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matze

Abgeltungssteuer - irgendwie blick ich noch nicht ganz durch :-(

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Raccoon
Ist nur Zocker der Einzige der sich darüber ärgert?

 

:'(

Ist vollkommen egal, denn aendern kannst du nichts daran und irgendwelche Beschimpfungen oder Stammtischparolen haben in einer sachlichen Diskussion nichts zu suchen. Ansonsten mach' einen neuen Thread auf, denn man muss nicht jeden anderen Thread mit seinen persoenlichen "Gefuehlen" zumuellen.

 

- bei der Einführung der Abgeltungssteuer hat man vor allem an die Entlastung von großen Vermögen (als Anreiz zur Steuerehrlichkeit) und an die Vereinfachung der Bürokratie gedacht. Letzteres wird allerdings durch den Bestandsschutz für Anlagen vor 2009 ziemlich torpediert, muss man sagen.

Wieso? Anhand des Kaufdatums sollte man doch schnell sehen, ob der Bestandschutz greift oder nicht. Oder was meinst du?

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etherial
Politik gehört hier nicht hin aber so ein Posting kann nicht unkommentiert bleiben:

 

Deine politische Meinung ist hinlänglich bekannt. Hast du die Geldrauswurfaktionen von Brandt, Schmitt und Kohl miterlebt? Bei denen war stets die FDP mit von der Partie.

 

Der erste Kanzlerm der (viel zu wenig) konsolidiert hat, war Gerhard Schröder, auch wenn dessen Spießgesellen von Geld genausowenig verstanden haben, wie Adenauer und Strauß andeuten. Und jetzt passiert das Konsolidieren etwas härter und schon heulst du rum.

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rolasys
ob der Bestandschutz greift oder nicht. Oder was meinst du?

 

 

im Prinzip schon, aber was ist mit Fondssparplänen oder Aktiennachkäufen? Gerade dort wird das auseinaderhalten ziemlich schiwerig denke ich (zumindest für einen, der das ganze auch nachvollziehen will beim Verkauf viewoel Stuer denn nun bezahlt wird oder auch nicht.

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zocker
Deine politische Meinung ist hinlänglich bekannt. Hast du die Geldrauswurfaktionen von Brandt...

 

ja wie war das noch O-Ton 1969 "wir wollen die Belastbarkeit der Wirtschaft testen" :'(

das zahlen wir denn ja auch heute noch

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Delphin
Wieso? Anhand des Kaufdatums sollte man doch schnell sehen, ob der Bestandschutz greift oder nicht. Oder was meinst du?

Na ja, es wäre ja im Grunde für alle Beteiligten tatsächlich ein Vorteil, wenn man sich überhaupt die ganze Anlage KAP usw. sparen könnte, also ich meine einfach vom Aufwand her. (Bürokratieabbau halte ich für eine immens gute Sache.)

 

Derzeit gibt es aber vor allem drei Ausnahmefälle, weswegen es wohl die Anlage KAP weiterhin geben muss:

1. für die Anlagen von vor 1999 (zumindest so lange, wie man noch einen "Bestandsschutz" im Steuerrecht lässt)

2. für Menschen die weniger als 15.000 (zu versteuerndes) Einkommen haben, das sind ja nicht wenige

3. für alle Fälle, wo die Bank aus welchen Gründen auch immer die Abgeltungssteuer nicht korrekt abgezogen hat (oder nicht konnte)

 

Insgesamt mus also neben der neuen Regelung bis auf Weiteres die alte Regelung im Gesetz enthalten sein, die Formulare müssen gepflegt werden, es muss Erklärungen für den Sparer geben, die Steuerberater müssen beides lernen, jeder Anleger muss darüber bescheid wissen. Das Steuerrecht ist hier de facto komplizierter geworden, diese Komplexität kostet Geld, das im Gegensatz zu den Steuern nicht einmal dem Staatshaushalt zu Gute kommt. Eine Doppel-Verlust-Situation in meinen Augen.

 

Das meinte ich nur. (Aber gehört auch nur am Rande hierher, sorry.)

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Raccoon
im Prinzip schon, aber was ist mit Fondssparplänen oder Aktiennachkäufen? Gerade dort wird das auseinaderhalten ziemlich schiwerig denke ich (zumindest für einen, der das ganze auch nachvollziehen will beim Verkauf viewoel Stuer denn nun bezahlt wird oder auch nicht.

Sollte kein Problem sein, denn bei der heute angewandten FIFO Methode funktioniert das ja auch. Kompliziert wird's nur bei den auslaendischen Thesaurierern, da hier die Angaben alle vom Anleger selbst gemacht werden muessen.

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leinad

Mal ne Frage.

Ab Anfang 2009 bis 2014 kann man doch Gewinne und Verluste verrechnen.

Also kann ich dann Depotleichen, Aktien vom Dotcomblasenplatzen mit Gewinnen aus dem Verkauf von z.B. Fonds, die ich dann nach 2009 gekauft habe, verrechnen ?

 

Gruss

leinad

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teffi
Ab Anfang 2009 bis 2014 kann man doch Gewinne und Verluste verrechnen.

Also kann ich dann Depotleichen, Aktien vom Dotcomblasenplatzen mit Gewinnen aus dem Verkauf von z.B. Fonds, die ich dann nach 2009 gekauft habe, verrechnen ?

 

Nö, weil alles vor 2009 gekaufte und länger als ein Jahr gehaltene außerhalb der Spekulationsfrist liegt. Das gilt für Gewinn _und_ Verluste.

 

Aber a propos ich blick noch nicht ganz durch: bin gestern über Wiso gestolpert. Da haben die dann glatt behauptet, ich müsse dieses Jahr noch kaufen, um der Abgeltungssteuer zu entgehen. War wahrscheinlich nur ein Versprecher, aber wie soll man sich da denn sicher sein, wenn man sogar von Egschbärdn ständig Wiedersprüchliches hört?

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Akaman
Nö, weil alles vor 2009 gekaufte und länger als ein Jahr gehaltene außerhalb der Spekulationsfrist liegt. Das gilt für Gewinn _und_ Verluste.

 

Ausnahme: Finanzinnovationen.

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Raccoon
Also kann ich dann Depotleichen, Aktien vom Dotcomblasenplatzen mit Gewinnen aus dem Verkauf von z.B. Fonds, die ich dann nach 2009 gekauft habe, verrechnen ?

Depotleichen? Gelten meines Wissens nach nicht als Verluste, da nicht innerhalb der Spekulationsfrist realisiert. Ansonsten kannst du Altverluste bis 2013 verrechnen (nur gleiche Einkunftsart):

 

16. Was passiert mit Altverlusten aus privaten Veräußerungsgewinnen mit Wertpapieren? Kann der Steuerpflichtige diese weiterhin geltend machen?

 

Ja. Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, d.h. Verluste, die nach dem bisher geltenden Steuerregime entstanden sind, kann der Steuerpflichtige für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013 mit Einkünften aus der Veräußerung von Kapitalanlagen – z.B. Gewinnen aus Aktienverkäufen oder Fondsbeteiligungen – verrechnen. Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenausschüttungen ist dagegen nicht zulässig. Dies war auch nach dem bisherigen Recht nicht möglich

 

[...]

 

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Steuerpflichtige derartige Altverluste im Jahr ihrer Entstehung in seiner Steuererklärung angegeben hat und sie vom Finanzamt – z.B. durch den Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides – berücksichtigt wurden.

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leinad
[...]

 

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Steuerpflichtige derartige Altverluste im Jahr ihrer Entstehung in seiner Steuererklärung angegeben hat und sie vom Finanzamt z.B. durch den Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides berücksichtigt wurden.

So ein Verlustfeststellungsbescheid wird doch nur erstellt, wenn der Verlust tatsächlich realisiert wird.

Also wenn man die Aktien oder Fonds verkauft und nicht allein durch den jährlichen Kursverfall.

Seh ich das richtig ?

 

Gruss

leinad

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teffi
So ein Verlustfeststellungsbescheid wird doch nur erstellt, wenn der Verlust tatsächlich realisiert wird.

Also wenn man die Aktien oder Fonds verkauft und nicht allein durch den jährlichen Kursverfall.

Seh ich das richtig ?

 

Ja. Deshalb kannst Du mit Deinen Dotcon-Leichen auch nix mehr anfangen. Die sind schon aus der Spekulationsfrist raus (ich nehme mal an, es handelt sich um Aktien).

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Akaman
Seh ich das richtig ?

 

Ja!

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leinad

Is ja prima, dann war es doch nicht verkehrt den ganzen Müll aufzubewahren. :thumbsup:

 

Gruss

leinad

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teffi
Is ja prima, dann war es doch nicht verkehrt den ganzen Müll aufzubewahren. :thumbsup:

 

???

Jetzt blick ich garnix mehr.

Wenn Du 2000 Aktie a.com gekauft hast und die heute noch zu 1 Promille des Kaufpreises im Depot ist, kannst Du den Verlust heute mit nix verrechnen. Morgen auch nicht.

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leinad

Jetzt hab ichs kapiert.

Der Verlust hätte innerhalb des Crashs realisiert werden müssen.

Also innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr.

Dann ist noch dieser Verlustfeststellungsbescheid vom Finanzamt erforderlich.

Nur dann kann man diese bereits realisierten Verluste von 2009 bis 2013 mit dann angefallenen Gewinnen verrechnen.

Ok, dann verkaufe ich nun die Buy and Hold Fonds und Aktien die sich bis jetzt nicht mehr erholt haben.

Wenn die eh nicht mehr verrechenbar sind.

 

Gruss

leinad

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teffi
Jetzt hab ichs kapiert.

Der Verlust hätte innerhalb des Crashs realisiert werden müssen.

Also innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr.

Dann ist noch dieser Verlustfeststellungsbescheid vom Finanzamt erforderlich.

Nur dann kann man diese bereits realisierten Verluste von 2009 bis 2013 mit dann angefallenen Gewinnen verrechnen.

 

So hab ichs verstanden. Leider.

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leinad

Weiß jemand ob Comdirect noch eine Gebühr erhebt wenn man die Pennystocks vom ehemaligen neuen Markt verkauft ?

Also wenn eine Depotposition nur noch einen Wert von z.B. einem Euro hat, muß man dann auch noch Verkaufsgebühren zahlen ?

Oder kann man die Codi auch schenken ?

Hat jemand Erfahrung ?

 

Gruss

leinad

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Junkbond Junkie
Natürlich gibt es auch in allen anderen Ländern Steuern auf Geldanlagen ...aber es gibt einen erheblichen Unterschied in den USA, Frankreich England und anderen zivilisierten Ländern gibt es für Leute, die für ihre Altersvorsorge sparen und nicht nur rumzocken Freibeträge und Freistellungen, die dazu führen, daß Kursgewinne steuerfrei oder weitestgehend steuerfrei sind - so fördert man private Altersvorsorge ;)

 

.... in der BRD dagegen wird nur in Sonntagsreden etwas von privater Altersvorsorge geschwafelt - wer sie dann aber wirklich durchführt wird für alle Anlagen zur privaten Altersvorsorge ab dem 1.1.09 von Hr.Steinbrück mit fast 30% Abzockersteuer bestraft. :'( :'(

 

........die Herren Politiker wollen eben gar nicht, daß wir Bürger finanziell auf eigenen Beinen stehen - die wollen lieber ein abhängiges Volk von Transferleistungsempfängern, die als Stimmvieh dienen können...das passt voll ins Konzept von Gestalten wie Hr. Steinbrück&Co :(

 

 

http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p/20...aspx/index.html

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