuer belegt.

Für vor dem 1.1.2009 erworbene Anteile entfällt die Steuerpflicht für diese Kursgewinne.

 

 

Bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die 25% Abgeltungssteuer von den Erträgen (ohne Kursgewinne des Fonds) jährlich von der Fondsgesellschaft abgeführt, so wie bisher die 30% Zinsabschlagsteuer.

Beim Verkauf fällt dann die 25% Abgeltungssteuer auf die Kursgewinne (ohne die während der Besitzzeit aufsummierten ausschüttungsgleichen Erträge)an.

 

Die Auffassung, dass man bei thesaurierenden Fonds als Anleger auswählen kann, ob man die Erträge jährlich oder beim Verkauf versteuert war noch nie richtig und wird es auch in Zukunft nicht sein.

 

Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Anleger machen würde was er will :w00t:

 

 

Im Hinblick darauf, dass wohl eine Menge Anleger ausländische thesaurierende Fonds besitzen und nur wegen diesen eine jährliche Steuererklärung für Kapitalerträge machen muss, kann man Aussagen von Politikern, dass durch die Abgeltungssteuer eine Vereinfachung der Besteuerung eintritt, getrost zu dem anderen sinn- und gedankenlosen Geschätz unserer Politiker einreihen.

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sparnix

hallo zusammen und erstmal vielen dank für die interessante diskussion, die sich - nicht zuletzt aufgrund der zusatzfrage von "bopper" bzgl. der neuen abgeltungssteuer - in diesem thread entwickelt hat.

 

etwas honig konnte ich daraus schon saugen, mich drücken aber immer noch meine ursprünglichen fragen aus der thread-eröffnung, da ich nun erstmal innerhalb von 2007 im rahmen des steuerlichen status quo agieren muss.

 

nochmals vielen dank für euere hilfe!

 

christian

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Raccoon
hallo zusammen und erstmal vielen dank für die interessante diskussion, die sich - nicht zuletzt aufgrund der zusatzfrage von "bopper" bzgl. der neuen abgeltungssteuer - in diesem thread entwickelt hat.

 

etwas honig konnte ich daraus schon saugen, mich drücken aber immer noch meine ursprünglichen fragen aus der thread-eröffnung, da ich nun erstmal innerhalb von 2007 im rahmen des steuerlichen status quo agieren muss.

 

nochmals vielen dank für euere hilfe!

 

christian

Ob die steuerliche Belastung gleich ist, wird sich erst zeigen, wenn die Abgeltungssteuer beschlossen wurde. Bis dahin kann sich noch einiges aendern, und somit ist eine "verbindliche" Aussage zum jetzigen Zeitpunkt nicht moeglich.

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famacon
· bearbeitet von famacon

Lässt sich die Herkunft eines Fonds an der ISIN erkennen?

 

DWS Emerging Markets

DE0009773010

 

MLIIF - Emerging Europe Fund

LU0011850392

 

Ich gehe mal davon aus, dass "DE" für deutsch steht, wofür steht dann "LU"?

 

Sollte man also erstmal thesaurierende "LU"-Fonds für langfristige Anlagen meiden, wenn man nicht in die Nachbesteuerung rutschen möchte?

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