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sparnix

fonds + steuer: vergleich inländisch vs. ausländisch, thesaurierend vs. ausschüttend

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sparfux

hier mal eine Berechnung dazu (ohne Gewähr)

in_und_ausl_ndische_Thesaurierer.xls

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Raccoon
Wobei sich mir trotzdem die Frage stellt, ob die dann automatisch abgeführte Abgeltungssteuer bei einem niedrigeren Steuersatz als 25%+Soli nicht doch über die ESt- Erklärung zurück geholt werden kann.

Das geht / ist so geplant.

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Sapine
Das Problem sehe ich nur darin ein gut diversifiziertes Portfolio mit guten inländischen thesaurierenden Fonds

zu realisieren.

Erstes Entscheidungskriterium sollte das nicht sein, sonst verschenkst Du Performance. Habe es mal eine Zeit versucht, bin aber auf Dauer um die Ausländer nicht drum rum gekommen, wenn der Fonds neben der Thesaurierung auch die anderen Anforderungen bezüglich Kennzahlen, Zusammensetzung, Anlagestrategie etc. erfüllen soll.

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powerschwabe

Ist es denn richtig daß dann diese Fonds schon mal nicht in Frage kommen. Da es alles ausländische thesaurierende Fonds sind.

 

- FR0000026585 State Street Actions Euroland

- LU0100177426 H&A Lux Equities - VALUE Invest B

- IE00B01D9F54 GLG European Equity Fund Class M

- LU0096450555 Oyster European Opportunities EUR

 

- FR0010148981 Carmignac Investissement

- AT0000825393 C-Quadrat ARTS Best Momentum

- LU0159550747 DJE - Alpha Global I

- LU0159551042 DJE - Dividende & Substanz I

- LU0185157681 Fortis L OBAM Equity Wlrd

- IE0005324953 GLG Performance Fund D

- LU0044747169 Global Advantage Major Markets High Value

- GB0030932676 M&G Global Basics A EUR

- GB0030934490 M&G Global Leaders A EUR

- LU0106280919 Sauren Global Opportunities

 

- LU0047906267 Global Advantage Emerging Markets High Value

- FR0010149302 Carmignac Emergents

- FR0000292278 Magellan

- LU0148753444 Vitruvius Emerging Markets Equity EUR

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Padua
Ist es denn richtig daß dann diese Fonds schon mal nicht in Frage kommen. Da es alles ausländische thesaurierende Fonds sind.

 

- FR0000026585 State Street Actions Euroland

- LU0100177426 H&A Lux Equities - VALUE Invest B

- IE00B01D9F54 GLG European Equity Fund Class M

- LU0096450555 Oyster European Opportunities EUR

 

- FR0010148981 Carmignac Investissement

- AT0000825393 C-Quadrat ARTS Best Momentum

- LU0159550747 DJE - Alpha Global I

- LU0159551042 DJE - Dividende & Substanz I

- LU0185157681 Fortis L OBAM Equity Wlrd

- IE0005324953 GLG Performance Fund D

- LU0044747169 Global Advantage Major Markets High Value

- GB0030932676 M&G Global Basics A EUR

- GB0030934490 M&G Global Leaders A EUR

- LU0106280919 Sauren Global Opportunities

 

- LU0047906267 Global Advantage Emerging Markets High Value

- FR0010149302 Carmignac Emergents

- FR0000292278 Magellan

- LU0148753444 Vitruvius Emerging Markets Equity EUR

 

Aus meiner Sicht ein klares Nein! Wer seine Anlageentscheidung vom Steuererklärungsaufwand abhängig macht, soll es tun - ich nicht. Überhaupt dreht sich nach meinem Geschmack viel zu viel um die Abgeltungssteuer. Wer sich bei der Anlageentscheidung so sehr daran orientiert, läuft Gefahr, auf Rendite zu verzichten. Schau nach dem Fonds, den Du für Dich passend einschätzt und kaufe ihn - egal ob deutsch, ausländisch, thesaurierend oder ausschüttend.

 

Überhaupt werden sich Steuerregelungen in den nächsten Jahren noch mehrfach ändern. Das Thema "Steuern auf ausländisch thesaurierende Fonds" kann ganz schnell vom Gesetzgeber anders geregelt werden. Bloß nicht annehmen, dass der jetzt angenommene Bestandsschutz so oder überhaupt dauerhaft bleibt.

 

Gruß Padua

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Klaus23

Ihr unterscheidet ja klar zw. ausschüttend und thesaurierend, und ich hatte bisher auch verstanden, daß Fonds entweder ausschüttend oder thesaurierend sind.

Nun habe ich gestern von meiner Bank eine Bescheinigung bzgl. einer Ertragsthesaurierung des iShares Global Property Yield Fund (WKN: A0LGQL) bekommen (dabei hatte ich meine Steuer eigentlich schon fertig :unsure: ):

Ex-Tag 31.10.2007, Ertragsthesaurierung per Stück 0,60376335 USD

Am 30.11.07 hatte ich aber schon eine Bescheinigung über eine Ausschüttung dieses Fonds erhalten:

Ex-Tag 31.10.2007, Ertragsausschüttung per Stück 0,189 USD

 

Ist es normal, daß Fonds einen Ertragsteil ausschütten und einen weiteren Teil thesaurieren?

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otto03
· bearbeitet von otto03

Lt ebundesanzeiger fanden während des Geschäftsjahres vierteljährliche Zwischenausschüttungen statt, davon die vierte per 2007/10 0,189 $US (Auszahlung einen Monat später).

 

Am 31.10.2007 war Geschäftjahresende des Fonds. Hier fand zusätzlich zur o.g. Ausschüttung eine Thesaurierung statt, bei der ausschüttungsgleiche Ertraege

in der genannten Höhe anfielen.

 

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=1

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fondsexpert

Auch ich habe diese Erfahrung gemacht: Bei dem von mir aktuell noch gehaltenen "Cominvest Eur. Em. Markets" (LU0081500794), eigentlich ein ausländischer, ausschüttender Aktienfonds, hat Ende letzten Jahres eine Thesaurierung stattgefunden.

Was mich stört ist, dass ich im Hinblick auf die Abgeltungssteuer nicht mehr weiss, ob ich überhaupt noch ausländische Fonds ins Depot legen soll. Wenn solche ausschüttenden Fonds dann plötzlich (evtl. zusätzlich) thesaurieren, dann müsste man ja doch wieder Belege sammeln und hätte den Aufwand mit der Rückerstattung vom Finanzamt.

Das ganze macht mich auch nachdenklich, wenn ich an (i.d.R.) ausschüttende, in Frankreich aufgelegte Lyxor-ETF denke... :unsure:

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Klaus23

@Otto3: Danke für die Bestätigung, ich hatte schon gedacht, meine Bank hätte einen Fehler gemacht.

 

Ich habe nochmal die Prospekte des iShares Global Property Yield durchgelesen, da ich von einem ausschüttenden Fonds ausgegangen bin.

Es wird zwar erwähnt: 'Dieser Fonds wird keinen Status als ausschüttender Fonds haben, was steuerliche Folgen für bestimmte

Anleger haben kann'

Aber auch: 'Ausschüttungspolitik: Ausschüttungen'

Von Thesaurierung kein Wort.

 

Ich habe aus Neugier auch mal den vereinfachten Verkaufsprospekt des Cominvest Eur. Em. Markets, Anteilsklasse P überflogen, und hätte diesen auch als ausschließlich ausschüttenden Fonds angesehen. Als Thesaurierer wird ja extra die Anteilsklasse I angegeben.

 

Ich bin jetzt auch ziemlich ins Grübeln gekommen. :'(

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UdH17
Erstes Entscheidungskriterium sollte das nicht sein, sonst verschenkst Du Performance. Habe es mal eine Zeit versucht, bin aber auf Dauer um die Ausländer nicht drum rum gekommen, wenn der Fonds neben der Thesaurierung auch die anderen Anforderungen bezüglich Kennzahlen, Zusammensetzung, Anlagestrategie etc. erfüllen soll.

 

Ich würde auch am liebsten die goldene Mitte wählen, vielleicht mit zwei getrennten Depots, wobei das mit ausländischen Thesaurierern schon von der Stückzahl der Positionen eher klein sein sollte. Einige haben hier Musterdepots mit 30 und mehr Fonds und ETF, da kann man nach 20 Jahren gesammelter Belege und Steuererklärungen schon mal den Überblick verlieren und weil Rentner`n ja so schön ist die Doppelbesteuerung dem Staat schenken.

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Padua
Ich würde auch am liebsten die goldene Mitte wählen, vielleicht mit zwei getrennten Depots, wobei das mit ausländischen Thesaurierern schon von der Stückzahl der Positionen eher klein sein sollte. Einige haben hier Musterdepots mit 30 und mehr Fonds und ETF, da kann man nach 20 Jahren gesammelter Belege und Steuererklärungen schon mal den Überblick verlieren und weil Rentner`n ja so schön ist die Doppelbesteuerung dem Staat schenken.

 

Was willst Du denn mit den 2 Depots trennen? Ausländer von Inländer, ausschüttend von thesaurierend oder Anlagen bis 31.12.2008 von Anlagen ab 01.01.2009?

 

Gruß Padua

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UdH17
Was willst Du denn mit den 2 Depots trennen? Ausländer von Inländer, ausschüttend von thesaurierend oder Anlagen bis 31.12.2008 von Anlagen ab 01.01.2009?

 

Gruß Padua

 

 

Hallo Padua,

für mich kommen eigentlich nur thesaurierende in Frage, Immo.anteil ist gesichert und andere ausschüttende müssen nicht sein. Also wenn überhaupt, dann nur Trennung in In- u. Ausländische mit 2 Depots, auch weil nicht alle Depotbanken alle Fonds ohne AA anbieten. Alles bis 31.12.und dann bis zur Rente liegenlassen.

Bei Neuanlagen ab 2009 ist mit Fonds sowieso die Abg.St. nicht zu umgehen. Über zukünftige Änderungen sollten wir erst diskutieren wenn sie aktuell sind, jetzt kann ich sie aber nicht als Vorwand nehmen, sondern will versuchen das Optimale mit dem Vorhandenen zu machen.

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utopie84
Lässt sich die Herkunft eines Fonds an der ISIN erkennen?

 

Wie kommt's eigentlich dass manche Fonds sowohl ausländische als auch DE-ISINs haben? Z.B der MSCI North Amercia von iShares: DE000A0J2060 und IE00B14X4M10. Im Prospekt steht außerdem "der Fonds ist für steuerliche Zwecke in Irland ansässig".

 

Ist das nun ein "Ausländer" oder nicht?

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon
Wie kommt's eigentlich dass manche Fonds sowohl ausländische als auch DE-ISINs haben? Z.B der MSCI North Amercia von iShares: DE000A0J2060 und IE00B14X4M10. Im Prospekt steht außerdem "der Fonds ist für steuerliche Zwecke in Irland ansässig".

Im Prospekt steht auch:

 

Merkmale des Fonds

iShares-Fonds haben in Deutschland wegen der unterschiedlichen Regelungen zur Abrechnung von Anteilen in Crest und bei der

Clearstream Bank Frankfurt zwei ISIN-Nummern. Beide ISIN-Nummern beziehen sich auf denselben Fonds; während die irische ISIN-

Nummer sich auf die außerhalb der Clearstream Bank Frankfurt gehaltenen stückelosen Anteile bezieht, bezieht sich die deutsche

ISIN-Nummer auf die bei der Clearstream Bank Frankfurt für die an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Fondsanteile

hinterlegte Globalurkunde. Die deutsche ISIN-Nummer des Bestands ändert sich, wenn Anteile in das Abrechnungssystem der

Clearstream Bank Frankfurt aufgenommen werden oder aus diesem System genommen werden.

Die entsprechenden Steuerinformationen können Sie auf unserer Website unter www.iShares.de finden.

 

Ist das nun ein "Ausländer" oder nicht?

Ich tendiere zu Auslaender, bin da aber nicht 100% sicher. Sofern ich das sehe ist der Fonds aber transparent, die steuerlichen Daten werden veroeffentlicht.

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beginner01

Ich hab den Thread nun von a bis z sehr aufmerksam durchgelesen und ich glaube "ich habe verstanden".

 

Dennoch bleibt eine Frage (leider nicht zur letzten Beiträgen bzgl. "Ausländer oder nicht?" passend!)

 

Es betrifft wiedermal den ausländische thesaurierend Fonds, gekauft vor 01.01.2009 (so einen habe ich nämlich :'( )

 

Nun, dieser ist ja bekanntermaßen bis zum Verkauf (in 20 Jahren) steuerfrei (sowohl Gewinn als auch thes. Erträge).

 

Dennoch muss ich die thes. Erträge jährlich in der EST (Anlage KAP/AUS) angeben.

 

MEINE FRAGE: Zählen diese thes. Erträge dann zu meinem Einkommen oder sind diese thes. Erträge durch den Freistellungsauftrag frei von Steuerzahlungen oder hat der Freistellungsauftrag in diesem Fall gar nichts mit den thes. Erträgen zu tun?

 

Wäre nett, wenn mir hierzu einer eine Antwort geben könnte.

 

Vielen Dank

beginner01

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Sven82
Nun, dieser ist ja bekanntermaßen bis zum Verkauf (in 20 Jahren) steuerfrei (sowohl Gewinn als auch thes. Erträge).
die Erträge nicht, nur die Kursgewinne. Deshalb sind die Erträge auch jährlich zu erklären.

 

Gruß

Sven

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beginner01
die Erträge nicht, nur die Kursgewinne. Deshalb sind die Erträge auch jährlich zu erklären.

 

Gruß

Sven

 

Natürlich, ja du hast Recht - aber nochmal ...

Zählen diese thes. Erträge dann zu meinem Einkommen oder sind diese thes. Erträge durch den Freistellungsauftrag frei von Steuerzahlungen oder hat der Freistellungsauftrag in diesem Fall gar nichts mit den thes. Erträgen zu tun?

 

Der Idealfall:

Wenn die Erträge durch meinen Freistellungsauftrag gedeckt wären (Annahme), dann wäre im Rahmen der jährlichen EST zumeist nur ein überschaubarer (kleiner) und im Rahmen der Freistellung anfallender (gedeckter) Betrag anzugeben.

 

Die Wiederanlage (Rückfluss) der Erträge in den Fonds wäre dann quasi steuerfrei!

 

Liege ich damit richtig?

 

beginner01

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geldbaer

Ich verstehe Deine Frage nicht ganz, bzw. kann ich Deine Vorstellung von Einkommen und Steuern nicht nachvollziehen.

 

Natürlich gehören Ausschüttungen (auch wenn sie thesauriert werden) zu Deinem Einkommen, und sind vollständig anzugeben. Bleiben sie unter dem Freibetrag , werden sie nicht versteuert.

 

Ab 2009 (mit der Abgeltungssteuer), wirken sie sich allerdings nicht mehr auf die Höhe Deines zu versteuerndes Einkommen aus, Dein Steuersatz steigt durch diese Einnahmen nicht mehr im Rahmen der Steuerprogression.

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beginner01
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz, bzw. kann ich Deine Vorstellung von Einkommen und Steuern nicht nachvollziehen.

 

Sorry, vielleicht formuliere ich das noch zu "laienhaft".

 

Aber ich denke halt, wenn ich mit den jährlichen Erträgen aus eienm ausländ. thesau. Fonds (gekauft vor 2009) unterhalb des Freistellungsauftrags von 801 EUR bleibe, dann zahle ich halt beim Verkauf (in 20 Jahren!) keine Steuern.

 

Natürlich gehören Ausschüttungen (auch wenn sie thesauriert werden) zu Deinem Einkommen, und sind vollständig anzugeben. Bleiben sie unter dem Freibetrag , werden sie nicht versteuert.

 

Somit kann ich also in 2009 einen ausländ. thesau. Fonds in Höhe von ca. 900.000,- EUR kaufen und bin dennoch zukünftig (Abgeltungs-)steuerfrei

 

Wie komme ich darauf?

Nehmen wir mal den Baring Intl-Hong Kong China Fd (ausl. thesau. Fonds)

Thes. Gewinn pro Anteil (lt. Abrechnung) 0,85 USD --> 0,55 EUR (EUR/USD-Kurs = 1,56)

Freistellungsauftrag 801 EUR --> Max. Anzahl Anteile = 801 / 0,55 = 1456 Anteile (abgerundet)

Anlagebetrag: 1456 * 965 USD (aktueller Kurs) / 1,56 (EUR/USD-Kurs) = 900.666,- EUR!!!

 

Liege ich damit richtig?!

 

Ab 2009 (mit der Abgeltungssteuer), wirken sie sich allerdings nicht mehr auf die Höhe Deines zu versteuerndes Einkommen aus, Dein Steuersatz steigt durch diese Einnahmen nicht mehr im Rahmen der Steuerprogression.

 

Klar, ab 2009 sieht das anders aus - da möchte ich dann auch (fürs erste) mehr auf Festzinsprodukte setzen, denn 25%+x sind immer noch weniger als mein persönlicher Steuersatz (Scherz) :D:D:D - im Ernst der Unterschied ist da nicht mehr so groß!

 

beginner01

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon
Sorry, vielleicht formuliere ich das noch zu "laienhaft".

 

Aber ich denke halt, wenn ich mit den jährlichen Erträgen aus eienm ausländ. thesau. Fonds (gekauft vor 2009) unterhalb des Freistellungsauftrags von 801 EUR bleibe, dann zahle ich halt beim Verkauf (in 20 Jahren!) keine Steuern.

Du zahlst eh keine Steuern auf die Thesaurierungen bei Veraeusserung, da du diese ja schon jaehrlich versteuert hast. Soll heissen Kursgewinne der Thesaurierungen selbst sind steuerfrei. Du musst dies allerdings beim Verkauf nachweisen, ansonsten zahlst du tatsaechlich doppelt.

 

Somit kann ich also in 2009 einen ausländ. thesau. Fonds in Höhe von ca. 900.000,- EUR kaufen und bin dennoch zukünftig (Abgeltungs-)steuerfrei

 

Wie komme ich darauf?

Nehmen wir mal den Baring Intl-Hong Kong China Fd (ausl. thesau. Fonds)

Thes. Gewinn pro Anteil (lt. Abrechnung) 0,85 USD --> 0,55 EUR (EUR/USD-Kurs = 1,56)

Freistellungsauftrag 801 EUR --> Max. Anzahl Anteile = 801 / 0,55 = 1456 Anteile (abgerundet)

Anlagebetrag: 1456 * 965 USD (aktueller Kurs) / 1,56 (EUR/USD-Kurs) = 900.666,- EUR!!!

 

Liege ich damit richtig?!

Nein, denn der Betrag der Thesaurierung kann ja in Zukunft steigen, und somit liegst du dann u.U. ueber dem Freibetrag. Daher kannst du die Anzahl der Anteile nicht im Voraus ermitteln.

 

Klar, ab 2009 sieht das anders aus - da möchte ich dann auch (fürs erste) mehr auf Festzinsprodukte setzen, denn 25%+x sind immer noch weniger als mein persönlicher Steuersatz (Scherz) :D:D:D - im Ernst der Unterschied ist da nicht mehr so groß!

Verstehe ich nicht - auch bei Fonds sind es 25%+x, welchen Vorteil siehst du da in der Festgeldanlage aus steuerlicher Sicht?

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beginner01
Du zahlst eh keine Steuern auf die Thesaurierungen bei Veraeusserung, da du diese ja schon jaehrlich versteuert hast. Soll heissen Kursgewinne der Thesaurierungen selbst sind steuerfrei. Du musst dies allerdings beim Verkauf nachweisen, ansonsten zahlst du tatsaechlich doppelt.

 

Hab ich verstanden :D . Ab 2009 heißt dass natürlich jede Steuererklärung bzw. "Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen (§ 24c EStG)" oder Erträgnisaufstellung bis zum Verkauf aufbewahren :'( :-

 

Nein, denn der Betrag der Thesaurierung kann ja in Zukunft steigen, und somit liegst du dann u.U. ueber dem Freibetrag. Daher kannst du die Anzahl der Anteile nicht im Voraus ermitteln.

 

Klar, das stimmt natürlich, doch wenn ich mir diesen Fonds so anschaue schwankt das in den letzen 5 Jahren so bei +/- 10%. Klar muss man das bei jedem Fonds individuell prüfen und es gibt auch keine Sicherheit - jedoch sind die Daten der Vergangenheit ein guter Anhaltspunkt.

Eine entsprechende Sicherheit in meinem Anlagebetrag berücksicht - so ist dennoch eine immens hohe Anlagesumme derzeit steuerfrei anlegbar.

 

Verstehe ich nicht - auch bei Fonds sind es 25%+x, welchen Vorteil siehst du da in der Festgeldanlage aus steuerlicher Sicht?

 

Natürlich, auch das ist richtig. Doch tendiere ich derzeit (auch auf Grund der Abgeltungssteuer) zu einer Übergewichtung von Aktien(-fonds).

Das muss ich dann ab 2009 wieder "gerade" biegen - d. h. ausgleichen! Den Vorteil den ich dabei sehe, ist die Möglichkeit derzeit die (hoffentlich) zukünftigen fließenden Aktiengewinne und Erträge noch steuerfrei "einzukaufen".

 

beginner01

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Raccoon
Hab ich verstanden :D . Ab 2009 heißt dass natürlich jede Steuererklärung bzw. "Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen (§ 24c EStG)" oder Erträgnisaufstellung bis zum Verkauf aufbewahren :'( :-

Keine Ahnung wie das in der Praxis gemacht werden soll, aber ich wuerde erstmal alles aufbewahren.

 

Klar, das stimmt natürlich, doch wenn ich mir diesen Fonds so anschaue schwankt das in den letzen 5 Jahren so bei +/- 10%. Klar muss man das bei jedem Fonds individuell prüfen und es gibt auch keine Sicherheit - jedoch sind die Daten der Vergangenheit ein guter Anhaltspunkt.

Eine entsprechende Sicherheit in meinem Anlagebetrag berücksicht - so ist dennoch eine immens hohe Anlagesumme derzeit steuerfrei anlegbar.

Kauf dir einen thesaurierenden db x-tracker ETF auf SWAP-Basis, die sind nach heutigem Recht 100% steuerfrei. ;)

Aber mal im Ernst, 900T in einen einzigen Fonds und dann auch noch in Emerging Markets zu investieren halte ich fuer unklug.

 

Natürlich, auch das ist richtig. Doch tendiere ich derzeit (auch auf Grund der Abgeltungssteuer) zu einer Übergewichtung von Aktien(-fonds).

Das muss ich dann ab 2009 wieder "gerade" biegen - d. h. ausgleichen! Den Vorteil den ich dabei sehe, ist die Möglichkeit derzeit die (hoffentlich) zukünftigen fließenden Aktiengewinne und Erträge noch steuerfrei "einzukaufen".

Jetzt Aktien(fonds) kaufen und in 2009 wieder verkaufen - ist das nicht zu riskant?

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beginner01
· bearbeitet von beginner01
Keine Ahnung wie das in der Praxis gemacht werden soll, aber ich wuerde erstmal alles aufbewahren.

Na, ja, dass sollte doch wohl reichen! Ich kann ja nun nicht alle Fondsabrechnungen aufbewahren - man denke mal an die "Sparplan"-Anleger ...

 

Kauf dir einen thesaurierenden db x-tracker ETF auf SWAP-Basis, die sind nach heutigem Recht 100% steuerfrei. ;)

Aber mal im Ernst, 900T in einen einzigen Fonds und dann auch noch in Emerging Markets zu investieren halte ich fuer unklug.

db x-tracker ETF auf SWAP-Basis: Ist mir klar, davon hab ich auch schon im Depot.

900TEUR in einem Fonds: Natürlich nicht, dass war nur ein exemplarisches Beispiel. Mir ist klar, dass man eine solche Position (wenn man sie hat)sinnvoller aufteilen kann. Mir ging es erst einmal um das Prinzip.

 

Jetzt Aktien(fonds) kaufen und in 2009 wieder verkaufen - ist das nicht zu riskant?

Ne, ne, nicht verkaufen - halten (z. B. als Altersvorsorge) und ab 2009 zusätzlich/vermehrt in Festzinsprodukte um wieder ein "gleichgewicht" zwischen Aktien- und Festgeld-Positionen zu erhalten.

 

Vielleicht mögen auch andere Forum-Teilnehmer mein Beispiel kommentieren/diskutieren - vielen Dank

 

beginner01

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beginner01
Vielleicht mögen auch andere Forum-Teilnehmer mein Beispiel kommentieren/diskutieren - vielen Dank

 

beginner01

 

@all: Ist das Beispiel zu "simpel" und/oder grundverkehrt?

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orgwin

Hallo,

 

ich hab da mal ne praktische Frage zur Besteuerung der Erträge ausländisch thesaurierender Fonds:

 

Mal angenommen ich hab meinen Freistellungsauftrag komplett für mein Tagesgeldkonto gestellt, hab da Zinsen bekommen (komplett abgedeckt vom Freibetrag), aber am Ende vom Jahr ist trotzdem noch Freibetrag übrig.

So, und jetzt hab ich aber auch ein Depot mit ausländisch thesaurierenden Fonds, deren Erträge ich in der Steuererklärung angeben und versteuern muss. Jetzt hab ich ja aber noch Freibetrag übrig. Nun die eigentliche Frage anhand des Beispiels:

Muss ich dem Finanzamt selber mitteilen, dass ich noch Freibetrag übrig habe oder verrechen die den "Rest"-Freibetrag automatisch mit den angegebenen Erträgen?

 

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

 

orgwin

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