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Riester Fondspolice, Fondssparplan, Banksparplan etc.

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Meine Frau möchte demnächst eine Riesterrente abschließen. Sie ist am überlegen ob sie

eine Fondspolice, Fondssparplan oder einen Banksparplan abschließt.

Sie ist 42 Jahre alt und will höchstens bis zum 60 Lebensjahr arbeiten.

 

Welche Arten sind in dem Alter noch empfehlenswert? Gibt es hierzu gutes Infomaterial/ Buch?

 

Wie kann man die verschiedensten Riesterrenten ansparen? Monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr?

Wann bekommt man den staatlichen Zuschuß?

 

Meine Frau hat momentan nur über Ihren Arbeitgeber die VBL laufen. Ich persönlich bin mit Direktversicherung und Pensionskasse ganz gut abgesichert.

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tom1978
· bearbeitet von tom1978
Welche Arten sind in dem Alter noch empfehlenswert? Gibt es hierzu gutes Infomaterial/ Buch?

 

http://www.test.de/themen/versicherung-vor...445768/1445773/

http://www.test.de/shop/buecher-spezialhef...eren/fs0036000/

http://www.test.de/themen/geldanlage-banke...585262/1585369/

http://www.test.de/themen/versicherung-vor...574040/1578730/

http://www.test.de/themen/versicherung-vor...598543/1600328/

 

Wie kann man die verschiedensten Riesterrenten ansparen? Monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr?

 

Hängt vom Vertrag ab. Bank- und Fondssparpläne gehen problemlos monatlich, bei Riester-Rentenversicherungen wird (wegen Ratenzahlungsgebühren) jährlich empfohlen.

 

Wann bekommt man den staatlichen Zuschuß?

 

Wenn man die entsprechenden Voraussetzungen an die Höhe der Zuzahlungen erfüllt (voller Zuschuss, wenn pro Jahr min. 4% des Vorjahresbruttos, max. 2100 Euro, eingezahlt werden) - siehe die vielen Riester-Threads hier im Forum.

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Lobster

Das Spezialheft von Finanztest (zweiter Link) ist sicherlich sinnvoll, ahbe es mir auch gekauft. Da steht schon sehr vieles, was man wissen sollte drin.

 

Ich finde es etwas schade, dass noch keiner die verschiedenen Rabattmöglichkeiten genauer unter die Lupe genommen hat. In der Finanztest steht lediglich eine Auflistung von Vermittlern und auf welche Riesterprodukte sie Rabatte gewähren, allerdings nicht in welcher Höhe und wie seriös diese Anbieter sind.

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Kristian
Das Spezialheft von Finanztest (zweiter Link) ist sicherlich sinnvoll, ahbe es mir auch gekauft. Da steht schon sehr vieles, was man wissen sollte drin.

 

Ich finde es etwas schade, dass noch keiner die verschiedenen Rabattmöglichkeiten genauer unter die Lupe genommen hat. In der Finanztest steht lediglich eine Auflistung von Vermittlern und auf welche Riesterprodukte sie Rabatte gewähren, allerdings nicht in welcher Höhe und wie seriös diese Anbieter sind.

 

Wie soll die Stiftung Warentest denn überprüfen, welcher Fondsvermittler seriös ist?

 

Du kannst eigentlich davon ausgehen, dass alle zumindest seriös und ohne böse Vorgeschichten sind, da zur Fondsvermittlung eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen ist, an die so einige Voraussetzungen gebunden sind (astreines Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, keine Insolvenz, positive Schufa, Amtsgericht, Finanzamtserklärung, jährlicher Prüfbericht, zu erstellen von Wirtschaftsprüfungsbüro, usw. usw...)

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Alex_001
· bearbeitet von Alex_001

Vorausschicken möchte ich, dass ich hauptberuflich im Finanzsektor als Versicherungsmakler gem. §34d Abs. 1 GewO

und Vermittler von Kapitalanlagen (auch Investmentfonds :w00t: ) tätig bin.

 

Deshalb hier mal eine etwas ausführlichere Antwort.

 

'Riester-Förderfähig' ist jeder Altersvorsorgevertrag, der die Kriterien gem. Alterszertifizierungs-

gesetz (AltZertG) erfüllt.

 

Das sind

- div. Banksparpläne

- div. Angebote von Investmentgesellschaften

- div. Angebote von Versicherern

(ganz nebenbei - im Kontext mit der bAV - Betrieblichen Altersversorgung - besteht auch ein Rechtsanspruch

des Mitarbeiters auf Förderung gem. §10a, das ist der sog. 'Riester-Paragraph; dies macht in der Praxis jedoch

keinen Sinn, da - Gesetzliche Krankenversicherung vorausgesetzt - die Auszahlungen auch KvdR-Pflichtig

werden/sind)

 

Betrachtet werden sollte nunmehr die Ansparphase und die Verrentungsphase.

Ansparphase

Banksparplan - Relativ niedrige Verzinsung und wenig Chancen auf höhere Rendite

Investmentgesellschaft - das dürfte hier im Forum bekannt sein

Versicherer - da wird's nunmehr ziemlich 'Vielschichtig'

- konventionelle Anlage beim Versicherer (also Garantieverzinsung und Überschüsse konventionell)

- hybrid-Anlage beim Versicherer

- alles konventionell beim Versicherer, auch Garantieverzinsung - nur die Überschüsse in Investmentfonds

- nur die Darstellung der 'Ablaufgarantie' (Beiträge und Personen- bzw. Kinderzulagen) konventionell beim

Versicherer (darüber 'hinausgehender' Anteil in Investmentfonds)

- Investmentorientierte Anlage beim Versicherer

- Anlage in sog. Garantiefonds oder Garantiefonds-ähnliche Modelle

- aktiv gemanagte Anlagevariante

 

Verrentungsphase

Nunmehr wird's richtig interessant!

Weder eine Bank, noch eine Investmentgesellschaft kann/darf das sog. biometrische Risiko der

Langlebigkeit darstellen.

Somit ist bei nahezu allen Bank- und direkten Investment-Riesterlösungen im Kleingedruckten zu lesen,

dass (beim einen Anbieter zu Beginn der ersten Rentenzahlung, beim anderen Anbieter erst kurz vor

dem 85. Lebensjahr) ein nicht näher bezifferter Anteil des angesparten Guthabes zu einem in der

Regel nicht festgelegten Versicherer 'umgebucht' wird, um eine lebenslange Rente darzustellen.

(siehe hierzu auch Alterszertifizierungsgesetz,

§1, 4.).

Das ist mal richtig spannend für den Riester-Sparer bzw. Riester-Rentner.

Zwei große Fragezeichen tun sich auf. Welcher Betrag wird entnommen und wo wird hingebucht?

(Ob wohl der Sparkassen-Banksparplan-Riester-Sparer seine Rente bei der hauseigenen Versicherung

der Volks- und Raiffeisenbanken, der R+V-Versicherung dargestellt bekommt? :'( )

 

Ausserdem eröffnet die gesetzliche Regelung für Banken und Investmentgesellschaften - für den

Verbraucher schwer erkennbare - Gestaltungsspielräume.

In o.g. Gesetz ist festgelegt, dass die Rentenzahlung gleichbleibend oder steigend lebenslang erfolgen

muss. Erstaunlich hierbei ist, dass diese Gesetzesauflage 'nur' die garantierte Rente betrifft.

 

Lassen Sie mich also einfach mal 'laut' denken (darauf bin ich aufgrund eines mir vorliegenden

Angebots/Vertrages gekommen). 'Sicherheitshalber' - um auf jeden Fall die Kriterien zu erfüllen -

garantiert der Nicht-Versicherer eine geringe Garantierente. Das führt in der Phase der Verrentung

bis einschl. des 84. Lebenjahres zu einer optisch äusserst attraktiven Rentenzahlung (Garantie zzgl.

relativ hoher 'Zins- bzw Kursgewinne' bzw. Entnahmen).

Ab dem 85. Lebenjahr 'pendelt' sich die Rentenzahlung auf irgendeinen Betrag zwischen Garantiebetrag (zzgl.

Versichererüberschüsse) und bisher 'gewohntem' Rentenzahlungsbetrag des Nicht-Versicherers ein.

 

Und hier noch ein kleiner Exkurs zum Thema Finanztest:

Diese, o.g. Thematiken wurden bisher kurioserweise in keinem mir bekannten Finanztest-Artikel für

den Verbraucher klargestellt bzw. aufgezeigt.

Ausserdem grenzt es schon an ein Wunder, dass in den Jahren 2002, 2003 und - ich glaube - auch 2004

von Finanztest die Riester-Rente nahezu verteufelt und davon abgeraten wurde; seit 2005

gem. Finanztest die Riester-Rente nunmehr eine nahezu 'Eierlegende-Wollmilchsau' sei.

(Zu Ihrer Info - bzgl. der Anspar-Rentabilität einer Riester-Rente sind zum 1.1.2005 keine

Zertifizierungänderungen erfolgt; einzige Verrentungs-Rentabilitätsänderung war die Einführung sog.

Unisex-Tarife - d.h. Männer und Frauen werden in der Rentenkalkulation 'gleichbehandelt')

 

So - nunmehr zu einer allgemeinen Produktbetrachtung.

(Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies keine Versicherungsberatung, geschweige denn eine Produkt-

empfehlung darstellt - ich möchte unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht unnötig belasten!

Die nachfolgenden Ausführungen können, sollen und dürfen eine individuelle Beratung nicht ersetzen!)

 

Banksparplan - hat m.E. eine Existenzberechtigung bei verhältnismässig kurzen Anspardauern

(5-10 Jahre Ansparphase, danach Verrentung). Aber Achtung Verrentungsphase!

Innvestmentfonds/-gesellschaft direkt - hier verweise ich auf meine o.g. Ausführungen bzgl.

der Verrentungsphase

Versicherer-Lösung - ist wg. Planungssicherheit in der Verrentungsphase der Vorzug zu geben;

über diesen Weg kann letztlich auch nahezu jede Investmentlösung dargestellt werden - aber

eben mit Planungssicherheit!

 

Apropos Planungssicherheit - Provokante Frage an die Leser dieses Artikels:

'Fiktiver' Fall-Kunde:

Hat seine Riester-Rente bei einer Bank bzw. Investmentgesellschaft.

Welchen Betrag erhalten die Riester-Rentner-Erben, wenn der Riester-Rentner kurz nach Rentenbeginn

von seinem Recht auf vorzeitiges Ableben Gebrauch macht?

(Bei der Versicherer-Lösung wird dies mit der sog. Vereinbarung einer Rentengarantie-Zeit abgesichert,

bzw. sichergestellt - max. 20 Jahre!)

 

Förderunschädliche Verrentung ab 60. Lebensjahr ist bei Riester generell möglich (früher übrigens auch

- z.B. bei Berufssoldaten, Erwerbsminderung, ...).

 

Nützliche, weil auch einfach verständliche Infos zu Riester/Altersrente:

Deutschen Institut für Altersvorsorge

hier insbesondere: So funktioniert die Riesterrente

Infonetz Altersvorsorge

 

Die Zulagen gibt's übrigens im Folgejahr für das vorangegangene Jahr - direkt auf den jew. Vertrag;

die etwaigen Steuervorteile (Stichwort 'Günstigerprüfung') gibt's nach Bearbeitung Ihrer Steuererklärung

für das jew. 'Riester-Spar-Jahr' - hierzu erhalten Sie eine sog. Anlage §10a von Ihrem jew. Riester-Anbieter.

 

In Abhängigkeit des Beitrags, der Laufzeit, der Rentengarantiezeit und der Anlageform und auch der

geforderten Parameter für die Anlageform (z.B. Anzahl der Fonds, Kombinationsmöglichkeiten, Shift-

und Switchmöglichkeiten) ergibt sich die ein oder andere Versicherer-Empfehlung.

 

Wir nutzen hier zur individuellen Berechnung/Vorschlagserstellung Vergleichssoftware aus dem Haus Morgen & Morgen.

Alleine schon aufgrund der verschärften Haftungsbedingungen für die Versicherungsvermittlung

ist dies seit Mai 2007 unerlässlich.

 

Viele Grüße

Alex

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Delphin
· bearbeitet von Delphin

Hallo Alex,

 

hast du schon viel hier im Forum gelesen? Gerade der Frage der Planungssicherheit bei der Auszahlungsphase sind wir schon öfter nachgegangen (nicht zuletzt, weil jeder Versicherungsmensch, der mir begegnet ist, genau auf diesem Thema rumreitet - vielleicht ja aus gutem Grund?).

 

Ich fasse mal kurz zusammen:

 

- bei Fondssparplänen ist der Anteil, der in die Leibrente eingezahlt wird jetzt nicht bekannt (ist auch logisch, denn er muss ja mit einem Auszahlungsplan koordiniert werden, so dass eben leich bleibende oder steigende Renten entstehen, und natürlich wird der Auszahlungsplan fondsbasiert sein, die Anbieter sind ja nicht umsonst Investmentgesellschaften ;) )

- bei Fondssparplänen ist in der Regel bekannt, mit welchem Versicherer der Deal höchswahrscheinlich gemacht wird

- bei Fondssparpläenen ist niht klar zu welchen Konditionen (genauer: Rentenfaktor) die Leibrente abgeschlossen werden wird

 

- bei Versicherern ist natürlich klar bei wem die Leibrente läuft

- bei Versicherern sind die Konditionen der Leibrente (vor allem: Rentenfaktor) leider auch unbekannt, gelegentlich werden Rentenfaktoren zwar auf den ersten Blick schon heute garantiert, aber im Kleingedruckten findet man dann die Details: in der Regel gilt diese nur(!) auf den Garantiebetrag, oder der Rentenfaktor darf eben doch angepasst werden, wenn die Entwicklung der Sterbetafeln das nötig macht, oder er ist so niedrig angesetzt, dass man besser einen (nahezu) ewigen Auszahlungsplan machen sollte

 

Fazit: 30 (oder 40) Jahre sind eine lange Zeit, man kann es keinem Anbieter verübeln, dass er sich da heute noch nicht festlegen will. (Soll man sich solch eine Garantie überhaupt wünschen, die kann ja für den Anbieter existenzbedrohend sein, wenn die Lebenserwartung sich ungünstig entwickelt.) Ich fände garantierte Bedingungen nicht uninteressant, wenn es sie gäbe.

 

Wir haben einen Thread hier zum garantierten Rentenfaktor bei Riester, noch hat sich keine Versicherung gefunden, die das bietet.

 

Es ist natürlich jedem freigestellt, wem er sein Vertrauen entgegenbringt, aber in Punkto Planungssicherheit bei der Rentnephase, kann ich keinen klaren Vorteil bei den Versicherern gegeüber den Investmentgesellschaften sehen. Letzten Endes läuft es (leider) darauf hinaus, dass ich mir einfach überlegen muss wen ich im Umgang mit meinen Geldern in der Rentenphase mehr vertraue. (Eine ideale Situation für Verkäufer übrigens, denn nur in einer solchen Situation kann Werbung mit bunten Bildchen.)

 

P.S.: Ich finde es interessant, wie Menschen, die im Versicherungsbereich sind, bei den Formulierungen immer das erzielte Vermögen in Garantiebetrag und Überschüsse unterteilen. So etwas ist mir als reiner Kapitalanleger sehr fremd, und es ist nicht einfach, sich in das Hirn eines Versichrungsberaters zu versetzen. Z.B. Überschussbeteiligung, wie soll ein Kapitalanleger das verstehen? Ich meine, wenn man wirklich in Fonds anlegt, dann gehört jeder Überschuss sowieso mir, da muss mich gar keiner mehr beteiligen. ;) Anderes Besipiel: Summe der eingezahlten Beträge, die z.B. bei Riester garantiert ist. Was hat eine solche Summe zu sagen, deren erste Zahlung bei Rentenbeginn schon dreißig Jahre her ist, die aber natürlich nicht aufgezinst wird? Sowas führt nur zu falschen Rendite-Berechnungen, a la "Überschüsse im Verhältnis zu eingezahlten Beiträgen"...

 

P.P.S.: Noch zur sogen. "Rentengarantiezeit" (welch ein ungeschicktes Wort). Soweit ich informiert bin, stimmt es, dass Riester-Versicherungen so etwas in der Regel bieten und die Fondssparpläne allesamt nicht. Bevor ich allerdings die Frage beantworten kann, ob ich so ein Zusatz-Feature (ist ja für Riester icht vorgeschrieben) möchte, müsste ich wissen, wass es denn zusätzlich kostet. Bei dir klingt es beinahe ein bisschen so, als wenn eine solche Leistung, die ja über die eigene Rente hinausgeht, für umsonst zu haben wäre. Aber natürlich kann ne Versicherungsgesellschaft die Rente nicht so hoch kalkulieren, wenn sie für die früh sterbenden viel länger zahlen muss. Also, sag mir einer, was das kostet, und ich überleg mir, obs mir das Wert ist. ;)

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Grumel

Au man. :(

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Lobster
Wie soll die Stiftung Warentest denn überprüfen, welcher Fondsvermittler seriös ist?

 

Du kannst eigentlich davon ausgehen, dass alle zumindest seriös und ohne böse Vorgeschichten sind, da zur Fondsvermittlung eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen ist, an die so einige Voraussetzungen gebunden sind (astreines Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, keine Insolvenz, positive Schufa, Amtsgericht, Finanzamtserklärung, jährlicher Prüfbericht, zu erstellen von Wirtschaftsprüfungsbüro, usw. usw...)

 

Ja, ok, aber ein Aufliestung der gewährten Rabatte und Konditionen wäre doch auch schonmal sinnvoll.

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Alex_001
· bearbeitet von Alex_001

Hallo Delphin,

 

so - nunmehr hat mein Bericht schon zu einer Resonanz geführt. Schön. Da ich noch auf den Beinen bin

bzw. auf dem Stuhl sitze hier eine Antwort.

 

Über diesen Thread hinaus habe ich im Forum so gut wie gar nichts gelesen; ich bin 'zufällig' beim googeln nach

einer Chart hier gelandet und habe mich angemeldet nachdem ich diese Frage gelesen habe.

Somit Sorry für etwaige 'Doppelantworten'.

 

Zu Deinen Anmerkungen:

 

- bei Fondssparplänen ist der Anteil, der in die Leibrente eingezahlt wird jetzt nicht bekannt (ist auch logisch, denn er muss ja mit einem Auszahlungsplan koordiniert werden, so dass eben leich bleibende oder steigende Renten entstehen, und natürlich wird der Auszahlungsplan fondsbasiert sein, die Anbieter sind ja nicht umsonst Investmentgesellschaften )

-> auch der Investmentanbieter muss eine 'garantierte Rente' darstellen, sonst würde er gegen ein

Zertifizierungsmerkmal verstossen und das Produkt wäre nicht Riester-Förderfähig (siehe mein Beitrag oben!)

... gleichbleibende oder steigende Rente ... - diese Auflage führt zwangläufig zur o.g. Situation ('Gestaltungsspielraum')

 

- bei Fondssparplänen ist in der Regel bekannt, mit welchem Versicherer der Deal höchswahrscheinlich gemacht wird

-> nein - siehe DWS FAQs '... z.Zt. ist das die Zurich Versicherung ...' - somit 'höchstwahrscheinlich' ja, aber eben nur

'höchstwahrscheinlich'

 

- bei Fondssparpläenen ist niht klar zu welchen Konditionen (genauer: Rentenfaktor) die Leibrente abgeschlossen werden wird

-> richtig

 

 

- bei Versicherern sind die Konditionen der Leibrente (vor allem: Rentenfaktor) leider auch unbekannt, gelegentlich werden Rentenfaktoren zwar auf den ersten Blick schon heute garantiert, aber im Kleingedruckten findet man dann die Details: in der Regel gilt diese nur(!) auf den Garantiebetrag, oder der Rentenfaktor darf eben doch angepasst werden, wenn die Entwicklung der Sterbetafeln das nötig macht, oder er ist so niedrig angesetzt, dass man besser einen (nahezu) ewigen Auszahlungsplan machen sollte

-> teilweise richtig.

bei Fondsbasierten Riester-Renten-Versicherungen wird die 'garantierte Rente' i.d.R. als Wert je 10.000,-

vorhandenem Ansparguthaben ausgewiesen;

die meisten Versicherer haben eine sog. Treuhänderklausel in den Versicherungsbedingungen niedergelegt;

vereinfacht gesagt - wenn die realen Rentenversprechen des Versicherers sich kalkuatorisch nicht mehr darstellen

lassen, dann kann der Versicherer die Rente reduzieren;

es gibt Versicherer die auf diese sog. Treuhänderklausel gänzlich verzichten (sog. 'harte Garantie') und Versicherer

die zu 50% darauf Verzichten (also die Hälfte des angegebenen Garantierten Rentenfaktors einer 'harten Garantie'

unterliegt).

 

 

Kosten Rentengarantie

-> üblicherweise wird von Versicherern eine 5 Jährige Rentengarantiezeit angeboten; die Verlängerung auf

20 Jahre - so unser Erfahrungswert - reduziert die Rente um ca. 1,5% (oder anders - kostet ca. 1,5%);

hierzu aber noch etwas anderes - über die Thematik vererben hinaus:

als Rentner 'geniesst' man in Deutschland eine sog. Nullbonität, d.h. keine Bonität;

als Rentner einen nicht Prepaid-Handyvertrag oder eine Waschmaschine finanzieren zu lassen ist nahezu

unmöglich;

Somit kann eine sog. Rest-Renten-Garantiezeit durchaus auch zur eigenen 'Re-Finanzierungs-Möglichkeit'

Sinn machen!

 

 

Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, umso mehr kommt mir der Gedanke, dass vielleicht

mittlerweile sowohl die ein oder andere Bank, als auch die ein oder andere Investmentgesellschaft

langsam auf den Geschmack kommt und vielleicht mit sog. Sterblichkeitsgewinnen rechnet :D .

 

Somit bin ich wieder beim riestern über ein Versicherer-Deckmäntelchen angelangt.

Übrigens - an einer Anlage primär in Investmentfonds führt m.E. kein Weg vorbei.

Auch ein 'scheinbar' fester Zins muss nämlich von Banken, Bausparkassen und auch Versicherern an

den Märkten erwirtschaftet werden - und an den Märkten sind Investmentfonds einfach 'näher dran'!

 

 

Viele Grüße aus Ulm

Alex

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tom1978
bei Fondsbasierten Riester-Renten-Versicherungen wird die 'garantierte Rente' i.d.R. als Wert je 10.000,-

vorhandenem Ansparguthaben ausgewiesen;

 

Bei bisher allen Angeboten, die ich bekommen habe - und das sind knapp ein Dutzend! - beschränkt die Versicherung den Rentengarantiefaktor auf das eingezahlte Geld inkl. Zulagen, die Wertsteigerungen bleiben außen vor. Beispiel: Ich zahle 35 Jahre lang jährlich 1.200 Euro ein. Am Ende habe ich dann 42.000 Euro eingezahlt. Die Versicherung garantiert mir den Rentenfaktor nur für diese Einzahlungen. Nun habe ich eine jährliche Wertentwicklung von 8%, so dass am Ende (Rechnung ohne Zulagen, ohne Gebühren) ca. 223.000 Euro angespart sind. Der Rentengarantiefaktor gilt aber nur für die 42.000 Euro, also weniger als 20% des am Ende vorhandenen Vermögens. Was bringt mir die Garantie dann? Richtig: nichts. Hört sich aber zunächst für den Kunden toll an, wenn man es nicht durchrechnet...

 

die meisten Versicherer haben eine sog. Treuhänderklausel in den Versicherungsbedingungen niedergelegt;

vereinfacht gesagt - wenn die realen Rentenversprechen des Versicherers sich kalkuatorisch nicht mehr darstellen

lassen, dann kann der Versicherer die Rente reduzieren;

 

Und damit ist die Garantie keine Garantie mehr, sondern nur noch eine Hoffnung.

 

Kosten Rentengarantie

-> üblicherweise wird von Versicherern eine 5 Jährige Rentengarantiezeit angeboten; die Verlängerung auf

20 Jahre - so unser Erfahrungswert - reduziert die Rente um ca. 1,5% (oder anders - kostet ca. 1,5%);

 

Und das hat man bei einem Riester-Fondssparplan nicht. Da braucht man keine Rentengarantiezeit, weil bis zum Alter von 85 einfach das angesparte Kapital ausgezahlt wird. Eine Versicherung freut sich, wenn der Riester-Renter früh stirbt und eine relativ kurze Rentengarantiezeit vereinbart hat - der Fondsgesellschaft bringt das beim Riester-Fondssparplan nichts, sie zahlt auf jeden Fall das komplette angesparte Kapital aus.

 

Somit bin ich wieder beim riestern über ein Versicherer-Deckmäntelchen angelangt.

 

Was keinen Vorteil bringt, aber deutlich mehr kostet. Außerdem wird für die Beitragserhaltungsgarantie ein großer Anteil der Sparrate nicht in Fonds angelegt, im Gegensatz zu z. B. DWS RiesterRente Premium, bei der der Aktienanteil bis zu 100% betragen kann.

 

Apropos Planungssicherheit - Provokante Frage an die Leser dieses Artikels:

'Fiktiver' Fall-Kunde:

Hat seine Riester-Rente bei einer Bank bzw. Investmentgesellschaft.

Welchen Betrag erhalten die Riester-Rentner-Erben, wenn der Riester-Rentner kurz nach Rentenbeginn

von seinem Recht auf vorzeitiges Ableben Gebrauch macht?

(Bei der Versicherer-Lösung wird dies mit der sog. Vereinbarung einer Rentengarantie-Zeit abgesichert,

bzw. sichergestellt - max. 20 Jahre!)

 

Hier stellt man sich mit Bank- oder Fondssparplan besser als mit einer Versicherung. Die Versicherung freut sich, wenn die gewählte Rentengarantiezeit kurz ist. Bank bzw. Fondsgesellschaft zahlen auf jeden Fall das gesamte Kapital aus, die Versicherung sackt es ein.

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Fleisch

@ alex: Morgen & Morgen ist en tolles Programm wie ich finde, ich selber arbeite auch damit aber für einen völlig anderen Bereich und mit völlig anderer Maxim. Währest du so gut und würdest mir mal die Leistungsmerkmale aus der M&M-Auswertung (die Auflistung mit dem Frage-Antwort-Katalog, Beitragstabilität, Szenarioauswertung und der Leistungsbeschreibung) für folgende Produkte:

 

CosmosDirekt ClassicRente 60plus Tarif R1A.4 bzw. den Nachfolger R5

DWS TopRente Dynamik

DWS RiesterRentePremium

 

Szenario: 100,00 mtl., Spardauer zwischen 30 und 47 Jahren (darfste dir aussuchen), Rentengarantiezeit 10 Jahre, Garantieverzinsung 2,75 %, bei den Fonds 6 % p.a. Rendite

 

Ich würde mir gerne mal die M&M-Auswertung anschauen, damit wir uns mal an konkreten Dingen orientieren können. Du kannst mir die Sachen als PDF schicken oder hier mal ins Forum hochladen.

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Roger Wilco

Hallo Alex!

 

Ich finde es gut, dass Du Dich hier an der Diskussion beteiligts! Ich bin eigentlich auch Contra-Riesterversicherung, aber durch Dich ist die Diskussion nicht so einseitig hier. ;)

 

Zu den Rentenzahlungen bei einem Riester-Fondsparplan:

 

Ich habe hier irgendwo gelesen (bin mir da aber nicht sicher), dass beim Übergang der Rente bis 85 auf die lebenslange Versicherungsrente die Rente nicht sinken darf.

 

Stimmt das?

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Indexlaber
Vorausschicken möchte ich, dass ich hauptberuflich im Finanzsektor als Versicherungsmakler gem. §34d Abs. 1 GewO

und Vermittler von Kapitalanlagen (auch Investmentfonds :w00t: ) tätig bin.

 

Deshalb hier mal eine etwas ausführlichere Antwort.

 

'Riester-Förderfähig' ist jeder Altersvorsorgevertrag, der die Kriterien gem. Alterszertifizierungs-

gesetz (AltZertG) erfüllt.

 

Das sind

- div. Banksparpläne

- div. Angebote von Investmentgesellschaften

- div. Angebote von Versicherern

(ganz nebenbei - im Kontext mit der bAV - Betrieblichen Altersversorgung - besteht auch ein Rechtsanspruch

des Mitarbeiters auf Förderung gem. §10a, das ist der sog. 'Riester-Paragraph; dies macht in der Praxis jedoch

keinen Sinn, da - Gesetzliche Krankenversicherung vorausgesetzt - die Auszahlungen auch KvdR-Pflichtig

werden/sind)

 

Betrachtet werden sollte nunmehr die Ansparphase und die Verrentungsphase.

Ansparphase

Banksparplan - Relativ niedrige Verzinsung und wenig Chancen auf höhere Rendite

Investmentgesellschaft - das dürfte hier im Forum bekannt sein

Versicherer - da wird's nunmehr ziemlich 'Vielschichtig'

- konventionelle Anlage beim Versicherer (also Garantieverzinsung und Überschüsse konventionell)

- hybrid-Anlage beim Versicherer

- alles konventionell beim Versicherer, auch Garantieverzinsung - nur die Überschüsse in Investmentfonds

- nur die Darstellung der 'Ablaufgarantie' (Beiträge und Personen- bzw. Kinderzulagen) konventionell beim

Versicherer (darüber 'hinausgehender' Anteil in Investmentfonds)

- Investmentorientierte Anlage beim Versicherer

- Anlage in sog. Garantiefonds oder Garantiefonds-ähnliche Modelle

- aktiv gemanagte Anlagevariante

 

Verrentungsphase

Nunmehr wird's richtig interessant!

Weder eine Bank, noch eine Investmentgesellschaft kann/darf das sog. biometrische Risiko der

Langlebigkeit darstellen.

Somit ist bei nahezu allen Bank- und direkten Investment-Riesterlösungen im Kleingedruckten zu lesen,

dass (beim einen Anbieter zu Beginn der ersten Rentenzahlung, beim anderen Anbieter erst kurz vor

dem 85. Lebensjahr) ein nicht näher bezifferter Anteil des angesparten Guthabes zu einem in der

Regel nicht festgelegten Versicherer 'umgebucht' wird, um eine lebenslange Rente darzustellen.

(siehe hierzu auch Alterszertifizierungsgesetz,

§1, 4.).

Das ist mal richtig spannend für den Riester-Sparer bzw. Riester-Rentner.

Zwei große Fragezeichen tun sich auf. Welcher Betrag wird entnommen und wo wird hingebucht?

(Ob wohl der Sparkassen-Banksparplan-Riester-Sparer seine Rente bei der hauseigenen Versicherung

der Volks- und Raiffeisenbanken, der R+V-Versicherung dargestellt bekommt? :'( )

 

Ausserdem eröffnet die gesetzliche Regelung für Banken und Investmentgesellschaften - für den

Verbraucher schwer erkennbare - Gestaltungsspielräume.

In o.g. Gesetz ist festgelegt, dass die Rentenzahlung gleichbleibend oder steigend lebenslang erfolgen

muss. Erstaunlich hierbei ist, dass diese Gesetzesauflage 'nur' die garantierte Rente betrifft.

 

Lassen Sie mich also einfach mal 'laut' denken (darauf bin ich aufgrund eines mir vorliegenden

Angebots/Vertrages gekommen). 'Sicherheitshalber' - um auf jeden Fall die Kriterien zu erfüllen -

garantiert der Nicht-Versicherer eine geringe Garantierente. Das führt in der Phase der Verrentung

bis einschl. des 84. Lebenjahres zu einer optisch äusserst attraktiven Rentenzahlung (Garantie zzgl.

relativ hoher 'Zins- bzw Kursgewinne' bzw. Entnahmen).

Ab dem 85. Lebenjahr 'pendelt' sich die Rentenzahlung auf irgendeinen Betrag zwischen Garantiebetrag (zzgl.

Versichererüberschüsse) und bisher 'gewohntem' Rentenzahlungsbetrag des Nicht-Versicherers ein.

 

Und hier noch ein kleiner Exkurs zum Thema Finanztest:

Diese, o.g. Thematiken wurden bisher kurioserweise in keinem mir bekannten Finanztest-Artikel für

den Verbraucher klargestellt bzw. aufgezeigt.

Ausserdem grenzt es schon an ein Wunder, dass in den Jahren 2002, 2003 und - ich glaube - auch 2004

von Finanztest die Riester-Rente nahezu verteufelt und davon abgeraten wurde; seit 2005

gem. Finanztest die Riester-Rente nunmehr eine nahezu 'Eierlegende-Wollmilchsau' sei.

(Zu Ihrer Info - bzgl. der Anspar-Rentabilität einer Riester-Rente sind zum 1.1.2005 keine

Zertifizierungänderungen erfolgt; einzige Verrentungs-Rentabilitätsänderung war die Einführung sog.

Unisex-Tarife - d.h. Männer und Frauen werden in der Rentenkalkulation 'gleichbehandelt')

 

So - nunmehr zu einer allgemeinen Produktbetrachtung.

(Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies keine Versicherungsberatung, geschweige denn eine Produkt-

empfehlung darstellt - ich möchte unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht unnötig belasten!

Die nachfolgenden Ausführungen können, sollen und dürfen eine individuelle Beratung nicht ersetzen!)

 

Banksparplan - hat m.E. eine Existenzberechtigung bei verhältnismässig kurzen Anspardauern

(5-10 Jahre Ansparphase, danach Verrentung). Aber Achtung Verrentungsphase!

Innvestmentfonds/-gesellschaft direkt - hier verweise ich auf meine o.g. Ausführungen bzgl.

der Verrentungsphase

Versicherer-Lösung - ist wg. Planungssicherheit in der Verrentungsphase der Vorzug zu geben;

über diesen Weg kann letztlich auch nahezu jede Investmentlösung dargestellt werden - aber

eben mit Planungssicherheit!

 

Apropos Planungssicherheit - Provokante Frage an die Leser dieses Artikels:

'Fiktiver' Fall-Kunde:

Hat seine Riester-Rente bei einer Bank bzw. Investmentgesellschaft.

Welchen Betrag erhalten die Riester-Rentner-Erben, wenn der Riester-Rentner kurz nach Rentenbeginn

von seinem Recht auf vorzeitiges Ableben Gebrauch macht?

(Bei der Versicherer-Lösung wird dies mit der sog. Vereinbarung einer Rentengarantie-Zeit abgesichert,

bzw. sichergestellt - max. 20 Jahre!)

 

Förderunschädliche Verrentung ab 60. Lebensjahr ist bei Riester generell möglich (früher übrigens auch

- z.B. bei Berufssoldaten, Erwerbsminderung, ...).

 

Nützliche, weil auch einfach verständliche Infos zu Riester/Altersrente:

Deutschen Institut für Altersvorsorge

hier insbesondere: So funktioniert die Riesterrente

Infonetz Altersvorsorge

 

Die Zulagen gibt's übrigens im Folgejahr für das vorangegangene Jahr - direkt auf den jew. Vertrag;

die etwaigen Steuervorteile (Stichwort 'Günstigerprüfung') gibt's nach Bearbeitung Ihrer Steuererklärung

für das jew. 'Riester-Spar-Jahr' - hierzu erhalten Sie eine sog. Anlage §10a von Ihrem jew. Riester-Anbieter.

 

In Abhängigkeit des Beitrags, der Laufzeit, der Rentengarantiezeit und der Anlageform und auch der

geforderten Parameter für die Anlageform (z.B. Anzahl der Fonds, Kombinationsmöglichkeiten, Shift-

und Switchmöglichkeiten) ergibt sich die ein oder andere Versicherer-Empfehlung.

 

Wir nutzen hier zur individuellen Berechnung/Vorschlagserstellung Vergleichssoftware aus dem Haus Morgen & Morgen.

Alleine schon aufgrund der verschärften Haftungsbedingungen für die Versicherungsvermittlung

ist dies seit Mai 2007 unerlässlich.

 

Viele Grüße

Alex

 

Danke für die ausführliche Antwort.

Also meine Frau hat überlegt sich einen Riesterfondssparplan anzuschaffen. Ab wieviel Euro kann der besart werden?

Im Auge hat sie den "UniProfirente" der ja bei Stiftung Warentest ganz gut abgeschnitten hat.

 

Eine andere Frage stellt sich mir. Macht es z. B. überhaupt Sinn zusätzlich in eine Riesterrente zu zahlen wenn

man in eine Direktversicherung und in eine Pensionskasse zahlt? Gibt es da generell steuervergünstigungen?

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culo

hallo,

ich beabsichtige eine riesterente dws premium abzuschliessen.

und ich bin mir ziemlich sicher, dass ich älter als 85 werde.

 

so, mit 60 erfahre ich dann ja, wie hoch meine riesterrente sein wird.

 

wenn ich es richtig verstehe, ist diese dann bis 85 garantiert.

 

meine frage lautet jetzt: was passiert mit der rente wenn ich älter als 85 bin?

 

wer kann mir das beantworten? die dws?

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tom1978
Ich habe hier irgendwo gelesen (bin mir da aber nicht sicher), dass beim Übergang der Rente bis 85 auf die lebenslange Versicherungsrente die Rente nicht sinken darf.

 

Zumindest bei der DWS ist es so. Was natürlich passieren kann, ist das folgende Szenario: Zu Rentenbeginn wird ermittelt, welche monatliche Auszahlung aus dem angesparten Vermögen bis zum 85. Lebensjahr geleistet wird (angespartes Kapital geteilt durch Anzahl Monate bis zum 85. Lebensjahr). In dieser Höhe ist auch die lebenslange Rente ab dem 85. Lebensjahr garantiert. Nun kann es aber passieren, dass sich das Vermögen bei der DWS besser als vorgesehen entwickelt. In dem Fall bekommt man zunächst (bis zum 85. Lebensjahr) mehr Rente, und ab dem 85. Lebensjahr sinkt die Rente auf den ursprünglich vereinbarten Betrag wieder ab (plus Überschüsse des Versicherers, der die Leibrente ab dem 85. Lebensjahr übernimmt). Das ist aber de fakto keine Rentenkürzung, wie es oben suggeriert wird, vielmehr ist es so, dass man bis zum 85. Lebensjahr unter Umständen noch einen kleinen monatlichen Bonus bekommt.

 

Also meine Frau hat überlegt sich einen Riesterfondssparplan anzuschaffen. Ab wieviel Euro kann der besart werden?

Im Auge hat sie den "UniProfirente" der ja bei Stiftung Warentest ganz gut abgeschnitten hat.

 

In der Regel 60 Euro/Jahr. Bei monatlicher Zahlweise kann der Anbieter aber höhere Mindestsummen verlangen.

 

wenn ich es richtig verstehe, ist diese dann bis 85 garantiert.

 

Du bekommst garantiert eine lebenslange Rente. Zu Beginn der Rentenleistung entnimmt die DWS einmalig Geld (nach aktueller Kalkulation 10-20% des angesparten Vermögens) und überträgt es in eine Versicherung, die ab dem 85. Lebensjahr (wenn das restliche Geld aufgebraucht ist) eine lebenslange Rente zahlt.

 

Dazu aus der FAQ zur DWS RiesterRente Premium:

 

Bekommt der Kunde eine Rentengarantie?

Formal spricht DWS Investments keine Rentengarantie aus, denn die Höhe der Auszahlung hängt von einem Faktor ab, auf den DWS Investments keinen Einfluss hat, da wir bei Verrentungsbeginn eine Leibrente für jeden Kunden abschließen. Diese Leibrente übernimmt die Rentenzahlung ab einem Alter von 85 Jahren. Da die Kosten für eine Leibrente in 20 oder 30 Jahren heute nicht prognostizierbar sind, können wir keine werthaltige Garantie aussprechen. Es steht aber fest, dass wir mindestens die Beitragssumme abzüglich der Kosten für die Leibrente über den Auszahlungszeitraum gestreckt auszahlen werden. Hinzukommen die Überschüsse, die wir mit unserem Investment erzielen können.

 

Wie viel kostet denn die Leibrente beim Versicherer?

Das ist aus heutiger Sicht schwer zu prognostizieren, da die dann gültigen Rechnungsgrundlagen der Versicherer nicht vorhersehbar sind. Ausschlaggebend werden der dann gültige Garantiezins der Versicherer, die dann angebotenen Arten von Leibrenten (klassisch, fondsgebunden, ganz andere Konzepte?) sowie die Kosten und die aktuellen Rententafeln der Deutschen Aktuarsvereinigung sein. Momentan rechnen wir je nach Rentenbeginnalter mit 10 bis 20 % des zur Verrentung (nach eventueller Entnahme der 30 % in bar) zur Verfügung stehenden Kapitals. 8090 % kommen also dem Auszahlplan zugute und bleiben damit im Zugriff des Kunden.

 

Was passiert, wenn der Kunde in der Auszahlungsphase stirbt?

Anders als in einer Versichertengemeinschaft hat jeder Kunde Anspruch auf die Auszahlung seiner Leistungen. Eine Verrechnung im Kollektiv wie beim Versicherer findet nicht statt. Aus diesem Grunde wird das Restguthaben voll (gegebenenfalls abzüglich Förderung) an die Erben des Verstorbenen ausbezahlt. Sofern der Ehepartner einen Riestervertrag hat, kann der Übertrag sogar förderunschädlich erfolgen. Stirbt der Kunde nach seinem 85. Geburtstag, stellt der Versicherer die Zahlungen ein. Eine Auszahlung eines Restguthabens gibt es nicht, da es sich um ein Versicherungskollektiv handelt.

 

Wie hoch ist die Leibrente, die DWS Investments beim Versicherer abschließt? Wie verläuft diese?

Die garantierte Grundrente, die wir für den Kunden abschließen, ist genauso hoch wie die gleich bleibende Grundrente unseres Auszahlplans (verbleibendes Kapital bei Auszahlungsbeginn geteilt durch die Anzahl der Monate bis zum 85. Geburtstag). Die Leibrente steigt in der Folge noch an, wenn der Versicherer Überschüsse jenseits der Garantieverzinsung deklariert. Die Rente steigt also im Normalfall jedes Jahr möglicherweise ein wenig oder bleibt im schlechtesten Fall gleich.

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culo
· bearbeitet von culo
Du bekommst garantiert eine lebenslange Rente. Zu Beginn der Rentenleistung entnimmt die DWS einmalig Geld (nach aktueller Kalkulation 10-20% des angesparten Vermögens) und überträgt es in eine Versicherung, die ab dem 85. Lebensjahr (wenn das restliche Geld aufgebraucht ist) eine lebenslange Rente zahlt.

 

was passiert denn mit den 10-20%, die entnommen werden, wenn man doch keine 85 wird. die müssten dann doch eigentlich an die erben ausgezahlt werden, oder? oder profitieren die dann irgendwie von der versicherung? oder hat die versicherung dann "gewonnen"?

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Roger Wilco
Lassen Sie mich also einfach mal 'laut' denken (darauf bin ich aufgrund eines mir vorliegenden

Angebots/Vertrages gekommen). 'Sicherheitshalber' - um auf jeden Fall die Kriterien zu erfüllen -

garantiert der Nicht-Versicherer eine geringe Garantierente. Das führt in der Phase der Verrentung

bis einschl. des 84. Lebenjahres zu einer optisch äusserst attraktiven Rentenzahlung (Garantie zzgl.

relativ hoher 'Zins- bzw Kursgewinne' bzw. Entnahmen).

Ab dem 85. Lebenjahr 'pendelt' sich die Rentenzahlung auf irgendeinen Betrag zwischen Garantiebetrag (zzgl.

Versichererüberschüsse) und bisher 'gewohntem' Rentenzahlungsbetrag des Nicht-Versicherers ein.

 

@tom1978: Demnach stimmt diese Aussage also nicht. Und das wäre ja der eigentliche Knackpunkt, den Alex im Vergeleich anführt.

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tom1978
@tom1978: Demnach stimmt diese Aussage also nicht. Und das wäre ja der eigentliche Knackpunkt, den Alex im Vergeleich anführt.

 

Naja, dieser Punkt stimmt insofern, als dass die abgeschlossene Rente niedriger sein kann als das, was man bis zum 85. Lebensjahr erhält (aufgrund unerwartet guter Entwicklung der Fonds). Es ist aber nicht so, dass die DWS die Rente beliebig niedrig ansetzen - sie setzt sie so hoch an wie die monatlichen Raten des Auszahlungsplan bei 5% Verzinsung. Ich halte das für eine sehr faire Regelung.

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Roger Wilco

Verstehe.

 

Die Leibrente wird also mindestens:

 

(Fondkapital - 10...20%) / Monate bis 85

 

betragen.

 

Bis zum 85. Lebensjahr wird aller Wahrscheinlichkeit die Rente etwas höher sein, weil das Kapital ja weiterhin arbeitet. Damit könnte es sein, dass alles Kapital bei der DWS zum 85 aufgebraucht ist und die Versicherung mit der ürsprunglichen Rentenzahlung (siehe Formel weiter oben) fortführt.

 

Aber die Versicherung arbeitet ja auch wieder mit dem Geld, was von der DWS angelegt wurde und somit kann die Rente wieder steigen...

 

Aber der Rentenbeitrag von oben ist mir lebenslang sicher.

 

Richtig verstanden?

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tom1978

Ich habe es ein klein wenig anders verstanden:

 

Damit könnte es sein, dass alles Kapital bei der DWS zum 85 aufgebraucht ist und die Versicherung mit der ürsprunglichen Rentenzahlung (siehe Formel weiter oben) fortführt.

 

Ich habe es so verstanden, dass bis 85 garantiert das gesamte Kapital ausgezahlt wird.

 

Aber die Versicherung arbeitet ja auch wieder mit dem Geld, was von der DWS angelegt wurde und somit kann die Rente wieder steigen...

 

Wobei der Garantiezins bereits mit eingerechnet ist (die Versicherung wird so abgeschlossen, dass inkl. Garantiezins der Versicherung die ursprüngliche Rentenhöhe gerantiert wird). Die Rente ab 85 kann also nur durch Überschüsse des Versicherers steigen.

 

Aber der Rentenbeitrag von oben ist mir lebenslang sicher.

 

Genau - mit der Option, bis zum Alter von 85 sogar (durch die Wertentwicklung der Anlage) noch etwas mehr zu bekommen.

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Roger Wilco
Ich habe es ein klein wenig anders verstanden:

 

Ich habe es so verstanden, dass bis 85 garantiert das gesamte Kapital ausgezahlt wird.

 

Stimmt. Wenn die Überschüsse der Fondsanlage immer voll ausgezahlt werden. Dann ist bei 85 der Topf leer.

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Delphin

Also ich sags ja ungerb, aber das meiste ist hier schon sehr ausführlich diskutiert worden. Aber da Riester ja ein Dauerthema ist (vor allem wegen der Komplexität der gesetzlichen Vorgaben und eben weil dei Anbieter ungern transparente Produkte kreieren - was ja, wenn man sich mal in die Situation der Anbieter versetzt, auch verständlich ist).

 

Aber ich mache auch gern nochmal mit:

 

Erstmal vorweg: ich persönlich fände es gut, wenn zu Beginn der Rentenzeit alles Geld in eine günstige lebenslange Leibrente mit jährlich steigenden Renten eingezahlt würde, wegen der Planungssicherheit. Aber wie immer kostet Sicherheit natürlich Rendite.

 

Bei der Union hab ich mal nachgefragt, wie das genau ablaufen soll mit der Naht im 85 Lebensjahr. Antwort: am Anfang der Rentenzeit wird ein Teil in die Leibrente eingezahlt und ein Teil in einen Auszahlungsplan mit festen Renditen. Diese Rente ist garantiert, und sie wird erst mit 67 (Z.B.) berechnet, dafür aber auch wirklich vom gesamten angesparten Kapital, das ja hoffentlich erheblich höher liegt als die pflichtweise garantierten Einzahlungen. Da die Union den Auszahlungsplan aus einem Rentenfonds macht (der ja jährlich wechselnde Renditen aufweist), wird sie hier defensiv kalkulieren (müssen). Ich glaube darauf spielte ALex an. Umgekehrt bedeutet das, dass die Union mit 85 das im Rentenfonds verbleibende Kapital auf einen Schlag auszahlt. Danach läuft dann nur noch die Leibrente. Wer nun sagt, dass wegen der defensiv kalkulierten dauerhaften Rente, man ab 85 evtl. schlechter gestellt ist, hat bei der Union wohl nicht recht, zumal man natürlich mit dieser Einmalauszahlung wiederum eine Leibrente oder einen langen Auszahlungsplan finanzieren kann.

 

Also es bleibt ein bisschen kompliziert. Fazit ist immer: eine Investmentgesellschaft will halt so lange mit deinem Geld das machen, was sie gut kann, nämlich es in Fonds anlegen, eine Versicherung will damit auch das machen (zumindest in der rentenphase ;) ), was die gut können, nämlich Risiken (wie das der Langlebigkeit) auf eine ganze Gruppe von Menschen zu verteilen.

 

Wie genau die DWS-Produkte in der Auszahlungsphase tatsächlich kalkuliert werden, weiß ich nicht.

 

Zu den Versicherungen kann ich nur sagen, wie Alex ja auch bestätigt, der Rentenfaktor (auf 10.000 gerechnet) wird selten garantiert, und wenn dann nur auf die Garantiesumme (die bei Riester ja mit 0% sehr niedrig liegt) und in der Regel auch mit der Möglichkeit ihn doch anzupassen.

 

Mein Fazit: ich fände einen planbaren garantierten Rentenfaktor nicht schlecht, aber es gibt in derzeit leider nicht. Dass im Kleingeruckten oft entsprechende Ausnahmen erlaubt sind, deutet darauf hin, dass nicht einmal eine Versicherung bereit ist, derzeit das Risiko der demographischen Entwicklung zu versichern, weil das einfach zu groß ist. Dann aber verzichte ich persönlich lieber auf diese Absicherung und kassiere die zusätzliche Rendite, mit der meine Bereitschaft zum "Risiko" in der Regel belohnt wird. ;)

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Indexlaber
Danke für die ausführliche Antwort.

Also meine Frau hat überlegt sich einen Riesterfondssparplan anzuschaffen. Ab wieviel Euro kann der bespart werden?

Im Auge hat sie den "UniProfirente" der ja bei Stiftung Warentest ganz gut abgeschnitten hat.

 

Eine andere Frage stellt sich mir. Macht es z. B. überhaupt Sinn zusätzlich in eine Riesterrente zu zahlen wenn

man in eine Direktversicherung und in eine Pensionskasse zahlt? Gibt es da generell steuervergünstigungen?

 

Vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten.?!

 

Und zwar: Also meine Frau hat überlegt sich einen Riesterfondssparplan anzuschaffen. Ab wieviel Euro kann der bespart werden?

Im Auge hat sie den "UniProfirente" der ja bei Stiftung Warentest ganz gut abgeschnitten hat.

 

Eine andere Frage stellt sich mir. Macht es z. B. überhaupt Sinn zusätzlich in eine Riesterrente zu zahlen wenn

man in eine Direktversicherung und in eine Pensionskasse zahlt? Gibt es da generell steuervergünstigungen?

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culo
Vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten.?!

 

Und zwar: Also meine Frau hat überlegt sich einen Riesterfondssparplan anzuschaffen. Ab wieviel Euro kann der bespart werden?

Im Auge hat sie den "UniProfirente" der ja bei Stiftung Warentest ganz gut abgeschnitten hat.

 

Eine andere Frage stellt sich mir. Macht es z. B. überhaupt Sinn zusätzlich in eine Riesterrente zu zahlen wenn

man in eine Direktversicherung und in eine Pensionskasse zahlt? Gibt es da generell steuervergünstigungen?

 

 

das sind alles unterschiedliche sachen.

 

beim pensionsfonds sollte man genau nachschauen in was der investiert und was er aussüttet. in der regel sind pensionsfonds konservativ aufgestellt, d.h. höherer anteil an festverzinslichen anlagen.

die direktversicherung hat den vorteil, dass man auf einmal einen hohen betrag bekommt. man zahlt 20% pauschalsteuer. hängt jetzt auch von einzelnen angebot ab, aber afaik ist das steuerlich uninteressanter als z.b. riester.

riester hat den vorteil, dass man da auch etwas wählen kann, was nicht so konservatv ist, wie ein pensionsfonds., wenn man einen fondssparplan wählt.

 

riester lohnt sich meiner meinung nach nur für den betrag, für den man auch zulagen bekommt.

also muss deine frau erstmal schauen, wieviel sie 2006 bzw 2007 an rentenversicherungspflichtigem einkommen hatte. danach bemisst sich dann, wieviel sie sparen muss, um die vorteile zu bekommen, sprich zuschüsse und steuervorteil wenn kinder da sind lohnt es noch mehr.

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tom1978
Und zwar: Also meine Frau hat überlegt sich einen Riesterfondssparplan anzuschaffen. Ab wieviel Euro kann der bespart werden?

 

Soweit ich weiss müssen alle Anbieter Verträge mit dem gesetzlich vorgesehenen Mindest-Eigenbetrag von 60,- Euro / Jahr ermöglichen. Wenn Du allerdings monatlich statt jährllich einzahlen möchtest, dürfen die Gesellschaften die Mindestbeiträge selbst festlegen, bei der DWS RiesterRente Premium sind das zum Beispiel 25,- Euro.

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