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Nonzenz

Ok hab es jetzt verstanden. Man kann auch Einmalkäufe/Einlieferungen in den "Sparplan Bestand" buchen und dann klappen die automatischen Wiederanlagen. 

 

@SlowHAnd7 & @No.Skill Ja genau die 75€ sind das Problem - Habe eigentlich nur quartalsweise ausschüttende ETF - die ich gerne wieder Anlegen möchte.

Zudem gibt es eine nette Depotübertragungsprämie - Und 3. will ich als psycholgischen Effekt gerne Giro und Depot (beides ING) trennen.

 

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SlowHand7
vor 5 Minuten von Nonzenz:

Ok hab es jetzt verstanden. Man kann auch Einmalkäufe/Einlieferungen in den "Sparplan Bestand" buchen und dann klappen die automatischen Wiederanlagen.

 

Yes, bei Consors kein Problem.

Da werden auch 5€ wieder angelegt.   :)

 

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Laser12

Gerade beim Aufruf des Depotbestands:

Zitat

Es ist ein interner Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal oder wenden Sie sich an Ihr Betreuungsteam.

 

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Turmalin

Ich habs noch nicht verstanden. Was genau muss ich tun, um Ausschüttungen aus per Einmalkauf gekauften ETFs kostenlos wieder anlegen zu lassen? Was ist ein nicht aktiver Sparplan, muss ich ihn einmal ausführen und dann stoppen oder geht das ganz ohne Ausführung? 

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Gordon1607
vor 41 Minuten von Turmalin:

Ich habs noch nicht verstanden. Was genau muss ich tun, um Ausschüttungen aus per Einmalkauf gekauften ETFs kostenlos wieder anlegen zu lassen? Was ist ein nicht aktiver Sparplan, muss ich ihn einmal ausführen und dann stoppen oder geht das ganz ohne Ausführung? 

Nach der ersten Ausschüttung legst du einen Sparplan in Höhe der Ausschüttung an und führst ihn einmal aus. Danach setzt du ihn auf inaktiv, fügst den vorhandenen Bestand aus dem Übertrag hinzu und alles weitere läuft automatisch. Du kannst immer Zahlungen per Einmalzahlung hinzufügen.

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DennyK
· bearbeitet von DennyK
vor einer Stunde von Turmalin:

Ich habs noch nicht verstanden. Was genau muss ich tun, um Ausschüttungen aus per Einmalkauf gekauften ETFs kostenlos wieder anlegen zu lassen? Was ist ein nicht aktiver Sparplan, muss ich ihn einmal ausführen und dann stoppen oder geht das ganz ohne Ausführung? 

Die Consorsbank hat intern zwei Bestände, einen für normale Einmalkäufe, welcher sich Einzelbestand nennt, und einen für Sparpläne.
Du kannst die Bestände zusammenlegen lassen, in dem du in der Portfolio Übersicht auf die 3 Punkte hinter dem Name der Position klickst und Details auswählst. Dann gibt es rechts unten einen Button für "Bestand umbuchen" 

In der App kann man das ebenfalls finden. Dazu auch im Depot die Position anklicken und auf "Details anzeigen" klicken. Dann erscheint dort ein Feld "Bestände" und dahinter "Bestand umbuchen".

 

Wenn man z.B. 100 Anteile im Einmalkauf-Bestand und 45,6 im Sparplan-Bestand dann muss man beim Verkauf den jeweiligen Bestand wählen, du kannst also nicht direkt alle bestehenden Anteile zusammen verkaufen. Deshalb wird man früher oder später die Bestände eh zusammenlegen. 

 

Die automatische Wiederanlage hatte ich bisher nie gewählt, wenn dafür die Anteile im Sparplan-Bestand sein müssen, musst du die Anteile nach dem Depotübertrag über das "Bestand umbuchen" also nur auf den Sparplan-Bestand verschieben. Das sollte ganz schnell gehen.

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Turmalin

Vielen Dank, @Gordon1607 und @DennyK, ich habe mein Depot dort schon ewig,  aber das habe ich nicht gewusst. 

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Nachdenklich
vor 4 Stunden von DennyK:

Die Consorsbank hat intern zwei Bestände, einen für normale Einmalkäufe, welcher sich Einzelbestand nennt, und einen für Sparpläne.
Du kannst die Bestände zusammenlegen lassen, in dem du in der Portfolio Übersicht auf die 3 Punkte hinter dem Name der Position klickst und Details auswählst. Dann gibt es rechts unten einen Button für "Bestand umbuchen" 

Und werden sie dann immer als Sparplanbestände zusammengelegt? 

Und die automatische Wiederanlage finde ich wo?

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Megatron
vor 15 Minuten von Nachdenklich:

Und die automatische Wiederanlage finde ich wo?

Die automatische Wiederanlage ist bei Sparplan Beständen immer aktiv. Wenn man das nicht möchte, kann man das (für das gesamte Depot!) über die Hotline abschalten lassen.

 

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DennyK
· bearbeitet von DennyK
vor 2 Stunden von Nachdenklich:

Und werden sie dann immer als Sparplanbestände zusammengelegt? 

Wenn du per Sparplan neue Anteile kaufst landen diese immer im Sparplan-Bestand. Bei Einzelkäufen oder weiteren Überträgen landen diese natürlich nicht automatisch im Sparplan-Bestand.

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Nachdenklich
vor 3 Stunden von Megatron:

Die automatische Wiederanlage ist bei Sparplan Beständen immer aktiv. Wenn man das nicht möchte, kann man das (für das gesamte Depot!) über die Hotline abschalten lassen.

Ich vermute jetzt mal, daß sich diese Aussage dann nur auf Fonds (ETF?) bezieht?  Nicht jedoch auf Sparpläne für Aktien?

Im Moment erhöhe ich die Sparplanraten jeweils nach der Dividendenzahlung.

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Turmalin
vor 9 Stunden von DennyK:

Die Consorsbank hat intern zwei Bestände, einen für normale Einmalkäufe, welcher sich Einzelbestand nennt, und einen für Sparpläne

 

Wenn man z.B. 100 Anteile im Einmalkauf-Bestand und 45,6 im Sparplan-Bestand dann muss man beim Verkauf den jeweiligen Bestand wählen, du kannst also nicht direkt alle bestehenden Anteile zusammen verkaufen. Deshalb wird man früher oder später die Bestände eh zusammenlegen. 

 

Kann man damit das Fifo-Prinzip umgehen, so wie mit einem Zweitdepot?
Und hat es irgendeinen Nachteil, wenn der als Einmalanlage gekaufte Bestand dann im Sparplanbestand ist?

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Megatron
· bearbeitet von Megatron
vor 4 Stunden von Nachdenklich:

Ich vermute jetzt mal, daß sich diese Aussage dann nur auf Fonds (ETF?) bezieht?  Nicht jedoch auf Sparpläne für Aktien?

Im Moment erhöhe ich die Sparplanraten jeweils nach der Dividendenzahlung.

Richtig, bei Aktien keine Wiederanlage. Nur ETF und Fonds

 

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Artur1338

Hat jemand mal zur Consors einen Depotübertrag durchgeführt und weiß, ob dort die Einstandwerte korrekt angezeigt bzw. angepasst werden?

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fgk

Ja, das funktioniert.

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Kratos

Ich habe am 2.1. ein Wertpapier verkauft, für welches consors am 22.1. eine Vorabpauschale gebucht hat natürlich für den vollen Bestand vor Verkauf. Soweit erwartbar.

 

Meine Nachfrage, ob ich eine Korrekturabrechnung des Verkaufs erwarten kann, da doch eine Doppelbesteuerung vorliegt, wurde so beantwortet:

 

"Eine Anrechnung der Vorabpauschale kann hier systembedingt nicht mehr erfolgen, da der Verkauf bereits vor der Verbuchung der Vorabpauschale stattgefunden hat. Das ist gesetzlich so vorgesehen und kein Fehler unserer Seite.

Eine Korrektur ist hier nicht zu erwarten und auch nicht erforderlich."

 

Hat der Kollege keine Ahnung oder tun Broker bzw. consors das nicht und man könnte das erst wieder über die Steuererklärung glattziehen?

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No.Skill

@KratosVerstehe ich nicht ganz, hättest du nicht vor dem 31.12.2025 verkaufen „müssen“?

Oder stehe ich gerade auf dem schlauch?

Bitte entschuldige die Nachfrage, aber bei mir hat Consors eigentlich alles immer IO gebucht,

bzw. wurde es automatisch ohne mein Zutun über die Zeit von allein korrigiert, wenn nicht.

Aber bei mir sind es auch nur Peanuts.^^

 

Grüße No.Skill

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whister
vor 6 Minuten von Kratos:

Ich habe am 2.1. ein Wertpapier verkauft, für welches consors am 22.1. eine Vorabpauschale gebucht hat natürlich für den vollen Bestand vor Verkauf. Soweit erwartbar.

 

Meine Nachfrage, ob ich eine Korrekturabrechnung des Verkaufs erwarten kann, da doch eine Doppelbesteuerung vorliegt, wurde so beantwortet:

 

"Eine Anrechnung der Vorabpauschale kann hier systembedingt nicht mehr erfolgen, da der Verkauf bereits vor der Verbuchung der Vorabpauschale stattgefunden hat. Das ist gesetzlich so vorgesehen und kein Fehler unserer Seite.

Eine Korrektur ist hier nicht zu erwarten und auch nicht erforderlich."

 

Hat der Kollege keine Ahnung oder tun Broker bzw. consors das nicht und man könnte das erst wieder über die Steuererklärung glattziehen?

Zumindest bei Maxblue erfolgt dann eine Steuererstattung. Ich hatte einen Verkauf vor Buchung der Steuer auf die Vorabpauschale vorgenommen und am Tag der Buchung der Steuer auf die Vorabpauschale auf die bereits verkauften Anteile wurde gleichzeitig eine Gutschrift des gleichen Betrages gebucht.

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Kratos

@No.Skill

 

Vielleicht stehe auch ich auf dem Schlauch.

 

Ich bin ganz naiv davon ausgegangen, dass Broker für Verkäufe zwischen Jahresbeginn und Buchungszeitpunkt der VAP nachträglich Korrekturabrechnungen erstellen, die die original nicht angerechnete VAP dann doch noch anrechnen.

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SlowHand7
vor 11 Minuten von Kratos:

Ich habe am 2.1. ein Wertpapier verkauft, für welches consors am 22.1. eine Vorabpauschale gebucht hat natürlich für den vollen Bestand vor Verkauf. Soweit erwartbar.

 

Meine Nachfrage, ob ich eine Korrekturabrechnung des Verkaufs erwarten kann, da doch eine Doppelbesteuerung vorliegt, wurde so beantwortet:

 

Hat der Kollege keine Ahnung oder tun Broker bzw. consors das nicht und man könnte das erst wieder über die Steuererklärung glattziehen?

Es liegt doch keine Doppelbesteuerung vor.

Was du am 31.12. im Depot hattest unterliegt der VAP.

Was du danach gemacht hast spielt keine Rolle.

Da gibt es nichts glatt zu ziehen. :)

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Kratos
vor 15 Minuten von SlowHand7:

Was du am 31.12. im Depot hattest unterliegt der VAP.

Akzeptiert;)

 

vor 15 Minuten von SlowHand7:

Es liegt doch keine Doppelbesteuerung vor.

Nicht akzeptiert;)

 

Ich bin doch schlechter gestellt, als wenn ich nach VAP-Buchung verkauft hätte.

 

Der Broker maxblue scheint das laut @whister ja auch so zu sehen;)

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Lugano

Comdirect Verkauf am 2.1., Belastung Vorabpauschale am 15.1. und gleichzeitig Korrektur der Steuerbelastung aus dem Verkauf am 2.1.

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Haperi
vor 34 Minuten von Kratos:

Ich habe am 2.1. ein Wertpapier verkauft, für welches consors am 22.1. eine Vorabpauschale gebucht hat natürlich für den vollen Bestand vor Verkauf. Soweit erwartbar.

 

Meine Nachfrage, ob ich eine Korrekturabrechnung des Verkaufs erwarten kann, da doch eine Doppelbesteuerung vorliegt, wurde so beantwortet:

 

"Eine Anrechnung der Vorabpauschale kann hier systembedingt nicht mehr erfolgen, da der Verkauf bereits vor der Verbuchung der Vorabpauschale stattgefunden hat. Das ist gesetzlich so vorgesehen und kein Fehler unserer Seite.

Eine Korrektur ist hier nicht zu erwarten und auch nicht erforderlich."

 

Hat der Kollege keine Ahnung oder tun Broker bzw. consors das nicht und man könnte das erst wieder über die Steuererklärung glattziehen?

Ich hatte einen vergleichbaren Fall bei der DAB Bank, da gab es nach Buchung der Vorabpauschale unaufgefordert eine steuerliche Korrekturabrechnung für den zuvor erfolgten Verkauf. Da hinter Consors und DAB die gleiche Bank steht, sollte Hoffnung auf Korrektur bestehen.

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SlowHand7
vor 20 Minuten von Kratos:

Nicht akzeptiert;)

Ich bin doch schlechter gestellt, als wenn ich nach VAP-Buchung verkauft hätte.

 

Verstehe ich jetztz nicht.

Die VAP wird doch beim Verkauf angerechnet.

 

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Bobbycar192
vor 23 Minuten von SlowHand7:

Die VAP wird doch beim Verkauf angerechnet.

Bei ihm ja gerade eben nicht, da die Abrechnung erst nach dem Verkauf erstellt wurde.

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